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Arglistiger Mängel?

VW Bora 1J
Themenstarteram 22. Juni 2016 um 1:04

Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.

Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.

Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.

Hat der Käufer ein recht darauf?

Beste Antwort im Thema

Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.

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Du hättest erst mal selber das Recht auf Nachbesserung gehabt (selbst wenn Gewährleistung nicht ausgeschlossen), einfach Kohle für eigenmächtige Reparaturen gibt's nicht.

Gruß Metalhead

am 22. Juni 2016 um 7:23

Bei Privatverkäufen gilt ja gekauft wie gesehen.

Solange der Käufer Dir also nicht nachweisen kann, das Du von einem Mangel gewusst hast, den Du ihm verschwiegen hast, kann er sich Erstattung und Rücknahme abschminken.

Deswegen sind gebrauchte Autos von privat ja billiger als welche vom Händler:

Das Risiko ist höher.

Zitat:

@Oliverspl schrieb am 22. Juni 2016 um 09:23:37 Uhr:

Bei Privatverkäufen gilt ja gekauft wie gesehen.

Solange der Käufer Dir also nicht nachweisen kann, das Du von einem Mangel gewusst hast, den Du ihm verschwiegen hast, kann er sich Erstattung und Rücknahme abschminken.

Deswegen sind gebrauchte Autos von privat ja billiger als welche vom Händler:

Das Risiko ist höher.

14 Jahre nach der Schuldrechtreform sollte es langsam mal jeder kapiert haben, dass dieser Stuss á la "es gilt gekauft wie besehen" nicht gilt. Ist die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, haftet der Verkäufer nur noch für arglistig (!) verschwiegene Mängel - was dann vom Käufer zu beweisen ist. Ist die SAchmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen - und das passiert schnell, z.B. durch Vergessen, durch Formfehler, durch schlecht beweisbare mündliche Kaufverträge - dann haftet der Verkäufer, inklusive der bekannten Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Käufers, in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf. Und Arglist muss dann eben nicht vorliegen und dann hilft auch keine Leerformel wie "gekauft wie besehen".

Dem TE rate ich zu Gelassenheit - zumindest wenn die Sachmangelhaftung wirklich ausgeschlossen wurde. Magst du mal den Text des Kaufvertrages (mit geschwärzten persönlichen Daten) hier zeigen?

Grüße

SPyderRyder

am 22. Juni 2016 um 7:36

Zitat:

14 Jahre nach der Schuldrechtreform sollte es langsam mal jeder kapiert haben, dass dieser Stuss á la "es gilt gekauft wie besehen" nicht gilt. Ist die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen, haftet der Verkäufer nur

...

Soviel zur Netiquette.

 

Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.

1) So etwas wie einen "arglistigen Mangel" gibt es nicht. Es gibt den Rechtsbegriff der arglistigen Täuschung, wenn beispielsweise bekannte Mängel bewusst nicht erwähnt oder sogar kaschiert werden.

2) Da du den Käufer schon auf Probleme mit dem Motor / Zylinder 4 hingewiesen hast kann von arglist schon einmal überhaupt keine Rede sein.

3) Dass dir der volle Umfang der Mängel am Motor nicht bekannt war kann man dir als Privatperson nicht zur Last legen. Der Käufer hätte hier vor dem Kauf ein Gutachten anfertigen lassen müssen.

4) Selbst wenn punkte 1-3 nicht zutreffend wären, stünde dir immer noch ein Recht auf Nachbesserung zu, wie @metalhead79 schon richtig erwähnt hat.

5) Die Anwaltskosten und "sonstige Reparaturen unbekannten Umfangs" musst du schon mal überhaupt nicht zahlen. Die haben mit der Sache nämlich nichts zu tun.

Kurzum: Ich gehe davon aus, dass hier die allseits beliebte Tatkik gefahren wird den Verkäufer einzuschüchtern um anschließend den Preis nachzuverhandeln.

Ich an deiner Stelle würde sämtliche Ansprüche zurückweisen und darauf warten, dass er Klage erhebt. Wird er nämlich nie und nimmer machen.

Sämtliche Aussagen stützen sich natürlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Schilderung vom TE. Logisch.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 7:54

Das sich so schnell so viele melden hätte ich nicht gedacht, vielen Dank!

Sein Anwalt hätte angeblich sich die Rechnung von der Werkstatt geholt aber laut Datenschutz darf die Werkstatt keine Auskunft, geschweige das Dokument weiter reichen oder?

Welche Rechnung? Deine?

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 8:00

Ja meine Rechnung von der VW-Werkstatt

Steht denn da ein entsprechendes Ergebnis einer Kompressionsprüfung drin oder sonst irgendein Hinweis in diese Richtung?

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 09:54:28 Uhr:

Sein Anwalt hätte angeblich sich die Rechnung von der Werkstatt geholt aber laut Datenschutz darf die Werkstatt keine Auskunft, geschweige das Dokument weiter reichen oder?

Gute Frage.

Rechtlich kann ich das nicht beurteilen. Moralisch wäre dieses Vorgehen sowohl von dem angeblichen "Anwalt" als auch deiner Werkstatt sehr fragwürdig.

Aber welche Rechnung soll dass denn Sein? Hast du den Fehler am Zylinder 4 beheben lassen? Oder war das nur die Diagnose?

am 22. Juni 2016 um 8:15

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 09:54:28 Uhr:

… Sein Anwalt hätte angeblich sich die Rechnung von der Werkstatt geholt aber laut Datenschutz darf die Werkstatt keine Auskunft, geschweige das Dokument weiter reichen oder?

Der Anwalt hat sich gar nichts geholt, das darf er nämlich ohne richterlichen Beschluss nicht.

Lass dich nicht einschüchtern. Die Tour, die der Käufer fährt, ist mittlerweile leider zur Normalität geworden. Schau noch mal in den Vertrag, ob da Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde – wenn ja, entspannt zurücklehnen.

am 22. Juni 2016 um 8:17

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:31:39 Uhr:

 

[...] inklusive der bekannten Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Käufers, in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf. [...]

Wenn man so auf die Kacke haut sollte man das dann aber auch richtig machen. Die Beweislastumkehr gibt es nur bei Verträgen zwischen privaten Käufern und gewerblichen Verkäufern.

Sie gilt nicht bei Verkauf privat-privat.

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 8:26

Das Auto ist am 23.5 in die VW-Werkstatt gekommen mit keinerlei Ahnung was das Auto hat. Am 24.5 habe ich es dann wieder abgeholt. Der Juniorchef hat mir den Schlüssel gegeben und nur gesagt, dass das Auto an Zylinder 4 Fehlzündungen hätte und so habe ich es dann am 29.5 verkauft. Käufer wusste, dass das Auto im Standgas unruhig läuft und dass das Auto Probleme mit dem 4 Zylinder hat, eben diesehr Fehlzündungen steht aber auch alles im Vertrag. 1 Woche später habe ich eben die Rechnung von der Werkstatt bekommen wo sie ausgelesen haben, dass das Auto Fehlzündungen hätte und sie haben den Druck gemessen was ich aber bei dem Verkauf noch nicht wusste.

Der Mängel wurde bei der Werkstatt nicht behoben und das Auto wurde mit Schaden verkauft

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