Arglistiger Mängel?

VW Bora 1J

Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.
Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.
Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.

Hat der Käufer ein recht darauf?

Beste Antwort im Thema

Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.

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ja, nun ist gut. Du hast doch alle Tipps bekommen ....

Sry. Bin ne Frau ??
Vielen Dank für eure Hilfe und eure Mühe

//Doppel Posting

Eine wichtige Frage hat der Käufer ein Orginal oder eine Kopie von dir bekommen ? Also vom Kaufvertrag

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Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 16:41:54 Uhr:


Vielen Dank für eure Hilfe und eure Mühe

alles gut. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn es Neues gibt.

Wir haben beide einen Orginalvertrag (wurde auf Autoscout24 ausgedruckt)

Und bei beiden wurde das hinten draufgedruckt? Das könnte theoretisch Probleme.

Ja bei beiden Verträgen wurde es gedruckt. Bloß einer hat den Vertrag "Käufer" und der andere "Verkäufer"

Hängt vielleicht auch mit der Bonität des Kunden zusammen 😁

Ich bekomme die Rechnung durchaus schon mal eine Woche später...

Und wo hier die arglistige Täuschung sein soll musst Du mal erklären: Man hätte das Auto vor dem Kauf ja mal Checken/Begutachten lassen können, wenn schon so ein diffuser Mangel im Raum steht, der verschiedene Ursachen haben kann.

Ich Denke, die TE hat mit dem Kaufvertrag alles richtig gemacht und muss sich keine Gedanken machen, auch falls sich wirklich ein Rechtsstreit daraus entwickelt.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 22. Juni 2016 um 11:55:44 Uhr:



Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 10:26:04 Uhr:


Das Auto ist am 23.5 in die VW-Werkstatt gekommen mit keinerlei Ahnung was das Auto hat. Am 24.5 habe ich es dann wieder abgeholt. Der Juniorchef hat mir den Schlüssel gegeben und nur gesagt, dass das Auto an Zylinder 4 Fehlzündungen hätte und so habe ich es dann am 29.5 verkauft. Käufer wusste, dass das Auto im Standgas unruhig läuft und dass das Auto Probleme mit dem 4 Zylinder hat, eben diesehr Fehlzündungen steht aber auch alles im Vertrag. 1 Woche später habe ich eben die Rechnung von der Werkstatt bekommen wo sie ausgelesen haben, dass das Auto Fehlzündungen hätte und sie haben den Druck gemessen was ich aber bei dem Verkauf noch nicht wusste.

Das klingt allerdings nicht sonderlich glaubwürdig.

Weder, dass man dir in der Werkstatt nicht alle festgestellten Mängel mitgeteilt hat und auch nicht, dass du die Werkstattrechnung mit einer solchen Verzögerung bekommst. Ich habe noch nie in mittlerweile mehr als 35 Jahren ein Auto aus der Werkstatt zurückbekommen, ohne dass eine Rechnung (die in der Regel auch noch sofort zu begleichen war) dabeigewesen wäre.

Es würde mich nicht wundern, wenn die Rechnung auch das Datum 24.5. tragen würde.

Und das Vorgehen des Käufers wundert mich unter diesen Umständen auch nicht. Den Vorwurf der arglistigen Täuschung halte ich hier für ganz und garnicht unangebracht!

Wenn der Käufer jetzt schlau ist kopiert er seine Vorderseite und lässt die Rückseite weg. Dann ist zwar sachmängelhaftung ausgeschlossen aber das mit dem Fehler wird problematisch. Ich will dir hier keine Horrorgeschichten erzählen aber man sollte sich auf alles vorbereiten.

Aber erst wenn Post vom Anwalt kommt musst du überhaupt über soetwas Gedanken machen.

Wenn der Käufer einen Anwalt hätte, würde dieser den Verkaufer anschreiben.
Dass hier ein Anwalt betraut wurde, ist eine Behauptung des Käufers und soll wohl den Verkäufer zum Einlenken bewegen. Für diesen gibts aber gar nichts zum Einlenken. Die Karre ist mit Ausschluss der Sachmängelhaftung und Angabe diverser Fehler verkauft worden. Der Käufer hat sicherlich geglaubt, ein Schnäppchen zu machen und ist nun angesäuert, dass er mit seiner Einschätzung falsch lag.

Zumal man für die Ersparnis des Kaufpreises auch einen Austauschmotor bekommt. Preis war ja dem Fehler angepasst und zeigte deutlich das etwas nicht stimmt.

Im übrigen ruft ein Anwalt auch nicht unbekannt an (zumindest in der Kanzlei wo meine Frau arbeitet), er will ja zurückgerufen werden wenn es etwas abzustimmen gibt. Ansonsten geht halt ne Mail oder ein Brief raus, ne nach Lage/Dringlichkeit.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 23. Juni 2016 um 09:17:17 Uhr:


Zumal man für die Ersparnis des Kaufpreises auch einen Austauschmotor bekommt. Preis war ja dem Fehler angepasst und zeigte deutlich das etwas nicht stimmt.

Dafür gibt es keinerlei Belege.

Ist immer wieder schön anzusehen, daß, sobald ThemenstarterIN mit mehr oder weniger hübschem Avatar den Anfangspost erstellt so ziemlich alles bedingungslos geglaubt wird.

Mal eine andere Version:

Der 1.4 TSI ist für Motorschäden wie hier beschrieben mehr als bekannt, der Kompressionsverlust auf einem Zylinder hat in aller Regel einen ATM oder eine sehr aufwändige Instandsetzung zur Folge.

Genau dies wird man der TE in der Werkstatt auch gesagt haben, Auto möglichst nicht mehr fahren wohl noch dazu. Weil sowas schnell in die Nähe des Restwerts des Autos kommen kann wurde das gute Stück umgehend zum Kauf angeboten. Soweit wirds wohl stimmen: Mit einem vergleichsweise günstigen Preis nach dem Motto "schnell weg das Ding". Die Symptome, die nicht zu leugnen oder zu übersehen waren wurden natürlich benannt: Unrunder Lauf, Aussetzer ...

Hat ja auch bestens geklappt.

Der zeitliche Ablauf passt dazu und die Einlassungen der TE, man habe nichts genaues gewußt sind vollkommen unglaubwürdig. Dem Käufer wurde natürlich das wahre und bekannte Ausmaß des Schadens verschwiegen. Insofern völlig verständlich, wenn dieser auf Arglist abhebt.

Natürlich trifft den Käufer ein ordentlicher Anteil Mitschuld. Wer ein Fahrzeug mit diesem Motor und dem Fehlerbild ohne genaue Dignaose von Privat kauft fährt halt volles Risiko.

Die TE soll hoffen, daß man ihr das Wissen um das Schadensbild nicht nachweisen kann.

@Backside

Ich hoffe Sie haben alle Kommentare gelesen und auch heraus gefunden, dass ich zur Zeit schwanger bin und sowieso ein neues Auto gebracht hätte.
(Wäre es natürlich nicht so hätte ich das Auto reparieren lassen und wäre es selbst weiter gefahren!)
Zu guter letzt kann man für ein Auto wo die Motorkontrollleuchte an ist keinen Fantasiepreis verlangen.

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 23. Juni 2016 um 20:22:54 Uhr:


Ich hoffe Sie haben alle Kommentare gelesen und auch heraus gefunden, dass ich zur Zeit schwanger bin .

Irgendwas is ja immer.

:-)

Sofern das hier alles stimmt: Dir und dem Nachwuchs mit den besten Wünschen alles Gute.

Es wäre im Übrigen durchaus nachvollziehbar, sich bei dem Schadensbild von dem Fahrzeug trennen zu wollen, den Käufer mit der Nase auf den Defekt zu stoßen aber den Mut zu 100% Wahrheit dabei nicht zu haben.

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