Arglist beim Autokauf
Hallo liebe Gemeinde,
zu meinem Bedauern habe ich mir ein Fahrzeug gekauft, was nicht ganz den Tatsachen entsprochen hat wie es angegeben war.
Erstmal zu den Eckdaten und den Vereinbarungen im Vertrag
Privater PKW kauf
* BMW 1 116i
* EZ 08/2006
* 151.210 KM (Im Vertrag steht ca. 151K)
* Kleinere Lackschäden Vorn und Hinten
* Heckscheibenwischer ohne Funktion
* TÜV bis 07/19
* Vollausstattung
Leder Navi etc
- Fehlen nur die Alus :-)
Auto hat am 23.03.2018 Ölwechsel und neue Kerzen erhalten.
Im Vertrag am 04.04.2018 wurden die Mängel festgehalten. Dies wurden auch beim Tag der Besichtigung angeschaut und sind wirklich völlig ok für das alter.
Bei der Besichtigung haben wir uns auch den Motor angesehen. Dabei habe ich dann mit meinem Handy mal ein wenig Rumgeleuchtet und mich gewundert, was dort für eine Flüssigkeit unten am Motorblock ist.
(Man hat keine Spuren von einem "Fluss" gesehen, was es etwas schwer gemacht hat zu deuten woher das kommen sollte) Darauf hin habe ich die Verkäufer gefragt, ob das Auto Öl verleiert.
VK: Wieso?
Ich: naja schauen sie mal da...
VK: Nee tut er nicht das ist Wasser
Ich: Wie soll da Wasser hinkommen?
VK: Keine reaktion.
Dumm wie ich bin hab ich das irgendwie aus den Kopf verloren das Thema und weiter mit den rest des Fahrzeuges begutachtet. (Ölverlust wurde nicht als Mängel angegeben im Vertrag)
So ab zur Probefahrt.
Da ich zwei Jahre lang ohne PKW war, fühlten sich die ersten 2 mal anfahren etwas ruckelig an. Ich dachte mir naja, bist eben lange raus.
(Hier stellte sich dann raus, dass ich nicht blöde bin sondern das Auto bei Temperaturen unter 20 C° beim anfahren Ruckelt... dazu habe ich viel gelesen ... kann alles sein oder auch nichts... naja egal das möchte ich hier nicht weiter verfolgen "erstmal"😉
Als wir zurück gekommen sind, ist mir so in den Sinngekommen... das Auto soll eine Start Stopp Automatik haben... jedoch ist diese nicht angesprungen.
Daraufhin habe ich gefragt was damit sei...
VK: Die ging mal ist erst seit kurzem aus... bla bla brauch man ja nicht
(Das sage ich mir zwar auch, aber das hätte man ja auch vorher erwähnen können)
Jedenfalls haben wir dann diesen Mängel auch mit aufgeführt im Vertrag.
So Wagen abgeholt und nur nach Hause damit.
2 Tage später erste Fahrt durch die City...
Beim Start zeigt mir das Auto eine Fehlermeldung an:
* Bremsflüssigkeitsservice fällig 10/2016
--> Hä? Wo kommt das denn jetzt her... ein wenig überfällig dachte ich mir...
weiter zur Fahrt...
nach ca. 7 KM (151.252KM Stand) geht das Auto aus (Mitten an einer viel befahren Straße--> zum glück gleich nette Menschen gehabt, die mich mal an die Seite geschoben haben) und starte nicht mehr.
Ohje was nun... ADAC gerufen. ADAC Fehlerausgelesen...
*Kühlmittelthermostat
*Abgasrückführventil
*Öldruckregelventil
*Abgasrückführventil
Er hat das Auto einfach mehrmals noch versucht zu Starten und irgendwann kam er dann...
Naja Hinweis bekommen ich sollte mal zu, freundlichen fahren...
habe im gleichem Atemzug den Verkäufer Kontaktiert und gefragt, ob er von den Problem wusste.
VK: Ne lief immer...
Vorab einen Termin bei einer Spezialisierten Werkstatt für diesen Hersteller angesteuert.
Festgestellte Mängel:
*Abgasrückführventil
*Bremsflüssigkeitsservice
*Bremschläuche Vorn Porös
*Pleul VR ausgeschlagen
*Ventildeckeldichtung undicht
*Ölfiltergehäuse undicht
Bin auchnochmal zu freundlichen um zu erfahren woher das Verhalten vom Ausgehen kommt und die bestätigten dass dies durch ein Defektes AGR (Abgasrückführventil) kommt.
So liebe leute, was meint ihr. Da das Fahrzeug mir ja nachträglich anzeigt, dass ein Service fällig ist und ich scheinbar vor meiner Frau angelogen worden bin zum Thema Öl, besteht aus eurer Sicht eine Chance dagegen vorzugehen?
(Hinterher ist man immer schlauer ja wieso hab ich nur, doch jetzt ist es so und ich versuch das beste draus zu machen)
Auto wird zur Zeit auch nicht bewegt...
VG und vielen dank im Vorfeld für eure Zeit und Meinung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Chaoz_Mezziah schrieb am 3. Mai 2018 um 17:37:04 Uhr:
Niemand ist verpflichtet die Herstellervorgaben für den Service einzuhalten.
Sicher nicht. Genauso ist niemand verpflichtet, sich für eine ungepflegte oder vernachlässigte Schlurre zu entscheiden. Einen Wagen mit zweifelhafter Wartungshistorie lässt man dann eben im Zweifel stehen. Damit bin ich immer gut gefahren.
27 Antworten
Gelöscht
Habe den Preis, den du bezahlt hast erst jetzt gelesen. Dafür hättest lt. Mobile aber auch zwei bekommen
Zitat:
@Granga schrieb am 3. Mai 2018 um 18:27:20 Uhr:
Bitte verzeiht, habe die Sachen hervorgehoben, welche ich unter Arglist verpacken würde.Weil Bremsschläuche / Pleul würde ich auch ohne Werkstatt Besuch so nicht wissen.
Und nein beim Fahren merkt man nichts. (Glaub ich) zieht ganz minimal nach links... wirklich minimal
Ich dachte es hat während der Probefahrt geruckelt?
Zitat:
@Granga schrieb am 3. Mai 2018 um 18:21:15 Uhr:
...Also checkheft ist bis 100k beim freundlichen geführt und danach von freien Werkstätten... da steht der Ölwechsel drin mit den Kerzen.
...
Dann war ja klar ersichtlich, wann die Bremsflüssigkeit zum letzten Mal gewechselt wurde.
Ebenso war klar ersichtlich, dass irgendwo im Motorraum irgendeine Flüssigkeit austritt:
--> ist in der Eigenverantwortung des Käufers, ob er so notgeil auf die Superschnäppchenkarre ist, dass er diese auf gut Glück kauft und sich später überraschen lässt ... oder ob er genauer hinschaut ...
(RUCKELN -> anfahren)
Ja aber darüber habe ich sehr viel gelesen Schein ein Fehler von Werk zu sein weil alles nicht so abgestimmt ist wie es soll.
Die Meinungen dahingehen gehen weit auseinander.
Wieso ruckelt es bei 20C plus nicht etc.. daher sehe ich darüber noch hinweg...
Tja das hab ich mi auch gedacht wie blöd war ich eigentlich doch nun ist es so ...
Hab mir ein Beratungstermin beim Anwalt geholt am Montag...
Update dazu geb ich euch
Ähnliche Themen
Moin,
Nein, die fehlende Wartung ist keine Arglist. Der VK muss es wissen und dir in bösem Willen verheimlichen. Wahrscheinlich wusste der das selbst nicht. Der Ölverlust ist beimder Laufleistung und dem Alter relativ normal. Der Rest dürfte, wenn du nicht schon mehr als 5000 km gefahren bist wohl überwiegend Gewährleistung sein, v.a. der Pleuel, weil man den gar nicht erst sehen kann. Der Bremsschlauch naja ... Über den kann man streiten.
Ergo - Mängel anzeigen, den VK mit der Mängelbeseitigung betrauen. Vermutlich wird er dir eher dein Geld zurück geben, als das zu beheben, das dürfte teurer sein, als sein Fahrzeuggewinn.
LG Kester
Hey Kester,
auch hier vielen lieben Dank für deine Meinung.
was ich mich frage ist. Die Meldung kommt zwar „sporadisch“ aber dies sollte ja seit Oktober 2016 schon so sein. Also das man dies in zwei Jahren vergisst ist unwahrscheinlich. Somit kann ich eigentlich doch stark davon ausgehen, das dies mutwillig verschwiegen wurde.
Warte jetzt erstmal meinen Termin ab. Bin insgesamt glaub ich ca. 460km Gesamt damit gefahren. Termine für die Werkstätten haben sich gezogen...
Zitat:
@Granga schrieb am 3. Mai 2018 um 17:05:39 Uhr:
*Pleul VR ausgeschlagen
Pleuel vorne rechts und dann noch ausgeschlagen?
You made my day 🙂
Pleuelstangen werden wie entsprechende Kolben und Zylinder numeriert, bei 116i von 1. bis 4.
Und was ist bitte ausgeschlagen? Ein Lagerschaden? So etwas wird man auch als Laie nicht überhören.
Ist in etwa ein Fahrwerksteil vorne rechts nicht koscher (Lenker, Koppelstange, ... )?
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. Mai 2018 um 20:06:06 Uhr:
Moin,Nein, die fehlende Wartung ist keine Arglist. Der VK muss es wissen und dir in bösem Willen verheimlichen. Wahrscheinlich wusste der das selbst nicht. Der Ölverlust ist beimder Laufleistung und dem Alter relativ normal. Der Rest dürfte, wenn du nicht schon mehr als 5000 km gefahren bist wohl überwiegend Gewährleistung sein, v.a. der Pleuel, weil man den gar nicht erst sehen kann. Der Bremsschlauch naja ... Über den kann man streiten.
Ergo - Mängel anzeigen, den VK mit der Mängelbeseitigung betrauen. Vermutlich wird er dir eher dein Geld zurück geben, als das zu beheben, das dürfte teurer sein, als sein Fahrzeuggewinn.
LG Kester
Warum ist Ölverlust normal? Ich habe seit meiner Studentenzeit nie auch nur einen Tropfen Öl zwischen den regulären Wartungsintervallen in eines meiner Autos füllen müssen. Und der älteste war 11 Jahre und 300tkm gelaufen.
AGR Ventil hatte ich bei einem BMW auch mal, den ganzen Rest nie. Allerdings auch mit 150tkm noch bei BMW gewartet.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 3. Mai 2018 um 20:06:06 Uhr:
... dürfte, ... wohl überwiegend Gewährleistung sein, v.a. der Pleuel, weil man den gar nicht erst sehen kann. Der Bremsschlauch naja ... Über den kann man streiten.
Du hast gesehen:
Zitat:
@Granga schrieb am 3. Mai 2018 um 17:05:39 Uhr:
Erstmal zu den Eckdaten und den Vereinbarungen im VertragPrivater PKW kauf
* ...
?!
Wäre also denkbar, dass/zu prüfen, ob der Verkäufer die Gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen hat 😉
+ den Nachweis, dass ein Privatverkäufer von dem Pleuelschaden wusste, stelle ich mir auch interessant vor
("arglistige Täuschung" liegt ja nur vor, wenn ein dem Verkäufer bekannter Schaden/Mangel verschwiegen wurde!)
Moin,
Sorry - den Privaten habe ich tatsächlich überlesen. Dann fällt die Gewährleistung wohl leider weg.
Das da eine Meldung zu einer Wartung besteht, heißt doch nicht, dass die Wartung nicht gemacht wurde. Da kann die Meldung nur nicht gelöscht worden sein oder eine Werkstatt hat den Wassergehalt gemessen und festgestellt, dass kein Wechsel notwendig sei. Daraus kannst du keinen Anspruch ableiten, Ausnahme - Du hast unter Zeugen ausdrücklich danach gefragt, ob ein Bremsflüssigkeitswechsel durchgeführt wurde und dir das ausdrücklich bejaht wurde. Wartungen MÜSSEN nicht durchgeführt werden, ein Auto ohne nachweisbare Wartungen ist nur einfach weniger Wert. Und selbst wenn da jemand auf Täuschung entscheiden sollte - dann würde dir ggf. Ein Schadensersatz von 50 oder 150€ zustehen.
Ölverlust bei älteren Fahrzeugen ist durch nachlassen der Dichtwirkungen recht normal, verbreitet und tatsächlich auch nix tragisches - es darf halt nix tropfen. Das es MAL Fahrzeuge gibt, bei denen das nicht der Fall ist, ist kein Beleg dafür, dass es ungewöhnlich wäre.
LG Kester
Danke für dein Feedback.
Ich dachte es geht um die Tatsache Dinge verschwiegen zuhaben und nicht wahrheitsgemäß beantwortet zu haben.
Öl war da... wurde verneint
• hier steht Aussage gegen Aussage... wird schwer
AGR
Kühlthermostat
• kann ich wahrscheinlich nicht nachweisen... Verschleiß eben...
Doch der Service... sollte bekannt gewesen sein und hätte mich in meiner kauf Entscheidung ja beeinflussen können.
• wurde verschwiegen
- Wie du schon sagst verändert den Wert des Fahrzeuges....
Genauso wie das Ruckelige anfahren...
• Auch wenn man als Laie nicht weis woher das kommt, sollte mann es aus meinem Empfinden erwähnen... Dachte echt ich bin zu blöd zum anfahren (2 Jahre kein Auto) weil es nur 2 mal war. Sobald das Auto warm ist/ war oder es draußen + 20C dann ist dieses Verhalten nicht.
Nun denn ich warte den Montag bei Anwalt ab und dann schauen wir mal weiter und Danke für die vielen Antworten
VG
Zitat:
@Granga schrieb am 4. Mai 2018 um 17:53:23 Uhr:
Ich dachte es geht um die Tatsache Dinge verschwiegen zuhaben und nicht wahrheitsgemäß beantwortet zu haben.
theoretisch ja
praktisch geht es darum, ob Du nicht wahrheitsgemäße Zusicherungen auch beweisen kannst!
(sprich: ob diese in irgendeiner Form, idealerweise im Kaufvertrag dokumentiert sind???
Zitat:
@Granga schrieb am 4. Mai 2018 um 17:53:23 Uhr:
Doch der Service... sollte bekannt gewesen sein und hätte mich in meiner kauf Entscheidung ja beeinflussen können.
• wurde verschwiegen
- Wie du schon sagst verändert den Wert des Fahrzeuges....
wurde in irgendeiner Form (im Vertrag?! wenigstens in der Anzeige???) zugesichert, dass das Auto bis zuletzt "scheckheftgepflegt" ist?
Moin,
Kein Verkäufer muss keinen kompletten Striptease hinlegen. Wenn du nicht explizit nach dem Bremsflüssigkeitswechsel gefragt hast - warum sollte man sich darüber unterhalten oder dir sowas erzählen? Es ist weiterhin eine Wartung und nix anzeigepflichtiges wie ein Unfall oder ein bekannter aber nicht erkennbarer Motorschaden usw.pp.
Nein, das Auto ist durch den fehlenden Bremsflüssigkeitswechsel ersteinmal nicht weniger wert, wärst du belogen worden wäre dein Schaden, dass du ihn durchführen müsstest/würdest usw.pp.
LG Kester