Arbeitnehmer trägt Leasingkosten selbst -> geldwerter Vorteil?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt bereits etliche Themen zu dieser Fragestellung, aber keins, welches meine Frage 1-zu-1 auch beantwortet.

Wenn ich als Arbeitnehmer die Full-Leasing-Rate für einen Firmenwagen selbst zahlen muss (wird vom Bruttolohn abgezogen), kann ich diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil abziehen? Mein Arbeitgeber trägt KEINE Kosten am Firmenwagen, ALLE Kosten sind in der Full-Leasingrate enthalten.

Besipiel:

geldwerter Vorteil im Monat 800,- €
Leasingrate im Monat 600,- €

bleibt ein geldwerter Vorteil von nur noch 200,- € die ich versteuern muss.

Besten Dank! 🙂

Beste Antwort im Thema

Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.

70 weitere Antworten
70 Antworten

Der letzte Satz impliziert, dass das Firmenfahrzeug auch als Arbeitsmittel genutzt wird - um eben zum Kunden zu kommen. Dann ist es gelinde ausgedrückt eine Frechheit, dass der AG seinem Beschäftigten die Vollkosten aufs Auge drückt (und ihm dann noch eine zusätzliche Steuerlast aufzwingt).

Entweder wurde hier schon ein Kapitalfehler bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gemacht (unterschrieben ohne ihn zu lesen oder zu verstehen) oder es wird Zeit, sich einen neuen Arbeitsplatz mit besseren Konditionen zu suchen. Alternativ käme dann noch eine gewisse Kaltschnäuzigkeit des Betriebs in Frage, der das "einfach so" macht, weil man hofft, dass der Beschäftigte das schon schlucken wird und nicht aufmuckt.

Stichpunkt Kostenübernahme bei Reisekosten: diese zahlt mein AG - korrekt. Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs mit 0,30 € netto, bei Firmenwagen dann nur noch als brutto. Also wieder ein Schuss in den Ofen, wenn ich den Firmenwagen nehmen sollte, den ich auch noch selbst bezahlen soll. 😁

So viel Werbung wie du für kununu machst, schau' ich da doch glatt mal rein. 😉

Zitat:

@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 15:21:31 Uhr:


So viel Werbung wie du für kununu machst, schau' ich da doch glatt mal rein. 😉

Kann nicht schaden und hat schon manchem die Augen über seinen eigenen Betrieb geöffnet....

Zitat:

@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 15:21:31 Uhr:


Stichpunkt Kostenübernahme bei Reisekosten: diese zahlt mein AG - korrekt. Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs mit 0,30 € netto, bei Firmenwagen dann nur noch als brutto. Also wieder ein Schuss in den Ofen, wenn ich den Firmenwagen nehmen sollte, den ich auch noch selbst bezahlen soll. 😁

Ich habe auch das Gefühl, dass es besser geht, also steuerlich.
Nicht, dass einer den anderen 'über den Tisch zieht', sondern dass der AG die steuerlichen Auswirkungen nicht zu Ende gedacht hat.

Allerdings hast du dir deinen Firmenwagen auch selbst ausgesucht. Statt eines Null-Ausstatter-Golfs für 20.000 Euro wollen die meisten AN lieber einen ABM-Wagen für 50.000 Euro.
Das geht natürlich nicht für lau. Und so ist das eben: Dein Auto - Deine Kosten. Und wenn du bei den betrieblichen Fahrten etwas drauflegst, ist das eben so. Dafür bist du dann aber auch luxuriös gefahren.

Ist so wie mit den Bahnfahrten. Chef zahlt nur 2. Klasse - wenn der AN lieber 1. Klasse fahren möchte, muss er den Aufpreis eben selbst zahlen. Auch wenn die Reise eben beruflich veranlasst ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 07:54:06 Uhr:



Ihr lest richtig, dass mein AG so doch nur Vorteile hat, aber ich in keinster Weise! Mein AG trägt NULL Kosten am Fahrzeug, ich bezahle ja alles selbst!? Mein Bruttolohn wurde auch nicht erhöht, damit ich einen Firmenwagen fahren darf, sonst würde ich das ja noch irgendwo verstehen.

Und dann soll ich auch noch den gwV in voller Höhe versteuern? Nein danke!

Naja, ganz so ist es ja nicht.
Es entspricht vielleicht nicht dem früher gebräuchlichem „Firmenwagen“, aber kann auch für den AN Vorteile bringen.

AG trägt zunächst mal das Risiko/hat den Leasingvertrag an der Backe

AG hat die ganzen Vertragsaufwände/Abwicklung

AN kann die Leasingkonditionen des AG nutzen

Ob das dann unterm Strich für den AN lohnenswert ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Zitat:

@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 14:27:03 Uhr:


Der Wagen kann natürlich auch geschäftlich genutzt werden, ich müsste aber nicht. Warum nennt sich das Ganze dann aber Fimenwagen, wenn ich ihn doch ausschließlich privat nutzen könnte? Welchen Mehrwert hat mein AG dadurch? Da ich ihn privat butzen darf, fällt der gwV an. 1% Methode ist sinnvoller, ob der Strecke die jeden Tag zum Kunden gefahren wird. Ich bin täglich beim Kunden als Berater vor Ort, letzendlich muss ich da jeden Tag hinfahren - die Strecke bemisst sich einfach gesehen auf 47 km. Deshalb fällt das Fahrtenbuch definitiv schonmal weg.

Der Wagen hat einen BLP von gerundet 93.000,- €
Das macht zusammen mit der Strecke einen gwV von 1.123,- €, weil bezuschusster Hybrid.

Da du zum Kunden fährst, müssen die das überhaupt auf deinen gwV draufschlagen?

Der gwV ist ja für die privatnutzung. Die Frage ist, ob du die Strecke versteuern musst und nicht einen Home-Office Vertrag hast.

Ich fahre zum Kunden und bin daher nicht im HomeOffice. Muss ich wenn ich zum Kunden fahre die Strecke nicht zum gwV hinzunehmen? Weil diese treibt das alles ganz schön in die Höhe.

Zitat:

@jansens77 schrieb am 14. November 2019 um 12:26:12 Uhr:


Der gwV ist ja für die privatnutzung. Die Frage ist, ob du die Strecke versteuern musst und nicht einen Home-Office Vertrag hast.

Der geldwerte Vorteil setzt sich aus der privaten Nutzung (1%) und Wegen zur 1. Tätigkeitsstätte zusammen.

Zitat:

@jansens77 schrieb am 14. November 2019 um 12:26:12 Uhr:


Der gwV ist ja für die privatnutzung. Die Frage ist, ob du die Strecke versteuern musst und nicht einen Home-Office Vertrag hast.

Ich weiß nicht, wie das der AG des TE regelt, aber in einem Arbeitsvertrag, der mir von einem IT-Dienstleister vor 2 Monaten ausgehändigt wurde, steht folgender Satz:

„Die Zuordnung zum Kunden ... führt nicht zu einer Bestimmung einer ersten Tätigkeitsstätte. „

Somit würden doch die Fahrten zum Kunden nicht in den gwV einfließen?

Das ist korrekt. Davon abweichend wäre eine erste Tätigkeitsstätte durchaus auch beim Kunden gegeben, wenn die Arbeit dort absehbar, ausschließlich, unbefristet stattfindet oder man >48 Monate dort ist.

Das wäre bei mir auch der Fall gewesen: klassisches Body Leasing, 6–12–24 Monate bei einem Kunden, danach ein Wechsel.

Wir arbeiten beim Kunden auf Basis von Jahresverträgen, es ist also nicht absehbar, ob zum Beispeil ein neuer Vertrag Zustande kommt, wenn der jetzige 2-3 jährige ausläuft. Liegt das dann am Ermessen des Fiskus, dies nicht als Tätigkeitsstätte zu akzeptieren? Oder müsste ich meinen AG davon überzeugen, das kein Weg zur Tätigkeitsstätte vorliegt? Ich rechne jeden Tag die Fahrten von zuhause zum Kunden per Reisekostenabrechnung ab, also wäre gesetzlich doch alles im Grünen für mich, sollte ich den Weg nicht geldwert versteuern müssen?

Ich danke euch!

Gruß
jon.west

Zitat:

@jon.west schrieb am 15. November 2019 um 08:13:53 Uhr:


Wir arbeiten beim Kunden auf Basis von Jahresverträgen, es ist also nicht absehbar, ob zum Beispeil ein neuer Vertrag Zustande kommt, wenn der jetzige 2-3 jährige ausläuft. Liegt das dann am Ermessen des Fiskus, dies nicht als Tätigkeitsstätte zu akzeptieren? Oder müsste ich meinen AG davon überzeugen, das kein Weg zur Tätigkeitsstätte vorliegt? Ich rechne jeden Tag die Fahrten von zuhause zum Kunden per Reisekostenabrechnung ab, also wäre gesetzlich doch alles im Grünen für mich, sollte ich den Weg nicht geldwert versteuern müssen?

Ich danke euch!

Gruß
jon.west

also wenn der Fiskus deine täglichen Fahrten als Dienstreise akzeptiert, dann sollte doch der AG einsehen, dass dein Arbeitsplatz beim Kunden keine Tätigkeitsstäte ist und somit die Kilometer in deinem gwV nicht entahlten sein dürfen.

Übrigens häte auch dein AG dadurch Vorteile, denn der gwV ist auch für ihn SV-pflichtig.

Momentan fahre ich die Dienstreisen mit dem privaten PKW, mein Arbeitgeber zahlt mir dafür pro Kilometer 0,30 € netto. Wenn ich den Firmenwagen dann haben sollte, muss ich die 0,30 € versteuern - ich denke da werden die vom Finanzamt wohl nichts dagegen haben! 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen