Arbeitnehmer trägt Leasingkosten selbst -> geldwerter Vorteil?
Hallo zusammen,
ich weiß, es gibt bereits etliche Themen zu dieser Fragestellung, aber keins, welches meine Frage 1-zu-1 auch beantwortet.
Wenn ich als Arbeitnehmer die Full-Leasing-Rate für einen Firmenwagen selbst zahlen muss (wird vom Bruttolohn abgezogen), kann ich diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil abziehen? Mein Arbeitgeber trägt KEINE Kosten am Firmenwagen, ALLE Kosten sind in der Full-Leasingrate enthalten.
Besipiel:
geldwerter Vorteil im Monat 800,- €
Leasingrate im Monat 600,- €
bleibt ein geldwerter Vorteil von nur noch 200,- € die ich versteuern muss.
Besten Dank! 🙂
Beste Antwort im Thema
Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.
70 Antworten
Rechnerisch ja. Der gwV wird aufs Brutto aufgeschlagen und muss versteuert werden, die Leasingrate verringert das zu versteuernde Einkommen um den entsprechenden Betrag.
Aber den Sprit zahlt der AG schon noch ?
Rechnerisch wäre ich also richtig? Das heißt ich muss nicht die vollen 800 € versteuern?
In kurz und knapp also: mein Brutto verringert sich um 600,- € und erhöht sich wieder um 800,- € -> also gwV von 200 € wird versteuert.
Der Arbeitgeber zahlt keine Spritkosten, im Leasinbetrag ist auch monatlich eine Spritkostenpauschale enthalten, die ich also seblst zahle.
Grüße
jon.west
Zitat:
Rechnerisch wäre ich also richtig? Das heißt ich muss nicht die vollen 800 € versteuern?
In kurz und knapp also: mein Brutto verringert sich um 600,- € und erhöht sich wieder um 800,- € -> also gwV von 200 € wird versteuert.
Der Arbeitgeber zahlt keine Spritkosten, im Leasinbetrag ist auch monatlich eine Spritkostenpauschale enthalten, die ich also seblst zahle.
Grüße
jon.west
pauschale? Und wer tankt das auto? und wie? ich mag ja eine pauschale haben aber was ist bei Mehrverbrauch und der tank leer ist?
Ich tanke das Auto selbst und bekomme daher eine Tankkarte ausgestellt, weil ich ja auch pauschal monatlich für's Tanken bezahlen muss. Mehr oder weniger interessiert hier nicht - aber darum geht es auch nicht, sondern um den gwV und ob dieser gemindert wird, weil ich ja alles selbst zahlen muss und dadurch nicht wirklich einen "Vorteil" habe.
Wenn ich das alles durch den Firmenwagenrechner jage, so werde ich doppelt belastet: zum einen zahle ich den Wagen selbst und muss diesen auch noch voll versteuern!?
Beispielrechnung, alle Werte bezogen auf einen Monat:
Bruttogehalt: 4.800,- €
Leasingrate: 800,- €
wird vom brutto abgezogen also bleiben noch 4.000,- € brutto über
gwV: 1.050,- €
wird dem brutto zugerechnet, also sind wir nun bei 5.050,- €
Muss ich diese 5.050,- € dann beim Brutto-Netto-Rechner durchjagen und den gwV angeben, oder die 4.000,- € und den gwV angeben?
Wie man denken kann, mache ich im Falle von 4.000,- ja immense Verluste!?
In Zahlen wären das für 5.050,- € und gwV 1.050,- € = netto 2.458,- €
In Zahlen wären das für 4.000,- € und gwV 1.050,- € = netto 1.945,- €
Welche Rechnung stimmt?
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https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner/ergebnis.html
4800 Brutto ohne FW macht 2867 netto in der Steuerklasse 1 ohne Kinder und Kirchensteuer
Tun wir einen gwV i.H.v. 1050 dazu und einer Eigenbeteiligung von 800 dazu, dann bleiben nur noch 1945
also 922 Euro weniger
Dafür zahlt dein AG die LR, was das ganze unattraktiv macht
Die zahlt er eben nicht !
Das ist doch völliger Schwachsinn.
Der TO zahlt alles selbst und muss dann noch den Rest versteuern.
Was ist das denn ?
Das Problem liegt im hohen geldwerten Vorteil durch einen zu hohen BLP und / oder eine zu große Pendelstrecke zur Arbeit. Das ist so oder so finanziell gesehen uninteressant, egal ob mit oder ohne Eigenanteil.
Habe ich jetzt gerade einen Denkfehler? Der Selbstbehalt wird doch am Ende wieder vom GWV abgezogen, so dass "nur" die 250€ zu versteuern sind. Also mal ganz grob gesagt 125€ weniger Netto. Dazu dann das weniger Netto durch den Abzug der Leasingrate vom Brutto (also ganz grob nochmal 400€ weniger Netto).
Der Wagen dürfte also eher irgendwas im BEreich 500-600€ kosten, als 900.
Zitat:
@guruhu schrieb am 12. November 2019 um 17:22:24 Uhr:
Habe ich jetzt gerade einen Denkfehler? Der Selbstbehalt wird doch am Ende wieder vom GWV abgezogen, so dass "nur" die 250€ zu versteuern sind. Also mal ganz grob gesagt 125€ weniger Netto. Dazu dann das weniger Netto durch den Abzug der Leasingrate vom Brutto (also ganz grob nochmal 400€ weniger Netto).
Der Wagen dürfte also eher irgendwas im BEreich 500-600€ kosten, als 900.
Das kommt drauf an, ob der TE seinen Anteil offiziell abgezogen bekommt oder einfach sein Gehalt um den Betrag verringert wird.
Ich hatte so eine ähnliche Konstellation, da nicht im Außendienst, hatte ich keine dienstlichen Fahrten. Somit wäre mein Gehalt um die FullService Leasingrate reduziert worden, ohne dass das auf der Abrechnung ausgewiesen wurde. Zusammen mit dem Geldwerten Vorteil wäre bei meinen 48km Arbeitsweg irgendwo bei 800-1000€ Nettoverlust für den Firmenwagen gewesen. Für mich war das dann nicht mehr relevant.
Ok, ich kenne jetzt nur den Fall, dass der Gehaltsverzicht als Beteiligung deklariert wird.
Mag natürlich Unterschiede in der Buchhaltung/Steuer ausmachen, auf Seiten des AG. Da bin ich aber nicht tief genug drin.
Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.
Zitat:
@evoque2012 schrieb am 12. November 2019 um 16:59:42 Uhr:
Die zahlt er eben nicht !
Das ist doch völliger Schwachsinn.
Der TO zahlt alles selbst und muss dann noch den Rest versteuern.
Was ist das denn ?
Dem TE wird nur sein Gehalt gekürzt. Die Leasingrate zählt der AG.
Zitat:
@guruhu schrieb am 12. November 2019 um 17:22:24 Uhr:
Habe ich jetzt gerade einen Denkfehler? Der Selbstbehalt wird doch am Ende wieder vom GWV abgezogen, so dass "nur" die 250€ zu versteuern sind. Also mal ganz grob gesagt 125€ weniger Netto. Dazu dann das weniger Netto durch den Abzug der Leasingrate vom Brutto (also ganz grob nochmal 400€ weniger Netto).
Der Wagen dürfte also eher irgendwas im BEreich 500-600€ kosten, als 900.
Du brauchst nicht rätseln, einfach alles eingeben und die 900,- sehen
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.htmlHallo zusammen, ich bedanke mich bei allen für die doch sehr gute Beteiligung.
Ich zahle die Leasingrate selbst - diese wird mir von meinem Bruttolohn abgezogen!
Daher die Frage, ob ich genau diesen Betrag vom gwV kürzen "darf"?
Ihr lest richtig, dass mein AG so doch nur Vorteile hat, aber ich in keinster Weise! Mein AG trägt NULL Kosten am Fahrzeug, ich bezahle ja alles selbst!? Mein Bruttolohn wurde auch nicht erhöht, damit ich einen Firmenwagen fahren darf, sonst würde ich das ja noch irgendwo verstehen.
Und dann soll ich auch noch den gwV in voller Höhe versteuern? Nein danke!
Die Frage die sich mir also stellt ist im Prinzip wirklich nur die, ob ich berchtigt bin den Aufwand den ich für den Wagen selbst trage vom gwV zu kürzen, da ich ja im keinen wirklichen "Vorteil" habe weil ich alles selbst zahle?
Bis auf den Vorteil, dass ich den Wagen aus dem Brutto zahlen darf.
Gruß
jon.west