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Arbeitnehmer trägt Leasingkosten selbst -> geldwerter Vorteil?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt bereits etliche Themen zu dieser Fragestellung, aber keins, welches meine Frage 1-zu-1 auch beantwortet.

Wenn ich als Arbeitnehmer die Full-Leasing-Rate für einen Firmenwagen selbst zahlen muss (wird vom Bruttolohn abgezogen), kann ich diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil abziehen? Mein Arbeitgeber trägt KEINE Kosten am Firmenwagen, ALLE Kosten sind in der Full-Leasingrate enthalten.

Besipiel:

geldwerter Vorteil im Monat 800,- €
Leasingrate im Monat 600,- €

bleibt ein geldwerter Vorteil von nur noch 200,- € die ich versteuern muss.

Besten Dank! 🙂

Beste Antwort im Thema

Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.

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Wie soll ich denn aber im vornerein genau wissen, ob ich die 90% erreiche?

Da nehme ich lieber pauschal die 1% für die privaten Fahrten und rechne die Tankkosten gegen? Im besten Fall muss ich also dann nichts versteuern.

Meine Frage ist, ob das nachträglich zum Jahresende gemacht wird, oder der Abreitgeber das monatlich runterrechnen kann? Der Arbeitgeber rechnet ja auch jeden Monat den gwV aus und knallt diese vom Nettolohn ab.

Mal als Update: ich habe meinen GwV um die per Bruttogehaltsumwandlung gezahlten Beträge reduziert (GwV damit 0€). Ging beim Finanzamt so durch :-)

Da hast Du aber Glück gehabt, denn wenn man hier schaut, sollte das eigentlich nicht zulässig sein:

https://www.haufe.de/.../...wagen-auf-gehalt-verzichten_78_491928.html

http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...

Das hat mit Glück nichts zu tun, da - Zitat:

Firmenwagen: Zuzahlungen statt Gehaltsverzicht
Insbesondere bei Leasingmodellen kommt es häufig zu einer Beteiligung von Mitarbeitern an den Kraftfahrzeugkosten. Dabei ist hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen zwischen einem Gehaltsverzicht (wie vorstehend) und Zuzahlungen zu unterscheiden. Zahlen Mitarbeiter an den Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs mindert das den Nutzungswert.

Ja, aber Jansens77 hat ja kein Nutzungsentgelt gezahlt, sondern die Leasingrate per Gehaltsumwandlung aka Gehaltsverzicht. Daher passt Dein Zitat leider nicht. 🙂

Das kann ich nicht erkennen.
@Jansenss77:
wie ist denn Deine Sachlage?

Äh...er schreibt doch direkt im Post darüber: "um die per Bruttogehaltsumwandlung gezahlten Beträge reduziert"...?

Abzug vom Brutto als pauschaler Betrag (unabhängig der realen Nutzung)

Nutzung auch für Dienstfahrten ohne Erstattung durch AG?
Wenn Erstattung durch AG, da hat FA nicht aufgepasst.

??? Ich zahle einen fixen Pauschalbetrag, eine Full-Service Leasingrate plus Pauschale für Nebenkosten und Verbrauch.
Nutze ich das Fahrzeug für Dienstfahrten, rechne ich dafür die PKW-Nutzung nicht ab. Dann wäre es ja keine Pauschale mehr sondern Nutzungsabhängige Bezahlung.
Der Pauschalcharakter ist Voraussetzung für Anrechenbarkeit gegen den GwV, so mein FA, das ich mal per Telefon gefragt habe.

Danke!
Dann ist Deine Steuerabrechnung richtig und hat mit Glück nichts zu tun.

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