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Firmenwagen Leasing - Geldwerter Vorteil wird vom Nettolohn abgezogen

Themenstarteram 3. September 2018 um 12:48

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Angebot für einen Firmenwagen erhalten und dazu eine beispielhafte Gehaltsabrechnung.

Meiner Meinung nach ist die Firmenwagen Regelung absolut unvorteilhaft für die Arbeitnehmer.

Kurzer Background: Bei uns in der Firma hat jeder anrecht auf einen Firmenwagen, es gibt offiziell keine Limits beim BLP. Die Geschäftsführung möchte nicht, das sich wegen eines Firmenwagens und der Fahrstrecke das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmer erhöht. Firmenwagen wäre ein All-Inkl. Paket, also mit Sprit, Versicherung, Reifen etc..

Soweit ich das verstanden habe, wird bei uns der geldwerte Vorteil, also die 1% vom BLP und die 0,03 % des BLP pro Kilometer vom Nettogehalt abgezogen.

Somit würde ich bspw. mit einem Gehalt i.H.v. 4.000 € Brutto, 2.373 € Netto, und einen Firmenwagen BLP i.H.v. 50.000 €, auf 1.700 € Netto meines Gehaltes verzichten.

Die 1.700 € entstehen aus den 500 € (1 % vom BLP 50.000 €) und den 1.200 € (0,03 € des BLP pro Kilometer, 80 KM einfache Fahrtstrecke).

Mit einem einfachen Firmenwagen würde ich am Ende des Tages nur noch 673 € haben.

Das kann doch nicht richtig sein. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Firmenwagen Regelung?

Natürlich steht außer Fragen, das die 80 KM Fahrtweg eine ganz schöne Menge ist, aber mal angenommen ich würde nur 20 KM entfernt wohnen, würde mir trotzdem noch 800 Euro vom Nettogehalt fehlen.

Danke und Grüße

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46 Antworten

Die richtige Anwendung wäre: 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. 0,03 % des BLP je km erhöhen rechnerisch das Gehalt und führen so zu einer geringfügig höheren Steuerlast. Ob die Firmenleitung möchte oder nicht, spielt da keine große Rolle, entscheidend sind die steuerlichen Vorschriften.

Themenstarteram 3. September 2018 um 13:01

@PeterBH genau so kenne ich das von meinem früheren Arbeitgeber, deshalb hatte mich bei dieser Rechnung gewundert.

Aber laut meinen Kollegen, verzichten diese tatsächlich auf den geldwerten Vorteil, Netto vom Gehalt.

Du musst den Geldwerten Vorteil von 1700 versteuern und nicht aus dem Netto abrechnen. Was ich glaube, dass Dein Arbeitgeber die Leasingrate aus Deinem Brutto es haben will.

Als ich ein Dienstwagen bekommen hatte, kam eine Vollkosteleasingrate auf mein Brutto rauf. Bei Dir soll das Brutto wohl gleich bleiben, das würde dann die Fahrzeugkosten aus dem bestehenden Brutto bezahlt werden. Na dass wäre dann nicht so gut.

Bei mir sieht es so aus:

Gehalt

+ PKW-Wert

+ PKW-KM

+ PKW pausch. AN gew. Vorteil

Gesamt Brutto. Und davon gehen halt die Sozialabgaben und Steuern ab

Bei Dir würde bei diesem Model noch ein Netto von ung. 2000€ übrig bleiben

Wenn ich es richtig verstehe, wäre bei Dir wo ich ein + habe, ein - , richtig?. Wenn das wirlich so wäre, lass die Finger davon. Ich weiß gar nicht ob man das überhaupt machen darf.

@PeterBH

Nicht ganz richtig, deine Ansicht.

Entscheidend für die Versteuerung ist die Höhe des Vorteils, den mir der AG zuwendet.

Nach steuerlichen Vorschriften habe ich aber gar kein Anrecht auf die Nutzung eines Firmenwagens. Will mir der AG also einen Eigenanteil berechnen, ist höchstens noch der Arbeitsvertrag maßgeblich. Steht mir danach kein Firmenwagen zu, kann der AG praktisch nach Gutdünken entscheiden und mir eine Zuzahlung aufs Auge drücken. Was er hier bei der TE ja auch macht.

Das war die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht für die TE ist die Tatsache, dass niemand die 1%-Regelung anwenden MUSS. Es gibt immer die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Sind die Privatfahrten dann 100%, ist die Versteuerung auf die kompletten tatsächlichen Kosten gedeckelt.

D.h. die utopischen 1.700 Euro Nettoabzug p. M. muss die TE nicht akzeptieren.

Eventuell muss man die kompletten Leasing und Service Rate aus einer Entgeldumwandlung bestreiten?

Dann würde der zu geldwerte Vorteil aber erstmal wieder um diese Eigenleistung gemindert.

Zitat:

@Anon2312 schrieb am 3. September 2018 um 14:48:02 Uhr:

Soweit ich das verstanden habe, wird bei uns der geldwerte Vorteil, also die 1% vom BLP und die 0,03 % des BLP pro Kilometer vom Nettogehalt abgezogen.

das ist nicht bei euch, das ist ein Gesetz ;)

Zitat:

Somit würde ich bspw. mit einem Gehalt i.H.v. 4.000 € Brutto, 2.373 € Netto, und einen Firmenwagen BLP i.H.v. 50.000 €, auf 1.700 € Netto meines Gehaltes verzichten.

nein, dir würden fiktive 1.700 € auf dein Brutto aufgeschlagen

Zitat:

Die 1.700 € entstehen aus den 500 € (1 % vom BLP 50.000 €) und den 1.200 € (0,03 € des BLP pro Kilometer, 80 KM einfache Fahrtstrecke).

das ist richtig

Zitat:

Mit einem einfachen Firmenwagen würde ich am Ende des Tages nur noch 673 € haben.

Das kann doch nicht richtig sein. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Firmenwagen Regelung?

meinst du vllt., dass du durch die 1%-Regelung 673 € weniger Netto bekommst?

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. September 2018 um 15:22:18 Uhr:

Die gute Nachricht für die TE ist die Tatsache, dass niemand die 1%-Regelung anwenden MUSS. Es gibt immer die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Sind die Privatfahrten dann 100%, ist die Versteuerung auf die kompletten tatsächlichen Kosten gedeckelt.

D.h. die utopischen 1.700 Euro Nettoabzug p. M. muss die TE nicht akzeptieren.

danke, das ist interessant.

Habe mit einem Rechner ein bisschen gespielt, und mit den genannten Angaben würde der TE selbst bei 100% Privatfahrten mindestens die Hälfte sparen(vorausgesetzt der Verbrauch, Versicherung, Leasingraten und Service seines Wunschautos halten sich in Grenzen :cool: )

was ich aber nicht ganz verstehe ist, wozu braucht das Finanzamt mein Fahrtenbuch, wenn ich von vornerein sage, dass ich ausschließlich privat fahre?

Der Abzug des TE hat m.E

gar nichts mit der Versteuerung zu tun.

 

Ich vermute, dass der TE einen Arbeitsvertrag ueber ein bestimmtes Bruttogehalt hat ... und der Dienstwagen einfach aus dem Nettogehalt bezahlt werden soll.

 

Mit einer für weiter weg wohnende sehr ungünstigen Reglung.....

Guten Morgen zusammen,

genau so wie @6502 habe ich das auch verstanden. In meinem Arbeitsvertrag steht mein Bruttogehalt, der Dienstwagen wird im Arbeitsvertrag nicht erwähnt.

@ru86 bei uns wird leider nichts auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, der geldwerte Vorteil den der Wagen verursacht wird von unserem Nettolohn abgezogen. Ich habe das bereits von der Buchhaltung sowie meiner Kollegen bestätigt bekommen.

@Deloman die Privatfahrten wären zu nahe zu 100%, da ich keine Kunden oder sonstiges Besuchen muss. Es wäre der Weg zur Arbeit hin und zurück, sowie die weiteren Privatfahrten die alltäglich anfallen. Dies müsste ich dann in einem Fahrtenbuch festhalten?

@Rick_008 genau so habe ich das auch verstanden, der geldwerte Vorteil wird vom Netto abgezogen.

@Lessi2312 ich fürchte, du hast doch was falsch verstanden

lade doch deine "beispielhafte Gehaltsabrechnung" hoch, dann sieht man es.

Zitat:

@Lessi2312 schrieb am 4. September 2018 um 09:25:53 Uhr:

@ru86 bei uns wird leider nichts auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, der geldwerte Vorteil den der Wagen verursacht wird von unserem Nettolohn abgezogen. Ich habe das bereits von der Buchhaltung sowie meiner Kollegen bestätigt bekommen.

Ich verstehe das Konzept ehrlich gesagt nicht Ganz. Wenn Du alles aus dem Netto zahlst mindert das doch massivst den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Du zahlst den Wagen doch schon aus versteuertem Geld, eventuell zahlst du sogar mehr als was es als geldwerten Vorteil zu versteuern gilt, selbst wenn Du noch die Tankkarte etc. versteuern müsstest.

Zitat:

@Lessi2312 schrieb am 4. September 2018 um 09:25:53 Uhr:

@Deloman die Privatfahrten wären zu nahe zu 100%, da ich keine Kunden oder sonstiges Besuchen muss. Es wäre der Weg zur Arbeit hin und zurück, sowie die weiteren Privatfahrten die alltäglich anfallen. Dies müsste ich dann in einem Fahrtenbuch festhalten?

Die Methode heisst halt "Fahrtenbuch-Methode". Im Grunde will es das Finanzamt nicht sehen, denn mehr als 100% der Kosten musst du in keinem Fall versteuern.

Es reicht eine schriftliche Erklärung von dir, dass im betreffenden Kalenderjahr nur Privatfahrten durchgeführt wurden. Das ganze formlos, ohne Angabe von Daten und Reisezielen.

Das heftet die Personalabteilung in deine Akte, und gut ist's.

 

Also bei uns ist es auch so, dass das Gehalt sich wie folgt verhält:

Grundgehalt

+ 1% vom BLP

+ 0,03% * BLP * Entfernungskilometer

= Zu versteuerndes Einkommen

Das Netto am Ende wird um die Zusätze des Geldwerten Vorteils wieder verringert.

Ich habe zufällig ebenfalls ein Firmenfahrzeug und muss lediglich die Versteuerung zahlen. Alles andere ist wirklich all inclusive wie Sprit, Steuern, Versicherung, Leasingrate, Wartung, Wäsche etc. Ich habe keine Firmenfahrten und nutze das Fahrzeug zu 100% Privat.

Wenn der geldwerte Vorteil tatsächlich bei dir nicht oben drauf kommt und lediglich am Ende vom Netto abgezogen wird dann müsste das in der Steuererklärung vom geldwerten Vorteil wieder abgezogen werden. Unter Umständen erhälst du da eine massive Steuerrückzahlung zurück aber da bin ich nun leider kein Fachmann.

Ich denke auch das hier ein Eigenanteil gezahlt werden soll.

Bei mir wollte man auch 200€ Eigenanteil, dies mindert zwar den geldwerten Vroteil, trotzdem sind die 200€ netto weg.

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