Arbeitnehmer trägt Leasingkosten selbst -> geldwerter Vorteil?

Hallo zusammen,

ich weiß, es gibt bereits etliche Themen zu dieser Fragestellung, aber keins, welches meine Frage 1-zu-1 auch beantwortet.

Wenn ich als Arbeitnehmer die Full-Leasing-Rate für einen Firmenwagen selbst zahlen muss (wird vom Bruttolohn abgezogen), kann ich diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil abziehen? Mein Arbeitgeber trägt KEINE Kosten am Firmenwagen, ALLE Kosten sind in der Full-Leasingrate enthalten.

Besipiel:

geldwerter Vorteil im Monat 800,- €
Leasingrate im Monat 600,- €

bleibt ein geldwerter Vorteil von nur noch 200,- € die ich versteuern muss.

Besten Dank! 🙂

Beste Antwort im Thema

Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.

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Versteuern?
wenn der AG mitspielt und auf die Angabe des Weges zum Kunden verzichtet, dann fährst du einfach auf Firmenkosten.
Tanken musst du doch nicht selbst bezahlen?

Doch, tanken tue ich selbst - daher bekomme ich 0,30 € netto pro Kilometer, weil Privatwagen. Für Tank, Verschleiß etc. - so habe ich das zumindest verstanden. In unserer Reisekostenrichtlinie steht, sobald der Firmenwagen genommen wird, sind diese 0,30 € dann zu versteuern - ich glaube mit 15%?

Sorry, aber das Modell, was dir dein AG anbietet, ist totaler Schwachsinn.
Er zahlt dir doch jetzt schon monatlich knappe 600 Euro Benzingeld?
Dann soll er doch für dich ein Auto leasen, das Tanken/Service/Reifen komplett übernehmen und gut ist.
Und du musst deine Fahrten nicht aufzeichnen, der AG muss deine Reisekostenabrechnung nicht bearbeiten, du nichts beim FA angeben und beide haben Ruhe.

Zitat:

@ru86 schrieb am 15. November 2019 um 09:21:23 Uhr:


Sorry, aber das Modell, was dir dein AG anbietet, ist totaler Schwachsinn.
Er zahlt dir doch jetzt schon monatlich knappe 600 Euro Benzingeld?
Dann soll er doch für dich ein Auto leasen, das Tanken/Service/Reifen komplett übernehmen und gut ist.
Und du musst deine Fahrten nicht aufzeichnen, der AG muss deine Reisekostenabrechnung nicht bearbeiten, du nichts beim FA angeben und beide haben Ruhe.

Plus Tagesspesen sind es sogar noch mehr - verstehe, wer will.
Ich muss die 0,30 € netto die ich bekomme aber doch nicht beim Finanzamt anzeigen, da ich die ja mit dem privaten PKW zurücklege, oder? Wenn ich die mit dem Firmenwagen zurücklege und versteuern muss, dann klar.

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Kurzes Update meinerseits: Ich muss tatsächlich nur den BLP mit 1% geldwert versteuern, die Streckenversteuerung mit 0,03% fällt bei mir weg, da ich nie ins Büro fahre. Es wird eine HomeOffice Regelung in meinen Vertrag integriert. Sollte ich mal ins Büro müssen, zwecks einer Betriebsversammlung oder dergleichen, dann müsste ich diese einzelnen Fahrten mit 0,002% geldwert versteuern. Kommt aber wenn überhaupt nur 2-3 mal im Jahr vor, also Peanuts.

Zusatz: Anscheinend werden auch alle meine Dienstfahrten der 1% Pauschalregel zum privaten Gebrauch gegen gerechnet - wie kann sich sowas ausdrücken? Jemand hiermit Erfahrungen?

Gruß
jon.west

Zitat:

@jon.west schrieb am 19. November 2019 um 13:51:52 Uhr:


Zusatz: Anscheinend werden auch alle meine Dienstfahrten der 1% Pauschalregel zum privaten Gebrauch gegen gerechnet - wie kann sich sowas ausdrücken? Jemand hiermit Erfahrungen?

Gruß
jon.west

Erfahrung nein, da dieses Modell ungeläufig. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Dienstfahrten entsprechend den GWV mindern. Man hat zwar einen Firmenwagen, zahlt ihn aber de facto selbst. Das wäre wohl eine perfekte Frage für den (eigenen) StB.

So habe ich das auch verstanden, nur leider sagt es mir keiner in genau diesen Worten. Immer wird es unverständlich ausgedrückt. 🙂

Zusammenfassend kann ich sagen, dass in meinem Fall die Streckenpauschale mit der 0,03% Versteuerung wegfällt - und mit der 0,002% Methode versteuert wird - sollten Fahrten ins Büro erfolgen.

Die dienstlichen Fahrten (aktuell jeden Tag), werden gesammelt und der gwV 1%-Methode mindernd angerechnet - wie diese Minderung denn nun aussehen mag.

Zitat:

@jon.west schrieb am 19. November 2019 um 14:15:41 Uhr:


Die dienstlichen Fahrten (aktuell jeden Tag), werden gesammelt und der gwV 1%-Methode mindernd angerechnet - wie diese Minderung denn nun aussehen mag.

Dafür gibt es Steuerberater....

Ja gibt es, ich möchte mich aber nicht nur spezeill in meinem Fall den Informationen bereichern - daher ist durch eine Beantwortung der Fragen auch der Allgemeinheit hier im Forum evtl. geholfen.

Zitat:

@jon.west schrieb am 19. November 2019 um 14:21:00 Uhr:


Ja gibt es, ich möchte mich aber nicht nur spezeill in meinem Fall den Informationen bereichern - daher ist durch eine Beantwortung der Fragen auch der Allgemeinheit hier im Forum evtl. geholfen.

Es steht dir natürlich frei dessen Ergebnismitteilung hier niederzuschreiben. Ehrwürdiges Verhalten, dann hat wirklich jeder was davon, der in einer ähnlich seltenen Situation zufällig hier vorbeikommt.

Selbstverständlich, daher auch mein heutiges Update zu dem Thema. Wobei einem durch die Nörgler sehr schnell auch die Lust genommen wird ...

Hallo zusammen,

ich habe nun noch folgendes von meinem Steuerberater erfahren:

Wenn in meinem Fall die privat gefahrenen Kilometer weniger als 12% der Gesamtkilometer ausmachen, so kann ich diese dem gwV gegenrechnen.

Beispiel: Gesamtkilometer im Jahr: 10.000 davon 9.000 geschäfltich und 1.000 privat.
also nur 10% Privatfahrten -> die 2% Unterschied kann man sich aus dem gezahlten gwV mit der Steuererklärung zurückholen.

Was bedeutet 12%: Jeden Monat die 1% Pauschalversteuerung * 12 😉

In meinem Rechenbeispiel mit 2% wären also 2 Monate gezahlte gwV erstattbar.

Ich hoffe, dies war verständlich. Alle Angaben ohne Gewähr! 😉

Und wo wird diese Erstattung veranlasst? In der EkSt-Erklärung?

Hallo zusammen,

ich habe Neuigkeiten. Man kann Benzinkosten die man selbst zahlt dem geldwerten Vorteil gegenrechnen. Maximal kann der geldwerte Vorteil so auf 0 gesenkt werden.

Da wir nur für reine Verbrennungsmotoren eine Tankkarte bekommen und bei Hybriden nicht, kann ich bei Wahl eines Hybriden die Tank- und Stromkosten von dem geldwerten Vorteil abziehen.

Hat jemand Erfahrungen damit? Die Regelung ist nicht neu.

Geschieht das am Ende des Jahres oder monatlich, wenn ich meinem Arbeitgeber dier Tankquittungen vorlegen würde?

Danke,
der jon

Zitat:

@jon.west schrieb am 20. November 2019 um 10:18:46 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe nun noch folgendes von meinem Steuerberater erfahren:

Wenn in meinem Fall die privat gefahrenen Kilometer weniger als 12% der Gesamtkilometer ausmachen, so kann ich diese dem gwV gegenrechnen.

Beispiel: Gesamtkilometer im Jahr: 10.000 davon 9.000 geschäfltich und 1.000 privat.
also nur 10% Privatfahrten -> die 2% Unterschied kann man sich aus dem gezahlten gwV mit der Steuererklärung zurückholen.

Was bedeutet 12%: Jeden Monat die 1% Pauschalversteuerung * 12 😉

In meinem Rechenbeispiel mit 2% wären also 2 Monate gezahlte gwV erstattbar.

Ich hoffe, dies war verständlich. Alle Angaben ohne Gewähr! 😉

Fahrzeuge über 90% geschäftlichen Anteilen müssen gar keinen Privatanteil versteuern. Nach Auffassung des FA sind alle Dinge, die über 90% betrieblich genutzt werden , nur den betrieblichen Kosten zuzuordnen, auch wenn ein geringer Anteil an privat dabei ist .

https://www.cokg-aktuell.de/.../...ent-betriebliche-Nutzung-ergibt.htm

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