Arbeitnehmer trägt Leasingkosten selbst -> geldwerter Vorteil?
Hallo zusammen,
ich weiß, es gibt bereits etliche Themen zu dieser Fragestellung, aber keins, welches meine Frage 1-zu-1 auch beantwortet.
Wenn ich als Arbeitnehmer die Full-Leasing-Rate für einen Firmenwagen selbst zahlen muss (wird vom Bruttolohn abgezogen), kann ich diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil abziehen? Mein Arbeitgeber trägt KEINE Kosten am Firmenwagen, ALLE Kosten sind in der Full-Leasingrate enthalten.
Besipiel:
geldwerter Vorteil im Monat 800,- €
Leasingrate im Monat 600,- €
bleibt ein geldwerter Vorteil von nur noch 200,- € die ich versteuern muss.
Besten Dank! 🙂
Beste Antwort im Thema
Der Eigenanteil wird doch nicht vom Brutto abgezogen, sondern aus dem Netto bezahlt.
70 Antworten
Zitat:
@ru86 schrieb am 12. November 2019 um 20:56:31 Uhr:
Zitat:
@evoque2012 schrieb am 12. November 2019 um 16:59:42 Uhr:
Die zahlt er eben nicht !
Das ist doch völliger Schwachsinn.
Der TO zahlt alles selbst und muss dann noch den Rest versteuern.
Was ist das denn ?
Dem TE wird nur sein Gehalt gekürzt. Die Leasingrate zählt der AG.
Wo ist da der Unterschied wenn der AG das Gehalt um den Betrag der Leasingrate kürzt ?
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 07:54:06 Uhr:
Hallo zusammen, ich bedanke mich bei allen für die doch sehr gute Beteiligung.Ich zahle die Leasingrate selbst - diese wird mir von meinem Bruttolohn abgezogen!
Daher die Frage, ob ich genau diesen Betrag vom gwV kürzen "darf"?Ihr lest richtig, dass mein AG so doch nur Vorteile hat, aber ich in keinster Weise! Mein AG trägt NULL Kosten am Fahrzeug, ich bezahle ja alles selbst!? Mein Bruttolohn wurde auch nicht erhöht, damit ich einen Firmenwagen fahren darf, sonst würde ich das ja noch irgendwo verstehen.
Und dann soll ich auch noch den gwV in voller Höhe versteuern? Nein danke!
Die Frage die sich mir also stellt ist im Prinzip wirklich nur die, ob ich berchtigt bin den Aufwand den ich für den Wagen selbst trage vom gwV zu kürzen, da ich ja im keinen wirklichen "Vorteil" habe weil ich alles selbst zahle?
Bis auf den Vorteil, dass ich den Wagen aus dem Brutto zahlen darf.Gruß
jon.west
Dein Modell ist das typische Modell der Gehaltsumwandlung für Mitarbeiter, denen eigentlich kein Firmenwagen zusteht. Daher auch die Berechnung aus dem Bruttolohn. Nur wenn deine Beiträge zur Leasingrate aus dem Nettolohn abgezogen würden, könntest du dies gegen den geldwerten Vorteil gegenrechnen, so nicht. Dass das keinen Sinn macht, habe ich dir oben schon versucht zu erklären. In solchen Fällen ist ein Privatleasing immer günstiger, gerade bei hohen BLP und/ oder weiter Entfernung zum Arbeitgeber. Das wird aber nicht das erste Mal diskutiert, sondern schon hier lang und ausführlich breit getreten: https://www.motor-talk.de/.../...wandlung-und-1-regelung-t6273455.html
Im Übrigen besteht dein Vorteil zum einen in der Nutzung der besseren Leasingkonditionen des AG und zum anderen, dass sich dein Bruttolohn durch den Abzug aus dem Brutto erniedrigt und du somit niedrigere Abgaben hast, was natürlich durch den geldwerten Vorteil teilweise oder komplett wieder aufgefressen wird. Das Modell soll ja nicht dazu führen, dass du weniger Steuern zahlst und für lau ein Auto fahren darfst.
Würde ich das aus dem Netto zahlen dann könnte ich es aber dem gwV zum abzug bringen, korrekt?
Zitat:
@hydrou schrieb am 13. November 2019 um 10:24:53 Uhr:
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 07:54:06 Uhr:
Hallo zusammen, ich bedanke mich bei allen für die doch sehr gute Beteiligung.Ich zahle die Leasingrate selbst - diese wird mir von meinem Bruttolohn abgezogen!
Daher die Frage, ob ich genau diesen Betrag vom gwV kürzen "darf"?Ihr lest richtig, dass mein AG so doch nur Vorteile hat, aber ich in keinster Weise! Mein AG trägt NULL Kosten am Fahrzeug, ich bezahle ja alles selbst!? Mein Bruttolohn wurde auch nicht erhöht, damit ich einen Firmenwagen fahren darf, sonst würde ich das ja noch irgendwo verstehen.
Und dann soll ich auch noch den gwV in voller Höhe versteuern? Nein danke!
Die Frage die sich mir also stellt ist im Prinzip wirklich nur die, ob ich berchtigt bin den Aufwand den ich für den Wagen selbst trage vom gwV zu kürzen, da ich ja im keinen wirklichen "Vorteil" habe weil ich alles selbst zahle?
Bis auf den Vorteil, dass ich den Wagen aus dem Brutto zahlen darf.Gruß
jon.westDein Modell ist das typische Modell der Gehaltsumwandlung für Mitarbeiter, denen eigentlich kein Firmenwagen zusteht. Daher auch die Berechnung aus dem Bruttolohn. Nur wenn deine Beiträge zur Leasingrate aus dem Nettolohn abgezogen würden, könntest du dies gegen den geldwerten Vorteil gegenrechnen, so nicht. Dass das keinen Sinn macht, habe ich dir oben schon versucht zu erklären. In solchen Fällen ist ein Privatleasing immer günstiger, gerade bei hohen BLP und/ oder weiter Entfernung zum Arbeitgeber. Das wird aber nicht das erste Mal diskutiert, sondern schon hier lang und ausführlich breit getreten: https://www.motor-talk.de/.../...wandlung-und-1-regelung-t6273455.html
Im Übrigen besteht dein Vorteil zum einen in der Nutzung der besseren Leasingkonditionen des AG und zum anderen, dass sich dein Bruttolohn durch den Abzug aus dem Brutto erniedrigt und du somit niedrigere Abgaben hast, was natürlich durch den geldwerten Vorteil teilweise oder komplett wieder aufgefressen wird. Das Modell soll ja nicht dazu führen, dass du weniger Steuern zahlst und für lau ein Auto fahren darfst.
Nach meinem Verständnis ja. Unterm Strich bleibt trotzdem ein leicht höheres Brutto mit höheren Abzügen plus die selbst getragene Leasingrate. Lass dir doch mal ein Angebot über Privatleasing geben. Oder warum bist so auf diese Abrechnung fixiert?
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Hallo hydrou, ich bin nicht darauf fixiert - ich möchte es lediglich als verstanden wissen. Auf meinen AG kann ich dann nämlich mit entsprechenden Argumenten zugehen - die Stellen das nämlich so hin, als sei es die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten.
Gruß
jon.west
Es kommt - wie immer - drauf an. Es ist mit Sicherheit nicht die günstigste Art ein Auto zu bewegen, es kann aber durchaus sein, dass je nach Umständen, der gleiche Wagen nicht günstiger im Privatleasing zu beziehen wäre. Bspw. wenn es für Privat gerade kein Super tolles Angebot gibt.
Es ist aber bei weitem nicht die Beste und shcon gar nicht gängigste Lösung für alle Beteiligten. Dein Vorteil liegt einzig und allein darin, dass du unter Umständen so an Flottenkundenkonditionen drankommst.
Korrekt, die Konditionen sind natürlich echt gut - ich kann mir nicht vorstellen Ansatzweise so gute Konditionen privat zu bekommen. Aber nochmal, mein AG hat weniger Steuerlast durch mein weniger werdendes Brutto - wieso soll ich hier einseitig entgegenkommen? Das weil kann man natrülich beantworten, dass dem ein Gesetz zu Grunde liegt. Ich will viel mehr evtl. bewirken, dass mein AG das Auto least und ich Netto-Zuzahlungen tätige. Daher brauche ich gute Argumente und muss den Sachverhalt korrekt verstehen können.
Zitat:
@guruhu schrieb am 13. November 2019 um 13:09:50 Uhr:
Es kommt - wie immer - drauf an. Es ist mit Sicherheit nicht die günstigste Art ein Auto zu bewegen, es kann aber durchaus sein, dass je nach Umständen, der gleiche Wagen nicht günstiger im Privatleasing zu beziehen wäre. Bspw. wenn es für Privat gerade kein Super tolles Angebot gibt.
Ich bin sogar mir ziemlich sicher, dass der gleiche Wagen nicht günstiger im Privatleasing ist. Bei den Betrag ist es entweder ein hoher BLP oder eine ganze Menge Kilometer. Und Full Service kostet auch im Privatleasing und der Sprit ist dann auch nicht mit einer Pauschale dabei.
Zitat:
Es ist aber bei weitem nicht die Beste und shcon gar nicht gängigste Lösung für alle Beteiligten. Dein Vorteil liegt einzig und allein darin, dass du unter Umständen so an Flottenkundenkonditionen drankommst.
Ich finde das liest sich nach der fast bestmöglichsten Lösung für den AG an, besser hätte er es nur noch, wenn das Tanken nicht inklusive wäre.
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 13:19:09 Uhr:
Korrekt, die Konditionen sind natürlich echt gut - ich kann mir nicht vorstellen Ansatzweise so gute Konditionen privat zu bekommen. Aber nochmal, mein AG hat weniger Steuerlast durch mein weniger werdendes Brutto - wieso soll ich hier einseitig entgegenkommen? Das weil kann man natrülich beantworten, dass dem ein Gesetz zu Grunde liegt. Ich will viel mehr evtl. bewirken, dass mein AG das Auto least und ich Netto-Zuzahlungen tätige. Daher brauche ich gute Argumente und muss den Sachverhalt korrekt verstehen können.
Ich kann es nicht beurteilen. Für 900€ bekommt man schon gut was an Auto gekauft/geleast/finanziert. Auch in Richtung 80k€ BLP, was ja hier, bei fiktiven 0 km einfacher entf. zum Arbeitsplatz die Höchstgrenze wäre.
Nenn das Kind doch beim Namen: welches Auto steht dann vor deiner Türe und wie weit ist deine Türe von der des AG entfernt?
Du sollst dem AG nicht einseitig entgegenkommen. Vielleicht kommt er dir entgegen, indem er dir ein Auto freiwillig gibt. Eine Pflicht dazu gibt es ja nicht. Oder soll/muss der Wagen geschäftlich genutzt werden?
Welche Konstellation du weiterhin mit deinem AG ausmachst ist euch überlassen.
Der Wagen kann natürlich auch geschäftlich genutzt werden, ich müsste aber nicht. Warum nennt sich das Ganze dann aber Fimenwagen, wenn ich ihn doch ausschließlich privat nutzen könnte? Welchen Mehrwert hat mein AG dadurch? Da ich ihn privat butzen darf, fällt der gwV an. 1% Methode ist sinnvoller, ob der Strecke die jeden Tag zum Kunden gefahren wird. Ich bin täglich beim Kunden als Berater vor Ort, letzendlich muss ich da jeden Tag hinfahren - die Strecke bemisst sich einfach gesehen auf 47 km. Deshalb fällt das Fahrtenbuch definitiv schonmal weg.
Der Wagen hat einen BLP von gerundet 93.000,- €
Das macht zusammen mit der Strecke einen gwV von 1.123,- €, weil bezuschusster Hybrid.
Die monatliche Fullleasingrate liegt bei 885,- €
Was an dieser Kostellation richtig die Miesen macht ist der gwV da bemessen am BLP.
Natürlich ist der BLP hoch, aber durch die wahnsinnig guten Konditionen ist die Fullleasingrate eigentlich ein Witz. Zumal auch noch vom Brutto bezahlt wird.
Jetzt sagt der Gesetzgeber natürlich: "Halt stopp, erst kassiere ich!"
Was mich hier stört ist nicht die Gesetzgebung, sondern mein AG der sich durch meine "Dummheit" Steuern sparen würde und die Sache aber so hinstellt, als würde er mir was gutes tun wollen. Das tut er nicht, ich bezahle ALLES selbst!
Ich sehe bei meinem AG nur einen Vorteil, bei mir dann allerdings Vor- und Nachteile. Das macht die Sache doch unattraktiv und ich vertsehe nicht, wie meine Kollegen auch noch der Meinung sind, das wäre die beste Idee schlechthin.
Ich möchte daher auf meinen AG zugehen, denn wenn ich ihm entgegenkomme (Steuern sparen) kann er doch auch was für mich tun?
Hat hier noch jemand Ideen?
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 14:27:03 Uhr:
Hat hier noch jemand Ideen?
Nimm es mir bitte nicht übel:
Ein Forenwechsel zu kununu oder glassdoor.
Das ganze mag eine eher ungewöhnliche Konstellation sein, aber so ist das nun mal im Leben. Da hast du den falschen Arbeitgeber, oder halt abweichende Vorstellungen.
Ja, du zahlst den Wagen "doppelt", wenn es aber keine anderweitigen Vereinbarungen gibt, ist das halt reine Verhandlungssache. Und da bestimmt dann derjenige die Regeln, der die Musik bestellt. Passt dir das nicht, steht es dir frei:
- den AG von einem anderen Modell zu überzeugen
- auf den Wagen zu verzichten und ihn privat zu beschaffen
- den AG zu wechseln
- ... und bestimmt noch weitere Szenarien.
Da können wir doch jetzt aber, außer dich finanziell ein wenig beraten, nicht viel tun.
Du willst den Wagen vom Netto zahlen, weil du dadurch günstiger wegkommst? Dann schlag das deinem AG doch vor. Dass er die anderen über den Tisch zieht und die das dann noch als Nestwärme empfinden... gut, so ist das manchmal im Leben
Der Mehrwert für dienen AG: Er zahlt dir weniger Brutto mit entsprechenden Lohnnebenkosten, er hat einen Mitarbeiter glücklich gemacht (wenn es dem MA denn so gefällt).
P.S.: natürlich bist du trotzdem, entgegen meines Vorschlages zu beginn, hier sehr willkommener Forengast 😉
Der Punkt, meinen Arbeitgeber von einem anderen Modell zu überzeugen ist meine Intention. Daher frage ich hier ob evtl. bereits jemand die gleiche oder eine ähnliche Konstellation hatte und mir "Tipps" geben kann, mit denen ich dann auf meinen AG zugehe.
Das mit dem "aus dem Netto zahlen" ist doch schonmal ein Ansatz, das rechne ich mir mal eben flott durch.
Ich sehe das ähnlich wie @guruhu. Dein Arbeitgeber hat hier wohl einen Weg gesucht und gefunden, den Wunsch nach einem Firmenfahrzeug auf die für ihn kostengünstigste Art und Weise zu befriedigen. Das ist auch völlig legitim. Es macht in meinen Augen wenig Sinn, hier steuerliche Details zu betrachten, weil du am Ende immer "doppelt" löhnst. Egal wie du es drehst oder wendest.
Mir stellt sich die Frage, was dich motiviert, unter diesen Bedingungen ein Firmenfahrzeug zu verlangen (oder auf's Auge gedrückt zu bekommen). Du hast am Ende immer weniger im Portemonnaie als ohne Fahrzeug. Genau wie bei einem privaten Fahrzeug auch. Der einzige Vorteil, den ich nach deinen Schilderungen in diesem Konstrukt sehe ist, dass du relativ günstig least und die Vorzüge einer Wartungspauschale geniesst. Den erkaufst du dir dann eben durch eine Steuerlast.
Brauchst du das Firmenfahrzeug unbedingt ? Was sind deine Randbedingungen (BLP, Fahrten Wohnung-Arbeit, private km-Leistung p.a.) ? Ich kapier's einfach nicht...
Bin übrigens selbst Arbeitgeber (der nie auf eine solche Idee kommen würde).
Fairer Weise muss ich natürlich noch dazu sagen, dass es freigstellt ist, ob man das Angebot beansprucht oder eben nicht - es ist aber definitv "aus repräsentativen Gründen, gerne gesehen". Mich stört halt die Tatsache, dass der AG sich einen Vorteil "erkauft", es aber nicht als solch einen darstellt und dann noch indirekt behauptet, ich tue was gutes für meine AN. Sicherlich gibt es Konstellationen, wie die Nähe zum Arbeitsort und der gleichen, die dann wiederrum das Firmenwagen-Modell attraktiv machen. Aber ich habe mir den Kunden, und damit die Entfernung, ja nicht unbedingt selbst ausgesucht (den AG wiederrum schon), warum also kann ich den AG nicht irgendwie davon überzeugen, das Modell mit mir nochmal durchzugehen? Darum geht es mir nun, um etwaige Beispiele, die sich für beide Seiten (und den Fiskus) lohnen könnten.
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 15:01:49 Uhr:
Fairer Weise muss ich natürlich noch dazu sagen, dass es freigstellt ist, ob man das Angebot beansprucht oder eben nicht - es ist aber definitv "aus repräsentativen Gründen, gerne gesehen". Mich stört halt die Tatsache, dass der AG sich einen Vorteil "erkauft", es aber nicht als solch einen darstellt und dann noch indirekt behauptet, ich tue was gutes für meine AN. Sicherlich gibt es Konstellationen, wie die Nähe zum Arbeitsort und der gleichen, die dann wiederrum das Firmenwagen-Modell attraktiv machen. Aber ich habe mir den Kunden, und damit die Entfernung, ja nicht unbedingt selbst ausgesucht (den AG wiederrum schon), warum also kann ich den AG nicht irgendwie davon überzeugen, das Modell mit mir nochmal durchzugehen? Darum geht es mir nun, um etwaige Beispiele, die sich für beide Seiten (und den Fiskus) lohnen könnten.
Nochmal, alles Fragen für kununu 😉
Ich kenne deinen AG nicht, das musst du also selbst beurteilen.
Es wäre aber sicherlich nicht der erste, der seine Mitarbeiter ein stück weit ausbeutet. Bzw. anders gesagt, sich übliche Kosten halt abwälzt.
Normal ist, gerade wenn ein Firmenwagen irgendwo repräsentative Zwecke erfüllt, oder quasi Arbeitsmittel des AN ist (Außendienst), dass der Wagen in seinen Vollkosten übernommen wird. Der AN versteuert den GWV, übernimmt dafür die Karre vollgetankt und gibt sie, nach 1-4 Jahren zurück. Bis auf die Versteuerung entstehen keine direkten Kosten. Dass in solchen Jobs das Brutto u.U. geringer ist, als vergleichbare, mag sein, ist aber schwer bis gar nicht in Euros auszudrücken.
Zitat:
@jon.west schrieb am 13. November 2019 um 15:01:49 Uhr:
Aber ich habe mir den Kunden, und damit die Entfernung, ja nicht unbedingt selbst ausgesucht (den AG wiederrum schon)
Soll jetzt heißen?
Fahrten zum Kunden wären bei Kostenübernahme natürlich per Reisekostenabrechnung anzusetzen. Das kann die Rechnung dann durchaus umkehren.