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arbeiten als selbstständiger Fahrer

Hallo an alle,

Ich hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Folgende Situation. Ich fahre von Zeit zu Zeit für eine Transportfirma Touren innerhalb Deutschlands (max 12 Tonner). Mein Chef hat mich nun gefragt ob ich als selbstständiger Fahrer für ihn fahren würde. Alles wird gestellt, meine Investition ist meine Arbeit. Dazu kommen dann: Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung. Natürlich brauche ich einen Gewerbeschein, zahle meine Krankenkasse, Rente. Für die Stunden die ich fahre, schreibe ich der Firma eine Rechnung. Er sagt, ich würde wesentlich mehr Geld pro Stunde bekommen (zur Zeit 6,00 Euro netto /Stunde zuzüglich Spesen). Ich weiß natürlich, daß ich nur Geld bekomme, wenn ich auch fahre. Wenn nichts los ist, kann ich natürlich auch nur wenig Touren machen. Bedeutet: weniger Geld. Er hat natürlich den Vorteil, daß er die Sozialabgaben einspart und keinen Urlaub bezahlen muß. Er hat mir aber zugesagt, daß ich im Monat 150 bis zweihundert Stunden machen kann. Dummerweise hat er gesagt, daß ich es mir durchkalkulieren soll und ihm nächste Woche bescheidgeben soll, was ich mir für einen Stundenlohn vorstelle. Gefährlich für mich, ich will mich ja nicht unter Wert verkaufen und die Kalkulation muß ja auch stimmen. Ich hätte lieber einen Vorschlag von ihm gehört.

Kann mir jemand sagen, was in der Branche für einen selbstständigen Fahrer üblich ist? Bin für jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße, Cobramann

Beste Antwort im Thema

so jetzt kombinieren wir das ganze mal.

Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt.

§ 21a IV ArbZG bestimmt, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich grundsätzlich nicht überschreiten darf, wobei eine Woche Montags um 0.00 Uhr beginnt. Die Arbeitszeit kann jedoch auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Es ist also bei Überschreitung der 48-Stunden-Woche jeweils zu prüfen bzw. Sicherzustellen, dass in einem Zeitraum von 16 Wochen nicht mehr als 768 Stunden gearbeitet werden.

Gleichzeitig gelten aber die Höchstlenkzeiten aus der VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. ab 11. 4 2007 der VO (EG) Nr. 561/2006 sowie dem FPersG und der FPersV weiter. So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser 56 Stunden Lenkzeit und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden könnte die Fahrerin oder der Fahrer in der betreffenden Woche noch 4 Stunden andere Arbeiten leisten, z.B. Be- und Entladen, Verwaltungstätigkeiten im Büro).
So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser Lenkzeit könnte der Arbeitnehmer in der laufenden Woche noch vier Stunden lang andere Arbeiten, zum Beispiel Ladetätigkeiten, übernehmen.

Die Arbeitszeit, zu der die Pausen nicht gezählt werden, darf täglich 10 Stunden nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, wird die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit nicht mitgerechnet.

Ob jetzt von Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitszeitgesetz ist völlig wurscht gemeint ist das selbe.

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Hallo!!

erstens brauchts du ein (EU Lizenz) Güterkraftverkehrserlaubnis..

Dann musst du Kapital nachweisen zb.(Bankbürgschaft) für erste LKW 9.000 € und je weitere 5.000 €...sonst kannst du deine Gewerbe garnicht anmelden.

Dann bei so eine Konstellation wie du dein Brot verdienen willst nur bei einem Auftraggeber ist es schon Scheinselbstständigkeit also Illegal..aufpassen

Natürlich hat deine Chef vorteile wenn er Aufträge hat dann kann er dich beschäftigen wenn keine Arbeit muss er nicht weiterzahlen ( lohnfortzahlungsgesetzt)

Und wenn du alles erfüllst und dich doch Selbstständig machen solltest??? Dann unter 22 € / Std nicht arbeiten..OK

Wünsch dir viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von Jose68


Hallo!!

erstens brauchts du ein (EU Lizenz) Güterkraftverkehrserlaubnis..

Dann musst du Kapital nachweisen zb.(Bankbürgschaft) für erste LKW 9.000 € und je weitere 5.000 €...sonst kannst du deine Gewerbe garnicht anmelden.

Dann bei so eine Konstellation wie du dein Brot verdienen willst nur bei einem Auftraggeber ist es schon Scheinselbstständigkeit also Illegal..aufpassen

Natürlich hat deine Chef vorteile wenn er Aufträge hat dann kann er dich beschäftigen wenn keine Arbeit muss er nicht weiterzahlen ( lohnfortzahlungsgesetzt)

Und wenn du alles erfüllst und dich doch Selbstständig machen solltest??? Dann unter 22 € / Std nicht arbeiten..OK

Wünsch dir viel Erfolg

Wenn man bedenkt das 18 die Stunde jeder Facharbeiter kriegt bleibt da nicht viel für den LKW übrig...

Gute Güte man hat schon 30 Mark die Stunde für nen Kipper in 1970 gekriegt!
Wie kalkuliert ihr alle Heutzutage ?
Ist da das Gehalt der Frau die auswärts arbeitet irgendwie beim "Gewinn" mitberechnet?

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker


Wenn man bedenkt das 18 die Stunde jeder Facharbeiter kriegt bleibt da nicht viel für den LKW übrig...

Gute Güte man hat schon 30 Mark die Stunde für nen Kipper in 1970 gekriegt!
Wie kalkuliert ihr alle Heutzutage ?
Ist da das Gehalt der Frau die auswärts arbeitet irgendwie beim "Gewinn" mitberechnet?

Tja, Pete. So Kalkuliert Deutschland 🙁

Da wird nach der Steuerklasse gefragt, um dann das Brutto zu senken, da man ja weniger Abzüge hat.

"Ach, Sie wohnen so weit weg, dann zahlen Sie doch sicher wenig Miete, dann brauchen Sie ja auch nicht so viel Brutto. Den Arbeitsweg bekommen Sie ja vom Staat bezahlt."

Geld dürfen IMHO nur noch die Großen verdienen!

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


newartco mit Deinen Ausführungen liegst Du völlig daneben! Verbreiten doch nicht so einen Unsinn, womit sich andere, welche den Quatsch glauben, ihr eigenes Grab schaufeln! Wenn Du Deine Ausführungen für Dich so bewertest, dann ist das Deine Sache, aber reite doch andere da nicht rein.

Ich glaube ihr beide redet an einander vorbei.
Das was newartco meint ist wahrscheinlich folgendes.
Jemand macht sich selbständig mit zB. Personalüberlassung. vermitet dann aber sich selbst, als Kraftfahrer an einen anderen Unternehmer. Er arbeitet dann als Zeitarbeitskraft (ist aber selbständig, nicht festangestellt).
Fahrzeug, Lizenz usw. ist dann Sache des Spediteurs für den er fährt.
Dise Konstellation kenne ich aus meinem Bekanntenkreis. Da die Selbständigkeit nicht im Bereich Transpotrgewerbe ist, kann dieses so funktionieren.
Eine andere Sache ist die Scheinselbständigkeit. Dass umgeht mein Bekannter, indem er seine Frau an eine andere Firama auch als Zeitarbeitskraft im Bereich Lagertätigkeit (Staplerfahrerin) vermietet.
So kann das funktionieren.
Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Radmachp


Jemand macht sich selbständig mit zB. Personalüberlassung. vermitet dann aber sich selbst, als Kraftfahrer an einen anderen Unternehmer. Er arbeitet dann als Zeitarbeitskraft (ist aber selbständig, nicht festangestellt).
Fahrzeug, Lizenz usw. ist dann Sache des Spediteurs für den er fährt.
Dise Konstellation kenne ich aus meinem Bekanntenkreis. Da die Selbständigkeit nicht im Bereich Transpotrgewerbe ist, kann dieses so funktionieren.
Eine andere Sache ist die Scheinselbständigkeit. Dass umgeht mein Bekannter, indem er seine Frau an eine andere Firama auch als Zeitarbeitskraft im Bereich Lagertätigkeit (Staplerfahrerin) vermietet.
So kann das funktionieren.
Gruß.

Wie man Gesetze umgeht weist du anscheinend aber nicht wie man sie Einhält (siehe Aufzeichnungspflicht) - sehr bedenklich

Zitat:

Original geschrieben von Jose68


Hallo!!

erstens brauchts du ein (EU Lizenz) Güterkraftverkehrserlaubnis..

Dann musst du Kapital nachweisen zb.(Bankbürgschaft) für erste LKW 9.000 € und je weitere 5.000 €...sonst kannst du deine Gewerbe garnicht anmelden.

Hatte ich das mit der EU-Lizenz überlesen? Es gibt auch immer noch eine Innerdeutsche. Im Gegensatz zur EU-Lizenz wird nur nach den ersten fünf Jahren das Bestehen der Voraussetzungen nochmals überprüft. Danach gilt diese Lizenz unbegrenzt, zumindest bis ein Kläger erscheint.

Die EU-Lizenz muss quasi alle fünf Jahre erneuert werden, was da bedeutet, dass man alle fünf Jahre das Erfüllen der Voraussetzungen nachweisen muss.

@Radmachp
Entweder Du bist bei dem Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt oder Du hast eine eigenen Lizenz. Alles andere ist Vergangenheit. Es gibt die Möglichkeit über ein Personaldienstleistungsunternehmen, allerdings darfst Du für das nicht selbständig tätig, sondern musst ein Arbeitnehmer dieses Unternehmens sein. Mit der letzten Reform wurden viele Schlupflöcher gestopft.

Mit der Scheinselbständigkeit hat man nur dann Probleme, wenn man alleine arbietet. Dies kann man allerdings schnell ändern. Im Transportunternehmen sehe ich die Wahrscheinlichkeit für die Scheinselbständigkeit selbst nicht wirklich hoch. Man kann das Fahrzeug nicht jeden Tag selbst fahren. Mit der Aushilfe bewegt man sich schon weit von der Scheinselbständigkeit weg.

Trau im Transportgewerbe niemanden !
Dein Chef hat nichts zu verschenken , das bedeutet du solltest überlegen ob du wirklich, für ein wenig mehr Geld , dich an dem Unternehmensrisiko deines Chefs beteiligen willst. Denk an deine Sozialesicherheit.😉

Aus eigener Erfahrung......."Finger Weg"

Und noch was......"Definition Selbstständigkeit" VIEL ARBEIT SELBST UND STÄNDIG

Falls sich jemand noch Selbstständig machen will und die Finanzen im Überblick behalten will, hier eine gute Website:

http://www.selbstaendigen-rechner.de/

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Mit der Scheinselbständigkeit hat man nur dann Probleme, wenn man alleine arbietet.

Mit der Scheinselbständigkeit hat meines Wissens nach nur der Auftraggeber Probleme. Der gilt dann als Arbeitgeber und haftet damit allein für die Richtigkeit der Sozialabgaben. Der Scheinselbständige hat dann seine Brutto-Rechnungseinnahmen als Nettolohn. Wenn die Prüfer der LVA die Scheinselbständigkeit feststellen, hat der Scheinselbstständige nur das Problem, dass sein Auftraggeber daran wahrscheinlich pleite geht.

Zitat:

Original geschrieben von cobramann



Er sagt, ich würde wesentlich mehr Geld pro Stunde bekommen (zur Zeit 6,00 Euro netto /Stunde zuzüglich Spesen).

Es genügt, den Arbeitsplatz zu wechseln, um "etwas" mehr Geld zu erhalten.

Übrigens hat der "Netto"- Betrag kalkulatorisch keinerlei Aussagekraft, da dieser das Ergebnis zahlreicher Berechnungen mit vielen Parametern darstellt, die wir hier alle nicht kennen.
Als Faustregel für Nichtmathematiker gilt:
Selbständigenentgelt (zuzüglich MWst.) muss mindestens das Doppelte des Arbeitnehmerbruttolohnes sein.

Wir haben auch einge "selbständige" Fahrer - die dürfen zum Beispiel die Schäden an den LKW ganz alleine bezahlen. In der Praxis läuft das dann so, dass die Ersatzteile über den "Auftraggeber" eingekauft und mit den Dienstleistungsrechnungen der "Selbständigen" ratenweise gegengerechnet werden. Die Arbeitsleistung stottern die Jungs dann bei mir in wöchentlichen Raten ab.

Da ich fast nur nachts und an Wochenenden repariere, haben die dann zumindest keinen Verdienstausfall wegen Fahrzeugstillstand.

Vor allem die Haftungsfragen bleiben bei den Verhandlungen oft völlig auf der Strecke ...

Es gibt übrigens noch einen ganz gravierenden Vorteil für den Auftraggeber - Unternehmer bei dieser Konstruktion:

Eventuelle Strafen zahlt der Fahrer allein, da er Fahrer und Unternehmer in Personalunion ist. Das kann für den Fahrer gelegentlich etwas teurer werden - der eigentliche Spediteur bleibt unbelangt. Intern kann man sich dabei unbürokratisch etwas entgegenkommen - schliesslich spart man so ungefähr die Hälfte der Strafen. Allerdings sind solche Abmachungen sittenwidrig und daher nicht einklagbar. Auch hier hat der Fahrer mal wieder die A. - Karte in seinem Fächer ...

Ich frage mich, warum einige Fahrer es unbedingt darauf anlegen, gesetzliche Regelungen zu umgehen um als selbständige Fahrer zu arbeiten. Welchen Vorteil haben sie denn? Für mich sieht das eher nach einem Sack von Nachteilen aus. Außer, man würde wirklich pro Tag runde 200 EUR zzgl. MwSt verrechnen können, was man aber sicher nicht bekommt. Und dann hat man ja immer noch das hohe Haftungsrisiko und kann von einem auf den anderen Tag ohne Arbeit da stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Ucleb


Falls sich jemand noch Selbstständig machen will und die Finanzen im Überblick behalten will, hier eine gute Website:

http://www.selbstaendigen-rechner.de/

das stinkt irgendwie gewaltig nach Eigenwerbeung was du in deinen bisherigen 2 Beiträgen machst

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