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arbeiten als selbstständiger Fahrer

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 20:54

Hallo an alle,

Ich hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Folgende Situation. Ich fahre von Zeit zu Zeit für eine Transportfirma Touren innerhalb Deutschlands (max 12 Tonner). Mein Chef hat mich nun gefragt ob ich als selbstständiger Fahrer für ihn fahren würde. Alles wird gestellt, meine Investition ist meine Arbeit. Dazu kommen dann: Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung. Natürlich brauche ich einen Gewerbeschein, zahle meine Krankenkasse, Rente. Für die Stunden die ich fahre, schreibe ich der Firma eine Rechnung. Er sagt, ich würde wesentlich mehr Geld pro Stunde bekommen (zur Zeit 6,00 Euro netto /Stunde zuzüglich Spesen). Ich weiß natürlich, daß ich nur Geld bekomme, wenn ich auch fahre. Wenn nichts los ist, kann ich natürlich auch nur wenig Touren machen. Bedeutet: weniger Geld. Er hat natürlich den Vorteil, daß er die Sozialabgaben einspart und keinen Urlaub bezahlen muß. Er hat mir aber zugesagt, daß ich im Monat 150 bis zweihundert Stunden machen kann. Dummerweise hat er gesagt, daß ich es mir durchkalkulieren soll und ihm nächste Woche bescheidgeben soll, was ich mir für einen Stundenlohn vorstelle. Gefährlich für mich, ich will mich ja nicht unter Wert verkaufen und die Kalkulation muß ja auch stimmen. Ich hätte lieber einen Vorschlag von ihm gehört.

Kann mir jemand sagen, was in der Branche für einen selbstständigen Fahrer üblich ist? Bin für jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße, Cobramann

Beste Antwort im Thema
am 1. Mai 2010 um 13:24

so jetzt kombinieren wir das ganze mal.

Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt.

§ 21a IV ArbZG bestimmt, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich grundsätzlich nicht überschreiten darf, wobei eine Woche Montags um 0.00 Uhr beginnt. Die Arbeitszeit kann jedoch auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Es ist also bei Überschreitung der 48-Stunden-Woche jeweils zu prüfen bzw. Sicherzustellen, dass in einem Zeitraum von 16 Wochen nicht mehr als 768 Stunden gearbeitet werden.

Gleichzeitig gelten aber die Höchstlenkzeiten aus der VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. ab 11. 4 2007 der VO (EG) Nr. 561/2006 sowie dem FPersG und der FPersV weiter. So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser 56 Stunden Lenkzeit und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden könnte die Fahrerin oder der Fahrer in der betreffenden Woche noch 4 Stunden andere Arbeiten leisten, z.B. Be- und Entladen, Verwaltungstätigkeiten im Büro).

So darf beispielsweise nach Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. Bei maximaler Ausnutzung dieser Lenkzeit könnte der Arbeitnehmer in der laufenden Woche noch vier Stunden lang andere Arbeiten, zum Beispiel Ladetätigkeiten, übernehmen.

Die Arbeitszeit, zu der die Pausen nicht gezählt werden, darf täglich 10 Stunden nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, wird die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit nicht mitgerechnet.

 

Ob jetzt von Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitszeitgesetz ist völlig wurscht gemeint ist das selbe.

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Hiho,

nun gibt es ja schon viele Antworten und die meisten sind etwas daneben, deshalb muß ich dazu mal was sagen:

1. Mit einem einfachen Gewerbeschein als allgemein "Personaldienstleistungen" (dann kann man auch in anderen Bereichen selbständig arbeiten) kann man selbstverständlich als selbständiger Fahrer legal arbeiten.

2. Das GÜKG oder so spielt hier überhaupt keine Rolle, denn als Fahrer ist man kein Frachtführer, und nur diese brauchen ab 3,5t eine Genehmigung. Außerdem ist der Unternehmenszweck des Fahrers nicht der Transport von Gütern, sondern das Fahren eines LKW, die Güter werden weiter von der Spedition befördert, sonst müßten die Frachtbriefe ja auf den Fahrer ausgestellt werden.....

3. Es besteht eine recht unwahrscheinliche Gefahr daß man dich wegen "Scheinselbstständigkeit" drankriegt, aber das Gesetzt wird nur ungern angewandt und kann schon mit 1 oder 2 Rechnungen an einen anderen Auftraggeber ausgehebelt werden.

4. Viel wichtiger ist, daß dein Chef einen Haftungsausschluß und Verzicht auf Gegenrechnungen unterschreibt, denn als Unternehmer bist du rechtlich haftbar für Schäden am Fahrzeug + event. Ladung. Eine Unternehmenshaftpflicht ist nämlich viel zu teuer.

5. Pauschal gerechnet kannst du unter einem Tagessatz/Schicht-Preis von € 180 nicht antreten, besser sind € 200 (netto). Wenn du deine Sozialkosten und Versicherungen und Steuern davon abziehst können mit Glück € 120/Tag übrigbleiben, also ca. € 2400 im Monat.

6. Vereinbare wöchentliche Rechnungstellung und sofortige Zahlung.

Solltest du dich für die Selbstständigkeit entscheiden, dann stell dich schonmal auf jede Menge Papierkram vor allem mit dem Finanzamt ein und ein gutes Stück Mehrarbeit. Nur hinterm Steuer sitzen reicht nicht.....

newartco mit Deinen Ausführungen liegst Du völlig daneben! Verbreiten doch nicht so einen Unsinn, womit sich andere, welche den Quatsch glauben, ihr eigenes Grab schaufeln! Wenn Du Deine Ausführungen für Dich so bewertest, dann ist das Deine Sache, aber reite doch andere da nicht rein.

Das GüKG - welches Du wahrscheinlich noch NIE gelesen hast - wendet sich an alle, die gewerblich durchgeführt werden.

§ 3 GüKG: Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.

§ 1 Abs. 1 GüKG: Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (...)

§ 1 Abs. 4 GüKG: Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.

Der § 1 Abs. 1 bezieht sich auf alle, welche aktiv die Beförderung durchführen. Hier gibt es keine Verknüpfung dazu, ob der Unternehmer - der selbstfahrende Fahrer ist ein Unternehmer - die Aufträge selbst beschafft und auch nicht, ob er gegenüber den Versenders als Transporteur auftritt. Für den Transport von Gütern bekommt der selbstfahrende Unternehmer auch ein Entgelt. Insoweit wird der selbstfahrende Unternehmer vom GüKG erfasst und braucht eine eigene Lizenz.

Das GüKG ist ein Schutzgesetz, welches ganz klar das Ziel hat, den Zugang zu dem Beruf/Gewerbe zu kontrollieren. Das gilt für jeden, ob mit eigenem Fahrzeug oder ohne.

hallo Chris du schlaues Kerlchen ist bei uns gang und gebe in Baustoff geschäft

fahren selbständige Fahrer für 26-30euro die stunde das geht auch aber es geht

auch wenn du einen Baustoffhandel anmeldest allso es führen viel wege nach Rom

MfG Merlin5219

Auch wenn's gemacht wird, dann heißt das noch lange nicht, dass es korrekt ist.

Er braucht doch nicht eine eigene Lizenz.Er kann auch auf die Lizenz seines jetztigen Chef fahren(wenn er das zulässt).Läuft bei uns in der Firma auch so.Mein Chef hat ein Gewerbe und der andere Fahrer der früher selber eine kleine Spedition hatte,stellt die Lizenz.

Das ist ein Umgehungstatbestand zu §3 Abs.3 GüKG, wenn der Unternehmer nicht der Inhaber der Erlaubnis ist. D.h. jeder für sich allein erfüllt nicht die Kriterien Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung.

gruß f

Ganz so einfach lässt sich die Erfordernis einer EU-Lizenz nicht umgehen. Lt. § 3 Abs. 3 GüKG muss es sich um zwei Personen handeln: den Unternehmer und eine zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person. Beide müssen für die Erfüllung der Anforderungen der Erlaubnis gut sein.

Einfach so die Lizenz vom alten Chef nehmen und fahren, ist nicht wirklich zulässig.

Wird aber wohl in der Praxis so gemacht. Das kann einige bösartige Folgen nach sich ziehen. Ob man das Risiko eingeht, muss jeder für sich selbst beantworten.

Ja das kann sein.Ich hab nur geschrieben wie es bei uns in der Firma läuft.

Ggfs. sind die Anforderungen nicht erfüllt und es kostet zwischen 1.000,- und 2.000,- Euro und es gibt Auflagen. Danach kann man es immer noch ändern, wenn man es ändern kann.

Zitat:

Original geschrieben von Staffi110

Ja das kann sein.Ich hab nur geschrieben wie es bei uns in der Firma läuft.

eine tolle Einstellung gegenüber jemanden der Info´s sucht für einen Beruflichen Neuanfang.

und als Chef würde ich mich bedanken wenn mein Fehlverhalten auffliegt weil ein Mitarbeiter sich in einem öffentlichen Forum verplappert, man ist hier nur oberflächlich anonym.

hallo Cobramann

besorge dir einen Termin bei deinem zuständigen Gewerbeamt und der IHK, erkläre dein Vorhaben und lass dich beraten.

Gruß

Überlege es dir sehr gut bevor du sein Angebot annimmst.

Ich bin seit 8,5 Jahren selbstständig und habe 11 Feste und ca. die selbe Anzahl an Aushilfen.

Dein Chef wird dir nie im Leben 30€ Stundenlohn geben. Welche Touren (bis 12Tonner) sollen sich da noch Rechnen ? Leiharbeiter gibt es für 15-18€ BRUTTO. Warum sollte er das Doppelte bezahlen ?

Der Papierkram ist nicht so aufwendig. Das ist machbar.

Scheinselbstständig bist du anfangs auf jeden Fall, aber das waren ja die meisten Ich AG`s auch. Für dich ist das ja auch nicht unbedingt ein Nachteil. Wenn dein Geld knapp werden sollte verklagst du einfach deinen Chef und er darf die Sozialabgaben nachzahlen.

Ein Fester Angestellter der 1700€/brutto im Monat verdient und 6€ Spesen am Tag bekommt kostet den Arbeitgeber ca. zwischen 2600€-2800€ (je nach Lohnsteuerklasse). Krankheitsvertretung und Urlaubsvertretung ausgenommen. Viel mehr wird dir dein Chef wahrscheinlich auch nicht geben. Du musst jetzt für dich entscheiden ob dir das im Monat reicht. Bedenke aber dass du dich selbst versichern musst.

Private Krankenkasse: ca. 300€-700€ (verheiratet ? Kinder ? etc.)

Berufsgenossenschaft: ca. Mindestsatz, ich glaube, 190€ alle 3 Monate

Private Rentenversicherung: ganz wie du es wünscht, nimm aber nicht so wenig. ca. 500€-700€

Unfallversicherung: 50€ im Monat

IHK: 50€ im Monat

Dein Gewinn wird am Ende des Jahres noch versteuert.

...und irgendwas habe ich bestimmt noch vergessen.

Meiner Meinung nach kann man da schon was verdienen, aber es darf auch nichts passieren (Krankheit, Unfall, etc.). Es kommt darauf an was du jetzt netto im Monat verdienst. Ich denke er wird dir höchstens zwischen 13€-15€ + Mehrwertsteuer die Stunde bezahlen.

Schlusswort: Es wird in Zukunft immer schwerer werden vernünftige Fahrer zu finden, dass könnte für einen, der die Sache ernst nimmt, ein lukratives Geschäft werden.

 

Gruß

Claus

ich denke das angestrebte läuft auf eine art mietfahrer raus. das problem ist nicht hier vor mir der oder der was falsches bzw. richtiges geschrieben hat sondern gerade dieser punkt zu einer sogenannten grauzone im recht gehört. grundsätzlich ist das was chris schreibt schon richtig, allerdings auch nicht das patent der patente.

zum thema bezahlung würde ich versuchen vom stunden zum schicht oder tageslohn zu kommen den theoretisch stehst du früher oder später vor dem problem deiner lenkzeit. ok bei 12t und nahverkehr jetzt nicht so die gefahr aber national bzw. evtl. sogar inter. wird die sache da schon interessanter. da ist dann der stunden lohn ja ganz nett und du selber würdest vieleicht auch noch 12-14 fahren können um mehr bzw. kalkuliert zu verdienen nur spätestens wenn dieses kleine grüne - teils blau und hellblaue mänchen vor dir einen tanz mit bla bla bla aufführt als wöllte er um regen betteln in der wüste - weißt du das nach 10 h max. schluß ist mit "geldverdienen". da kommst du dann kalkulativ mit einem tagessatz besser weg.

grundsätzlich würde ich mich meinen vorrednern anschließen und sagen 150-180 netto inkl. spesen müßten es betriebswirtschaftlich mindestens sein! muß du für dich selber rechnen ob du evtl. auch mit 130-150 netto auskommst (z.b. 5 oder 6 tage woche). erkundige dich vorher was dich in deiner genauen persönlichen situation die PKV, die BG, IHK, Ausfallversicherung oder berufsunfähigkeitsversicherung usw. usw. usw. kosten. sind alles sachen die man vorher wissen kann zum kalkulieren. nur die gute steuer, die bleibt dann eine überraschung. (und denk nicht da reichen 200 euro auf der kante)

am 6. Oktober 2008 um 4:15

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Auch die Steuer kann man genau einkalkulieren. Unsere Steuergesetze sind transparent und man kann seine zu erwartende Steuerlast genauestens ausrechnen. Für denjenigen, der nicht so vertraut mit den Steuern ist, gibt es Steuerberater.

Als kleiner Tipp gibt es einen Einkommensteuerrechner auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen. Man nimmt das bisher erzielte Ergebnis teilt das durch die bisher im Geschäftsjahr vergangenen Monate und multipliziert das mit zwölf. Damit hat man zumindest die ungefähre Einkommensteuerlast.

Die Umsatzsteuer berechnet sich aus den Rechnungen. Das sollte auch noch jeder hinbekommen.

Bei der Gewerbesteuer wird's etwas schwieriger. Das wird in der Verdienstkategorie nicht so viel sein.

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