Anzeige weil alte Tüv Plakette auf Anhänger - aber auf PRIVATEM Grundstück ?
Moin Zusammen!
Ich habe eine Anhörung weil mein Anhänger auf privatem Grund stehend von einem KRAD-Polizisten der unsere Privatstraße befuhr entdeckt wurde.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber bereits eine TÜV-Hauptprüfung, welche der Hänger jedoch wegen 3 Mängeln (Reifen-1Leuchtmittel-2Reflektoren) nicht vollständig zur Zufriedenheit des Prüfers absolvierte.
4 Wochen später kam er dann ohne Mängel durch.
3 Tage danach bekam ich Post...
Ich habe versucht diesen für mich eher gering erachteten "Verstoß" telefonisch halbwegs zu klären... aber die Dame erklärte mir:
Auch auf privatem Grund müssten definitiv alle Fahrzeuge (wobei ein Hänger ja nicht mal selbst fährt...) dennoch aktuelle Plaketten haben!
Ja wirklich? Auch wenn diese jahrelang nur auf privatem Grund (ein alter Bauernhof) genutzt werden?
Sie sagte, nach Auffassung der Ordnungsbehörden sei auch ein Garten, ein Vorgarten, ein angelegter Parkplatz nicht ausgenommen von dieser Pflicht.
Lediglich innerhalb einer Garage/Gebäude wäre das anders... sobald das Grundstück nicht fest umschlossen wäre gälte diese Regelung.
Als ich dann meinte wie wir denn ein Mehrfamilienhaus mit über 10 Autos so fest umschließen könnten, denn dann wäre ja auch eine Paketanlieferung quasi unmöglich oder Müllabfuhr oder Gäste blieb sie standhaft bei ihrer Meinung, ich hätte mich schuldig gemacht.
Bitte um Aufklärung - danke!
64 Antworten
Das mit "4 Wochen" stimmt nur manchmal im Februar so (wenn der 28 Tage hat),
ansonsten hast immer 1 Monat (je nach Monat 30 oder 31 Tage) Zeit für Nachprüfung ;-)
Eigentlich sogar noch 1 Arbeitstag (Öffnungszeiten) mehr, denn es wird nicht auf die genaue Uhrzeit geguggt ;-)
Wenn du am 10. eines Monats vormittags dort warst, kannst am 10. des nächsten Monats sogar nachmittags noch hin = 1 Monat und paar Stunden ;-)
[Oder man überzieht eh immer die 2 nicht kostenpflichtigen Monate ;-)
Macht in 24 Jahren ---> 1x TÜV gespart 😁
(zuzüglich der paar Jahre, in denen rückdatiert wurde)
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 10:34:06 Uhr:
Das setzt aber zunächst voraus, dass nach meinem Willen das Fahrzeug dauerhaft nicht mehr als Fahrzeug verwendet werden soll und ich es quasi durch Endlagerung auf meinem Grundstück einer unzulässigen Verwertung zuführe.Solange ich den Plan habe, das Fahrzeug irgendwann wieder auf die Straße zu bringen, ,muss ich nur dafür Sorge tragen, dass keine Umweltschäden von dem Fahrzeug ausgehen.
Es ist daher herzlich egal, ob ein Dritter meint, das Fahrzeug wäre Müll.
Das dürfte immer Einzelfallabhängig sein und ob da ein 4er Golf vor sich hin rostet oder ein restaurierungsbedürftiger 60er-Jahre Ferrari macht vermutlich genauso einen Unterschied wie die Lagerdauer.
Stell dir doch mal vor dein Nachbar lagert in seinem Garten reichlich Altautos die er nach seinem Willen ab dem Jahre 2065 alle restaurieren will. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Mai 2021 um 12:30:34 Uhr:
Stell dir doch mal vor dein Nachbar lagert in seinem Garten reichlich Altautos die er nach seinem Willen ab dem Jahre 2065 alle restaurieren will. 😉
Dann finde ich das vielleicht doof und unansehnlich. Wenn er ordnungsgemäß die Betriebsflüssigkeiten und das Öl abgelassen und die Batterie entfernt hat, sehe ich abseits vom öffentlichen Baurecht (nicht genehmigte Nutzungsänderung) aber keine Handhabe dagegen.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren und mir eine entsprechende umgehehende/zeitnahe Entsorgungspflicht für den Privatmann (!) aufzeigen.
Richtig ist, dass die Entsorgung ordnungsgemäß zu erfolgen hat. Wann die Entsorgung stattzufinden hat, habe ich bislang nirgendwo geregelt gesehen.
Bei mir waren das 12,50€ Beim TÜV Rheinland.
Auf Nachfrage beim Prüfer kam die Info das es 4 Wochen sind.
Mag ja bei der Dekra oder KÜS etc anders sein,beim TÜV Rheinland ist es so.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 11. Mai 2021 um 20:18:50 Uhr:
TÜV - Plakette ? (Prüfplakette)
TÜV-Hauptprüfung ? (Hauptuntersuchung)
Zufriedenheit des Prüfers ? (Verordnungen sind keine Erfindungen des Prüfers)
Hänger ? (Anhänger)
Nummernschild ? (Kennzeichen)
Prüfbehörde? (amtlich anerkannte Überwachungsorganistation oder Technische Prüfstelle) Keine Behörde!Bei all diesen Aufstellungen hier bekomme ich Plaque 🙂
Ja genau, wegen dieser Sachen ist der Thread ja auch total unverständlich 🙄
Nicht jeder der hier Beiträge schreibt ist ein Amtsschimmel!
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 12. Mai 2021 um 16:31:26 Uhr:
Auf Nachfrage beim Prüfer kam die Info das es 4 Wochen sind.
Mag ja bei der Dekra oder KÜS etc anders sein,beim TÜV Rheinland ist es so.
Leider keine korrekte Aussage 😁
Zitat:
Anlage VIII, StVZO
3.1.4.2
der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
eines Monats, beheben zu lassen
Ich glaube es hat jetzt jeder verstanden, daß Du extrem überkorrekt bist.
4 Wochen oder 1 Monat, HU Prüfung oder TÜV Prüfung,
Langsam kannst es nun aber auch wieder gut seinlassen.
Nun, trotzdem wird es im gleichen thread immer wieder falsch geschrieben.
Ja, hier fragt jemand nach rechtlichen Dingen, da sollte man auch korrekt antworten.
Oder es halt einfach lassen, wenn man es nicht genau weiß.
Ob ich es sei lasse, oder nicht, das lass mal meine Sorge sein.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Mai 2021 um 20:07:46 Uhr:
Ja, hier fragt jemand nach rechtlichen Dingen, da sollte man auch korrekt antworten.
Oder es halt einfach lassen, wenn man es nicht genau weiß.
Da mach dir mal keine Hoffnungen, das mahne ich seit vielen Jahren hier an, und trotzdem gibts immer wieder Schwätzer, die ihre Stammtisch-Weisheiten vom Hörensagen posten, die aber schlicht falsch sind.
Wenn Bloetschkopf nun aber sagt, sein TÜV Prüfer sagte es sind 4 Wochen, ihr aber sagt das ist falsch...da frage ich mich doch:
Was läuft da beim TÜV verkehrt? Wenn schon die eigenen Leute falsche Angaben machen?
(Immer davon ausgehend daß Bloetschkopf hier nicht die Unwahrheit gesagt hat!)
Zitat:
....Wenn du am 10. eines Monats vormittags dort warst, kannst am 10. des nächsten Monats sogar nachmittags noch hin = 1 Monat und paar Stunden ;-)
Hoffentlich irrst Du da nicht! Beispiel: wenn ich am 1. eines Monats eine Arbeit in einer Firma aufnehme, die einen Monat dauert, bin ich damit am Letzten des Monats fertig und nicht erst am 1. des Folgemonats. Hieße in Deinem Beispiel der 9. und nicht der 10. Es sei denn, in der Verordnung steht es anders drin.
Und ist es nicht so, dass bei der HU/AU nicht ab dem Untersuchungstag für 2 Jahre verlängert wird, sondern ab dem ursprünglichen Ablaufdatum? Hieße im aktuell Fall nach versäumten anderthalb Jahren Wiedervorführung in einem halben Jahr.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 12. Mai 2021 um 21:20:53 Uhr:
Wenn Bloetschkopf nun aber sagt, sein TÜV Prüfer sagte es sind 4 Wochen, ihr aber sagt das ist falsch...da frage ich mich doch:
Vielleicht war es im Februar 😁
Natürlich keine Schaltjahr, bevor der Freak sich wieder mokiert
Der Tüvprüfer sagte das es 4 Wochen wären.
Ich hatte nie eine Nachprüfung und hatte was von 2 Wochen im Kopf,deshalb fragte ich ihn als er mir die Mängel zeigte.
Es ist aber laut den gesetzlichen Regelungen die ich jetzt mal gegoogelt habe wohl doch ein Monat.
Ist mir aber sowas von Latte,dafür mus man hier auch kein Faß aufmachen.
Auch kann die Gebühr für die Nachprüfung variieren,ist somit also nicht fix.
Bei mir waren es halt 12,50€,wahrscheinlich weil sie nicht sehr aufwendig war.
Deshalb muss man sich doch hier nicht dauernd ans Bein pinkeln.:-)
Aber wir sind halt alle große Jungs und müssen halt immer noch die "Größe" vergleichen.
Fröhlichen Vatertag wünsche ich.
liegt wohl daran, das umgangssprachlich unter nicht juristen auch wenn ein monat gemeint ist, in der regel 4 wochen gesagt wir, oder halt anders herum, je nach belieben