Anzeige weil alte Tüv Plakette auf Anhänger - aber auf PRIVATEM Grundstück ?
Moin Zusammen!
Ich habe eine Anhörung weil mein Anhänger auf privatem Grund stehend von einem KRAD-Polizisten der unsere Privatstraße befuhr entdeckt wurde.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber bereits eine TÜV-Hauptprüfung, welche der Hänger jedoch wegen 3 Mängeln (Reifen-1Leuchtmittel-2Reflektoren) nicht vollständig zur Zufriedenheit des Prüfers absolvierte.
4 Wochen später kam er dann ohne Mängel durch.
3 Tage danach bekam ich Post...
Ich habe versucht diesen für mich eher gering erachteten "Verstoß" telefonisch halbwegs zu klären... aber die Dame erklärte mir:
Auch auf privatem Grund müssten definitiv alle Fahrzeuge (wobei ein Hänger ja nicht mal selbst fährt...) dennoch aktuelle Plaketten haben!
Ja wirklich? Auch wenn diese jahrelang nur auf privatem Grund (ein alter Bauernhof) genutzt werden?
Sie sagte, nach Auffassung der Ordnungsbehörden sei auch ein Garten, ein Vorgarten, ein angelegter Parkplatz nicht ausgenommen von dieser Pflicht.
Lediglich innerhalb einer Garage/Gebäude wäre das anders... sobald das Grundstück nicht fest umschlossen wäre gälte diese Regelung.
Als ich dann meinte wie wir denn ein Mehrfamilienhaus mit über 10 Autos so fest umschließen könnten, denn dann wäre ja auch eine Paketanlieferung quasi unmöglich oder Müllabfuhr oder Gäste blieb sie standhaft bei ihrer Meinung, ich hätte mich schuldig gemacht.
Bitte um Aufklärung - danke!
64 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Aber zur Sache: der Kläger hat nicht "Recht bekommen", sondern das Verfahren wurde eben eingestellt.
Ganz genau das ist der feine, aber entscheidende Unterschied. " Recht bekommen" konnte er gar nicht , denn das Recht ist nun einmal eindeutig auf der Seite des Klägers.
Aus https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
"Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung "
"erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken."
Und aus §31 StVZO:
"2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. "
Die vielgehörte (wie auch hier) Meinung, der Bericht berechtige dazu , mit den Mängeln einen weiteren monat herumzufahren , ist also eindeutig falsch. Im Gegenteil kommt ein weiterer Vorwurf dazu ;da der Halter / Fahrer ja anhand des Berichtes Kenntnis der Mängel hat, wird mit Vorsatz gegen den §31 verstossen.
MfG Volker
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Mai 2021 um 18:02:33 Uhr:
Aber zur Sache: der Kläger hat nicht "Recht bekommen", sondern das Verfahren wurde eben eingestellt.
Ein eingestelltes Verfahren ist wie Recht bekommen zu betrachten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Mai 2021 um 09:59:13 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Mai 2021 um 18:02:33 Uhr:
Aber zur Sache: der Kläger hat nicht "Recht bekommen", sondern das Verfahren wurde eben eingestellt.Ein eingestelltes Verfahren ist wie Recht bekommen zu betrachten
Sorry, schlicht falsch.
Und es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Verfahen eingestellt wird, die überhaupt nichts mit dem jeweils verhandelten Sachverhalt zu tun haben.
Wenn eine Verfolgung nicht opportun erscheint, wird das eingestellt. Auch in allen Fällen, in denen ein Einspruch berechtigt war. Freispüche gibt es praktisch nur in Strafverfahren.
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Hallo, Geisslein,
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. Mai 2021 um 09:59:13 Uhr:
Ein eingestelltes Verfahren ist wie Recht bekommen zu betrachten
mag sein, aber wenn man dann auf den eigenen Kosten, wie z. B. für den Anwalt, sitzen bleibt, bringt es einem auch nicht so viel.
Viele Grüße,
Uhu110