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Anzeige wegen Fahrerflucht

Themenstarteram 4. Mai 2018 um 8:20

Hallo liebe Gemeinde,

das ist mein allererster Forumeintrag, aber ich werde meinen Vorfall so gut es geht beschreiben.

Es geht darum, dass ich nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hab.

Es war am Abend und ich entschloss mich mein Motorrad kurz in die Waschbox zu fahren.

Ich bin rechts in die Straße eingebogen, wo der Gegenverkehr ab und zu mal anhalten muss, wegen den Verkehrsinseln die sich auf seiner Seite befinden.

Da kam mir ein Auto entgegen und ignorierte meinen Vorrang. ( Später meinte er zu der Polizei; da wäre genug Platz gewesen für uns beide...,dass ich fast auf dem Gehweg gelandet wäre, hat er natürlich nicht gesehen.)

Ich voller Wut hab ihm den Mittelfinger gezeigt und dabei versehentlich den linken Außenspiegel beschädigt.

Ohne meine Kenntnis, dass der Außenspiegel beschädigt wurde, bin ich wie geplant in die Waschbox gefahren ohne irgendwelchen Hintergedanken zur Flucht.

Der gute Herr ist mir dann bis zu Waschbox gefolgt und wollte sehr aufmüpfig meine Daten haben.

Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, die Polizei hinzu zu rufen. Nach ein paar Minuten kamen auch schon zwei Beamte und nahmen alles so auf, wie ich es beschrieben hab.

Ich habe gesagt, dass ich den entstanden Schaden bezahlen werde und habe eine Woche später einen Kostenvoranschlag in Höhe von 300 Euro bekommen. Soweit so gut.

Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. ( Zwei Wochen vor Ende meiner Probezeit hat sich das ganze abgespielt)

Nun sind meine Fragen,

-wie ich dagegen vorgehen kann und wie meine Chancen aussehen.

-wie sieht es aus, dass mir der Herr den Vorrang/Vorfahrt genommen hat. Kann ich dagegen vorgehen? Vor allem hätte es für mich schlimm ausgehen können auf dem Motorrad; wenn ich nicht auf meinen Vorrang verzichtet hätte.

-inwiefern habe ich eine Fahrerflucht begangen, ohne zu wissen, dass ich das Auto beschädigt habe. Ich dachte der Spiegel wäre nur eingeklappt, da die Geschwindigkeit auch nicht wirklich hoch war.

Hier ist nochmal eine kleine Veranschaulichung:

1. Ich auf dem Motorrad

2. Auto, welches wir den Vorrang/Vorfahrt nimmt

3. Verkehrsinseln

 

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--------3-||-2-|---|

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Beste Antwort im Thema

Mit ausgestreckten Mittelfinger einen Außenspiegel beschädigt und nicht bemerkt? Das wirst Du ohne Anwalt niemandem plausibel erklären können....

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31 Antworten

Du solltest dir unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen.

Mehr kann man eigentlich nicht dazu sagen.

Sehr wahrscheinlich ist aber das einige ihren Senf dazu geben werden. :D

Rechtsanwalt, keine Frage. Aber Einen der sich auf Verkehrsfragen spezialisiert hat und keinen der überwiegend Scheidungen usw macht.

am 4. Mai 2018 um 8:38

Wofür einen Anwalt? Die Tat wurde zugegeben und gut ist. Jetzt kann man nur abwarten. Es wurde ja zum Glück keine Ausreden gesucht. Ein Anwalt kann nun kaum noch was machen. Wenn, dann sollte man den VORHER einschalten.

Der erste April ist doch schon einige Tage rum. Oder ???

am 4. Mai 2018 um 8:59

Auf jeden Fall zum Anwalt. Auch wenn dir einer die Vorfahrt genommen hat ist es Unfallflucht, wenn auch im minder schweren Fall. Die Aussage "habe ich nicht bemerkt" solltest du so stehen lassen.

Mit ausgestreckten Mittelfinger einen Außenspiegel beschädigt und nicht bemerkt? Das wirst Du ohne Anwalt niemandem plausibel erklären können....

-wie ich dagegen vorgehen kann und wie meine Chancen aussehen.

Idealerweise nur mit einem Anwalt, der sich mit so was auskennt. Objektiv hast du dich nun mal unerlaubt vom Unfallort entfernt. Subjektiv hattest du keinen Vorsatz, da du einen Unfall mit Schaden beim Gegner (angeblich) nicht bemerkt hast.

-wie sieht es aus, dass mir der Herr den Vorrang/Vorfahrt genommen hat. Kann ich dagegen vorgehen? Vor allem hätte es für mich schlimm ausgehen können auf dem Motorrad; wenn ich nicht auf meinen Vorrang verzichtet hätte.

Ändert am objektiven Tatbestand des unerlaubten Entfernens nichts.

-inwiefern habe ich eine Fahrerflucht begangen, ohne zu wissen, dass ich das Auto beschädigt habe. Ich dachte der Spiegel wäre nur eingeklappt, da die Geschwindigkeit auch nicht wirklich hoch war.

§ 142 StGB erfordert immer Vorsatz. Und da wird es manchmal schwierig, dem "Flüchtigen" diesen nachzuweisen. Aber mir sagt der Verstand, dass ich zumindest mit einer Beschädigung des Spiegels (sind teilweise mit Elektrik/Elektronik gefüllt) rechnen muss.

Sorry, aber entweder bist du ein begnadeter Motorradfahrer oder ein begnadeter Blödmann. Warst in absoluter Lebensgefahr (so klingt es), hattest aber noch die Zeit und Muße, eine Hand vom Lenker zu nehmen und den Mittelfinger abzuspreizen.

gelöscht

Die Berührung muss er auf alle Fälle gemerkt haben, und dann noch weiterfahren bis zur Waschbox ist dann auch nicht richtig gewesen.

Und wenn man noch Zeit hat den Mittelfinger zu zeigen, kann es nicht so brenzlig gewesen sein das man fast auf dem Bürgersteig landet.

Sonst hätte man die Hände am Lenker um die Situation in den Griff zu bekommen.

Und wenn der Spiegel beschädigt ist, wie geht es deiner Hand

Wenn denn der Spiegel vorher kaputt war, hat der hier einen Zahler gefunden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Mai 2018 um 11:12:06 Uhr:

Sorry, aber entweder bist du ein begnadeter Motorradfahrer oder ein begnadeter Blödmann. Warst in absoluter Lebensgefahr (so klingt es), hattest aber noch die Zeit und Muße, eine Hand vom Lenker zu nehmen und den Mittelfinger abzuspreizen.

...und jetzt hat der TE ähnliche Antworten bekommen, wie er schon mal lesen durfte: Klick mich

Waren die Antworten dort nicht passend? Jedenfalls hat es nichts gebracht deswegen in einem anderen Forum das Spielchen zu wiederholen. Der Tenor der Antworten ist gleich geblieben, zumal der TE ja in der ansonsten detaillierten Beschreibung im Ausgangsbeitrag die wichtigste Information weggelassen hat.

  • Wie hat er den Spiegel beschädigt, mit der Hand oder ist der Lenker dagegen gekommen?
  • Was ist an dem Spiegel beschädigt?
  • Ist der Spiegel bei der Berührung eingeklappt?

Ich vermute mal, wenn er diese Fragen beantwortet, sieht es schlecht für ihn aus und daher auch die ungenaue Beschreibung in diesem Punkt.

 

Gruß

Uwe

Die Motorradfahrer die ich kenne nehmen dafür einen Fuß oder Stiefel. Die Polizei nimmt immer toll mit allem auf, die sagen dann der Staatsanwalt entscheidet.

Also aus eigener Erfahrung kann ich berichten, daß die Anzeige mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden kann...

Ist meist dann zu erwarten, wenn man es zwar versäumt hat den Schaden sofort zu melden, sich aber später dazu bekannt hat und der Schaden reguliert wurde.

Der Eintrag bleibt aber bestehen und kann Schwierigkeiten verursachen, wenn man zB den Polizeidienst anstrebt...

HTC

Zitat:

@Bitboy schrieb am 4. Mai 2018 um 11:38:51 Uhr:

Die Motorradfahrer die ich kenne nehmen dafür einen Fuß oder Stiefel.

Die Motorradfahrer die ich kenne, würden in der Situation sicher nicht den Fuß von den Rasten nehmen und so hoch reißen, wie das für einen Tritt gegen den Spiegel nötig wäre und die Kontrolle über das Fahrzeug riskieren.

 

Ausserdem müsste man schon sehr gelenkig sein, um den Fuß im Sitzen auf der Bank von schräg hinten/unten nach schräg vorne/oben zu bekommen. Und das noch in Lederkombi und innerhalb der Sekundenbruchteile, die die Situation dauert...

 

Alles in allem: eher Urban Legend.

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