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Hallo ,am 4.9.ist mein Sohnemann samt kollegen angehalten worden von einem Motorradcop.Er überprüfte den aerox ,in dem er ihn auf den Hauptstäner stellete ,anmachte und Gas gegeben hat und meinte sofort da wäre keine Drossel drin.Somit Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis.Im schreiben stand das durch technische Manipulation (Entfernung de Drosselringe) das Zweirad eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen würde.Somit wäre die Betriebserlaubnis erloschen.Am Roller ist alles original,Drosselung durch CDi ind den erforderlichen Drosselringen.Ein Gasschieberdrosel hat der aeros ja nicht.Der Cop hat weder eine Messung gemacht bezüglich der Geschwindigkeit ,auch nicht hat er in die Vario geschaut ob die Drosselringe da sind oder nicht..Alles nur auf Vermutung.Jetzt bin ich natürlich am überlegen was man machen kann.Es kann doch nicht sein das man beschuldigt wird ohne jeglichen Beweis.Vorallem der grösste Witz ist ja das die kollegen alle ungedrosselt gefahren sind und alle über 40 km/h fahren.Bei der Prüfung hat der cop das nicht gemerkt und die durften weiterfahren,und bei meinem Sohn der ein gedrosselten hat kriegt ne Anzeige.Wird die Anzeige am ende fallen gelassen oder was hat man zu erwarten
Beste Antwort im Thema
ok dann ein bissel mehr infos.Ja der Roller war im normalen Zustand,also vorschriftsmässig gedrosselt.Da der Cop es nicht veranlasst hat den Roller sicherzustellen um somit einen eindeutigen Verstoss nachzuweisen ,gab es laut Staatsanwalt keinen Anhaltspunkt das dies so wie vom cop geschildert wurde auch wirklich dem entspricht.Kurz um der Cop hat quasi total lasch gehandelt und nicht bedacht das er in der beweispflicht stand.
Der kumpel der es zugegeben hat ,hat kein Anwalt eingeschaltet und da es nicht sein erstes Vergehen war,wurde er jetzt zu Sozialstunden verdonnert.Manchmal lohnt es sich doch ein Anwalt einzuschalten.
76 Antworten
Okay ich lege es mir auf "Beobachten" und schaue morgen mal rein.
Vielleicht weißt du dann auch etwas mehr und hast noch etwas tiefergehende Fakten.
Aber auch mitteilen wenn der Junior geflunkert hat.
Von was für ein Schreiben reden wir hier überhaupt? Hat der Polizist ein Schreiben mitgegeben?
Denn wenn es per Post gekommen wäre, würde es mich doch sehr wundern, wenn die Behörden soooo schnell wären.
Oder war es gar ein Provida und der Sohn wurde gefilmt.
Hört sich schon alles recht abenteuerlich an.
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Zitat:
@kranenburger schrieb am 11. September 2019 um 21:10:38 Uhr:
Aber auch mitteilen wenn der Junior geflunkert hat.
Ja genau das wäre auch fair und das würde ich auch erwarten.
Wollen wir mal gespannt sein!!!!
nein der cop hat keins mitgegeben,hab das schreiben heute von der kreispolizei Unna bekommen.Hab mein Sohnemann nchmal gerade befragt was genau vorgefallen ist.Er bleibt dabei und seine kollegen erzählten mir das auch genauso.Mit dem flunkern hat mein sohn es nicht.Er erzählt mir eigentlich alles und weis auch das ich ihm nicht en kopf abreisse.Man kann es ja jetzt nicht mehr ändern,ist passiert und jetzt muss ich gucken ob wir die Kuh vom eis bekommen.
Zitat:
@halli69 schrieb am 11. September 2019 um 22:24:47 Uhr:
nein der cop hat keins mitgegeben,hab das schreiben heute von der kreispolizei Unna bekommen.Hab mein Sohnemann nchmal gerade befragt was genau vorgefallen ist.Er bleibt dabei und seine kollegen erzählten mir das auch genauso.Mit dem flunkern hat mein sohn es nicht.Er erzählt mir eigentlich alles und weis auch das ich ihm nicht en kopf abreisse.Man kann es ja jetzt nicht mehr ändern,ist passiert und jetzt muss ich gucken ob wir die Kuh vom eis bekommen.
Hoffentlich fällst dann nicht aus allen Wolken.😁
Tschuldigung,mir viel grad die Werbung ein die mal gelaufen war.😉
ich befürchte:
Polizist ist hinterher gefahren und hat deinen Sohn rausgezogen
Warum wohl? - weil er zu schnell war!
Wundern tut mich - er hat ihn nicht beschlagnahmt....
PS wenn alle Getunt sind - wer sagt dir dass niemand von dne Freunden "Hand" angelegt hat am Sohnemannroller....
Es gibt auch Drehzahlkiller per Schalter oder Magneten oder....
bist Du selber mal den Roller gefahren ?
Zitat:
@morti schrieb am 12. September 2019 um 09:16:56 Uhr:
bist Du selber mal den Roller gefahren ?
hilft nix - die Technik ist wie oben beschrieben heute einfach zu Einfallsreich für "einfache" Väter!
was mich verwundert: wie kann der Sohn mit den ganzen Frisierten mithalten...
die sind doch Ratzfatz über alle Berge!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 08:54:51 Uhr:
ich befürchte:
Polizist ist hinterher gefahren und hat deinen Sohn rausgezogen
Warum wohl? - weil er zu schnell war!Wundern tut mich - er hat ihn nicht beschlagnahmt....
PS wenn alle Getunt sind - wer sagt dir dass niemand von dne Freunden "Hand" angelegt hat am Sohnemannroller....
Es gibt auch Drehzahlkiller per Schalter oder Magneten oder....
Wenn der Polizist keine Videoaufzeichnung,Sicherstellung oder TÜV-Vorführung vorweisen kann ist es egal auch wenn er über die Straße geflogen wäre,der Junge hat ja noch nicht einmal eine Mängelkarte bekommen. Da würde ich ganz gelassen drauf reagieren,aber ganz wichtig frühzeitig Einspruch erheben.
Ganz klare Sache, Anwalt einschalten! Zur Vorladung erscheint man natürlich nicht, das regelt dann der Anwalt. Das ganze beruht nur auf einer Vermutung, um diese zu untermauern, hätte der Roller sofort auf einem Rollenprüfstand oder bei einer Prüftstelle (TÜV/Dekra) zur Überprüfung verbracht werden müssen. Die Sache wird ins Leere laufen aber bitte nicht ohne Anwalt agieren! Ich verstehe trotzdem nicht, wieso der Polizist gerade Deinen Jungen aufs Korn genommen hat? Irgendwo ist da was faul aber das wird dann der Anwalt schon rauskriegen.
Braucht kein Providea!
Wenn der Polizist über eine längere Strecke hinterher fährt und 45 auf dem Tacho hat reicht das durchaus als Fakt
Der Beamte ist Zeuge - wie gesagt- wsa ich nicht verstehe dass kein Gutachten angefordert wurde!- das verwundert mich auch!
Für eine Anzeige hat es aber immerhin schon mal gereicht!
Zitat:
Braucht kein Providea!
Wenn der Polizist über eine längere Strecke hinterher fährt und 45 auf dem Tacho hat reicht das durchaus als Fakt
Dabei ist mit folgenden - zu Toleranzabzügen führenden - Fehlerquellen zu rechnen:
- Fehlerquellen im Tachometer
- Eigenfehler des "justierten Tachometers"
- Fehlerquellen des Fahrzeugs
- Ablesefehler
- Fehler durch Abstandsveränderungen
Auch die Schätzung der überhöhten Drehzahl nach Gehör dient als Fehlerquelle und kann sehr gut angefochten werden!
Wer sich alles aufregt.... Super!
Wenn Sohnemann weiterfahren durfte, kann ohne Führerschein nicht im Raum stehen...