Anzahlung geleistet, das Auto immer noch nicht abgeholt.
Hallo,
ich habe vor neun Wochen meinen Wagen verkauft und der Käufer hat eine Anzahlung (ca. 15%) geleistet. Er sagte, dass er das Auto in den nächsten Wochen abholen würde. Das ist bis heute noch nicht passiert. Ich hatte mehrmals angerufen, er versprach mir immer wieder das gleiche, in der nächster Zeit würde er kommen. Und jetzt kommt es, er geht nicht mehr an sein Telefon dran.
Was mache ich jetzt! Kann ich das Auto weiterverkaufen?
Beste Antwort im Thema
Rechtlich sauber mittels Anwalt.....dann sind die Prostituierten in Frankfurt am Main alle noch Jungfrau...
Ähnliche Themen
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Juri 79
Der Wagen ist privat verkauft worden und es gebt keinen Kaufvertrag.
Egal, was dir andere hier raten!
Geh mit deinem Fall zu einem Rechtanwalt!
Der soll dir helfen das "problem" Rechtlich "sauber" zu lösen.
MfG Günter
Rechtlich sauber mittels Anwalt.....dann sind die Prostituierten in Frankfurt am Main alle noch Jungfrau...
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Rechtlich sauber mittels Anwalt.....dann sind die Prostituierten in Frankfurt am Main alle noch Jungfrau...
Bist du ein Frauenhasser oder versteh ich was falsch unter dem was du schreibst/Signatur? Nur aus Neugier...
Zitat:
Original geschrieben von Aktenvernichter
Bist du ein Frauenhasser oder versteh ich was falsch unter dem was du schreibst/Signatur? Nur aus Neugier...
Uralter Fips Asmussen Kalauer:
Wenn 'nen Gebrauchtwagenhändler so viel Spachtelmasse auftragen würde wie manche Frau, käme er in den Knast.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Zitat:
Original geschrieben von Aktenvernichter
Bist du ein Frauenhasser oder versteh ich was falsch unter dem was du schreibst/Signatur? Nur aus Neugier...
Uralter Fips Asmussen Kalauer:
Wenn 'nen Gebrauchtwagenhändler so viel Spachtelmasse auftragen würde wie manche Frau, käme er in den Knast.
Gruß Metalhead
Achso na dann hab ich was falsch verstanden

Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Zitat:
Original geschrieben von Juri 79
Der Wagen ist privat verkauft worden und es gebt keinen Kaufvertrag.
Egal, was dir andere hier raten!
Geh mit deinem Fall zu einem Rechtanwalt!
Der soll dir helfen das "problem" Rechtlich "sauber" zu lösen.
MfG Günter
Zu einem Anwalt geht man nur wenn man die Sache selbst nicht klären kann, dein Rat kann dem TE sogar richtig viel Geld kosten, da wir den Streitwert nicht kennen, jeder Anwalt würde sich freuen wenn man mit so einer Lapalie ankommt und der Streitwert 10.0000 € ( Autowert) beträgt und der Anwalt das mit einem Schreiben erledigen kann. Dann hat er richtig gut verdient.
Du kannst ja auch zum Anwalt rennen wenn Nachbars Junge nen Apfel geklaut hat, dein Tip bringt dem TE aber nichts.
Ja neee, is klar. Erst ein Auto ohne Vertrag verkauft und jetzt soll er das volle bürokratische, juristische Programm abfahren. Und ihr meint, das klappt??
Schreib der Käufer an, er möchte bitte seinen gekauften Wagen abholen. Frist 1-2 Wochen, aber genaues Datum benennen.
Schreibe ihm , das nach Fristablauf der Kauf hinfällig ist und du den Wagen anderweitig Verkaufst.
Solltest du dann weniger an Erlös erzielen, zieh die Differenz vom VK-Preis 1. Verkauf zu 2. Verkauf von der Anzahlung ab. Den Rest von der Anzahlung gibst du ihm dann zurück.
Fertig!!!
Viele Grüße
Thomas
Te soll sich freuen,wenn Auto nicht abgeholt wird.
Da kein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, wurde vermutlich auch kein nachweisbarer Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Folge : 2 Jahre Gewährleistung, wenn Auto abgeholt wird.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Manchmal frage ich mich echt wofür Kaufverträge eigentlich erstellt wurden?

Damit man wie der TE nur einen Mündlichen macht und damit praktisch am Arsch ist.
Wenn man sich schon auf eine Anzahlung und spätere Abholung einlässt sollte man Das schriftlich fixieren und gleich Fristen vereinbaren und

das bei verstreichen der Frist der Vertrag hinfällig ist und die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten wird.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Egal, was dir andere hier raten!
Geh mit deinem Fall zu einem Rechtanwalt!
Der soll dir helfen das "problem" Rechtlich "sauber" zu lösen.
MfG Günter
Zu einem Anwalt geht man nur wenn man die Sache selbst nicht klären kann, dein Rat kann dem TE sogar richtig viel Geld kosten, da wir den Streitwert nicht kennen, jeder Anwalt würde sich freuen wenn man mit so einer Lapalie ankommt und der Streitwert 10.0000 € ( Autowert) beträgt und der Anwalt das mit einem Schreiben erledigen kann. Dann hat er richtig gut verdient.
Du kannst ja auch zum Anwalt rennen wenn Nachbars Junge nen Apfel geklaut hat, dein Tip bringt dem TE aber nichts.
Eine "vorab Beratung" beim Anwalt ist garnicht so teuer!
Fakt ist wohl, das zw. dem TE u. dem Käufer ein "Kaufvertrag" besteht?
Ich weiß nur, das ein Freund von mir ein ähnliches problem hatte: Mündlicher Kaufvertrag plus Anzahlung u. der Käufer meldet sich nicht mehr...!
Der ist damit zum Anwalt, was wohl auch gut gewesen ist, da es sich immerhin um einen Kaufvertrag handelt incl. Anzahlung.
Auch wenn es eigentlich lächerlich ist aber ich würde mich in so einem fall auch einmal Anwaltlich beraten lassen!
Besser einmal kurz beraten lassen, als nachher womöglich noch Schadenersatzleisten müssen!
MfG Günter
Mich würde ja mal interessieren, was daraus geworden ist.
sechs Jahre alter Thread, vor zwei Jahren war der TE das letzte Mal hier. Da wirst Du nicht mehr viel erfahren.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Januar 2021 um 18:16:55 Uhr:
sechs Jahre alter Thread, vor zwei Jahren war der TE das letzte Mal hier. Da wirst Du nicht mehr viel erfahren.
Da müßte man den TE "markieren", dann bekommt er eine Mail (sofern er noch bei MT registriert ist und die Email-Adresse noch existiert)
Zitat:
@nogel schrieb am 06. Jan 2021 um 17:31:12 Uhr:
Da müßte man den TE "markieren", dann bekommt er eine Mail (sofern er noch bei MT registriert ist und die Email-Adresse noch existiert)
Die bekommt er auch, wenn es einen neuen Post in einem aboniertem Thread gibt. Das ist grundsätzlich angeschaltet wenn man einen Thread eröffnet, außer man deaktiviert das Feld dafür.
Aber man kann auch alle E-Mail Benachrichtungen abschalten, was ich persönlich schon lange habe...
Kann man so pauschal also nicht sagen...
Zitat:
@Aygo Club schrieb am 1. September 2014 um 17:04:45 Uhr:
Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen und wenn er dann immer noch nicht zahlt und den Wagen abholt, musst Du einen Mahnbescheid beantragen. Wenn er dann auch nicht zahlt, kommt es zur gerichtlichen Verhandlung, falls er Widerspruch einlegt. Wenn er gar nichts macht, kannst Du später die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.
Gruß
Wieso ein Mahnbescheid?
Frist setzen. Damit ist der Käufer in Verzug und dann den Vertrag rückabwickeln und den Wagen neu verkaufen.
Achja, die Anzahlung muss natürlich abzüglich der entstandenen Kosten wieder erstattet werden.