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Antwort vom Skoda-Freundlichen; verliert ABE

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 21. Januar 2014 um 16:52

was wir bei uns machen ist typisch deutsch und langsam absolut shizophren.

Wollte meinen neuen O3 RS in ein paar Punkten umprogrammieren lassen, z.B.

--> Start/Stopp-Funktion generell auf aus und nur durch Tastendruck aktivieren

--> LED Rückleuchten sollen auch bei LED Tagesfahrlicht leuchten

--> und ein paar andere mehr

Kommentar vom Freundlichen:

-- das kann er nicht machen denn dann verliert der Wagen die ABE

Das heißt wenn ich die Start/Stopp-Automatik jedesmal mit der Taste ausschalte ist das ok aber nicht wenn ich das umprogrammieren lasse.

Ja sind wir denn alle bescheuert?

So langsam geht mir Deutschland mit den Vorschriften so auf den Keks.

Die CO2-Reduktion treibt schon so irre Blüten dass bei den neuen Modellen (O3 oder C-Klasse) die Serientanks verkleinert werden nur um die CO2-Ziele zu erreichen.

Wir sind alle bekloppt.

Beste Antwort im Thema

Aber im Endeffekt liegt Dein :) rechtlich gesehen mit seiner Aussage vollkommen richtig.

Start-Stopp wirkt sich auf den Verbrauch aus und dient der Berechnung des CO2-Ausstoß. Das ist steuerrelevant und darf daher nicht deaktiviert werden. Passiert es doch, erlischt die ABE und Du machst Dich der Steuerhinterziehung schuldig.

Die Regeln für das Tagfahrlicht sind auch ganz klar: Tagfahrlicht darf leuchten, die Rückleuchten nicht. Wird es umcodiert, erlischt die ABE.

Such Dir jemanden mit VCDS und laß es nicht beim :) codieren. Dann darfst Du allerdings auch nicht jammern, wenn im Falle eines Falles der Gutachter nach einem Unfall feststellt, daß da Änderungen erfolgt sind, die zum Erlöschen der ABE geführt haben und damit der Versicherungsschutz weg ist. Ich habe schon viele Dinge codiert, rate bei den Punkten, welche die ABE gefährden, aber immer ab.

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Ist das soooo schwer zu kapieren? :confused:

Im §49a Abs. (5) steht sinngemäß, dass alle nach vorne wirkenden Leuchten NUR ZUSAMMEN MIT DEM SCHLUSSLICHT UND DER KENNZEICHENBELEUCHTUNG schaltbar sein dürfen zum Bsp. das Standlicht, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer.... immer nur ZUSAMMEN mit Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung! Soweit verstanden? Dann geht es weiter im Text.....

Dies gilt nicht für: (jetzt werden die Ausnahmen aufgeführt, wo die Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung NICHT mit leuchten müssen!

1. Parkleuchten (Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung müssen NICHT mit leuchten! Logisch, oder?)

2. Fahrtrichtungsanzeiger (Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung müssen NICHT mit leuchten! Logisch, oder?)

[.....]

5. Tagfahrleuchten die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (Merkst du was.......? Wären die Tagfahrleuchten hier nicht explizit aufgeführt, MÜSSTEN Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung MIT EINGESCHALTET sein!)

Und was im "Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" steht, findest du in der von dir genannten "Regelung Nr. 87"

Und genau hier wird zum Bspl. geregelt, dass kein Vollpfosten die Dinger hinten anbaut und noch viele andere Dinge. Aber eins steht da definitiv NICHT drin, dass die Rücklichter nicht zusammen mit den Tagfahrleuchten betrieben werden dürfen!

am 24. Januar 2014 um 13:58

....

am 24. Januar 2014 um 22:09

Hey Jubi .....  mannnn, kannst du dich wegen so nem Scheiß aufregen.

 

Übrigens ist nicht nur der ein Vollpfosten der "die Dinger hinten anbaut". Man kann sich auch anders dafür qualifizieren. Meinen Glückwunsch.

Lange nichts von dir gelesen, hast du momentan wieder Freigang?

am 24. Januar 2014 um 23:49

Zitat:

...

:D ... du hast Recht.

Und ich dachte eig. hier im Skoda Forum ist auch ein freundliches miteinander.

Hallo,

das komische ist nur das von Audi dierekt eine Nordlichtschaltung zu codieren gibt, kostet 39€ im AZ und dauert nur ein paar Minuten. Ich kann mir da beim besten willen nicht vorstellen das Audi was codiert wo das KFZ die ABE verliert.

Zitat:

Original geschrieben von L-AK3390

Hallo,

das komische ist nur das von Audi dierekt eine Nordlichtschaltung zu codieren gibt, kostet 39€ im AZ und dauert nur ein paar Minuten. Ich kann mir da beim besten willen nicht vorstellen das Audi was codiert wo das KFZ die ABE verliert.

codieren kann man vieles aber nicht alles ist in D erlaubt. ich denke da an das US Standlicht.

 

P.S 39€ ist für ne codierung ne menge holz

Das steht außer Frage das 40€ für 5 Minuten Arbeit eine menge Geld ist. Die Audi AG /VAG Konzern würde aber so etwas nicht anbieten wenn es gegen das Gesetz verstößt!

Themenstarteram 27. Januar 2014 um 9:21

so Leute, jetzt nimmt das ganze doch sehr seltsame Blüten an:

--> letzte Mitteilung vom Autohaus zu meinen Umcodierwünschen:

mit Ihrer VW-Software könnten Sie das nicht machen was ich will

Wer es glaubt soll es tun, ich jedenfalls glaube denen nichts mehr!

In einem kleinen Nebensatz fiel dann noch die Bemerkung:

--> Sie würden sich mit VW Schwierigkeiten einhandeln

Also machen die es doch nicht entgegen der zuerst gemachten Mitteilung.

Es erübrigt sich jeder weitere Kommentar von meiner Seite.

Schreiben die ne Rechnung dafür sind sie dran (für was auch immer). Machen sie es nebenbei und für die Kaffeekasse ist es wohl zu lästig.

Es sind hier im Forum einige unterwegs, die ein Codiergerät haben und die so ziemlich alles gewünschte Codieren. Frag die mal!

Zitat:

Es sind hier im Forum einige unterwegs, die ein Codiergerät haben und die so ziemlich alles gewünschte Codieren. Frag die mal!

Genau, einfach einen User in deiner Nähe anschreiben......

EDIT: Start/Stopp kann, soweit mir bekannt, jedoch nur komplett deaktiviert werden, nicht "Aus" und auf Knopfdruck "Ein".

TFL + Rückleuchten ist kein Problem mit VCDS.

Ist ruck zuck codiert, schau einfach mal nach VCDS und deiner PLZ.

am 27. Januar 2014 um 19:24

Geht denn Start/Stopp auf Knopfdruck EIN oder wirklich wenn, dann nur komplett AUS? Würde mich schon sehr interessieren.

am 28. Januar 2014 um 8:59

Zitat:

Original geschrieben von Edieagle

so Leute, jetzt nimmt das ganze doch sehr seltsame Blüten an:

 

--> letzte Mitteilung vom Autohaus zu meinen Umcodierwünschen:

mit Ihrer VW-Software könnten Sie das nicht machen was ich will

 

Wer es glaubt soll es tun, ich jedenfalls glaube denen nichts mehr!

Das kann aber schon wirklich so sein! Mein Skoda-Händler hat es bei meinem nämlich mehrfach probiert und sein Tester schrieb nur "Zugriff verweigert" bei den meisten Steuergeräten. Nach Rückfrage in Salzburg (= Skoda/Porsche AT) bekam er die Auskunft, dass seine SW zu alt sei und das Update "erst in der Pipeline ist" und gerade erst bei ihnen angekommen sei...

Ich habe dann mit den Mechanikern zusammen noch bei der Abholung einiges codiert, da eben auch diese interessiert waren, ob mit VCDS echt mehr geht wie mit ihrem teuren Tester. Er hat sich dan ordentlich (über seinen Tester) aufgeregt, als er sa wie einfach un vorallem schnell das ging - sein Tester bräuchte für die meisten Dinge 2-3 Minuten, was mit VCDS in 2-3 Sekunden geht ;)...

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