Antischlingerkupplung und Anhängekupplung
Hallo zusammen ich bin neu in diesem Forum.
Habe meinen Q 7 3.0 tdi seit Oktober 2015 und 4100 km gefahren.
Sehr schönes Auto, habe auch keine Mängel zu beklagen.
Was aber leider gar nicht funktioniert ist die Kombination von Anhängekupplung
mit einer Antischlingerkupplung egal ob AL-KO oder Winterhoff.
Reibbeläge sind nach Kurzer fahrt zerstört und Antischlingerfunktion eigentlich nicht vorhanden.
Haben andere von euch auch schon Erfahrungen gesammelt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@guita schrieb am 21. März 2016 um 11:03:26 Uhr:
Der Q7 M wird in der nächsten Ausgabe der "autobild allrad" als Zugfahrzeug getestet.
Wie mir ein Redakteur auf Anfrage mitteilte, sollen die Probleme mit der neuen AHK im Test Berücksichtigung
finden.
So - nun melde ich mich selber mal ...
Wir hatten mehrere Leseranfragen zu diesem Thema, nachdem in der vorhergenden Ausgabe der Zugfahrzeugtest des neuen Q7 angekündigt war. - Beim Test waren uns keine Probleme aufgefallen; kein Wunder - denn wir testen grundsätzliche ohne irgendwelche Antischlingerkupplungen (weil es uns ja um das Fahrverhalten an sich geht). - Daher habe ich diesbezüglich noch einmal bei Audi angefragt, wie es dann mit dieser Sache nun aussieht. Von Audi kamen keine konkreten Antworten; nach Hinweis auch auf diesen MT-Thread wurde gesagt, dass es sich um einen Einzelfall handele, dem man selbstverständlich nachgehe. Man werde dies mit der Fachabteilung klären; dort würden weitere Tests durchgeführt. - Leider kam keine (bzw. nur eine ausweichende) Antwort, ehe das Heft mit dem Zugfahrzeugtest in Druck gehen musste; deshalb habe ich die Sache darin nun so "weich" formuliert. (Das nur als Erklärung, warum das so ist.)
Ich habe heute erneut nachgefragt, ob es in dieser Sache Neuigkeiten gibt; nicht zuletzt, weil der neue A4 Allroad (der ja auf einer ähnlichen Plattform basiert wie der neue Q7) genau das gleiche System hat.
Warten wir ab, was sich tut ... Ich verspreche mal, dran zu bleiben ...
738 Antworten
Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 21. März 2016 um 12:57:30 Uhr:
Ohne Antischlingerkupplung darf man nicht 100 fahren mit Gespann.
Das stimmt nicht so ganz bzw. ist unvollständig: Wenn eine geeignete Stabilisierungseinrichtung am Auto vorhanden ist – beispielsweise eine Anhänger-Stabilisierfunktion im ESP, also ein sogenanntes Anhänger-ESP, wie auch immer die Hersteller das nennen - dann gelten für die 100-km/h-Ausnahmegenehmigung die gleichen erhöhten Faktoren (1.0/1,2 statt 0,8/1,1). - Ich glaube beobachtet zu haben, dass dies die Hersteller von so genannten Antischlingerkupplungen gern verschweigen.
Insofern ist es von der Genehmigungs-Seite her schon, wie weiter oben mal gesagt wurde, ein bisschen "doppelt gemoppelt", wenn man zusätzlich zum "Anhänger-ESP" auch noch eine Antischlingerkupplung montiert.
Richtig ist natürlich auch, dass die ASK schon von vornherein das Pendeln eines falsch beladenen und/oder mit falschem
Luftdruckgefahrenen Anhängers bekämpft - wohingegen das ESP erst RE-agiert, wenn es Pendeln feststellt (und nicht als vorsätzliche Slalomfahrt fehl-interpretiert). - Hier hat bzw hätte das Audi-Westfalia-System schon seine Vorteile: Denn ein normales Anhänger-ESP stellt ja nur anhand der charakteristischen Bewegungen des Zugfahrzeugs fest, dass da wahrscheinlich der Anhänger am Pendeln ist - was der WIRKLICH tut, "weiß" es ja nicht. - Mit dem Sensorring kann sich das System aber ein genaues Bild davon machen, wie sich der Anhänger gerade gegenüber dem Auto bewegt - und damit schon gezielt eingreifen, BEVOR der pendelnde Anhänger das Zugfahrzeug unruhig macht.
(Das sehe ich übrigens als Hauptvorteil des Systems an – die Rückwärtsrangiervereinfachung hat meiner persönlichen Ansicht nach allenfalls für blutige Anhänger-Anfänger echte Vorteile, die nicht wissen, wohin man lenken muss, um den Anhänger ums Eck zu schieben; dem geübten Anhängerfahrer bringt sie eher wenig ...)
Zitat:
@troe. schrieb am 6. April 2016 um 23:34:29 Uhr:
Das stimmt nicht so ganz bzw. ist unvollständig: Wenn eine geeignete Stabilisierungseinrichtung am Auto vorhanden ist – beispielsweise eine Anhänger-Stabilisierfunktion im ESP, also ein sogenanntes Anhänger-ESP, wie auch immer die Hersteller das nennen - dann gelten für die 100-km/h-Ausnahmegenehmigung die gleichen erhöhten Faktoren (1.0/1,2 statt 0,8/1,1). - Ich glaube beobachtet zu haben, dass dies die Hersteller von so genannten Antischlingerkupplungen gern verschweigen.Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 21. März 2016 um 12:57:30 Uhr:
Ohne Antischlingerkupplung darf man nicht 100 fahren mit Gespann.
Insofern ist es von der Genehmigungs-Seite her schon, wie weiter oben mal gesagt wurde, ein bisschen "doppelt gemoppelt", wenn man zusätzlich zum "Anhänger-ESP" auch noch eine Antischlingerkupplung montiert.
Richtig ist natürlich auch, dass die ASK schon von vornherein das Pendeln eines falsch beladenen und/oder mit falschem Luftdruck gefahrenen Anhängers bekämpft - wohingegen das ESP erst RE-agiert, wenn es Pendeln feststellt (und nicht als vorsätzliche Slalomfahrt fehl-interpretiert). - Hier hat bzw hätte das Audi-Westfalia-System schon seine Vorteile: Denn ein normales Anhänger-ESP stellt ja nur anhand der charakteristischen Bewegungen des Zugfahrzeugs fest, dass da wahrscheinlich der Anhänger am Pendeln ist - was der WIRKLICH tut, "weiß" es ja nicht. - Mit dem Sensorring kann sich das System aber ein genaues Bild davon machen, wie sich der Anhänger gerade gegenüber dem Auto bewegt - und damit schon gezielt eingreifen, BEVOR der pendelnde Anhänger das Zugfahrzeug unruhig macht.
(Das sehe ich übrigens als Hauptvorteil des Systems an – die Rückwärtsrangiervereinfachung hat meiner persönlichen Ansicht nach allenfalls für blutige Anhänger-Anfänger echte Vorteile, die nicht wissen, wohin man lenken muss, um den Anhänger ums Eck zu schieben; dem geübten Anhängerfahrer bringt sie eher wenig ...)
Dass heisst, ich lasse mir eine "normale" Kugelkopfkupplung auf meinen 1750kg Wohnwagen montieren und das Problem ist erledigt?!
Schön, dass hier Bewegung reinkommt. Erstmal: es SCHEINT so zu sein, dass das Gespann sehr stabil ist und bleibt. Hab meinen 2,2t WOhnwagen jetzt 1500km bewegt und die Stabilität ist extrem gut, viel besser als mit dem (viel leichteren) A6 vorher. Insofern wird am Anhänger alles bleiben können, wie es ist.
Das ESP am Zugwagen ausreicht für die 100'er Freigabe, das glaube ich nicht. Hast du eine Quelle dafür? Alles was ich gelesen habe, schreibt die Antischlingerkupplung vor, inkl. der Betriebsanleitung des Wohnwagens.
Der Kommentar mit der Sonderbauform S der Kugel stimmt auch, allerdings ist das Gespann mit Antischlingerkupplung trotzdem zugelassen, weil Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat - in Luxemburg angemeldet, wie man hört.
Wenn man da jetzt in Italien Stress bekommt, dann bestätigt das nur die seltsame Geschichte hier.
Fakt bleibt, wir haben hier keinen Einzelfall, allein ich kenne schon drei und die Geschichten aus den Zeitungen werden auch reale Fälle hinter sich haben.
Fakt bleibt auch, dass die Audi-Kupplung meine Hängersicherheitseinrichtung beschädigt und so außer Funktion setzt, dass damit der eigene "intelligente" Drehring auf der Kugel kaputtgeht.
Ohne Frage WÄRE es toll, würde das System funktionieren und über den Ring echte Schlingerbewegungen detektieren können. Dummerweise hat man das nicht zu Ende gedacht. Wird vielleicht in 6-10 Jahren dann passen...
Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 7. April 2016 um 01:25:39 Uhr:
Das ESP am Zugwagen ausreicht für die 100'er Freigabe, das glaube ich nicht. Hast du eine Quelle dafür? Alles was ich gelesen habe, schreibt die Antischlingerkupplung vor, inkl. der Betriebsanleitung des Wohnwagens.
Ich denke hier steht das juristisch verklausuliert so drin:
Auszug aus der 9. Ausnahmeverordnung der StVO vom 15.10.1998:
"§1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit ...... 100 km/h, wenn
1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
b) für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug, bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;
d) für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b auf X = 1,0 und nach Nummer 1 Buchstabe c auf X = 1,2, wenn
aa) der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 *)) oder
bb) mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird;
.......
.......
Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 Buchstabe d ist die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist und eine Bestätigung des Herstellers für die in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb genannten Bedingungen vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist."
Hm, ok, der letzte Absatz ist von dir, nicht aus dem Text, richtig?
Liest sich so für mich, dass der Hänger eine entsprechende Einrichtung haben muss (vielleicht ist hier das ATC gemeint?) und egal ist, was am Zugwagen noch so ist.
Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 8. April 2016 um 07:46:47 Uhr:
Hm, ok, der letzte Absatz ist von dir, nicht aus dem Text, richtig?
Liest sich so für mich, dass der Hänger eine entsprechende Einrichtung haben muss (vielleicht ist hier das ATC gemeint?) und egal ist, was am Zugwagen noch so ist.
nein, alles was in Anführungszeichen ist ist aus der Verordnung. Die Punkte repräsentieren nur Passagen, die ich übersichtshalber weggelassen habe.
im Anhang habe ich den kompletten Gesetzestext angefügt.
Ich hab heute die WS 3000 von meinem WoWa entfernt und mir eine WW 30 von Winterhoff bestellt. Von Audi habe ich trotz mehrmaliger Anfrage keine Antwort bzgl. Freigabe von Antischlingerkupplungen.
Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 7. April 2016 um 01:25:39 Uhr:
Hab meinen 2,2t WOhnwagen jetzt 1500km bewegt und die Stabilität ist extrem gut, viel besser als mit dem (viel leichteren) A6 vorher.
es Passt zwar nicht in den Thread, dennoch eine kurze Frage: Welche Zusatzrückspiegel verwendest du? Und: sind sie zu empfehlen?
Danke für die Info.
Ich hab die Emuk Universa III, bin damit aber nicht zufrieden. Passen nicht gut genug. Bin an besseren Empfehlungen interessiert...:-). Die Emuk Spezial für den neuen Q7 sollen erst Anfang 2017 kommen.
Gerade eben im Postfach:
"Ihr Anliegen konnten wir bisher leider noch nicht abschliessend klaeren. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer.
Jedoch koennen wir Ihnen bereits zum heutigen Zeitpunkt mitteilen, dass eine Loesung fuer die Nutzung der Anhaengezugvorrichtung in Arbeit ist.
Wir melden uns sofort bei Ihnen, sobald uns alle notwendigen Informationen aus der verantwortlichen Fachabteilung vorliegen und Ihr Audi Partner eine Loesung fuer Sie hat. Vielen Dank fuer Ihre Geduld.
Freundliche Gruesse aus Ingolstadt"
ohne Kommentar...
Gerade hat Audi mir angeboten, dass sie meine Winterhoff-Kupplung gegen eine von Alko austauschen würden. Das würde ein Audi-Händler kostenfrei übernehmen. Bei der Alko würde das Problem nicht auftreten, weil die Beläge hier rechts und links greifen, nichtz vorne und hinten, wie bei der Winterhoff.
Nun frage ich mich:
a) Geht sowas überhaupt stressfrei? Müssen die Bremsen danach neu eingestellt werden? Was ist mit der Zulassung?
b) Die Zeitschriften und auch einige Forenberichte hatten das Problem auch mit Alko. Bringt die Aktion also generell was?
c) Und was ist mit den A4 und Q5, die die AHK ja wohl auch bekommen. Wird man dann demnächst gleich ne Alko-Kupplung für den Wohnwagen als Zubehör bei der Audi-Bestellung anhaken können?
Es bleibt seltsam...
Zitat:
@toto_simone_74 schrieb am 14. April 2016 um 14:14:50 Uhr:
Gerade hat Audi mir angeboten, dass sie meine Winterhoff-Kupplung gegen eine von Alko austauschen würden. Das würde ein Audi-Händler kostenfrei übernehmen. Bei der Alko würde das Problem nicht auftreten, weil die Beläge hier rechts und links greifen, nichtz vorne und hinten, wie bei der Winterhoff.
Nun frage ich mich:
a) Geht sowas überhaupt stressfrei? Müssen die Bremsen danach neu eingestellt werden? Was ist mit der Zulassung?
b) Die Zeitschriften und auch einige Forenberichte hatten das Problem auch mit Alko. Bringt die Aktion also generell was?
c) Und was ist mit den A4 und Q5, die die AHK ja wohl auch bekommen. Wird man dann demnächst gleich ne Alko-Kupplung für den Wohnwagen als Zubehör bei der Audi-Bestellung anhaken können?Es bleibt seltsam...
sehr interessant...
zu a) Die Kopplung ist mit zwei Schrauben an der Deichsel befestigt, 2 Gabelschlüssel 17mm (?) reichen! 10 Minuten Arbeit.
die Bremsen sind davon unabhängig, die Auflaufvorrichtung ist erst dahinter.
Wenn die Winterhoff eingetragen ist und davon die 100er Zulassung abhängt müssen wohl auch die Papiere geändert werden und der TÜV die AlKo eintragen. Ansonsten reicht ja die ABE.
b) c) gute Frage! ;-)
PS: Die Zubehör AHV für den Q7 zum Nachrüsten mit Abnehmbaren Kopf ist jetzt lieferbar, habe heute eine Mail bekommen. Aber eine AlKo Kupplung für den Hänger ist billiger..
Nur so am Rande: Wir haben auch nichmal nachgehakt, aber auch noch keine definitve Antwort bekommen ...
Caravaning: Das Ding mit dem Ring - Audi Q7 im Zugwagentest
http://www.msn.com/.../ar-BBrGRtP
Grüße,
HoschyH
Zitat:
@hoschyh schrieb am 18. April 2016 um 16:05:37 Uhr:
Caravaning: Das Ding mit dem Ring - Audi Q7 im Zugwagentest
http://www.msn.com/.../ar-BBrGRtPGrüße,
HoschyH
0-100 km/h im Solobetrieb: 7,2 s
Autsch.
Haben die das etwa mit dem eigenen Fahrzeug getestet? Hätte man denen kein Pressefahrzeug zur Verfügung stellen können?!
:-((