Antischlingerkupplung und Anhängekupplung

Audi Q7 2 (4M)

Hallo zusammen ich bin neu in diesem Forum.

Habe meinen Q 7 3.0 tdi seit Oktober 2015 und 4100 km gefahren.
Sehr schönes Auto, habe auch keine Mängel zu beklagen.

Was aber leider gar nicht funktioniert ist die Kombination von Anhängekupplung
mit einer Antischlingerkupplung egal ob AL-KO oder Winterhoff.
Reibbeläge sind nach Kurzer fahrt zerstört und Antischlingerfunktion eigentlich nicht vorhanden.

Haben andere von euch auch schon Erfahrungen gesammelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@guita schrieb am 21. März 2016 um 11:03:26 Uhr:


Der Q7 M wird in der nächsten Ausgabe der "autobild allrad" als Zugfahrzeug getestet.
Wie mir ein Redakteur auf Anfrage mitteilte, sollen die Probleme mit der neuen AHK im Test Berücksichtigung
finden.

So - nun melde ich mich selber mal ...

Wir hatten mehrere Leseranfragen zu diesem Thema, nachdem in der vorhergenden Ausgabe der Zugfahrzeugtest des neuen Q7 angekündigt war. - Beim Test waren uns keine Probleme aufgefallen; kein Wunder - denn wir testen grundsätzliche ohne irgendwelche Antischlingerkupplungen (weil es uns ja um das Fahrverhalten an sich geht). - Daher habe ich diesbezüglich noch einmal bei Audi angefragt, wie es dann mit dieser Sache nun aussieht. Von Audi kamen keine konkreten Antworten; nach Hinweis auch auf diesen MT-Thread wurde gesagt, dass es sich um einen Einzelfall handele, dem man selbstverständlich nachgehe. Man werde dies mit der Fachabteilung klären; dort würden weitere Tests durchgeführt. - Leider kam keine (bzw. nur eine ausweichende) Antwort, ehe das Heft mit dem Zugfahrzeugtest in Druck gehen musste; deshalb habe ich die Sache darin nun so "weich" formuliert. (Das nur als Erklärung, warum das so ist.)

Ich habe heute erneut nachgefragt, ob es in dieser Sache Neuigkeiten gibt; nicht zuletzt, weil der neue A4 Allroad (der ja auf einer ähnlichen Plattform basiert wie der neue Q7) genau das gleiche System hat.

Warten wir ab, was sich tut ... Ich verspreche mal, dran zu bleiben ...

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Zitat:

@popeye2 schrieb am 15. Januar 2018 um 18:18:06 Uhr:


Steht bei meinem aber nix mehr drin
Steht das Gewicht von den Prospekten in den COC Papieren
Ich hab ihn am Schrottplatz gewogen
Da war es natürlich mehr durch die Ausstattung

Also eigentlich müssten noch 2 Seiten dabei sein , technische Daten . Siehe Bild . Das wäre in diesem Fall ein 5 sitzer 272 ps.

Asset.JPG

Auch net schlecht

https://www.facebook.com/BoBDerPfuscher/videos/1041713682636196/

Ich habe das Coc, aber da steht bei meinem 4M tatsächlich nur ein Bereich drin, beginnend bei 2070kg

Zitat:

@martin.go schrieb am 18. Januar 2018 um 15:31:34 Uhr:


Ich habe das Coc, aber da steht bei meinem 4M tatsächlich nur ein Bereich drin, beginnend bei 2070kg

Hm ok ... das kann ich mir nicht erklären ... sorry bin ich raus ...

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil 😁
Heute doch nochmal einen Blick in die CoC geworfen und auch bei mir steht die tatsächliche Masse drin. Ich finde nichtmal den Bereich, den ich Kopf hatte.
Tatsächliche Masse bei mir: 2322kg
Das heißt selbst ohne Antischlingerkupplung oder Ausnahmeregelung mittels ESP-Gespannstabilisierung darf ich bis 2554,2kg Anhänger mit 100km/h ziehen. Wieso die Gespannstabiliserung beim 4M nicht eingetragen ist, verstehe ich trotzdem nicht. Beim 4L stand sie drin. Mit Gespannstabilisierung oder ASK wären bei mir dann 2786,4kg 100km/h zulässig.
Werde das vielleicht mal bei Audi anfragen, wobei ich mehr 100km/h Zuggewicht aktuell ja nicht brauche.

Interessant wäre noch zu wissen, welche Mehrausstattung bei dem Fahrzeug oben die 73 kg Mehrgewicht ausmacht, wenn das auch ein 5-Sitzer ist. Habe zwar sicher nicht alles drin, aber ich denke die meisten schweren Dinge schon wie Standheizung, Dämmglas usw.
Außerdem interessant. Bei mir erhöht sich das zulässige Fahrzeuggewicht im Anhängebetrieb von 2765kg auf 2865kg und abweichend zu oben, darf mein Gespann insgesamt 6365kg wiegen.
Ich glaube, die Zahlen werden immer ausgewürfelt 😁

Hier das Auto zum COC.....

Asset.JPG
Asset.JPG

.......

hier zur Info über meinen Fall der AHK und Wandlung.

Wir haben ja wie bereits Klage eingereicht wegen Wandlung da der Händler sich gar nicht um den Vorgang gekümmert hat. Der gegnerische Anwalt hat bis heute um Verschiebung gebeten (seit Dez) jedoch immer betont das Audi der Klage gegentritt.

Heute der Anruf der gegnerischen Seite an meinem Anwalt und haben nachgefragt ob man sich außergerichtlich Einigen könnten.

Sprich die nehmen meinen Q7 zurück und ich müsste im gleichen Zuge einen neuen bestellen mit einer normalen AHK.

Also so wie es aussieht bekommt Audi weiche Knie um hier den Prozess zu verlieren :-)

Zitat:

@roland1271 schrieb am 6. März 2018 um 21:57:39 Uhr:


hier zur Info über meinen Fall der AHK und Wandlung.

Wir haben ja wie bereits Klage eingereicht wegen Wandlung da der Händler sich gar nicht um den Vorgang gekümmert hat. Der gegnerische Anwalt hat bis heute um Verschiebung gebeten (seit Dez) jedoch immer betont das Audi der Klage gegentritt.

Heute der Anruf der gegnerischen Seite an meinem Anwalt und haben nachgefragt ob man sich außergerichtlich Einigen könnten.

Sprich die nehmen meinen Q7 zurück und ich müsste im gleichen Zuge einen neuen bestellen mit einer normalen AHK.

Also so wie es aussieht bekommt Audi weiche Knie um hier den Prozess zu verlieren :-)

Zu welchen Konditionen würden sie deinen alten zurücknehmen? Welche Konditionen bekommst du für den neuen?

Müssen tust du das nicht mit dem Neuwagen bestellen , aber kannst du . Spricht ja nichts dagegen wenn soweit alles passt . Halt uns auf dem laufenden :-) @rrmayer wie sieht’s bei dir eigentlich aus ? Wir hatten ja beide am 5.12.17 die Zusage parallel telefonisch bekommen das Rückabwicklung klar geht .

Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 6. März 2018 um 22:00:47 Uhr:


Müssen tust du das nicht mit dem Neuwagen bestellen , aber kannst du . Spricht ja nichts dagegen wenn soweit alles passt . Halt uns auf dem laufenden :-) @rrmayer wie sieht’s bei dir eigentlich aus ? Wir hatten ja beide am 5.12.17 die Zusage parallel telefonisch bekommen das Rückabwicklung klar geht .

...da die Wandlung bislang nicht in Zahlen ausgedrückt werden konnte und ich immer wieder vertröstet wurde haben wir nun auch Klage eingereicht. und bei dir?

Zitat:

@rrmayer schrieb am 6. März 2018 um 22:00:44 Uhr:



Zitat:

@roland1271 schrieb am 6. März 2018 um 21:57:39 Uhr:


hier zur Info über meinen Fall der AHK und Wandlung.

Wir haben ja wie bereits Klage eingereicht wegen Wandlung da der Händler sich gar nicht um den Vorgang gekümmert hat. Der gegnerische Anwalt hat bis heute um Verschiebung gebeten (seit Dez) jedoch immer betont das Audi der Klage gegentritt.

Heute der Anruf der gegnerischen Seite an meinem Anwalt und haben nachgefragt ob man sich außergerichtlich Einigen könnten.

Sprich die nehmen meinen Q7 zurück und ich müsste im gleichen Zuge einen neuen bestellen mit einer normalen AHK.

Also so wie es aussieht bekommt Audi weiche Knie um hier den Prozess zu verlieren :-)

Zu welchen Konditionen würden sie deinen alten zurücknehmen? Welche Konditionen bekommst du für den neuen?

das wurde heute noch nicht besprochen nur tel. angefragt ob wir dazu grundsätzlich bereit wären.

Mein Anwalt setzt jetzt was auf wie wir uns das Vorstellen.
Würde beim Konzern bleiben mit einer Neubestellung was auch immer und wir möchten aber erst die saubere Rückabwicklung der Fahrzeugs.
Sprich Gesamtlaufleistung liegt bei so einem Fahrzeug bei 300.000KM als Berechnungsgrundlage.
Ob ich wieder eine Kuh nehme weiß ich noch nicht so wirklich mit dem ganzen Dieses Desaster da ich meine Kuh gekauft habe bin ich am hin und her überlegen was ich mache.

So eine richtige alternative fällt mir leider nicht ein.

Zitat:

@rrmayer schrieb am 6. März 2018 um 22:06:30 Uhr:



Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 6. März 2018 um 22:00:47 Uhr:


Müssen tust du das nicht mit dem Neuwagen bestellen , aber kannst du . Spricht ja nichts dagegen wenn soweit alles passt . Halt uns auf dem laufenden :-) @rrmayer wie sieht’s bei dir eigentlich aus ? Wir hatten ja beide am 5.12.17 die Zusage parallel telefonisch bekommen das Rückabwicklung klar geht .

...da die Wandlung bislang nicht in Zahlen ausgedrückt werden konnte und ich immer wieder vertröstet wurde haben wir nun auch Klage eingereicht. und bei dir?

Wie jetzt ? Hast du ihn immer noch 😮 meiner war ja im Dezember noch 3 Wochen in der Werkstatt , und am 8. Januar habe ich das Fahrzeug an den 240km entfernten Händler übergeben , rückgabeprotokoll unterzeichnet , Dekra Gutachten kam dann 2-3 Wochen später und dann auch von der Leasing das Dokument mit den Konditionen die vorher telefonisch vereinbart worden sind . Ich sage euch nochmal eben die Formel : Kilometer(Lebenserwartung) des Fahrzeuges nachdem dies seine Tätigkeiten erfüllt hat . Eigentlich beim v6 3.0 TDI Q7 Luxusklasse 300000km ca . Aber das wird schwierig werden . Akzeptabel bei schnellen Gelingen sind 200000km ok . Beispiel : BLP : 200000km x gefahrene Kilometer . Dann habt ihr die nutzungsentschädigung die von euch gezahlt werden muss + nicht herkömmliche Schäden am Fahrzeug :-)

@roland1271 , ich stichel gerne immer nach bei sowas wenn die ankommen (Lebenserwartung 150000km oder 200000km ) bei so einem Motor/Auto . Haben Sie kein Vertrauen in Ihr Produkt :-)))) hast du mit deiner Kuh viele Probleme? Drück euch die Daumen . Faktor 0,5% pro 1000 gelaufenen km wirst du wahrscheinlich in Anspruch nehmen müssen . 0,38 bzw. 0,4 wird schwierig .

Zitat:

@roland1271 schrieb am 6. März 2018 um 22:13:01 Uhr:



Zitat:

@rrmayer schrieb am 6. März 2018 um 22:00:44 Uhr:


Zu welchen Konditionen würden sie deinen alten zurücknehmen? Welche Konditionen bekommst du für den neuen?

das wurde heute noch nicht besprochen nur tel. angefragt ob wir dazu grundsätzlich bereit wären.

Mein Anwalt setzt jetzt was auf wie wir uns das Vorstellen.
Würde beim Konzern bleiben mit einer Neubestellung was auch immer und wir möchten aber erst die saubere Rückabwicklung der Fahrzeugs.
Sprich Gesamtlaufleistung liegt bei so einem Fahrzeug bei 300.000KM als Berechnungsgrundlage.
Ob ich wieder eine Kuh nehme weiß ich noch nicht so wirklich mit dem ganzen Dieses Desaster da ich meine Kuh gekauft habe bin ich am hin und her überlegen was ich mache.

So eine richtige alternative fällt mir leider nicht ein.

klingt vernünftig. und wäre auch bei mir die einzige Möglichkeit, die Klage zurückzuziehen, denn ich hatte nicht vor, schon nach knapp 2 jähren die Karre zu wechseln..

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