Antischlingerkupplung und Anhängekupplung
Hallo zusammen ich bin neu in diesem Forum.
Habe meinen Q 7 3.0 tdi seit Oktober 2015 und 4100 km gefahren.
Sehr schönes Auto, habe auch keine Mängel zu beklagen.
Was aber leider gar nicht funktioniert ist die Kombination von Anhängekupplung
mit einer Antischlingerkupplung egal ob AL-KO oder Winterhoff.
Reibbeläge sind nach Kurzer fahrt zerstört und Antischlingerfunktion eigentlich nicht vorhanden.
Haben andere von euch auch schon Erfahrungen gesammelt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@guita schrieb am 21. März 2016 um 11:03:26 Uhr:
Der Q7 M wird in der nächsten Ausgabe der "autobild allrad" als Zugfahrzeug getestet.
Wie mir ein Redakteur auf Anfrage mitteilte, sollen die Probleme mit der neuen AHK im Test Berücksichtigung
finden.
So - nun melde ich mich selber mal ...
Wir hatten mehrere Leseranfragen zu diesem Thema, nachdem in der vorhergenden Ausgabe der Zugfahrzeugtest des neuen Q7 angekündigt war. - Beim Test waren uns keine Probleme aufgefallen; kein Wunder - denn wir testen grundsätzliche ohne irgendwelche Antischlingerkupplungen (weil es uns ja um das Fahrverhalten an sich geht). - Daher habe ich diesbezüglich noch einmal bei Audi angefragt, wie es dann mit dieser Sache nun aussieht. Von Audi kamen keine konkreten Antworten; nach Hinweis auch auf diesen MT-Thread wurde gesagt, dass es sich um einen Einzelfall handele, dem man selbstverständlich nachgehe. Man werde dies mit der Fachabteilung klären; dort würden weitere Tests durchgeführt. - Leider kam keine (bzw. nur eine ausweichende) Antwort, ehe das Heft mit dem Zugfahrzeugtest in Druck gehen musste; deshalb habe ich die Sache darin nun so "weich" formuliert. (Das nur als Erklärung, warum das so ist.)
Ich habe heute erneut nachgefragt, ob es in dieser Sache Neuigkeiten gibt; nicht zuletzt, weil der neue A4 Allroad (der ja auf einer ähnlichen Plattform basiert wie der neue Q7) genau das gleiche System hat.
Warten wir ab, was sich tut ... Ich verspreche mal, dran zu bleiben ...
738 Antworten
Schriftlich habe weder ich noch der Händler etwas. Es lief (nach anwaltlichem Anschreiben) telefonisch zwischen Audi und dem Händler und anschließend mündlich mir mir.
Keine Erklärung von Audi.
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. Dezember 2017 um 10:52:14 Uhr:
So sieht es aus , abgegeben 1 1/2 Stunden Besprechung gehabt , und kurz bevor ich in den A8 L V8 gestiegen bin , ruft mich mein Senior an , Antrag auf rückabwicklung ist durch :-) aber die Jungs aus der Halle haben auch schon durch die Halle gebrüllt wie ich in die Dialogannahme gefahren bin heute morgen : nimm die Kiste wieder mit da kann man nichts mehr machen : grins 😁😛 ich habe denen dann Gesagt : lasst das Auto von der Hebebühne fallen und auf dem Dach landen , und alles ist gut :-)) aber Platz hat der A8L Mega . Aber ich werde keine Ringe mehr holen :-) 3. Wandlung bzw. Rückabwicklung. Kein Bock mehr auf die Kisten ! Übrigens : es wurde nur der Rücknahmegrund bezüglich der AHK an das Werk gestellt !! Sonst keine anderen Mängel die das Fahrzeug immer wieder hat . Also für alle die das Ding mit dem Ring haben . Gute Fahrt weiterhin ich verabschiede mich erstmal :-))
@Andrehhq7
Magst Du vielleicht mal die Rahmenbedingungen erläutern? Welcher Nutzungsanteil wurde denn zum Ansatz gebracht?
meine wandlung lief auch papierlos (a4 b9), den abrechnungsfaktor der für gefahrene km aufgerufen wurde war eine frechheit. nach diskussion ist dieser deutlich reduziert worden. - audi kalkulierte mit einer fahrzeuglebensdauer von 120.000 km, final haben wir uns auf 300.000 als referenz geeinigt. dann ging alles sehr schnell.
Zitat:
@mephisto1970 schrieb am 7. Dezember 2017 um 06:56:06 Uhr:
meine wandlung lief auch papierlos (a4 b9), den abrechnungsfaktor der für gefahrene km aufgerufen wurde war eine frechheit. nach diskussion ist dieser deutlich reduziert worden. - audi kalkulierte mit einer fahrzeuglebensdauer von 120.000 km, final haben wir uns auf 300.000 als referenz geeinigt. dann ging alles sehr schnell.
Grins :-) so ähnlich wurde es auch bei mir versucht , warte derzeit auf Antwort . Q7 V6 Diesel gehobene Klasse mindestens 300000km-350000km sollten durch gehen . BLP : 350000km x gefahrene km . Dann passt das bei dieser Klasse :-) da es nicht der erste Audi ist der rückabgewickelt wird , bin ich natürlich wachsam:-) Für verursachte Schäden wird man natürlich belangt die nicht dem normalen Gebrauch entsprechend sind !! Habe nächste Woche einen GLS . Entweder wird es der oder ein T6 Multivan Edition .
@rrmayer so die muh ist jetzt weg auto abgestellt , Schlüssel abgegeben und Rücknahme Protokoll unterschrieben . Endlich erledigt . Wie sieht es bei dir aus ? Auch schon Termin vereinbart ?
Ich habe hier immer wieder mit gelesen. Jetzt habe ich eine frage kann ich an meine Anhängerkupplung mit Assi ein Anhänger dranhängen ( 100 kmh) um Autos zu transportieren oder lieber nicht...
Autos die Transportiert werden sollen haben max 1.600 kg Gewicht.
Klar kannst du das :-) dafür ist so ein Auto bestens geeignet. In einigen Kombinationen ist es halt die Frage ob man es ach darf :-) Hoffe nur das dein Trailer eine Standart Zug Vorrichtung montiert hat und keine antischlinger . Weil der Ring wird hinter eventuell kaputt sein , sowie die Beläge in der Kupplung , wenn du dann auch das Ding mit dem
Ring am Q7 hast. Das hat ja schon solche Kreise gezogen das die meisten Händler nur noch Q7 mit Standart AHK verkaufen und sich auch in die Autohäuser rein stellen .
Hat der Trailer eine Antischlingerkupplung wird die eingängige Empfehlung auf }Nein{ hinauslaufen.
Wir hoch ist das zGGw. des Trailers? Davon hängt ab, ob Du 100 km/h fahren darfst. Können wir aber auch gern ausrechnen, wie hoch das zGGW. des Trailer sein darf, wenn Du uns das Leergewicht Deines Q7 nennst. Auch wenn Du bis 3,5 to. ziehen darfst wird das sicherlich nur mit 80 statt 100 km/h erlaubt sein, aber mehr wenn Du uns das Leergewicht gennant hast
Ich habe AHK Q7 mit Ring.. Ich habe noch kein Anhänger erworben.... Steht an demnächst... Gewicht leermasse Q7 sind 2070 kg siehe Bild unter G.
Aber was bedeutet weiter unten unter 7.2 und 8 2 die 1610
Zitat:
@newOutlaw schrieb am 14. Januar 2018 um 13:38:41 Uhr:
Ich habe AHK Q7 mit Ring.. Ich habe noch kein Anhänger erworben.... Steht an demnächst... Gewicht leermasse Q7 sind 2070 kg siehe Bild unter G.Aber was bedeutet weiter unten unter 7.2 und 8 2 die 1610
Guck mal auf der Rückseite in die Legende wenn da was stehen sollte .
Hier für dich nochmal , die Angabe im Fahrzeugschein ist die mindest Serien Angabe . Je nach Konfiguration und Ausstattung ist das REALE Leergewicht im COC Datenblatt hinterlegt . Siehe 13.2 . Wenn du einen Trailer kaufst darf der eine zulässige Gesamtmasse von 2070kg haben wenn du 100kmh fahren willst und nach der Serien Angabe gehst . Wenn du aber genauer gehen willst , könntest du bei diesem Fahrzeug hier zum Beispiel einen Trailer mit 100kmh bewegen der gesamt 2395 kg wiegt .
Leider liegst Du nicht ganz richtig, André. Bei Wohnwagen gilt ein anderer Gewichtsschlüssel bei der 100 km/h-Ausnahmeregelung wie bei Trailern oder Anhängern. @newOutlaw darf bei einem Leergewicht des Zugfahrzeuges von 2.070 kg einen Anhänger mit max. zul. Gesamtgewicht (zGGw.) mit theoretischen 2.277 kg ziehen. Hier gilt der Faktor 1,1 zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Einen Anhänger mit 2.277 kg zGGw. wird es on stock nicht geben, also sieht man sich in der Klasse bis 2,2 to. um. Wenn man jetzt zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie eine Antischlingerkupplung an den Trailer baut, erhöht sich der Faktor auf 1,2. Dann Dürfte @newOutlaw einen Hänger mit bis zu 2.484 kg ziehen, ein 2,5 to. Trailer oder gar 2,7 to-er lässt sich nicht auf eine 100 km/h Zulassung bringen.
Über Sinn und Unsinn der 100 km/h Zulassung wird regelmässig im Anhängerforum kontrovers diskutiert, weil ja nur in Deutschland und Auf 4-spurigen Kraftstraßen mit baulicher Trennung in der Mitte und Autobahnen reell 100 gefahren werden darf, aber ich hab dennoch eine 100-er Zulassung gemacht.
Bei @newOutlaw wird das also hinfällig mit ner 100-er Zulassung - ich würde sie dennoch machen - weil sein Transportprofil bei Fahrzeugen bis ca. 1,6 to. zzgl. Leergewicht des Trailers von ca. 1 to. eh schon bei 2,6 bis 2,7 to. liegt, wo es auch ein entsprechend grosses Angebot für Trailer gibt. Wenn die 100 km/h eh ja nicht zum Tragen kommt, dann kann man gleich zum 3,5-to-er greifen...
Gruß
g601
Zitat:
@g601 schrieb am 14. Januar 2018 um 15:28:56 Uhr:
Leider liegst Du nicht ganz richtig, André. Bei Wohnwagen gilt ein anderer Gewichtsschlüssel bei der 100 km/h-Ausnahmeregelung wie bei Trailern oder Anhängern. @newOutlaw darf bei einem Leergewicht des Zugfahrzeuges von 2.070 kg einen Anhänger mit max. zul. Gesamtgewicht (zGGw.) mit theoretischen 2.277 kg ziehen. Hier gilt der Faktor 1,1 zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.Einen Anhänger mit 2.277 kg zGGw. wird es on stock nicht geben, also sieht man sich in der Klasse bis 2,2 to. um. Wenn man jetzt zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie eine Antischlingerkupplung an den Trailer baut, erhöht sich der Faktor auf 1,2. Dann Dürfte @newOutlaw einen Hänger mit bis zu 2.484 kg ziehen, ein 2,5 to. Trailer oder gar 2,7 to-er lässt sich nicht auf eine 100 km/h Zulassung bringen.
Über Sinn und Unsinn der 100 km/h Zulassung wird regelmässig im Anhängerforum kontrovers diskutiert, weil ja nur in Deutschland und Auf 4-spurigen Kraftstraßen mit baulicher Trennung in der Mitte und Autobahnen reell 100 gefahren werden darf, aber ich hab dennoch eine 100-er Zulassung gemacht.
Bei @newOutlaw wird das also hinfällig mit ner 100-er Zulassung - ich würde sie dennoch machen - weil sein Transportprofil bei Fahrzeugen bis ca. 1,6 to. zzgl. Leergewicht des Trailers von ca. 1 to. eh schon bei 2,6 bis 2,7 to. liegt, wo es auch ein entsprechend grosses Angebot für Trailer gibt. Wenn die 100 km/h eh ja nicht zum Tragen kommt, dann kann man gleich zum 3,5-to-er greifen...
Gruß
g601
Stimmt hast du recht mit den Faktoren . Da
Habe ich vorhin garnicht mehr dran gedacht . Ist ja kein Wohnwagen 😁 da gelten andere Regeln . Fahrzeugtransport muss man eh aufpassen , kopflastig wenn der anfängt zu schwingen geht das ganz schnell das er dich aushebelt .
Also danke schonmal für die Infos....
Ich habe vor mein R8 mit dem Q7 auf dem Hänger von A nach B zu transportieren .
Ich werde auch einige Std in der Fahrschule nehmen bin noch nie mit einem Hänger Auto gefahren .
Und dann gleich mit einem R8 und dann mit den Problemem mit diese AHK Kupplung vom Q7..
Oder lieber sein lassen.....
Was haltet ihr von so etwas
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
Dieses Angebot habe ich bei mobile.de gefunden:
Andere WEEKEND II 400x200cm 1800-2700kg
Eigengewicht hat er 600 kg
Nutzlast 2.100 kg