Antipark-Steine auf dem Grünstreifen
Bei uns in der Straße (ländliche Gegend) gibt es keinen befestigten Seitenstreifen, somit auch keinen Gehweg, Fahrradweg oder Parkstreifen. Die Leute parken, wenn nicht in ihrer Einfahrt, auf dem besagten Grünstreifen. Einige haben den Streifen vor ihrem Grundstück mit Schotter befestigt, damit dort die Auto geparkt werden können. Soweit so gut. Nun legen immer mehr Leute dicke Findlinge auf den Streifen, damit dort nicht mehr geparkt wird. Diese Idee hat wohl auch unser Nachbar, der schon angepisst morgens aufsteht um so überlegen, was ihn heute nervt.
Leider es es so, dass unser Platz nun auch mal zugeparkt wird, was ja nicht weiter schlimm ist. Dann parke ich eben beim Nachbarn. In letzter Zeit ist das schon vorkommen (3 mal im halber Jahr🙂) und jedesmal muss ich mir das dumme Gesabbel anhören, dass ihn das nervt und die Sicht aus seinem Schlafzimmer behindert ist.
Prinzipiell bin ich ja der Meinung, dass dies öffentlicher Raum ist und ich parken kann, wo ich will. Dazu denke ich, dass das Ablegen der Findlinge eh illegal ist und diese dort nichts zu suchen haben.
Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht. Wie sieht es bei Unfall aus. Gerade im Winter, wenn mal Schnee liegt, sieht man die Dinger nicht. Und da die Straße relativ eng ist, kann man schon mal auf den besagten Seitenstreifen ausweichen.
Beste Antwort im Thema
Hi,
aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉
Gruß Tobias
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69 Antworten
Selbst dann wäre es keine Besitzstörung. Da der Nachbar kein Besitzrecht an dem öffentlichen Grünstreifen hat, kann auch keines beeinträchtigt sein.
Nach Auskunkt vom Bauamt ist der Bereich Gemeindeeigentum. Niemand kann da Besitzrechte einfordern oder parkende Nachbarn verscheuchen. Es gibt da auch keine Ausnahmeregelungen, Gewohnheitsrechts oder was auch immer. Da nützt es auch nichts, wenn er den Bereich in Eigenregie schön geschottert hat.
Die Steine, die in der Nachbarschaft schon liegen, dürften dort offiziell nicht liegen. Die Dame meinte aber, solange sich keiner beschwert, wird auch keiner einschreiten. Im Haftungsfall ist natürlich der "Steineleger" dran, was dann teuer werden könnte.
So gesehen werde ich mal ganz entspannt bleiben und sehen, was die Zukunft noch bringt. Letztenendes parke ich auch nicht absichtlich provozierend beim Nachbarn, nur wenn meine beide Stellplätze mal wieder von anderen Nachbarn belegt sind. Damit wird sich Griesgram wohl arangieren müssen🙂
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 4. September 2017 um 11:36:03 Uhr:
So gesehen werde ich mal ganz entspannt bleiben und sehen, was die Zukunft noch bringt. Letztenendes parke ich auch nicht absichtlich provozierend beim Nachbarn, nur wenn meine beide Stellplätze mal wieder von anderen Nachbarn belegt sind. Damit wird sich Griesgram wohl arangieren müssen🙂
Du meinst wohl wenn die beiden öffentlichen Stellplätze die zufällig vor deinem Haus sind belegt sind 😁
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 10:46:41 Uhr:
Selbst dann wäre es keine Besitzstörung.
Aber trotzdem nicht erlaubt.
Gruß Metalhead
Nun ja, man betrachtet die Plätze schnell als sein Eigentum, das geht wohl allen so😉
Trotzdem ist mir aber auch klar, das es öffentlicher Raum ist und auch bei mir jeder parken kann.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 3. September 2017 um 21:44:53 Uhr:
Hi,aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉
Gruß Tobias
ist wohl die frage zu klären, ob das Grundstück bis an den strassenrand geht oder ein streifen "öffentlich", also Gemeindegrund ist.....
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 4. September 2017 um 12:04:11 Uhr:
...ist wohl die frage zu klären, ob das Grundstück bis an den strassenrand geht oder ein streifen "öffentlich", also Gemeindegrund ist.....
das ist doch vier Beiträge weiter oben schon geklärt worden:
Zitat:
Nach Auskunkt vom Bauamt ist der Bereich Gemeindeeigentum. Niemand kann da Besitzrechte einfordern oder parkende Nachbarn verscheuchen.
na dann ist doch alles geklärt
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. September 2017 um 11:54:15 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 10:46:41 Uhr:
Selbst dann wäre es keine Besitzstörung.
Aber trotzdem nicht erlaubt.
Richtig. In
§ 12 Abs. 3b StVOwird das längere Abstellen von Anhängern einschlägig behandelt.
hab aber mit steineblockade nix gefunden - oder übersehen?? ich les nochmal
Ich bezog mich auf folgenden Post:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. September 2017 um 10:35:47 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 10:30:53 Uhr:
Der Nachbar von Holger-TDI betrachtet den Platz vor seinem Grundstück als so eine Art Eigentum und "verfolgt die Besitzstörung".
Das ist natürlich Bullshit, es sei denn, jemand stellt da einen Anhänger dauerhaft ab.Gruß Metalhead
Mit Steinen und sonstigen Hindernissen auf öffentlichen Grünstreifen beschäftigt sich die StVO in der Tat nicht. 😎
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 14:29:42 Uhr:
Ich bezog mich auf folgenden Post:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 14:29:42 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. September 2017 um 10:35:47 Uhr:
Das ist natürlich Bullshit, es sei denn, jemand stellt da einen Anhänger dauerhaft ab.Gruß Metalhead
Mit Steinen und sonstigen Hindernissen auf öffentlichen Grünstreifen beschäftigt sich die StVO in der Tat nicht. 😎
Und generell mit dem Parken auf Grünstreifen? Ist das erlaubt oder wird es hier nur geduldet?
Bei uns im Ortsteil sind die Grünflächen, die die Parkstreifen am Straßenrand unterbrechen, ebenfalls durch große Sandsteine geschützt. Ganz offiziell durch die Stadt. Sehr günstige Größe, ein Schweller oder Front- und Heckschürze gehen gerade so eben nicht drüber hinweg. Da haben schon einige Leute teuer Lehrgeld zahlen müssen...
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 4. September 2017 um 11:36:03 Uhr:
Die Steine, die in der Nachbarschaft schon liegen, dürften dort offiziell nicht liegen. Die Dame meinte aber, solange sich keiner beschwert, wird auch keiner einschreiten. Im Haftungsfall ist natürlich der "Steineleger" dran, was dann teuer werden könnte.
Wenn sich das Bauamt da mal nicht irrt.
Solange wie sie keine Kentniss von den Steinen haben kann man das sicher so sehen. Spätestens jetzt haben sie aber Kenntnis davon und können so ganz schnell in der Haftung sein.
Den ob man später feststellen kann wer die Steine dort hingelegt hat dürfte mehr als fraglich sein.
Das die Gemeinde die Gefahr aber beseitigen muss sobald sie davon Kentniss hat ist unstrittig.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 4. September 2017 um 14:53:02 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 4. September 2017 um 11:36:03 Uhr:
Die Steine, die in der Nachbarschaft schon liegen, dürften dort offiziell nicht liegen. Die Dame meinte aber, solange sich keiner beschwert, wird auch keiner einschreiten. Im Haftungsfall ist natürlich der "Steineleger" dran, was dann teuer werden könnte.
Wenn sich das Bauamt da mal nicht irrt.
Solange wie sie keine Kentniss von den Steinen haben kann man das sicher so sehen. Spätestens jetzt haben sie aber Kenntnis davon und können so ganz schnell in der Haftung sein.
Den ob man später feststellen kann wer die Steine dort hingelegt hat dürfte mehr als fraglich sein.
Das die Gemeinde die Gefahr aber beseitigen muss sobald sie davon Kentniss hat ist unstrittig.
So arbeiten die Behörden aber nicht. 😁 Nur weil ich da mal angerufen habe und ein paar dumme Fragen gestellt habe, wird niemand dort jetzt reagieren.
Die Dame konnte die Steine sogar per Google Maps lokalisieren. Und da ist es ziemlich eindeutig, wer diese ab der Straße abgelegt hat. Dazu wurden sie noch weiß angestrichen.
Wer die Steine auf der Straße abgelegt hat, ist überhaupt nicht eindeutig. Das kann auch die Gemeinde gewesen sein.