Antipark-Steine auf dem Grünstreifen
Bei uns in der Straße (ländliche Gegend) gibt es keinen befestigten Seitenstreifen, somit auch keinen Gehweg, Fahrradweg oder Parkstreifen. Die Leute parken, wenn nicht in ihrer Einfahrt, auf dem besagten Grünstreifen. Einige haben den Streifen vor ihrem Grundstück mit Schotter befestigt, damit dort die Auto geparkt werden können. Soweit so gut. Nun legen immer mehr Leute dicke Findlinge auf den Streifen, damit dort nicht mehr geparkt wird. Diese Idee hat wohl auch unser Nachbar, der schon angepisst morgens aufsteht um so überlegen, was ihn heute nervt.
Leider es es so, dass unser Platz nun auch mal zugeparkt wird, was ja nicht weiter schlimm ist. Dann parke ich eben beim Nachbarn. In letzter Zeit ist das schon vorkommen (3 mal im halber Jahr🙂) und jedesmal muss ich mir das dumme Gesabbel anhören, dass ihn das nervt und die Sicht aus seinem Schlafzimmer behindert ist.
Prinzipiell bin ich ja der Meinung, dass dies öffentlicher Raum ist und ich parken kann, wo ich will. Dazu denke ich, dass das Ablegen der Findlinge eh illegal ist und diese dort nichts zu suchen haben.
Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht. Wie sieht es bei Unfall aus. Gerade im Winter, wenn mal Schnee liegt, sieht man die Dinger nicht. Und da die Straße relativ eng ist, kann man schon mal auf den besagten Seitenstreifen ausweichen.
Beste Antwort im Thema
Hi,
aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉
Gruß Tobias
69 Antworten
Hier ist die Gemeindeverwaltung gefragt.
MfG kheinz
Eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung sollte die Frage rechtsverbindlich beantworten können.
Hi,
aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉
Gruß Tobias
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Wenn die Gesetzeslage noch wie vor etwa 20 Jahren ist, dann wird es für den Findlingausleger im Falle eines Unfalls teuer. Ein Bekannter durfte vor gut 20 Jahren richtig blechen und hat die Barrikaden sofort wieder entfernt. Ein Radfahrer war über seine Findlinge nachts beim Ausweichen geflogen und hatte sich dabei Prellungen und einen Armbruch zugezogen. Den Schaden am Rad eine acht im Vorderrad war dagegen günstig.
Wir haben uns vor 30 Jahren beim Neubau unserer Reihenhäuser das Setzen von schweren Blumenkübeln auf dem Gehsteig durch das ?Bauamt genehmigen lassen. Und siehe, es wird nur noch auf der gegenüberliegenden Seite verboten geparkt - und natürlich in meiner Garageneinfahrt.
Zitat:
@RentnerohneHut schrieb am 3. September 2017 um 22:14:07 Uhr:
Wir haben uns vor 30 Jahren beim Neubau unserer Reihenhäuser das Setzen von schweren Blumenkübeln auf dem Gehsteig durch das ?Bauamt genehmigen lassen.
Auf dem Gehsteig? Flunkerst du da nicht etwas?
Aus unserer Stadt kenne ich das so, dass die Hausgrundstücke ein paar Meter vor der Hausfront enden (meist, aber nicht immer identisch mit der Grenze Vorgarten/Müllplatz/Stellplatz) und dann unmittelbar der öffentliche Bereich beginnt, im Regelfall der Gehweg. Damit ist auch immer ziemlich gut klar, wer wo parken darf und wo man was aufstellen darf und wo nicht.
Ist das auf dem Lande anders? Anhand des Katasterauszugs sollte doch grundsätzlich feststellbar sein, wo öffentliche und wo private Flächen sind. Also wohin z. B. der besagte Grünstreifen zwischen Straße und Gartenzaun gehört.
Hi!
Ja, so einen Grünstreifen gibt es bei uns auch.
Möglicherweise hat sich die Gemeinde auf diese Weise vorbehalten, irgendwann mal einen Gehweg zu errichten.
Wichtig wäre im o.g. Fall zunächst herauszufinden, wem der Grünstreifen wirklich gehört. Ist es seiner, kann er da sicherlich Steine hinlegen, wie er will. Man hat dort sich zu aprken oder zu fahren.
Ist es nicht seiner, muss die Gemeinde klären, wie sie die Nutzung genehmigen möchte. Die Steine haben zunächst dort nichts zu suchen.
Du kannst ja im Zuge des Gesprächs mit der Gemeinde gleich die Widmung als öffentliche Parkfläche beantragen.
HC
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 4. September 2017 um 06:49:46 Uhr:
Hi!
...
Wichtig wäre im o.g. Fall zunächst herauszufinden, wem der Grünstreifen wirklich gehört. Ist es seiner, kann er da sicherlich Steine hinlegen, wie er will. Man hat dort sich zu aprken oder zu fahren.
...
Bei uns endet das Grundstück laut Grundbuchauszug extakt vor dem Grünstreifen. Dieser ist also Gemeindeeigentum. Das Schottern wird wohl von der Gemeinde geduldet bzw. ist ihr egal. Letztenendes muss der Parkraum ja irgendwo herkommen. Dort wo Rasen ist, befindet sich im Winter meist eine Schlammwüste.
OK.
@Holger-TDI, ich würde mich deiner im Ursprungspost beschriebenen Auffassung anschließen.
Zur Vermeidung von Nachbarschaftsärger wirst du sicherlich freiwillig und gern vor deinem eigenen Haus parken, *wenn dort frei ist*. Eine Rechtsgrundlage für irgendeinen Anspruch deines Nachbarn, den Grünstreifen vor seinem Haus nur selbst zu nutzen, sehe ich allerdings nicht. Das ist öffentlicher Grund, dort darf jeder parken. (Wenn er keine Ausfahrt zuparkt oder so, klar. Und wenn es, wie hier offenbar der Fall, grundsätzlich von der Gemeinde geduldet wird.)
Es darf sogar jeder auf einer geschotterten Fläche parken. Das private Einbringen des Belags verschafft keinerlei Besitzrecht, die Fläche ist immer noch öffentlicher Grund. Und auch Schilder "Privatparkplatz" ändern daran nichts.
Auf diesem öffentlichen Grund nun Hindernisse oder Absperrungen zu errichten, ist gleich komplett unzulässig. Das darf maximal die Gemeinde. Als Parkwilliger würde ich sogar das Recht sehen, solche "privaten" Steine aus dem Weg zu räumen. (Ist nur eine rechtliche Betrachtung. Wer's wirklich tut, wird sich zunächst sicherlich ganz böse Reaktionen einhandeln ...).
Und wenn ich dort z. B. im Dunkeln als Ortsfremder mein Auto abstelle und mit solchen Brocken kollidiere, würde ich die Gemeinde schadenersatzpflichtig machen - was für den Anwohner, der die Dinger hingelegt hat, sehr unangenehm werden dürfte.
Damit mich der geneigte MT-ler nicht falsch versteht: Ich empfehle grundsätzlich, auf Befindlichkeiten und "Gewohnheitsrechte" in Wohngebieten Rücksicht zu nehmen - *wenn es andere zumutbare Möglichkeiten gibt.*
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 10:20:22 Uhr:
Das ist öffentlicher Grund, dort darf jeder parken.
Nö, genaugenommen darf da niemand parken. 😉
Gruß Metalhead
Eigentlich völlig richtig, aber es wird dort wohl generell von der Gemeinde geduldet, wenn ich den TE richtig verstanden habe.
Es wären auch völlig verschiedene Sachverhalte (alles wie immer aus küchenjuristischer Sicht). Der Nachbar von Holger-TDI betrachtet den Platz vor seinem Grundstück als so eine Art Eigentum und "verfolgt die Besitzstörung". Mit dem Ansatz "Parken ist dort überhaupt unzulässig" müsste er dagegen Anzeige wegen einer OWi erstatten.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 10:30:53 Uhr:
Der Nachbar von Holger-TDI betrachtet den Platz vor seinem Grundstück als so eine Art Eigentum und "verfolgt die Besitzstörung".
Das ist natürlich Bullshit, es sei denn, jemand stellt da einen Anhänger dauerhaft ab.
Gruß Metalhead