Antipark-Steine auf dem Grünstreifen

Bei uns in der Straße (ländliche Gegend) gibt es keinen befestigten Seitenstreifen, somit auch keinen Gehweg, Fahrradweg oder Parkstreifen. Die Leute parken, wenn nicht in ihrer Einfahrt, auf dem besagten Grünstreifen. Einige haben den Streifen vor ihrem Grundstück mit Schotter befestigt, damit dort die Auto geparkt werden können. Soweit so gut. Nun legen immer mehr Leute dicke Findlinge auf den Streifen, damit dort nicht mehr geparkt wird. Diese Idee hat wohl auch unser Nachbar, der schon angepisst morgens aufsteht um so überlegen, was ihn heute nervt.
Leider es es so, dass unser Platz nun auch mal zugeparkt wird, was ja nicht weiter schlimm ist. Dann parke ich eben beim Nachbarn. In letzter Zeit ist das schon vorkommen (3 mal im halber Jahr🙂) und jedesmal muss ich mir das dumme Gesabbel anhören, dass ihn das nervt und die Sicht aus seinem Schlafzimmer behindert ist.
Prinzipiell bin ich ja der Meinung, dass dies öffentlicher Raum ist und ich parken kann, wo ich will. Dazu denke ich, dass das Ablegen der Findlinge eh illegal ist und diese dort nichts zu suchen haben.
Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht. Wie sieht es bei Unfall aus. Gerade im Winter, wenn mal Schnee liegt, sieht man die Dinger nicht. Und da die Straße relativ eng ist, kann man schon mal auf den besagten Seitenstreifen ausweichen.

Beste Antwort im Thema

Hi,

aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉

Gruß Tobias

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Zitat:

@birscherl schrieb am 5. September 2017 um 10:22:42 Uhr:


Wer die Steine auf der Straße abgelegt hat, ist überhaupt nicht eindeutig. Das kann auch die Gemeinde gewesen sein.

Eindeutig ist es nicht, das stimmt. Kann jeder gewesen sein.
Aber die Gemeinde würde doch wohl ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und richtige Barken setzen, oder Halteverbotsschilder aufstellen. Und nicht kleine Findlinge im Gras verstecken...

Solche Steine sind durchaus üblich, die kenn ich hier aus dem Ort ebenfalls. Da der Grünstreifen nicht zur Fahrbahn gehört, besteht hier auch keine besondere Verkehrssicherungspflicht.

Vorsicht. Der Grünstreifen ist an sich keine Verkehrsfläche, das stimmt. Er kann aber unter Umständen als solche wahrgenommen werden, etwa von Ortsfremden bei Schneebelag, wenn die tatsächliche Grenze der Fahrbahn nicht erkennbar ist. Oder wenn angenommen werden könnte, auch angesichts von tatsächlich neben der Straße parkenden Fahrzeugen, dass es sich um vorgesehene Parkplätze handelt. Ich würde hier u. U. tatsächlich eine Verkehrssicherungspflicht sehen.

Holger, du kannst ja die Gemeinde mal gezielt befragen.

Keine Vorsicht. Das Thema wurde hier im Ort schon gerichtlich geklärt – Steine sind zulässig, ebenso wie 4 Meter lange Holzbalken mit Ø 15 cm, die in 20 cm Höhe Unterkante auf zwei Ständern parallel zur Fahrbahn befestigt wurden. 50 cm neben der Fahrbahn auf der Grünfläche. Hat schon zig Schäden gegeben. Bleibt trotzdem legal.

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Wenn der Grünstreifen nicht Privatgrund ist , in ländlichen Gegenden kann das mal vorkommen , dann ist das rechtlich gesehen Hindernisbereitung und kann den Leuten mächtig auf die Füße fallen.
Nun muss man allerdings sagen : Gerade da , wo Nachbarn so dicht und aufeinanderangewiesen
aufeinanderhocken , wie in der kleinlichen dörflichen Gemeinschaft , ist dass nicht einfach sich gegen diese Nörgle rund Parkranger durchzusetzen .
Auch wenn du zur Gemeindeverwaltung gehst und der Nachbar dort wohlgelítten ist ,wirst du keine vernünftige Antwort erhalten , denn die sind keine Ordnungshüter , keine Polizisten , sondern
nur Gemeindeoberhäupter .
Mach dem Burschen doch mal klar , dass du dort parken wirst und wenn er sich die Haare rauft .
Wette , das machst du nicht , denn du schaffst dir einen Feind fürs ganze Leben .
Wer so engstirnig ist und den Blick aus dem Fenster nötig hat , der hat auch andere Schmerzen .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 5. September 2017 um 17:09:48 Uhr:


Wenn der Grünstreifen nicht Privatgrund ist … dann ist das rechtlich gesehen Hindernisbereitung …

Schau noch mal einen post über deinem und wirst feststellen, dass das rechtlich gesehen keine Hindernisbereitung ist, sondern vielmehr vom Gericht als zulässig erachtet wurde.

Von einem Gericht.

Was ich an der Debatte noch nicht verstanden habe: Warum liegen die Steinen noch nicht wieder in Nachbars Garten? Und warum haben sie bei ihrem Weg in den Garten noch nicht Nachbars Rosenbusch platt gemacht? Der Typ wird sich doch wohl kaum einen Bagger gemietet haben um die Dinger dort zu platzieren, also müssen sie von Hand zu bewegen sein.

Auf dem Bild ist kein Gartenzaun zu erkennen.
Bleibt also die Möglichkeit, statt parallel zur Fahrbahn dann eben quer zur Fahrtrichtung zwischen den Steinen zu parken.
Städter sind da wohl kreativer... 😛

Auf einem Grünstreifen darf und soll man gar nicht parken, weder quer noch längs noch sonstwie.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 5. September 2017 um 15:31:19 Uhr:


[...] Aber die Gemeinde würde doch wohl ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und richtige Barken setzen, [...]

Warum sollten die denn dort Schiffe hin setzen? 😁

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 5. September 2017 um 17:09:48 Uhr:


Wenn der Grünstreifen nicht Privatgrund ist [...] dann ist das rechtlich gesehen Hindernisbereitung und kann den Leuten mächtig auf die Füße fallen. [...]

Sogar wenn es Privatgrund, aber als öffentliche Fläche gewidmet ist.

Habe auch mal eine Zeit lang (ja, verbotswidrig) auf solch einer Grünfläche am Fahrbahnrand geparkt, bis mal die Eigentümerin herauskam und Einspruch erhoben hat, weil ihr Besuch dann keinen Parkplatz mehr hatte. Sie durfte aber auch keine Poller, Zäune, Steine, Balken o.ä. dort installieren. Also Eigentum, für das man zwar Steuern bezahlt, aber nicht nutzen kann.

@birscherl Offensichtlich parken dort alle auf dem Grünstreifen. Nur diese Spaßbremse meint, da Findlinge hinlegen zu müssen.
Wenn sonst kein Parkplatz frei ist, würde ich mich natürlich dazwischen reinstellen.
Mit solchen Leuten diskutiert man nicht. Oder meinst Du, dass irgendjemand das Auto abschleppt, wenn man auf dem Dorf vermeintlich falsch parkt, ohne wirklich jemanden zu behindern?

Etwas Ähnliches hatten wir hier in der Nachbarschaft. Da gibt es einige Parkplätze, auf denen tagsüber die Angestellten der Geschäfte ringsum parken. Nachts parkten dort immer die Anwohner (vom Eigentümer über Jahre stillschweigend geduldet). Irgendwann standen plötzlich Poller auf den Parkplätzen, damit die Anwohner dort abends nicht mehr parken können.
Zwei Tage später waren wieder alle Parkplätze nachts belegt. Die Anwohner standen dann eben zwischen den Pollern... 😁

Ich sehe auf dem Bild lange Auffahrten zu großzügig dimensionierten Einfamilienhäusern mit Garagen – wieso soll man dort auf dem Grünstreifen parken müssen?

In meiner Gegend haben vor über zehn Jahren mal zwei ungenehmigte Betonkübel eine Debatte im Kommunalparlament ausgelöst (na ja, nur im Ausschuß). Da haben sich einige Autofahrer die Beifahrertür ramponiert. Die Dinger stehen trotzdem noch heute.

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