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Schotterparkplatz mit weggeschleudertem Stein
Hi,
ich bin letztens auf unserem Firmenparkplatz mit meinem Fahrzeug ca 5 - 10 kmh schnell "gerollt"
Dabei ist dann ein etwas größerer Stein (ca tischtennisball) vom Reifen in Türhöhe gegen das Metalltor geschleudert worden.
Danach habe ich mich gefragt, was passiert wäre, wenn ich damit einen Schaden verursacht hätte.
Kennt jemand da die Rechtslage?
Müsste ich dafür aufkommen, oder würde das an der TK des anderen hängen bleiben?
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27 Antworten
TK nur bei einem Glasschaden.
Aber grundsätzlich bist erst mal du bzw. deine Versicherung zuständig, da du den Schaden verursacht hast.
Ein Tischtennisball kann sich nicht in den Rillen festsetzen und dann während dem "rollen" hochgeschleudert werden.
Da war mehr im Spiel ....
Du haftest nur, wenn der Schaden eine Folge einer vorwerfbaren Handlung Deinerseits gewesen wäre (deliktische Haftung). Wenn Du z.B. auf dem PArkplatz gegen ein bestehendes TL verstoßen hättest.
Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Wenn ich einen Schaden verursache dann bin ich erst mal dafür haftbar.
Egal ob erlaubte oder unerlaubte Handlung.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Mai 2021 um 15:10:21 Uhr:
Ein Tischtennisball kann sich nicht in den Rillen festsetzen und dann während dem "rollen" hochgeschleudert werden.
Da war mehr im Spiel ....
Der kann aber seitlich "wegploppen" wenn er nur am Rand vom Reifen erwischt wird.
Das ist dann höhere Gewalt (wie hättest du das verhindern sollen?).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Mai 2021 um 15:10:21 Uhr:
TK nur bei einem Glasschaden.
Aber grundsätzlich bist erst mal du bzw. deine Versicherung zuständig, da du den Schaden verursacht hast.
Ein Tischtennisball kann sich nicht in den Rillen festsetzen und dann während dem "rollen" hochgeschleudert werden.
Da war mehr im Spiel ....
wie gesagt, 5 - 10 kmh
warum sollte ich lügen
beim einlenken ist der stein dann seitlich vom Vorderreifen weggesschleudert worden
Du haftest ja auch nicht, wenn du beim Fahren einen Stein Hochschleuderst, der dem hinterher fahrenden die Scheibe zerstört
Da kannst du ja nix für
Mit dem wegploppen hast du natürlich recht, auch mit der höheren Gewalt.
Aber entbindet das dann von der Haftung?
Genau das ist die Frage.
Du bist zwar der Verursacher, aber das ist höhere Gewalt. Ich meine, du kannst nicht jedem kleinen Stein ausweichen
schon gar nicht auf nem Schotter Platz
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Mai 2021 um 15:25:33 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Mai 2021 um 15:10:21 Uhr:
Ein Tischtennisball kann sich nicht in den Rillen festsetzen und dann während dem "rollen" hochgeschleudert werden.
Da war mehr im Spiel ....
Der kann aber seitlich "wegploppen" wenn er nur am Rand vom Reifen erwischt wird.
Das ist dann höhere Gewalt (wie hättest du das verhindern sollen?).
Gruß Metalhead
Deswegen gibt es ja die Betriebsgefahr.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Mai 2021 um 15:25:06 Uhr:
Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Wenn ich einen Schaden verursache dann bin ich erst mal dafür haftbar.
Egal ob erlaubte oder unerlaubte Handlung.
Nein. Was hättest Du denn tun können, um den Schaden zu vermeiden? Oder: was kann man Dir vorwerfen?
Zahlt das nicht die Versicherung der Firma? (solange es nicht grob fahrlässig war). Beim einparken auf dem Firmenparkplatz bin ich mal von der Kupplung gerutscht und in den Zaun gefahren, ich habe es meinen Chef gesagt, der hat es sich notiert, aber gemeldet hat sich danach keiner bei mir.
ach dem Zaun ist das vollkommen egal gewesen.
Mir geht's um die Theorie wenn ich ein Auto erwische oder vielleicht sogar schlimmer einen Menschen
Ein Kind beispielsweise hätte das ding im schlimmsten Fall direkt vor die Stirn bekommen.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 12. Mai 2021 um 16:11:21 Uhr:
ach dem Zaun ist das vollkommen egal gewesen.
Mir geht's um die Theorie wenn ich ein Auto erwische oder vielleicht sogar schlimmer einen Menschen
Ein Kind beispielsweise hätte das ding im schlimmsten Fall direkt vor die Stirn bekommen.
Dann sind wir unter Umständen hier.
also auch wieder höhere Gewalt
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 12. Mai 2021 um 16:21:11 Uhr:
also auch wieder höhere Gewalt
Würde ich so sehen.