Anschlussgarantie sinnvoll und wichtig?
Hallo an alle,
wie ist Eure Meinung und Erfahrung zur Mercedes Anschlussgarantie? Sinnvoll und wichtig? Oder nur Geldmacherei?
Wie sieht es bei AMG Fahrzeugen aus?
Ich hatte beim Neukauf die Verlängerung für meinen E 63 S abgeschlossen gehabt, musste dann aber nach 2 Jahren feststellen, dass das keine Fortführung der Herstellergarantie ist, die alles umfasst.
Audi dagegen macht das anders. Dort ist alles abgedeckt. Wieso bekommt Mercedes das als Premium-Hersteller nicht hin?!
Bin auf eure Antworten gespannt.
Beste Antwort im Thema
E63S212, nassanfahrkupplung defekt. 3800,-- € anstandslos ersetzt. Hatte
In der Zeit eine kostenerstattung von annähernd 10000,--.
Mir war es wichtig, dass zB.beim kapitalen Motorschaden/Getriebeschaden das meiste gedeckt ist. Das ist sonst schnell ein Totalschaden . Daher halte ich es für sinnvoll.
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Hallo ins Forum,
und zum Abschluss noch die Unterlagen zur Verlängerung beim 213er (im Anschluss an die Neuwagengaratie). Auch hier kam zwar die Kundenkarte zentral von Mercedes selbst, aber im Schreiben wird deutlich, dass es um die Händlervermittlung geht (auch wenn dieser im Neuwagenfall die NL, also Mercedes selbst, ist). Die Rechnung kam übrigens von der NL (wie zuvor beim 212er von der Werkstatt) und musste auch dorthin bezahlt werden (also nicht irgendwo zentral an die Versicherung).
Damit ist klar, dass auch das "Garantie-Paket" letztlich genauso wie die MB-100 gestrickt ist. "Garantie"geber ist der Händler und die Leistungen werden über die MB-Versicherung abgesichert.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 28. August 2022 um 13:39:38 Uhr:
Garantiegeber ist und bleibt der Händler, wobei die MB-Versichung die Garantie versichert (ist also de facto eine Rückversicherung des Händlers).
Es steht doch aber auch in deiner PDF klipp und klar, dass der Garantienehmer ( Kunde) durch die Mercedes-Benz Versicherung AG versichert wird und nicht durch das Autohaus. Das Autohaus dient doch als Garantiegeber hier nur als Mittelsmann und nicht als Versicherer. Somit ist das Fahrzeug de facto über die Versicherung und nicht über das Autohaus versichert. Und darum geht es doch hier. Kein Autohaus der Welt würde eine deutschlandweit gültige Gebrauchtwagenversicherung herausgeben.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 13:50:51 Uhr:
Es steht doch aber auch in deiner PDF klipp und klar, dass der Garantienehmer ( Kunde) durch die Mercedes-Benz Versicherung AG versichert wird und nicht durch das Autohaus. Das Autohaus dient doch als Garantiegeber hier nur als Mittelsmann und nicht als Versicherer. Somit ist das Fahrzeug de facto über die Versicherung und nicht über das Autohaus versichert. Und darum geht es doch hier. Kein Autohaus der Welt würde eine deutschlandweit gültige Gebrauchtwagenversicherung herausgeben.
nein, da steht
Zitat:
Der Garantienehmer erhält vom Garantiegeber eine Verlängerung der Garantie, ...
Vertragspartner sind damit der Garantienehmer (= Kunde) und der Garantiegeber (= Autohaus) und sonst niemand.
Aus der Formulierung
Zitat:
Das Mercedes-Benz-Garantie-Paket ist durch die Mercedes-Benz Versicherung AG (...) versichert.
ergibt sich, dass die Leistungen aus dem Vertrag durch die Mercedes-Benz-Versicherung gesichert sind. Letztlich ist dies eine Absicherung für den Kunden (weil dieser nicht wissen kann, ob sein Vertragsparnter alle Leistungen in der Laufzeit erbringen kann) und für das Autohaus (damit dieses bei einem zu hohen Kostenanfall nicht in Schieflage gerät).
Wenn man es aufdröselt, hast Du entweder einen Reparaturschadenversicherungsvertrag zwischen Dir und dem Autohaus und das Autohaus hat sich bei der Mercedes-Benz-Versicherung rückversichert (dies wäre die eigentlich klare Lösung) oder das Autohaus hat Dir als Serviceleistung einen Betritt zu einer Gruppenversicherung bzw. einer Versicherung auf fremde Rechnung verschafft (hiervon dürfte MB ausgehen, da Umsatzsteuer und nicht Versicherungsteuer kassiert wird, auch wenn dies von den Vertragsbezeichnungen nicht ganz passt). Die Abwicklung ist auch noch ein Thema für sich, da hier dann noch die Mercedes-Benz Bank als (zugelassener) Versicherungsvermittler ins Spiel kommt.
Egal wie, Dein Vertragspartner ist nur der Garantiegeber, auch wenn Du nach den Bedingungen einen Direktanspruch gegen die MB-Versicherung hast.
Viele Grüße
Peter
@212059
Peter nimm es mir bitte nicht übel, aber ich habe das Gefühl, dass du hier etwas Wortklauberei betreibst, da du dich da vielleicht etwas verrannt hast. Es ist und bleibt eine Versicherung durch die Mercedes-Benz Versicherung und nicht durch das Autohaus selbst. Alle Arbeits- und Marerialkosten, bei einem Versicherungsfall, werden durch die Versicherung beglichen und nicht durch das Autohaus getragen.
Kein Autohaus würde zum Beispiel die Reparaturkosten übernehmen, wenn Reparaturen nicht in dem Autohaus durchgeführt würden, welches diesen Garantievertrag abgeschlossen hat, wäre es so wie du denkst. Aber eine MB-100 ist nicht Autohaus- oder Werkstattgebunden.
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Hallo ins Forum,
dann schau' Dir die gesamten Bedingungen an. Diese sind insoweit völlig klar. Ebenso der Vertragsabschluss selbst. Da steht nun einmal das Autohaus und nicht die Mercedes-Versicherung drin. Dies hat nichts mit Wortklauberei zu tun, sondern mit einer Prüfung des Vertrags.
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 16:58:24 Uhr:
Alle Arbeits- und Marerialkosten, bei einem Versicherungsfall, werden durch die Versicherung beglichen und nicht durch das Autohaus getragen.
Kein Autohaus würde zum Beispiel die Reparaturkosten übernehmen, wenn Reparaturen nicht in dem Autohaus durchgeführt würden, welches diesen Garantievertrag abgeschlossen hat, wäre es so wie du denkst. Aber eine MB-100 ist nicht Autohaus- oder Werkstattgebunden.
Nicht so ganz richtig. Der (vorrangige) Direktanspruch gegen die Mercedes-Benz-Versicherung ist nur in § 6 enthalten, also in den Bedingungen zur Reparatur im Fremdbetrieb. Natürlich ist es so, dass bei einer Reparatur bei Händler X nicht der Händler A (der Garantiegeber ist) zahlt, sondern nach den Bedingungen eben die Mercedes-Benz-Versicherung. Bei der Eigenleistung läuft es etwas anders, da hier i.d.R. nicht die Endkundenpreise gezahlt werden, sondern nur interne Verrechnungssätze.
Richtig ist, dass die MB-100 nicht an den Garantiegeber gebunden ist und man zu jeder von Mercedes zugelassenen Werkstatt kann.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 28. August 2022 um 21:26:09 Uhr:
Bei der Eigenleistung läuft es etwas anders, da hier i.d.R. nicht die Endkundenpreise gezahlt werden, sondern nur interne Verrechnungssätze.
Peter ich denke da sitzt du einem Irrglauben auf. Auch bei einer Garantieleistung im eigenen Haus fragt die Werkstatt immer erst die Versicherung ab, ob die Kosten übernommen werden. Das Autohaus geht hier nicht in Eigenleistung. Das habe ich schon bei einigen Garantiereparaturen, an meinem Wagen, so mitbekommen. Erst nach Übernahmebestätigung, durch die Versicherung, wurde mit der Reparatur begonnen. Wäre das Autohaus, so wie du es annimmst, der Garantiegeber, ist eine solche Freigabe, durch die Versicherung, nicht nötig.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 22:19:28 Uhr:
Peter ich denke da sitzt du einem Irrglauben auf. Auch bei einer Garantieleistung im eigenen Haus fragt die Werkstatt immer erst die Versicherung ab, ob die Kosten übernommen werden. Das Autohaus geht hier nicht in Eigenleistung. Das habe ich schon bei einigen Garantiereparaturen, an meinem Wagen, so mitbekommen.
Erst nach Übernahmebestätigung, durch die Versicherung, wurde mit der Reparatur begonnen. Wäre das Autohaus, so wie du es annimmst, der Garantiegeber, ist eine solche Freigabe, durch die Versicherung, nicht nötig.
kenne ich auch so, bedeutet aber zur rechtlichen Stellung im sog. Garantievertrag nichts. Das Autohaus will vorher wissen, ob die interne Rückversicherung greift, bevor man dem Kunden sagt, dass es über die MB-100 geht und den Kunden nichts kostet. Die Klauseln, was unter die MB-100 fällt sind, sind zahlreich und hier sichert sich das Autohaus vorher ab, ob die Rückversicherung greift. Natürlich will man nicht auf den Kosten allein sitzen bleiben, wenn man erst dem Kunden sagt, Garantie greift und hinterher die Rückversicherung nicht klappt.
Ich habe - mehr durch Zufall - bei einer gemischten Sache mal die "Abrechnung" mit der MB-Versicherung gesehen (hat meiner Werkstatt ("Garantie"geber) gar nicht gefallen, war aber deren Fehler, dass die Voll-Kopie mit meiner Rechnung zur Wartung mit geschickt wurde). Da waren die Arbeitspreise deutlich geringer gesetzt als die Endkunden-Arbeitspreise (dürften im Bereich der internen Verrechnungssätze für Garantie/Kulanzarbeiten zu Lasten Mercedes gelegen haben). Bei der (bislang) einmaligen Fremdreparatur standen auf der Rechnung an die Versicherung übrigens die normalen Endkunden-Arbeitswerte drauf (hier musste ich als Kunde unterschreiben, dass die Arbeiten gemacht wurden).
Von daher gibt's kleine Unterschiede in der Abwicklung, die eben auch zeigen, dass die Werkstatt nicht nur Vermittler, sondern eben Vertragspartner ist.
Viele Grüße
Peter
@212059
Peter wir kommen hier nicht weiter, da es für mich doch nach Wortklauberei aussieht. Fakt ist, die Werkstatt holt sich das Geld immer von der Versicherung wieder und erbringt im Versicherungsfall keine Eigenleistungen. Warum auch? Die Versicherungsprämie, bei Abschluss des Vertrages, wird auch an die Versicherung direkt weitergereicht und nicht durch das Autohaus behalten. Warum hätte also ein Autohaus ein Interesse daran für Arbeiten aufzukommen, für welche sie die Versicherungsprämie aber an einen anderen weitergereicht hat? Daher, egal wie man es auch nennen möchte, doch die MB-100 ist ein Kind der Mercedes-Benz Versicherung AG.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 23:25:12 Uhr:
Die Versicherungsprämie, bei Abschluss des Vertrages, wird auch an die Versicherung direkt weitergereicht und nicht durch das Autohaus behalten.
kennst Du den Betrag, der am Ende wirklich weitergereicht wird? Es gibt die offizielle Endkundenpreis"empfehlung" von Mercedes, an die sich die meisten Werkstätten halten. Es gibt die "echte" MB-100 aber vereinzelt auch etwas billiger. Wie soll dies dann Deiner Meinung nach gehen, wenn der Betrag nur einfach durchgereicht würde?
Zitat:
Warum hätte also ein Autohaus ein Interesse daran für Arbeiten aufzukommen, für welche sie die Versicherungsprämie aber an einen anderen weitergereicht hat?
Weil sich die Werkstatt eben nur rückversichert hat und daher ein Teil des "Schadens" selbst trägt (Kundenbindung, da man bei gültiger MB-100 ja mit engen Toleranzen zur Wartung beim Vertragsparnter (oder wenigstens im MB-Verbund) muss). Warum sind die Verrechnungssätze denn bei der Abrechnung des Garantiegebers anders als im Endkundenbereich?
Zitat:
Daher, die MB-100 ist ein Kind der Mercedes-Benz Versicherung AG.
Ja, dies sicherlich als zentrales Angebot. Nur ist sie nicht direkte Vertragspartnerin des Endkunden. Wenn dies so wäre, bräuchte es z.B. die Regelung, dass der Garantienehmer einen (vorrangigen) Anspruch gegen die Versicherung bei Fremdreparaturen hat, nicht. Wenn die Versicherung selbst Vertragspartner wäre. bräuchte es eine solche Regelung gar nicht.
Auch wenn Du's so siehst, ist es keine Wortklauberei. Die Bezeichnungen im Vertrag sind eindeutig und die Bedingungen passen auch dazu. Garantiegeber ist das Autohaus und nicht die MB-Versicherung. In der Praxis kann's letztlich auch dahinstehen, wenn die Leistungen erbracht werden.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 22:19:28 Uhr:
Das Autohaus geht hier nicht in Eigenleistung.
Nein, tun sie nicht, weil sie über die Mercedes-Benz Versicherung abgesichert sind. Natürlich kann man es beidseitig Wortklauberei nennen, weil es für den Kunden keinen echten Unterschied macht, wer von beiden es nun bezahlt. Relevant würde das alles für den Kunden nur dann werden, wenn eine der beiden Parteien ausfällt.
Aber das Autohaus ist hier mehr als ein Versicherungsmakler, sie sind formal gesehen der Garantiegeber.
Zitat:
@Rudolf123 schrieb am 28. August 2022 um 23:25:12 Uhr:
Die Versicherungsprämie, bei Abschluss des Vertrages, wird auch an die Versicherung direkt weitergereicht und nicht durch das Autohaus behalten.Zitat:
@212059 schrieb am 28. August 2022 um 23:38:26 Uhr:
kennst Du den Betrag, der am Ende wirklich weitergereicht wird?
Vielleicht kann ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen. Als ich vor zwei Jahren meine erste MB-100 abschloss, hatte ich mich zuvor direkt beim Srevice meines Autohauses darüber beraten lassen. Da ging es mir hauptsächlich um Vor- und Nachteile von MB-100 bzw. MB-80 und was mehr Sinnvoll für mein Fahrzeug ist. Doch nebenbei kamen auch allgemeine Fragen zur Sprache und unter anderem stellte ich die Frage, wer die Versicherungssumme, sprich die 599€ für die MB-100, bekommt. Daraufhin wurde mir bestätigt, dass diese direkt und eins zu eins, mit Vertragsabschluss, an die Versicherung durchgereicht wird. Somit hat das Autohaus, welches den Vertrag zwar abschließt, keinen einzigen Cent davon. Daher ist es eher unwahrscheinlich, dass die Versicherung die komplette Vertragssumme einstreicht und der Servicepartner als Dank dafür die Kosten der Reparaturen voll oder auch nur zum Teil zu tragen hat.
Zitat:
@212059 schrieb am 28. August 2022 um 23:38:26 Uhr:
Warum sind die Verrechnungssätze denn bei der Abrechnung des Garantiegebers anders als im Endkundenbereich?
Ich denke, das liegt auf der Hand. Es ist doch wohl nachvollziehbar, dass ein Mercedes Service Partner, gegenüber dem Mutterkonzern, andere Konditionen aufruft, als gegenüber dem Kunden. Das hat nichts mit Wohltätigkeit, Kundenbindung oder Teilübernahme von Kosten zu tun. Da wird einfach die Gewinnmarge, welche man ansonsten am Kunden erzielt, herausgerechnet. Somit werden nur die rein tatsächlich anfallenden Kosten beglichen.Doch letztlich gehe ich davon aus, dass diese Diskussion, um juristische Begrifflichkeiten, mittlerweile in reinen Spitzfindigkeiten Endet. Für den Endverbraucher (Kunden) ist es im Nachhinein egal, wer die Kosten mittels der MB-100, zur Behebung der Schlamperein in der Fahrzeugentwicklung der BR 213, übernimmt.
Also ich habe schon mehrfach die MB 100 mit verschiedenen Fahrzeugen in Anspruch genommen. Bin immer zu MB gefahren. Die haben sich um die Abwicklung gekümmert. Alles andere ist mir persönlich egal, wer hier der Versicherer ist. Es funktioniert, fertig!
Ich habe letztes Jahr für meinen C238 auch die +3-Jahresverlängerung (MB-100) abgeschlossen:
Garantievereinbarung:
Garantienehmer: Ich
Garantiegeber: Mein Händler
weiter im Text: "Der Garantiegeber gibt dem Garantienehmer ... eine Garantie. ... Diese Garantie ist durch die Mercedes-Benz Versicherung AG versichert."
....weiter im Text: "Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner durchführen zu lassen."
Die Auslegung von Peter ist somit zutreffend.
Im Übrigen dürfen Autohäuser nicht einfach Garantien für Drittprodukte (der versicherte Benz ist nicht das Produkt des Händlers) am Markt anbieten ohne diese über einen Rückversicherer abzudecken. Ansonsten gibt es Stress mit der BaFin.
Noch was zum Totalschaden:
Zumindest beim Haftpflichtfall sind bei einem Totalschaden auch die Garantieverlängerungskosten vom Schädiger zu tragen: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../?...
Müsste im Kaskoschadensfall auch greifen, da Argumentation über Wiederbeschaffungsaufwand. Dazu müsste man sich aber auch die jeweiligen Kaskobedingungen mit evtl. Ausschlüssen genauer ansehen.