Anschlussgarantie sinnvoll und wichtig?

Mercedes E-Klasse W213

Hallo an alle,

wie ist Eure Meinung und Erfahrung zur Mercedes Anschlussgarantie? Sinnvoll und wichtig? Oder nur Geldmacherei?
Wie sieht es bei AMG Fahrzeugen aus?
Ich hatte beim Neukauf die Verlängerung für meinen E 63 S abgeschlossen gehabt, musste dann aber nach 2 Jahren feststellen, dass das keine Fortführung der Herstellergarantie ist, die alles umfasst.
Audi dagegen macht das anders. Dort ist alles abgedeckt. Wieso bekommt Mercedes das als Premium-Hersteller nicht hin?!

Bin auf eure Antworten gespannt.

Beste Antwort im Thema

E63S212, nassanfahrkupplung defekt. 3800,-- € anstandslos ersetzt. Hatte
In der Zeit eine kostenerstattung von annähernd 10000,--.
Mir war es wichtig, dass zB.beim kapitalen Motorschaden/Getriebeschaden das meiste gedeckt ist. Das ist sonst schnell ein Totalschaden . Daher halte ich es für sinnvoll.

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Ich habe einen 2 Jahre alten 300DE mit 40.000 Meilen auf dem Tacho. In Belgien erhalten Sie eine Standardgarantie von 3 Jahren.

Wenn ich meine Garantie jetzt um 4 Jahre verlängern möchte, kostet mich das laut Online-Tool 2571,61 Euro.
Für 3 Jahre wären das zum Beispiel 1748,81 Euro.

Sind diese Preise mit denen in Deutschland vergleichbar?

Zitat:

@JanBE schrieb am 21. August 2022 um 20:08:48 Uhr:


Ich habe einen 2 Jahre alten 300DE mit 40.000 Meilen auf dem Tacho. In Belgien erhalten Sie eine Standardgarantie von 3 Jahren.

Wenn ich meine Garantie jetzt um 4 Jahre verlängern möchte, kostet mich das laut Online-Tool 2571,61 Euro.
Für 3 Jahre wären das zum Beispiel 1748,81 Euro.

Sind diese Preise mit denen in Deutschland vergleichbar?

Auf Seite 7 habe ich eine Preisliste für die MB100/80 gepostet. Da kannst du die aktuellen Preise vergleichen.

Ich nehme wahrscheinlich das von meinem Händler.

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Liebe alle,
Heute habe ich die Garantieunterlagen für die Neuwagen-Anschlussgarantie von meinem Händler erhalten. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Händler Garantiegeber ist. Ich dachte immer Mercedes beziehungsweise eine Versicherung von Mercedes sei Garantiegeber?! Ist das normal bzw. bei euch auch so?

Viele Grüße
Akki

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Bei meinem über dir gezeigten Foto ist auch mein Autohaus der Garantiegeber.

Das nennt man Kundenbindung🙂

Zitat:

@akki13 schrieb am 27. August 2022 um 11:48:56 Uhr:


Liebe alle,
Heute habe ich die Garantieunterlagen für die Neuwagen-Anschlussgarantie von meinem Händler erhalten. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Händler Garantiegeber ist. Ich dachte immer Mercedes beziehungsweise eine Versicherung von Mercedes sei Garantiegeber?! Ist das normal bzw. bei euch auch so?

Viele Grüße
Akki

Dann ist es keine MB 100.

Meine aktuelle Garantie kommt auch über den Händler, aber er ist nicht der Garantiegeber. Leistungen sind mit der MB 100 identisch aber 15% günstiger.

Zitat:

@akki13 schrieb am 27. August 2022 um 11:48:56 Uhr:



Heute habe ich die Garantieunterlagen für die Neuwagen-Anschlussgarantie von meinem Händler erhalten. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Händler Garantiegeber ist. Ich dachte immer Mercedes beziehungsweise eine Versicherung von Mercedes sei Garantiegeber?! Ist das normal bzw. bei euch auch so?

Dann handelt es sich wohl nicht um die klassische MB 100. Denn bei dieser werden alle "Versicherungsfälle" direkt an die Mercedes-Benz Versicherung AG in Freiburg weitergereicht und diese ist der Versicherer und nicht der Händler bzw. das Autohaus, da man von dort auch die "Plastikkarte", als Nachweisdokument, zugesandt bekommt.

Und falls das Autohaus tatsächlich als "Versicherer" auftreten möchte ist es zu hinterfragen, ob hier ebenfalls Deutschland-, bzw. Europaweiter Versicherungsschutz besteht oder ob alle Reparaturen bei dem jeweiligen Händler durchzuführen sind.

Versicherung

Hallo ins Forum,

Zitat:

@akki13 schrieb am 27. August 2022 um 11:48:56 Uhr:


Heute habe ich die Garantieunterlagen für die Neuwagen-Anschlussgarantie von meinem Händler erhalten. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Händler Garantiegeber ist. Ich dachte immer Mercedes beziehungsweise eine Versicherung von Mercedes sei Garantiegeber?! Ist das normal bzw. bei euch auch so?

bei der MB100 im 212er war's auch immer so. "Garantie"geber war das Autohaus, rückversichert über die jeweils zuständige Versicherung. Nach den Bedingungen durfte die "Garantie" beim Garantiegeber oder jeder Werkstatt im MB-Verbund genutzt werden.

Beim 213er kann ich dazu noch nichts sagen, weil ich die Verlängerung von 3 Jahren direkt beim Kauf (Sonderkondition) mit gemacht habe. Da steht dann Mercedes selbst drin (weil Kauf bei der NL), aber genauso rückversichert über die MB-Versicherung. Von daher vermute ich, dass es bei einer Verlängerung nach Auslaufen der 3 Jahre dann wieder über die Werkstatt gehen wird.

Zitat:

@dukerobert schrieb am 27. August 2022 um 13:48:28 Uhr:


Dann ist es keine MB 100.

Doch, jedenfalls bei mir. Es gab auch das Plastikkärtchen direkt von MB (mit der Angabe MB-100), auch wenn im Vertrag das Autohaus stand.

Bei den z.T. unterschiedlichen Preisen muss man schauen, ob es wirklich das Gleiche ist. Die Werkstätten können natürlich auch eigene Pakete anbieten, die sollten dann aber auch anders bezeichnet werden. Möglich ist natürlich auch, dass die Händler bei günstigeren Preisen zur Kundenbindung die Differenz zum offiziellen Preis selbst tragen bzw. die Provision ganz oder teilweise weitergeben.

Viele Grüße

Peter

Hallo Peter, @212059,
genau so sah / sieht es auch bei meinen (bisherigen) "Garantien" aus.
Übrigens völlig transparent dargestellt auf der ersten Seite des Versicherungsvertrages !!
Ein Foto davon kann ich gerne per PM zur Verfügung stellen.

Ich habe mir jetzt noch einmal die Mühe gemacht und meine Kaufunterlagen für die MB-100 abfotografiert. Darauf ist eindeutig ersichtlich, dass die Mercedes-Benz Versicherung AG der Versicherungsgeber ist und kein Autohaus oder Händler. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass das bei anderen autorisierten Mercedes Servicepartnern anders gehandhabt werden wird, sollte es sich um eine vollwertige MB-100 oder MB-80 handeln, da es einfach auch keinen Sinn ergibt, dass plötzlich ein Händler oder ein Autohaus der Versicherungsgeber sein soll. Das ist bei anderen Versicherungen doch ebenfalls so. Selbst wenn ich eine z.B. Hausratversicherung, aus dem Leistungsprogramm einer Versicherungsgesellschaft, bei dem Vertreter XYZ abschließe, ist dieser auch nicht der Versicherungsgeber, sondern immer die Versicherungsgesellschaft selbst und der Vertreter nur der Vermittler.

Ich betone aber noch einmal, dass ICH es mir nicht vorstellen kann, dass es bei der Zuständigkeit für die MB-100 bzw. MB-80 des Versicherungsgebers unterschiede geben soll. Sollte es dennoch so sein, lasse ich mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen.

20220827-235117a

Also in meinen Garantiebedingungen steht ganz klar drin, dass der Händler Garantiegeber ist. Von einer Rückversicherung über die Mercedes-Benz Versicherung steht ebenfalls nicht drin.

Was für mich überhaupt nicht in Frage kommt ist der Umstand, dass ich in einem Reparaturfall dem Händler das Fahrzeug stets bereitstellen muss. Bei einer Entfernung mehr als 50 km vom Händler entfernt, entscheidet der Händler, ob er die Reparatur selber durchführt oder an eine andere Werkstatt verweist. Da ich mehr als 200 km entfernt vom Händler wohne, ist das für mich nicht akzeptabel. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bei einer Garantie von Mercedes das Fahrzeug stets bei jeder Vertragswerkstatt/NL reparieren lassen kann, ohne vorher über die durchführende Werkstatt zu diskutieren. Nur dann macht das für mich Sinn. Ich werde jetzt wohl von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen beziehungsweise die Formulare gar nicht unterschreiben.

Viele Grüße
Akki

Hallo ins Forum,

ich habe mal die alten Unterlagen rausgesucht. Garantiegeber ist und bleibt der Händler, wobei die MB-Versichung die Garantie versichert (ist also de facto eine Rückversicherung des Händlers).

Anbei die letzte Verlängerung des 212ers (aus 2019). Die Formulierung ist da eindeutig und es ist das Standardmuster für die MB-100/MB-80, was normalerweise so immer verwendet wird.

In den Bedingungen (übrigens sehr überschaubar) steht auch nicht drin, dass man zwingend zum Garantiegeber muss. Man muss im Fremdbetrieb nur bei einem von Mercedes autorisierten Betrieb bleiben, der dann mit der MB-Versicherung abrechnen wird. Außerdem hat man nach den Bedingungen (§ 6) einen Direktanspruch gegen die MB-Versicherung und dieser ist auch stets vorrangig in Anspruch zu nehmen, wobei die MB-Versicherung die Schadensregulierung übernimmt (die "Garantie" ist ja tatsächlich eine Versicherung und keine Garantie im Rechtssinne).

Viele Grüße

Peter

Hallo ins Forum,

dann geht's gleich mal weiter mit der Unterlagensammlung (man kann ja leider nur ein pdf anhängen). Die Anfrage nach der Verlängerung der Garantie kam zwar zentral von Mercedes, aber auch dort wurde ausdrücklich auf den örtlichen Partner verwiesen. Aus den Unterlagen geht auch klar hervor, dass es um die "echte" MB-100/MB-80 geht.

Viele Grüße

Peter

PS: Verlängert habe ich nicht, da der 213er fast schon auf dem Band stand und mir Kosten/Nutzen für die verbleibende Zeit (rund 2 Monate) eine MB-100 nicht wert waren, da diese ohnehin durch die Inzahlungnahme erloschen wäre (ohne Rückerstattungsanspruch für die nicht verbrauchte Laufzeit). Daher habe ich keine Bestätigung aus 2020 (die aber genauso wie die aus 2019 ausgesehen hätte).

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