Anschaffung eines Youngtimers

Audi 80 B1/80/82

Hallo zusammen,

nachdem ich ein total Fan von Youngtimern bin, spiele ich nun mit der Überlegung, mir selbst einen anzuschaffen.

In's Auge gefasst dabei hätte ich einen Audi 80 (B1) 82, Baujahr 1977.

Dieses Fahrzeug kann man mit einem "H"-Kennzeichen anmelden. Ist es korrekt, dass man bei der Versicherung auf seinen eigenen Namen bereits ein "Hauptfahrzeug" angemeldet haben muss, um ein zweites Fahrzeug mit "H"-Kennzeichen anmelden zu können?

Meine Situation: Ich habe ein "Hauptfahrzeug" (Audi A4, Baujahr 2010), welches allerdings auf meine Mutter zugelassen ist und ich "nur" als Fahrer eingetragen bin. - Obwohl nur ich es nutze.

Dieser Audi 80 wäre dann in meinem Fall eine "Erstanmeldung", da ich das Fahrzeug über mich laufen lassen möchte. Ist die Anmeldung mit einem "H"-Kennzeichen also möglich oder nicht, da ich ja eigentlich persönlich noch nie ein eigenes Fahrzeug angemeldet hatte?

Und by the Way: Könnt Ihr mir eine ungefähre Hausnummer sagen, wie hoch die Versicherung (jährlich) sich bei dem Fahrzeug mit einem "H-"Kennzeichen beläuft?

Danke!

DANIEL.

22 Antworten

Wertgutachten brauchst Du nicht unbedingt.
Eine Olditax Kurzbewertung ist günstiger und reicht vollkommen aus.
Ferner bist Du damit auf der sicheren Seite weil sich die Versicherungen einheitlich dazu verpflichtet haben dieses anzuerkennen.
Preislich liegt das ganze bei ca 180€.

Zitat:

@A6 2,7T schrieb am 16. Februar 2017 um 13:31:16 Uhr:


Wertgutachten brauchst Du nicht unbedingt.
Eine Olditax Kurzbewertung ist günstiger und reicht vollkommen aus.
Ferner bist Du damit auf der sicheren Seite weil sich die Versicherungen einheitlich dazu verpflichtet haben dieses anzuerkennen.
Preislich liegt das ganze bei ca 180€.

Wo kann ich eine Olditax Kurzbewertung machen lassen? Gibt es dafür sperzielle Firmen für die Einschätzung oder geht das auch bei der DEKRA? Über google finde ich bei Olditax Kurzbewertung direkt die Seite classic-data die sich damit beschäftigt..

Auf der Classic Data Seite sind die Kontaktadressen der jeweiligen Gutachter die die Gutachten dann erstellen.

Alles klar, danke!

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Die Frage ist, ob ein Audi 80 B4 zum jetzigen Zeitpunkt einen deutlich höheren Wert als die beim Unfall ermittelten 1800 EUR bescheinigt bekäme. Ideeller Wert hin oder her, für diesen Preis findet man massenhaft Fahrzeuge mit so einer Laufleistung am Markt, teils auch ohne wertmindernden Vorschaden.
Momentan ist der B4 "nur" ein altes Auto mit sehr bodenständigen Preisen, Edelversionen und Modelle mit geringer Laufleistung mal ausgenommen.

Zu der Zeit hatte er 162 tkm runter und im Gesamtzustand bekäme man für dieses Geld kein gleichwertiges Fahrzeug. Man macht also miese obwohl man selbst nicht Schuld ist, das darf nicht sein. Zeitwert ist schwachsinnig nach irgend einer Tabelle und km.

Wie gesagt: Du liebst Dein Auto und es hat einen hohen ideellen Wert für Dich. Aber das interessiert die Versicherung nicht und der Gutachter bescheinigt auch nur, was ein Fahrzeug in diesem Zustand sonst kosten würde -egal, ob Du das "schwachsinnig" findest. Das ist ja trotz der Reparaturen kein vollrestauriertes Fahrzeug und der Gutachter hat ja bereits sein Urteil abgegeben.
Mit mehr als 200.000 km hast Du für die angegebenen 1800 wirklich die freie Auswahl auf dem Gebrauchtmarkt.
Da sind 180 für ein weiteres Gutachten schlecht angelegt, denke ich.

Mhm...

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