Anomalie Abgasreinigung
Hallo,
heute mal wieder mit folgender Fehlermeldung im Display: Anomalie Abgasreinigung
Danach geht der Motor dann sofort aus.
Zwischenzeitlich habe ich vor einiger Zeit schon folgende Reparaturen ausführen lassen:
- Austausch Druckregler (hatte damals das Problem behoben)
- Letztes Jahr: Austausch HD Pumpe gegen neue (hat dann ebenfalls das Problem behoben)
Jetzt hat der Fehler folgende Begleitumstände:
Wenn ich Motoröl nachfülle, läßt sich der Motor wieder starten...das war soweit auch ok, insbesondere da dann am nächsten Tag die Fehlermeldung nicht mehr angezeigt wurde:
Heute habe ich für eine Strecke von 35 km allerdings 3 mal Öl nachgefüllt ...(insgesamt ca. 3 Liter).
Es wäre noch zu sagen, daß der gefühlte Ölverbrauch schon seit längerem über dem liegt, was sich normal anfühlt.
Jetzt meine Frage: Worauf weißt das hin, was ist zu tun und mit welchen Kosten ist zu rechnen.
Danke vorab.
36 Antworten
Hallo,
war heute in einer Vertragswerkstatt.
Nach der Sichtkontrolle in der Serviceannahme bekam ich dann einen Kostenvoranschlag über insgesamt rd. 1200 €.
Nach Durchsicht erkundigte ich mich dann, inwieweit die aufgeführten Reparaturarbeiten in Zusammenhang stehen mit der Fehlermeldung.
Antwort: Gar nicht
Danach bekam ich erklärt, das diese Reparaturen erst mal notwendig wären, um das 15 Jahre alte Fahrzeug wieder über den TÜV zu bringen(erst in 5 Monaten fällig). Danach kämen dann noch weitere Kosten auf mich zu wg. dem angezeigten Fehler, zu deren Höhe man jetzt noch nichts sagen könne.
Da mir das Kostenrisiko zu hoch erschien, bin ich erst mal nach Hause geflüchtet und hab das Fahrzeug mitgenommen.
Ein Verkauf erschien mir hier sinnvoller als eine weitere Reparatur (1500 € Reparaturkosten in den letzten 2 Jahren reichen mir...)
Auf dem Heimweg hab ich mir dann die Frage gestellt, warum die Kostenschätzung eigentlich keine Positionen enthielt, die im Zusammenhang mit der Fehlerdiagnose stehen.
Sollte hier durch das Ablenkungsmanöver mit den hohen sonstigen Reparaturkosten davon abgelenkt werden, daß hier evtl. eine Gewährleistung zum tragen kommt, da ich wg. diesem Fehler vor einem Jahr schon mal in der Vertragswerkstatt war?
Wie dem auch sei...morgen bin ich wieder in der Vertragswerkstatt und lasse dann mal die Fehlerdiagnose machen, die in Zusammenhang mit der Fehleranzeige steht. (Schon schlimm, wenn mal manchmal nicht mehr klar sieht, vor lauter Panik...) Bin gespannt was dort dann rauskommt...
Wie denkt Ihr darüber?
Die Werkstatt ist irgendwie komisch. Ich mache doch keinen Kostenvoranschlag der eine Reparatur beinhaltet und den momentanen Fehler ausschließt...
Heute folgendes erfahren:
Motorschalteinheit defekt (BSM) (hat jemand eine Teilenummer C5 2,0 HPI 103KW Bj 6/2001)
Was macht die?
Wo finde ich die?
Kann ich die selbst austauschen?
Wenn ja, wie?
Danke.
ist das Teil hinter der Batterie,
was ist mit dem Ölverlust? Vorher würd ich nirgends anders investieren
Der Blinkernutzer
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Im Kostenvoranschlag hab ich ne Teilenummer gefunden 6500Y1.
Jetzt habe ich privat ein Teil angeboten bekommen 6500Y1#718.
Kann mir jemand sagen ob dieses Teil passt. Mich verunsichert der Zusatz #718
Kurze Info wäre nett. Danke.
ich kanns nicht sagen, aber die BSM ist spezifisch zur Ausstattung, das wird wohl in dem Zusatz drin stecken
Vielleicht braucht es auch den Citroën-Diagnose-PC zur Inbetriebnahme, weiß aber nicht
Der Blinkernutzer
warum fährst Du nicht mal für einen Kostenvorschlag in eine andere Werkstatt z.B. Peugeot und/ oder freie Werkstatt oder auch nur zum TÜV-Check.
Danach hast Du mehrere unabhängige Diagnosen und könntest die unseriösen Reparaturangebote schon mal aussondern.
Peugeot hat auf jeden Fall die gleiche Diagnosetechnik und die gleichen Ersatzteilnummern!
Das Teil 6500Y1 ist normal die "FUSE BOX" und es ist schon fragwürdig, warum diese erneuert werden soll.
Es gibt leider auch Werkstätten, die auch durch einen empirischen nutzlosen Teileaustausch gutes Geld verdienen.
Die Fehlerbeseitigung erfolgt dann durch ein logisches Ratespiel, indem natürlich auf Kosten des Kunden ein vermutetes fehlerhaftes Teil nach dem anderen ausgetauscht wird. Hier ist man dann auch gut beraten, sich alle ausgetauschten Teile aushändigen zu lassen.
Ob das Vorsatz oder Inkompetenz ist oder auch nur aus einer fehlerhaften Vermutung heraus passiert, ist kaum nachweisbar. Je weniger Ahnung der Kunde von der Technik hat, desto leichter haben es dann solche weniger guten Werkstätten.
Die o.g. Diagnose ist von einer anderen Vertragswerkstatt.
Ich werde mal dem Vorschlag der Werkstatt folgen...vorher frag ich noch ob das Teil wieder zurückgeholt wird, wenn es das nicht war.
Bei unseren komplexen Autos sollte man sich nur in die Vertragswerkstatt begeben.
Ich war letztens wegen eines Anzeigefehlers dort. Es ist eine Citroen / Peugeot Werkstatt.
Dort hatte das Citroen-Diagnosegerät eine neue Software bekommen. Jedoch war es an dem Tage nicht einsatzbereit, da die Software erst von Citroen freigeschaltet werden mußte.
Mit dem Peugeot-Diagnosegerät wären sie nicht so tief in die Struktur eingedrungen, wie mit dem "Echten".
Jetzt ist mir klar, daß eine freie Werkstatt nie (oder vielleicht nur per Zufall) die komplexen Fehler finden kann.
Einfache Fehler lassen sich auch mit einem Universal-Diagnosegerät für wenig Geld auslesen und löschen, zumindest habe ich damit gute Erfahrungen bei meinem C5 2,0 HDI Bj. 2009 gemacht.
Für den professionellen tiefgründigen Check ist mir nur die professionelle PEUGEOT & CITROEN SOFTWARE PP2000 LEXIA bekannt!
Abgespeckte Versionen für nur Citroen oder nur Peugeot gibt es sicher auch, machen in meinen Augen aber für eine prof. Fachwerkstatt wenig Sinn, da diese eigentlich bemüht und in der Lage sein sollte, beide Linien reparieren zu können. Normal ist das ja auch überhaupt kein Problem, da die Technik sowie die Ersatzteil-Nummern in der Regel identisch sind.
Normal ist PP2000 LEXIA Software jetzt preislich gar nicht mehr das Problem. Das eigentliche Problem ist der spezielle USB-Citroen/Peugeot OBD-Diagnosestecker, den ich mir bisher immer noch ausborgen muss.
Hallo Leute,
ich mjuß mich heute mal wieder bei Euch ausweinen...
Die Vorgeschichte kennt Ihr. Diagnose der Werkstatt aufgrund der Fehlermeldung im Display:
Defekt Motorsteuerung (BSM). An Irgendeinem Messpunkt gibt es einen Spannungszusammenbruch u. deshalb müsse die BSM ausgetauscht werden.
Die Werkstatt ließ sich erfreulicherweise darauf ein, das ich die BSM anderweitig (Neu) besorge und diese bauen sie ein.
Ich gab dann nachdem ich zuvor ja einen Kostenvoranschlag bekam den Austausch in Auftrag.
Die Reparaturrechnung umfasste dann am Tag der Abholung folgende Positionen:
Fehlersuche Motor Kabelbaum, 1,5 Stunden, 150 € Brutto.
Einbau Schalteinheit 0,5 Stunden, 45 €
Ölablass (es waren 2,5 Liter zufiel drin) 16 €,
insgesamt rd. 250 € bezahlt. Das Steuergerät hat mich 110 € gekostet, gesamte Reparatur also360 €.
Vorgestern holte ich das Auto ab und fuhr damit nach Hause.
Gestern dann erste Fahrt nach Abholung aus der Werkstatt und prompt nach ca. 20 km wieder liegengeblieben.
In der Werkstatt gab ich vor dem Reparatur Auftrag zu Protokoll, daß der Fehler erst nach ca. 35 km auftritt.
Gleiche Fehlermeldung: Anomalie Abgasreinigung.
Daraufhin das Auto mit ADAC in die Werkstatt schleppen lassen.
Heute Anruf, daß ich das Auto abholen könne es wäre fertig. Es wäre irgendein Stecker defekt gewesen von irgendeiner Datenleitung, Kosten Lohn und Material: rd. 135 €. In der Werkstatt würde üblicherweise eine Probefahrt von ca. 7 km gemacht nach der Reparatur (Man hätte wissen müssen, daß mein Problem erst nach 35 km auftritt! darauf hatte ich aufmerksam gemacht))
Daraufhin mein Einwand, daß ich diese Rechnung nicht bezahle, es handelt sich für mich ganz offensichtlich um den gleichen Fehler, weswegen ich das Auto schon letzte Woche in diese Werkstatt gebracht habe.
Der Meister ist der Ansicht, es handele sich jetzt um ein anderes Problem, deshalb müsse er das jetzt auch erneut in Rechnung stellen. Die Fehlermeldung: Anomalie Abgasreinigung käme bei vielen Defekten in Betracht und er könne mir nicht garantieren, daß mir das nicht nach 200 km wieder passiert mit einem anderen Defekt.
Ich habe dann gesagt das ich das Fahrzeug heute nicht abholen werden und das ich mir erst einen rechtlichen Rat einholen werde, ob ich diese Rechnung bezahlen müsse. Ich betrachte es als Nachbesserung, da der Fehler ganz offensichtlich beim ersten Reparaturversuch nicht korrekt lokalisiert und beseitigt wurde. Riesenzoff am Telefon. Meister dann gemeint er werde jetzt die letzte Reparatur wieder zurückbauen. Ich dann gesagt, daß soll er mal schön sein lassen, dann bekommt er richtig ärger...
Nachdem Gespräch beendet war, fiel mir dann erst mal ein, daß ich eigentlich verwundert war, das sofort repariert wurde, und mir nicht zuerst ein Kostenvoranschlag zugeschickt wurde (wie es auch beim ersten Reparaturversuch erfolgt ist) . Ich also wieder angerufen und darum gebeten, daß man mir die Rechnung oder den Kostenvoranschlag für diese Reparatur bitte zusenden mögen, damit ich die Möglichkeit habe diese prüfen zu lassen.
Jetzt kommts:
Daraufhin der Meister...wenn ich die Rechnung jetzt geschickt haben will,, wird er nicht die Zeit zugrunde legen, die er mir in der Rechnung für 135 € wohlwollend zugrunde gelegt hat, sondern die komplette Arbeitszeit die er für die erneute Fehlersuche gebraucht hat. Da kämen dann nochmal 1,5 Stunden Arbeitszeit dazu. Habe dann gesagt, daß ich dazu nun keine Entscheidung treffen werde.(Da fühlt man sich ja wohl erpresst) Ich werde mich nächste Woche in der Angelegenheit melden und erst maldrüber schlafen...
Wohlgemerkt, keine Hinterhofwerkstatt, sondern Citroen Vertragswerkstatt...
SO, jetzt hab ich mich mal ausgekotzt...
Was haltet Ihr von der ganzen Sache und wie verhalte ich mich jetzt rechtlich korrekt...
Hab natürlich schon mit dem Gedanken gespielt mein Auto mit dem Ersatzschlüssel erst mal vom Hof zu holen nach dem Erpressungsversuch...(darf ich das?)
andererseits ist das nicht unbedingt die Art, wie ich Probleme lösen möchte...
Mich würde natürlich insbesondere die Meinung von Leuten interessieren, die aus dem Werkstattumfeld kommen und solche Probleme aus der täglichen Praxis kennen...wie ist die rechtlichen Situation einzuschätzen...es liegt ja in der Natur der Sache, das hier beide Parteien eine andere Sichtweise haben.
Wie würdet Ihr euch verhalten...
Wie verhalte ich mich korrekt, das ich mir hier auch nicht verscheissert vorkomme...
Ach ja, bevor ich's vergesse...
Frohe Ostern!
Zu dem "klauen" kann ich nur sagen, lass es lieber. Könnte sonst als Autodiebstahl ausgelegt werden. Im Kleingedrucktem der Arbeitsaufträge steht immer drauf: Das Fahrzeug bleibt bis zur bezahlen der Rechnung im Besitz des Autohauses. Wenn die keinen Kostenvoranschlag vor der Reperatur gegeben haben ist nicht so schlimm. Ich hatte das vor Jahren in einem Mercedes Werkstatt erlebt. Hinterher kam eine Rechnung über 400.€ Ich hab reklamiert, aber kein Recht bekommen. Es hieß wenn der wagen schon dort für eine Reperatur steht. können weitere arbeiten ohne Nachfrage ausgeführt werden.
Zu der Repertatur, was stand auf dem Reperaturauftrag? Wenn der Fehler im zweiten Anlauf auch dazu gehört, könntest Du recht bekommen, aber es nachzuweisen dürfte nicht so einfach sein.
ciao
P.S.: Frohe Ostern Euch allen
@manya21
Hallo,
danke für Deine Rückmeldung
Im erneuten Reparaturauftrag stand sinngemäß:
Anomalie Abgasreinigung.
Fahrzeug von vom ADAC Abschleppunternehmen gebracht.
Darüberhinaus: Ich habe jetzt natürlich auch große Zweifel daran, ob das Austauschen des Motorsteuergerätes (BSM) bei dem ersten Reparaturversuch überhaupt erforderlich war, da sich der Fehler für mich ja genau so äußert, wie vor der ersten Reparatur bei dieser Werkstatt. Die ausgetauschte BSM habe ich mir beim ersten mal mitgeben lassen. Ich weiß jetzt nur nicht ob und wo ich diese im ausgebauten Zustand auf Funktion testen lassen könnte. Weiß das jemand von Euch?
Gruß Zwergkralle
Lass Dir in jedem Fall das angeblich ausgetauschte Teil, den defekten Stecker, ohne Vorankündigung aushändigen.
Ob Du einen Reparaturauftrag oder nur eine Fehlersuche beauftragt hast, musst Du selber wissen.
Wenn das mit dem Stecker dann tatsächlich der eigentliche ursächliche Fehler war, ist das ganze Vorspiel halt nur ein willkommener Beitrag zur Werkstatt-Unterhaltung auf Deine Kosten gewesen.
Wenn der Meister dann auch noch ein Problem damit hat, Dir die Rechnung vorab zur Prüfung auszuhändigen und in dem Zusammenhang wegen möglicher Neuberechnung von höheren Kosten rumspinnt, riecht das nach Erpressung, was dann ein Straftatbestand wäre.
Der Werkstatt hier tatsächlich aber etwas nachzuweisen geht nur über die fachliche Begutachtung eines unabhängigen Werkstattmeister, Gutachters oder Fachanwaltes.
Ich würde da von wegen möglicher Kulanz einfach mal in Deinem Namen und Auftrag einen RA anrufen und bestimmte Ungereimtheiten hinterfragen lassen.