Anküngidung: Das Ende der BMW-Diebstähle. Interessenten-Umfrage
Hallo BMW Freunde,
In der letzten Woche habe ich viel Zeit gehabt (bin während der Woche in Königswinter) und habe die Zeit genutzt etwas zu basteln.
Da man hier immer wieder von Autodiebstählen hört, war im Fokus meiner Tüfteleien die Verhinderung eben dieser Diebstähle.
Die Zentrale Problematik:
Die Zentrale Problematik ist die ODB2-Buchste, über welche gut 99% aller Diebstähle vonstatten gehen. Das Türschloss wird mittels Polenschlüssel überdreht, und der Dieb erhält Zugang zum Innenraum des Autos. Nun hat er 10 Sekunden Zeit die Alarmanlage auszuschalten. Dies geschieht zumeist über die OBD2 Buchse. Es gibt fertige Geräte welche - einmal angestöpselt - binnen Sekunden die Alarmanlage sowie auch die Wegfahrsperre lahmlegen und im Anschluss das Auto starten.
Lösungsansatz:
Um dies zu verhindern, muss der Zugang zur OBD Buchse verwehrt werden. Doch ist das so ohne Weiteres möglich? Kann man eine OBD Buchse einfach abklemmen? Schlechte Idee, da diese gerade bei einer Inspektion oder Ähnlichem gebraucht wird. Und hier habe ich etwas gebastelt, was definitiv abhilfe schafft.
Die Lösung:
Ich habe eine Plug&Play Lösung entwickelt (und bereits in meinem Fahrzeug als Prototyp verbaut).
Die vorhandene OBD Buchse wird durch abschrauben von lediglich 2 Schrauben gelöst. dann wird meine Erfindung an einem Ende an die gelöste OBD Buchse gesteckt und in den Hohlraum hinterm Armaturenbrett geschoben. Dann wird das andere Ende meiner Erfindung an eben diese Stelle geschraubt wo vorher die originale OBD Buchse war.
Der Einbau dauert genau 5 Minuten (wenn überhaupt).
DER CLOU an der ganzen Sache ist, dass es sich dabei um ebenfalls eine OBD Buchse handelt, welche um ein kleines, kaum sichtbares Minischloss ergänzt wurde.
Bedienung:
Möchte man die OBD Buchse nutzen, so muss man also einen kleinen Schlüssel in das Schloss unter der OBD Buchse stecken. Steckt man den Schlüssel nicht rein so hat die OBD Buchse keine Funktion. Der Schlüssel kann in der AN und AUS Position abgezogen werden, sodass man die OBD Buchse vor einem Werkstattbesuch einfach per Schlüssel dauerhaft einschalten kann ohne den Schlüssel aus der Hand geben zu müssen.
Macht man die Abdeckung der OBD Buchse wieder drauf, so ist von all dem Theater nichts sichtbar.
Future Work:
Eine Mögliche Idee wäre es in Zukunft, die OBD Buche nicht mit einem kleinen Schlüssel, sondern über einen RFID Transponder freizuschalten - Vergleichbar mit der Funkionalität des keyless go in neueren BMWs.
Jetzt meine Frage:
Wäre denn prinzipiell Interesse da für diese Konstruktion? Ich frage deshalb, weil ich vor der Entscheidung stehe ob ich nur noch für Freunde&Bekannte die Materialien bestelle, oder vielleicht doch etwas mehr bestelle um eine Kleinserie zu produzieren. 😁
Wer mag, der kann auch einen kostenlosen Prototypen bekommen irgendwann ... doch das "Free"-Kontingent ist begrenzt.
Beste Antwort im Thema
Es geht auch einfacher:
a) den Zugang zum Auto in den Unterboden verlegen und die Türen zufolieren.
b) immer mindesten ein Rad beim Abstellen mitnehmen.
c) den BMW als Audi tarnen
.....
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Also immer einen 50 EUR Schein in der Mittelkonsole liegen lassen. Wird dieser bei einem gescheiterten Autodiebstahl mitgenommen so ist es wiederrum kein Vandalismus sondern Diebstahl und die Teilkasko zahlt :-)
Schon bei 150 Euro Selbstbeteiligung ist das ein schlechtes Finanzierungskonzept!
Rainer - wieder nicht zu Ende gedacht!!!
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Schon bei 150 Euro Selbstbeteiligung ist das ein schlechtes Finanzierungskonzept!Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Also immer einen 50 EUR Schein in der Mittelkonsole liegen lassen. Wird dieser bei einem gescheiterten Autodiebstahl mitgenommen so ist es wiederrum kein Vandalismus sondern Diebstahl und die Teilkasko zahlt :-)
Nein, es ging darum dass jemand sagte die Versicherungen würden nur bei einem vollendeten Diebstahl zahlen, und nicht bei einem versuchten.
Wobei ich ehrlichgesagt nicht so recht daran glaube 😕 Kann doch nicht sein dass erst etwas wegkommen muss damit die Teilkasko die Einbruchsschäden bezahlt. Ich denke dass ein versuchter Einbruch ebenfalls von der TK gedeckt wird ... ich schaue gleich mal in meine Versicherungsbedingungen.
Die Suche kannst du dir sparen, da die TK hier erst bei Diebstahl greift.
Zitat:
Durch einen Diebstahl und einen versuchten Diebstahl verursachte Schäden am Fahrzeug werden nach A.2.2.2 AKB 2008 von der Teilkaskoversicherung reguliert
[url=
http://www.strafrecht-online.de/.../?user_aktuelles_pi1[aid]=150487&cHash=cc42e3ef14c4cb91fce7ebefad424567]
http://www.strafrecht-online.de/.../?user_aktuelles_pi1[aid]=150487&cHash=cc42e3ef14c4cb91fce7ebefad424567[/url]
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Zitat:
Original geschrieben von dieselschwabe
😁😁Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Es geht auch einfacher:
a) den Zugang zum Auto in den Unterboden verlegen und die Türen zufolieren.
b) immer mindesten ein Rad beim Abstellen mitnehmen.
c) den BMW als Audi tarnen
.....Was ihr auch nicht vergessen solltet: Wenn der Diebstahlversuch scheitert, wird die denkbar schlechte Laune der Diebe gern in Form von Vandalismus abgebaut.
Die Versicherung wird's euch aber Danken, denn den Diebstahl hätten sie ja zahlen müssen 😉
Stimmt nicht, da der Vandalismus auf Grund eines Diebstahlversuchs entstanden ist und somit wird dies auch von der Teilkasko abgesichert. Das weiß ich zu 100%
Hmm du hast zumindest teilweise Recht.
Habe gerade ein Urteil gelesen.
Bei versuchtem Diebstahl werden zwar die Einbruchspuren ersetzt, aber nicht ein etwa durch Frust herbeigeführter Vandalismusschaden.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2044.phpZitat:
Das ergibt sich zwingend aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 I d AK, der in der Teilversicherung lediglich solche Schäden als gedeckt ansieht, die adäquat kausal auf dem Entwendungsvorgang selbst beruhen, nicht dagegen solche schädigende Handlungen betriebsfremder dritter Personen, die nicht Bestandteil der geplanten und/oder durchgeführten Entwendungshandlungen gewesen sind, sondern auf sonstigen Motiven des Täters, wie etwa Wut oder Enttäuschung über ein Scheitern des Diebstahlsversuchs oder eine unzureichende Beute beruht haben mögen. Dass nur dieser Teilausschnitt schädigender Handlungen Dritter gedeckt ist, folgt zwingend aus der Spezialität der Vollversicherung, die in § 12 Abs. 1 II f AKB darüberhinaus sowohl Schutz gegen Unfallereignisse wie vor allem gegen mut- oder böswilliger Handlungen betriebsfremder Personen bietet.
Zitat:
Original geschrieben von proberz
Stimmt nicht, da der Vandalismus auf Grund eines Diebstahlversuchs entstanden ist und somit wird dies auch von der Teilkasko abgesichert. Das weiß ich zu 100%
Nur Schäden, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Wenn z.B. die Scheibe eingeschlagen wird und die Tür beim Einsteigen zerkratzt wird, zahlt das die TK. Ist der Täter sauer und haut eine Beule in die Motorhaube, dann ist das Vandalismus und wird von der TK nicht übernommen.
Und wenn nur die Scheibe eingeschlagen wird und nichts geklaut wird, dann wird die Versicherung vermutlich behaupten, dass es sich nicht um einen Diebstahlversuch sondern um Vandalismus handelt. Und hier das Gegenteil zu beweisen ist unmöglich.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Hmm du hast zumindest teilweise Recht.Habe gerade ein Urteil gelesen.
Bei versuchtem Diebstahl werden zwar die Einbruchspuren ersetzt, aber nicht ein etwa durch Frust herbeigeführter Vandalismusschaden.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2044.phpZitat:
Das ergibt sich zwingend aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 I d AK, der in der Teilversicherung lediglich solche Schäden als gedeckt ansieht, die adäquat kausal auf dem Entwendungsvorgang selbst beruhen, nicht dagegen solche schädigende Handlungen betriebsfremder dritter Personen, die nicht Bestandteil der geplanten und/oder durchgeführten Entwendungshandlungen gewesen sind, sondern auf sonstigen Motiven des Täters, wie etwa Wut oder Enttäuschung über ein Scheitern des Diebstahlsversuchs oder eine unzureichende Beute beruht haben mögen. Dass nur dieser Teilausschnitt schädigender Handlungen Dritter gedeckt ist, folgt zwingend aus der Spezialität der Vollversicherung, die in § 12 Abs. 1 II f AKB darüberhinaus sowohl Schutz gegen Unfallereignisse wie vor allem gegen mut- oder böswilliger Handlungen betriebsfremder Personen bietet.
Ok wenn man nicht gerade so ne Direktversicherung aus dem internet nimmt, dann ist man auf der sicheren Seite. Schon mehrere male berufsbedingt erlebt, dass diese Vandalismusschäden auch reguliert werden.
Ich denke, da spielt die Motorisierung noch eine entscheidende Rolle.
Jemand mit Dieselfahrzeug und noch dazu Automatikgetriebe hat denkbar schlechte Karten.😉
Also ich find Rainers Idee im Grundsatz gar nicht so übel, auch wenn es unkomplizierter geht. Schreckt zumindest ab, wenn's für den Profidieb nicht so läuft wie's soll. Und mal ehrlich, wenn so ein Dieb merkt, dass er nicht weiterkommt, sind die Chancen für einen Vandalismusschaden doch eher gering, je länger der erfolglose Diebstahlversuch dauert. Ist ja nicht so, dass die gemütlich ne Kaffeekanne dabei haben und alle Zeit der Welt um da rumzueiern. Ein "echter" professioneller Autodieb würde das Risiko wegen eines unnötigen Vandalismusschadens gar nicht erst eingehen, das machen nur Dummköpfe. Die klauen aber nicht das Auto, sondern bauen Navi, Airbag usw. aus... 😁
Zitat:
Und wenn nur die Scheibe eingeschlagen wird und nichts geklaut wird, dann wird die Versicherung vermutlich behaupten, dass es sich nicht um einen Diebstahlversuch sondern um Vandalismus handelt. Und hier das Gegenteil zu beweisen ist unmöglich.
Dann wird das alte Navi oder der super mega teure Schaltknauf eben selbst rausgerissen und dann ist's ein Diebstahl. Okay, moralisch bedenklich ist es und empfehlen würd ich es auch nicht, aber um es auf den Punkt zu bringen -
es kommt eben auf den Einzelfall an...Ein dezentes Heftchen vom Clubmagazin der Hells-Angels auf dem Beifahrersitz reicht sicher auch aus und macht gar keinen Aufwand. Einziger Nachteil: Sollte kein anderer Rivalenclub sehen..😁
Zitat:
Original geschrieben von dieselschwabe
😁😁Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Es geht auch einfacher:
a) den Zugang zum Auto in den Unterboden verlegen und die Türen zufolieren.
b) immer mindesten ein Rad beim Abstellen mitnehmen.
c) den BMW als Audi tarnen
.....Was ihr auch nicht vergessen solltet: Wenn der Diebstahlversuch scheitert, wird die denkbar schlechte Laune der Diebe gern in Form von Vandalismus abgebaut.
Die Versicherung wird's euch aber Danken, denn den Diebstahl hätten sie ja zahlen müssen 😉
das denke ich auch... sollen sie die kiste doch klauen und sich sonst wo rein stecken mein gott... die TK bezahtt und ich kauf mir einen anderen....fertig
Zitat:
Original geschrieben von st328
das denke ich auch... sollen sie die kiste doch klauen und sich sonst wo rein stecken mein gott... die TK bezahtt und ich kauf mir einen anderen....fertigZitat:
Original geschrieben von dieselschwabe
😁😁
Was ihr auch nicht vergessen solltet: Wenn der Diebstahlversuch scheitert, wird die denkbar schlechte Laune der Diebe gern in Form von Vandalismus abgebaut.
Die Versicherung wird's euch aber Danken, denn den Diebstahl hätten sie ja zahlen müssen 😉
So einfach ist das aber nicht. Die TK zahlt dir nicht das, was du woanders für das gleiche Fahrzeug hinblättern müsstest, sondern einen (viel niedrigeren) schöngerechneten Wiederbeschaffungspreis 🙁
Es wird immer einen geben den etwas einfällt Rainer,die beste Lösung ist KEIN AUTO KAUFEN KEIN DIEBSTAHL! 😁
Spass zur seite,die werden es immer schaffen das Auto zu klauen,die sind jetzt grad am tüfteln wie die das machen!
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
So einfach ist das aber nicht. Die TK zahlt dir nicht das, was du woanders für das gleiche Fahrzeug hinblättern müsstest, sondern einen (viel niedrigeren) schöngerechneten Wiederbeschaffungspreis 🙁
Da hilft dann aber oftmals den Streitschlichter einzuschalten (Ombudsmann oder wie der heißt... 😁 ). Da kann man der Versicherung auch gern mal vorschlagen, für den von ihnen selbst angesetzten Wiederbeschaffungswert ein gleichwertiges Fahrzeug zu besorgen. Spätestens dann lassen die meist noch mit sich reden. Zumindest in kleinem Rahmen...
Im Grundsatz gilt jedoch, dass die sich den Wiederbeschaffungswert auch nicht aus den Fingern ziehen. Die Selbstbeteiligung - sofern vorhanden - geht halt in jedem Fall flöten und das ist dann schon ärgerlich, wenn man diese zu hoch angesetzt hat...