Anhörung im Bußgeldverfahren

Audi A6 C5/4B

Hallo,
gestern (02.08.05) habe ich einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten (Datum vom 28.07.05). Am 24.06.05 bin ich auf der Autobahn per Video mit 38 km zuviel gemessen worden (Zivilstreife, Provida-Messverfahren). Anschließend bin ich angehalten worden, meine Personalien wurden festgestellt.
Auf dem Anhörungsbogen sind mein Name und meine Autonummer falsch geschrieben (hat der Beamte damals wohl falsch aufgeschrieben).
Innerhalb einer Woche nach Zugang soll ich den ausgefüllten Bogen zurückschicken; wenn ich mich nicht äußere, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Es wird nach Angaben zum Betroffenen, zum Fahrer, zum Führerschein und zur Sache gefragt.

Wie gehe ich am besten vor?
Die Sache zum Anwalt geben?

26 Antworten

Kosten

In der Schweiz würdest du als Schwerverbrecher angesehen!
Eine Geschwindigkeitsübertretung von 38km/h ist bei uns eine "grobe Verletzung der Verkehrsregeln", kostet 1000CHF Busse + ca. 500CHF Gebühren, also zusammen fast 1000 Euro.

Hinzu kommt, dass du dann 2 Monate lang Fussgänger bist und 2 Jahre Bewährung hast, d.h. falls du innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder sowas anstellst, bist du garantiert 6 Monate zu Fuss unterwegs.

Bei euch ist das Schnellfahren im Vergleich ja spottbillig!

He TooTall:

Solltest du als polizist nicht wissen, dass es kein Bußgeld im Bereich von 5-35 Euro gibt?
Das sind nämlich Verwarngelder. Bußgeld beginnt bei 40 Euro.
Da gibts dann auch Punkte. Bundeseinheitlich, das ganze.
Und das von uns Polizisten so geliebte Opportunitätsprinzip, von dem du offenstichtlich sprichst, sagt, dass der Spielraum des Beamten sinkt, je "schwerer" der Verstoss ist. Zumindest bei einem gewissenhaften Beamten.
Aber du hast völlig recht.
Ich bin bei der Autobahnpolizei.
Bei uns beginnen wir, je nach vorhandener Geschwindigkeitsbegrenzung, erst so ab 30 Km/h mit der Messung. Hintergrund ist u.a., dass wir im "normalen" Streifenwagen kein Messgerät haben und mit 20% Abzug vom Tachowert rechnen müssen. Das würde bei erlaubtem Tempo 100 und gemessenem Tempo 130 einen Wert von 104 Km/h vorwerfbar ergeben.
Dafür fasse ich keinen Stift an.
Wir fahren Passat 2.5 TDI. Zumindest bisher. Es gibt bei uns einen Erlass, dass wir mind. 150 PS Autos bekommen. Der hätte dann 180. Der neue Passat hat ja keinen 2.5 er TDI mehr. Mal sehen, was es dann gibt. wohl den 2.0er. leider kein 6 Zylinder. ABer hat meines Wissens 170 drücker.
Im übrigen VIEL zu wenig, da wir ja eine mordsmäßige Lichtleiste mit uns herumtragen.
Berührt euch !
Martin

Ui noch ein Kollege! ;-)

mal wieder back 2 topic:

mein vorschlag wäre auch, das mit dem falschen kennzeichen auf dem anhörungsbogen anzugeben. falls die dann nicht locker lassen, würde ich nur einen anwalt einschalten, wenn ich eine rechtsschutzversicherung hätte. ansonsten wird der spaß zu teuer. und bei +38km/h außerorts ist der lappen ja eh noch nicht weg.
zum thema "raser"...dass hier schon wieder einige nen anfall bekommen, wenn man auf der AB mal mit 40 sachen zu viel unterwegs ist...tz tz tz. *kopfschüttel* das ist doch das normalste der welt. man sollte der verkehrssituation angemessen fahren. wenn die 3-spurige frei ist, also kaum verkehr, dann lass ich mich doch da nicht von so nem 130-schild stören....da kann ich doch ohne schlechtem gewissen mit ner 220 langbügeln.

grüüüße, mb :-)

@mb1212,
das hat aber einen Grund, dass Tempobeschränkungen sind. Sei es durch Unfallgefahr, durch Lärmschutz oder auch um den Verkehr besser fliessen zu lassen..

Würde jeder so denken wie du und alle mit 40 zu schnell z.B. in eine Baustelle rasen, hätten wir jeden Tag in Deutschland an jeder Baustelle mindestens einen schweren Unfall.

Hast du auch schon mal gehört, dass bei einem Verkehrsleitsystem nicht die ordnungsgemäß fahrenden, sondern die viel zu schnell fahrenden Autos die Stauverursacher sind, weil sie viel zu schnell auf eine entfernte, sich anbahnende Stockung, auffahren.

Hast du auch schon gehört, dass es zwischen Ulm und München seit dem Einführung eines Tempolimits von 120 wesentlich weniger Staus gibt als vorher.

Fazit: Feste als auch variable Tempolimits machen durchaus Sinn und sollten deshalb auch eingehalten werden.

Ich hoffe, die Fraktion der Polizisten unterstütz mich hier auch ein bisschen.

Also bei manchen Tempolimits frage ich mich schon nach dem Sinn. Imho sind längst nicht alle nachzuvollziehen.

Ausserdem hat er ja explizit von freier Bahn und 130 kmh gesprochen. Das ist ja was anderes als in einer Baustelle, wo ja auch Menschen rumlaufen.

Und nachts auf ner leeren Autobahn sehe ich auch keien grosse Gefahr.

Gruss
jugi

Ich bin mir sicher, dass manche Tempolimits nur gemacht werden, da an diesen Stellen bei Bedarf gut eine GEschwindigkeitskontrolle aufgestellt werden kann. Was bringt ne Kontrolle ohne VErstöße... tja ... da macht man halt mal für 500m aus ner 130 ofer 120 nen 100ér Abschnitt. Oder aus unlimit auf 120 o. 130.

Da rauscht doch jeder 2 voll rein. Selbst wenn ich bei Sichtung der Geschw.-Begrenzung meine Geschwindigkeit mit Motorbremse (so wie mir es in der Fahrschule beigebracht wurde) drossel reicht das lange nicht von sagen wir 200 auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu kommen.

Naja... aber so ist halt das schöne Deutschland. Da gibt es keine Grauzonen... nur schwarz und weiss.

Schreibt mir ne Regel vor... diese Linie darf nicht überfahren werden, dann darf ich diese Linie nicht überfahren, auch wenn ich damit eine andere Situation entschärft habe.. neimanden behindert und gestört habe... oder ich halt nach ermessen 30 schneller fahre, als erlaubt.

Alles Egal ... Regeln sind da um eingehalten zu werden... freie Entscheidung mit gesundem MEnschenverstand unerwünscht bzw. werden diese nicht gefördert.

ICh finde man sollte wirklich neben den Vorschrieften mehr die jeweilige Situation betrachten und solche Abzockerei wie oben beschrieben einfach mal sein lassen. Da ist kein Erziehungseffekt sondern nur Frust.

Ich will leben!!! 😉

@froeschi:
Da hast du allerdings nicht wirklich recht.
Man stelle sich vor, ein Fahrzeug bleibt in einem Einspurigen Bereich einer Strasse - welcher auch immer - liegen.
Um nun an diesem Fahrzeug vorbeizufahren muss eine Sperrfläche/Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie)
überfahren werden.
Die StVO verbietet das.
Selbst wenn ein geistig beschränkter Polizist ein Verwarnungsgeld erheben würde, dürfte ihm wohl kein Richter dieser Welt Recht geben. Vorausgesetzt, der überfahrer gefährdet niemanden.
Es ist also tatsächlich so, dass vom Verkehrsteilnehmer ein funken Verstand und in gewissem Rahmen sogar eine "sinnvolle Auslegung" der Verkehrsregeln gefordert wird.
Ein weiteres Besispiel wäre eine Ampel, die seit mehr als 5 Minuten Dauerrot zeigt. Auch hier darf - unter beachtung anderer Verkehrsteilnehmer und mit besonderer Vorsicht- gefahren werden.
Das einzige, was ABSOLUT genau zu befolgen ist, ist die Weisung/das Zeichen eines Polizeibeamten.
Dazu gehören Anhaltezeichen aus einem Polizeiauto oder auch Verkehrsregelnde Maßnahmen.

jetzt hab ich auch noch eine Frage an die grün/weisse bald silber/blaue Fraktion.

Meine Freundin und ich fahren beide mit dem Auto, tauschen aber nie den Fahrzeugschein. Hilft das, wenn einer von uns eine Kopie des Fahrzeugscheines mit sich führt?

Hab mal gehört, dass das verboten ist (Urkundenfälschung oder so) mit dem Kopieren.

***Staubwirbler*** -> auch blaues Auto hat 😁

Nicht ganz einfach.
Eine Kopie vom Fahrzeugschein ist etwa so viel Wert wie ein kopierter 50 Euro Schein.
MAn stelle sich vor, dein Auto wird stillgelegt und dein Originalfahrzeugschein eingezogen, weil du keine Steuern o.ä. bezahlst. Zwar werden die Siegel dann entfernt, aber wer weiß. Man achtet eher auf AU/HU als auf das Siegel. So und nun legst du die Kopie vor und keiner merkt was.
Also ein wenig unglücklich. Da hilft auch keine beglaubigte Kopie. Ärger gibt das aber nicht wirklich. Notfalls bekommst du einen Kontrollbericht mit, mit dem du deinen Fahrzeugschein später irgendwo zeigst. Verwarngeld verhängen für sowas nur Idioten oder die Polizei bei "Ärger im Revier" (könnte das zusammenhängen???)

Zitat:

Original geschrieben von Staubwirbler


Meine Freundin und ich fahren beide mit dem Auto, tauschen aber nie den Fahrzeugschein.

Und was spricht dagegen, den Fahrzeugschein

IM FAHRZEUG

zu lassen?

Gruß vom OT produzierenden
Thomas

PS: Ich kriege doch noch die Kurve! 😉 Gibt es dafür vielleicht ein Bußgeld?

Zitat:

Original geschrieben von carbonflyer


Und was spricht dagegen, den Fahrzeugschein IM FAHRZEUG zu lassen?

Ganz einfach, wenn der Wagen geklaut wird, dann hat der Räuber auch gleich den originalen FZS. Da verweigern Versicherungen schon mal gerne die Zahlung, weil mit dem Fahrzeugschein bei einer Routinekontrolle zunächst einmal alles so aussieht, als ob der Dieb mit dem Wagen fahren darf.

***Staubwirbler*** -> korrigiert mich wenn ich falsch liege 😉

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