Anhörung im Bußgeldverfahren
Hallo,
gestern (02.08.05) habe ich einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle erhalten (Datum vom 28.07.05). Am 24.06.05 bin ich auf der Autobahn per Video mit 38 km zuviel gemessen worden (Zivilstreife, Provida-Messverfahren). Anschließend bin ich angehalten worden, meine Personalien wurden festgestellt.
Auf dem Anhörungsbogen sind mein Name und meine Autonummer falsch geschrieben (hat der Beamte damals wohl falsch aufgeschrieben).
Innerhalb einer Woche nach Zugang soll ich den ausgefüllten Bogen zurückschicken; wenn ich mich nicht äußere, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Es wird nach Angaben zum Betroffenen, zum Fahrer, zum Führerschein und zur Sache gefragt.
Wie gehe ich am besten vor?
Die Sache zum Anwalt geben?
26 Antworten
Würde ich sagen...
Die beste Chance abzustreiten, dass man nicht selbst gefahren ist funktioniert ja in diesem Fall leider nicht. Die nächst beste Chance ist, dass man das MEssverfahren anfechtet. ICh habe jetzt keine Ahnung, wie das im einzelnen aussieht, aber Anwälte für Verkehrsrecht wissen das schon.
Würde ich aber auch nur machen, wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast.
Am besten zum Anwalt gehen, der kann das Verfahren wegen FORMFEHLER einstellen lassen. Hab ich auch damals gemacht. (auf dem Bogen stand VW obwohl ich damals Opel fuhr)
Dein Anwalt kann dann schreiben, daß du kein Fahrzeug mit diesem (im Bogen) angegebenen Kennzeichen besitzt, und nie gefahren hast.
Wenn du mit 38 zu schnell warst, dann wärst du bei (nehmen wir mal an) bei Tempo 80 mit 118 gerast. Ich glaube auch, dass bei Video einge größere Toleranz ist, als bei fest installierten Blitzern. Somit wirst du wahrscheinlich mit 123-125 unterwegs gewesen sein. Das heißt dein Tacho hätte dann schon ungefähr 130 angezeigt. Das finde ich Wahnsinn. Den Videofilmer sind Peanutsüberschreitungen ziemlich egal, die hängen sich nur an Extremfälle ran und da gehörst du sicher dazu.
Und dann willst du zum Anwalt rennen um wegen eines Formfehlers einem Führerscheinentzug zu entgehen. Im Zweifelsfall werden die das Video noch mal auswerten und da wird sich dann auch rausstellen, dass du der Raser warst, egal ob Schreibfehler oder nicht.
Steh einfach wie ein richtiger Mann zu deinem Vergehen und gelobe Besserung.
Sach mal....
Durfte ich etwa gerade das Wort "rasen" im Zusammenhang mit 125 Km/h lesen???
Das ist wohl nicht dein Ernst. Klar es ist eine definitionssache eines jeden Einzelnen, aber 38Km/h gerade auf der Autobahn empfinde ich nicht wirklich als schlimm. Was wäre beispielsweise wenn 130Km/h erlaubt sind und man fährt dort 170Km/h. Ich bin sogar mal auf einer völlig leeren Autobahn auf der 120 war 190 gefahren. Auf einmal kamen aus irgendeiner Bucht so ein PiPaPolizeiauto und hielt mich mit Blaulicht an. Fragten was das werden soll und ich habe geantwort "Ich habe mich lediglich dem fließenden Verkehr angepasst". Der Polizist schaute sich kurz um (KEIN AUTO weit und breit), er fing an zu lachen und sagte "Gute Weiterfahrt".
Also ich denke es kommt auf die Umstände an in denen man 40 zu schnell fährt. 70 in der 30iger finde ich wesentlich kranker als 120 wo 80 ist.
Also geh zum Anwalt der wird vielleicht noch den ein oder anderen Tipp haben. Vielleicht schafft er es auch wirklich auf Grund der falschen Angaben das Verfahren einstellen zu lassen.
Zitat:
Also ich denke es kommt auf die Umstände an in denen man 40 zu schnell fährt. 70 in der 30iger finde ich wesentlich kranker als 120 wo 80 ist.
@AudiA64b,
in gewisser Weise gebe ich dir mit dieser Aussage schon recht. Deshalb ist das ja auch innerorts und ausserorts anders abgestuft mit dem Bußgeld und Führerscheinentzug. Ich habe vorher sowieso falsch gepostet, denn mit 38 ausserorts sind das laut Bußgeldkatalog 75. Euro + 26 Euro Gebühren und 3 Punkte laut
http://www.bussgeldkataloge.de/.Innerorts wäre er fällig.
Trotzdem finde ich 38 + Toleranzabzug schon heftig. Er kann froh sein, dass das in Deutschland noch als Kavaliersdelikt gesehen wird und viel billiger ist als in anderen Ländern, wo doch eigentlich in Deutschlan sonst alles so teuer ist.
Hier nur Beispiele:
Norwegen +20, ab 390 Euro
Ungarn +20, 240 Euro
Spanien +20, 90-300 Euro
Dänemark +20, 90-270 Euro
Das ist der Punkt. Wenn Sie uns auch das noch nehmen...
WAS BLEIBT DA NOCH????????? 😉
Aber danke für deine teilweise Einsicht. Für mich ist die Autobahn (oder Schnellstraße), wie der Name schon sagt auch zum zügigen Vorankommen gedacht. Klar da es bei dem Verkehrsaufkommen kaum noch möglich ist, aber wenn es mal möglich ist will ich das auch bitte tun.
Sonst kann ich auch über die Bundesstraßen fahren.
Die Leute die mit 50 durch die Spielstraße oder mit 100 Innerorts fahren, die dürfen ruhig mal nen Monat oder so drüber nachdenken, dass sehe ich ein, weil gerade Innerorts weiß man nie was gerade alles passieren kann.
geh zum anwalt.
frag aber deine versicherung vorher ob diesen fall auch bezahlen (wichtig).
habe schon 3 mal den lappen wegen geschwindigkeitsüberschreitung und rotlicht abgegeben.
jahre danach ist mit es wieder passiert, rote ampel überfahren. zivil bullen hinter mir, angehalten, haben gesagt das ich nicht gesehen habe das es rot war sondern orange, die haben das so eingetragen und er lappen wurde mir nicht genommen.
Hallo Birnensaft.
Ich fahre selbst oft mit einem "PiPaPolizeiauto" rum, bin also Polizist.
Du kannst die Sache einem Anwalt geben, der kann dann versuchen da was zu Deinen gunsten rauszuholen. Wenn das Kennzeichen falsch ist ist das schon mal was.
Allerdings haben die Kollegen vor Ort dich angehalten und deine Personalien als Fahrzeugführer festgestellt. Kann auch sein dass der Schreibfehler erst in der Bußgeldstelle in Viechtach passiert ist. Dann siehts wieder anders aus.
Also wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann gibs deinem Anwalt, wenn nicht, dann würd ich mich einfach mal an die nächste, oder am besten an die zuständige Polizeidienststelle wenden. Die werden das dann schon in erfahrung bringen.
Berni
@TooTall,
deine Haltung zum Fall Birnensaft wundert mich jetzt schon. Ich hätte jetzt eher gedacht ein Polizist verteidigt die Anwaltrennerei nicht und sagt "du warst das, das steht fest, also bezahl auch und aus Basta".
P.S.: Ist Viechtach die Bußgeldstelle für Bayern oder für ganz Deutschland?
hehe das klingt ja fast schon so als würde sich der PiPaPolizist ein wenig auf den Schlips getreten fühlen wegen dem PiPaPolizeiauto 🙂
Glaub mir oder nicht, aber ich habe bisher doch tatsächlich fast nur gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Ich trinke keinen Alkohol, nehme sonst keine BTM zu mir und kann daher auch immer mit ruhigem Gewissen fahren.
Aber manchmal frage ich mich was so Fragen sollen wie:
"Haben Sie was im Auto?"
"Haben Sie getrunken?"
"Na, waren wir nicht ein wenig zu schnell unterwegs?"
Ich meine was soll sowas?!?! Klar habe ich was im Auto (Regenschirm, mein Trockenleder, CD´s, usw.)
Klar habe ich was getrunken, soll ich etwa verdursten?
Entweder ich war zu schnell oder nicht, aber diese Frage ist doch sinnlos. Wenn ich mit "Nein" antworte heißt es "Das haben wir aber anders gesehen", wenn man mit "Ja" antwortet kommt die nächste Frage "Hier sind aber nur 70 erlaubt wieso fahren Sie hier bitte 90??"
Weil ich es eilig habe, weil mir langweilig ist, weil meine Schuhe so schwer sind, da gibts 1000ende von Möglichkeiten.
Aber die meisten Polizisten bei uns sind sehr gut drauf. Aber ein Rennen wollte mit mir noch keiner fahren und die eine Polizistin hat gesagt, da hätte ich eh keine Chance!!!???
Darf man fragen was ihr für Maschinen unter der Haube habt?
Ich habe behauptet ich bin schneller.
Sorry für OT!!!
Die Fragen wie "haben sie was im auto" oder "haben sie was getrunken" gilt den leuten die sowas auch machen. Jeder der Btm im auto hat oder getrunken hat weiß was gemeint ist. Das merkt der polizist dann auch. Man weiß ja schließlich auch nie mit wem man zu tun hat, da sind solche fragen standart.
Die Frage "waren wir nicht etwas zu schnell unterwegs" dient dazu, dass man abklärt, ob der Fahrer einen Rechtfertigungsgrund für sein handeln hat. Könnte ja sein, dass sein Opa mit Herzinfarkt auf dem Beifahrersitz sitzt oder wenn der fahrer allein unterwegs ist er sonst einen wichtigen grund hat, der rechtlich als höherwertiger als die geschwindigkeitsbegrenzung anzusehen ist.
Ich denk auch dass man mit den meisten kollegen, wenn man selbst freundlich und bissl humorvoll ist super zurecht kommt.
Und wegen den autos, das ist unterschiedlich. Auf den Land-Dienststellen sind das A4 2,5 er Tdis oder 1,9 er. Oft auch VW t4 entweder diesel oder benziner.
Gibt auch die großen t4 mit 212 Ps bei uns.
Bei der Autobahnpolizei haben wir die Dickeren, so a6 2,5 er tdis oder BMW 540er bzw 530er diesel. Das is ganz unterschiedlich. In München z.B. fahren sie dann wieder 320er oder 325er diesel. Also je nach Präsidium unterschiedlich.
Das die Fragen zu irgendwas zu gebrauchen sind ist schon richtig, aber bei uns stellen sie wortwörtlich die Frage "Haben Sie was getrunken?" Man bräuchte in diesem Fall ja nur das Wort Alkohol einfügen und sofort würde die Frage viel präziser uns sinniger sein, aber dann fühlen Sie viele direkt angegriffen und das will ich schließlich auch vermeiden. Nunja sei es drum. Aber wo du das gerade mit der Geschwindigkeit erwähnst. Mein Vater hatte neulich einen Arbeitsunfall und ich war gerade unterwegs. Er schaffte es noch (nachdem er knapp 4 Meter tief auf Beton gefallen ist) mich an zu rufen, dass der Notarzt kommen würde usw.
Daraufhin habe ich ehrlich gesagt auch den Bleifuß angelegt und bin auf dem schnellsten Wege ins Krankenhaus. Mein Vater ist immerhin auch schon 55 Jahre alt hatte breits mit 51 einen Herzinfarkt und da macht man sich schon seine Sorgen.
Hättest du mich belangt wenn du mich angehalten hättest, weil im Grunde habe ich niemanden transportiert der es eilig hätte, aber ich persönlich hatte es eilig zu meinem Vater zu kommen.
Wo bist du denn Polizist, nicht das wir uns schon über den Weg gelaufen sind?! 🙂
540er BMWs sind schon mal nicht schlecht, also da haben es schon einige Autos recht schwer. Was mir aber vor ca. 3 Jahren aufgefallen ist war, dass in Bayern ÜBERALL (Rastplatz, Auffahrten, Nothaltebuchten) 7er BMW´s standen von der Polizei. Ist das denn normal. OK das war während der Stoiber Zeit und ihm sagt man ja dahingehend auch einiges nach.
@TooTall OFF-Topic: Kann es sein, daß richtige Polizisten wie du die Sache mit den "lächerlichen" Geschwindigkeitsüberschreitungen eigentlich gar nicht interessiert und insgeheim sogar als lästig und kleinlich deren Verfolgung ansieht? Vielmehr sind es doch diese Alkohol, Drogendelikte, bösartiges Drängeln, Vorfahrtsmißachtungen und zu Wettrennen Verabredete welche man sich schnappen will, oder?
Die ganzen Minister und Kanzler werden vom LKA bzw sogar BKA gefahren. Die haben dann gepanzerte 7er BMWs, die werden allerdings nicht regulär als Streifenwagen verwendet. Vielleicht mal Zivil zu Observationszwecken.
@ Thomas Ull:
Es ist ja so, dass alle möglichen Ordnungswidrigkeiten im zusammenhang mit verkehr ein bußgeld kosten. Die einen 10, die anderen 75 Euro. Bis 35 Euso Bußgeld muss ich keinen anzeigen, kann also von der Verwarnung absehen bzw mündlich verwarnen, was für einen den ich angehalten hab das selbe heißt wie "davon absehen". ;-)
Da mach ich persönlich den Unterschied. Es kommt drauf an wie viel jemand zu schnell fährt, wann und wo, wer sonst unterwegs ist, was er für ein typ ist, wieso er es so eilig hatte usw. Ich sehe es nicht als kleinkram. Natürlich fahr ich auch zu schnell aber manche übertreiben es dann doch. Und das bring ich dann auch rigoros zur anzeige bzw verwarne das mit Bußgeld.
Die ZBS in Viechtach ist nur für Bayern zuständig.