Anhörung Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentichen Verkehrsraum

Hi zusammen,

ich habe am 11.04.2020 eine Schreiben bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren - mir wird vorgeworfen, am 20.01. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: "Sie haben ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug (Marke, Farbe, FIN) im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt (§51 (1) Nr.3 a, §17 a Hessisches Straßengesetz).
Beweismittel: Foto
Zeuge: Herr POK (Name) / Herr PK (Name)

3 Punkte wären für mich jetzt interessant:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Ich könnte nun a) Widerspruch ohne Begründung einlegen, b) Widerspruch einlegen und Beweisfoto anfordern, c) Widerspruch einlegen, da ich weder Halter noch Besitzer zum angegebenen Zeitpunkt war
?

Danke für euren Rat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

Du musst auf dem Bild nicht drauf sein, sondern nur das Fahrzeug. (Vergleichbar mit falschparken.)

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

Die Frist ist unterbrochen.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Du musst schon wissen, was du willst. Der Kaufvertrag muss einige Jahre aufbewahrt werden. Wer meint ihn vorher entsorgen (oder verheimlichen) zu müssen hat keinen Beweis, dass er nicht mehr der Halter ist.

Da im Kaufvertrag höchstwahrscheinlich der Name deines Freundes steht, wirst du ihn automatisch belasten. Du bist nicht verpflichtet den wirklichen Halter zu benennen. Wenn du ihn nicht belasten willst, wirst du das Bußgeld zahlen müssen. Dem Ordnungsamt ist egal, von welchem Konto das Geld kommt.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. April 2020 um 20:13:14 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 20:00:29 Uhr:


Dann habe wir zwei Versionen und der TE sollte sich mal entscheiden, wie es wirklich war.

Das ist einer der Nachteile der neuen Regeln, dass man nicht mehr selber denken darf 😉 (edit: also als nicht TE meine ich)

Ob man die Antwort auf die Tatsachenfrage, wer hier wann im Besitz der Autoschlüssel war, um das Auto rechtzeitig umsetzen zu können, durch "selber denken" finden kann?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


Drei Monate Frist sind fast verstrichen.

Da hier ein Verstoß gegen das hessische Straßengesetz und nicht gegen Straßenverkehrsrecht vorgeworfen wird greift nicht die verkürzte Verjährungsfrist von 3 Monaten. Die Frist beträgt also mindestens 6 Monate (je nach theoretischer Maximalhöhe des Bußgeldes auch deutlich mehr).

Dafür gibt es im Gegenzug aber auch keine Punkte in Flensburg für die OWi und es droht kein Fahrtenbuch.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 18:07:03 Uhr:


...der neue Besitzer konnte es nicht direkt wegschaffen, weil es einen technischen Defekt gab.

Was lag denn jetzt

konkret

für ein Defekt vor, der eine unverzügliche Entfernung des abgemeldeten Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum verhindert hat?

wahrscheinlich ist öl ausgelaufen ? 😁

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Was bitte tut das gross zur Sache, aus welchem Grund genau das Fzg.nicht fahrtüchtig war?
Ob das eine abgescherte Antriebswelle oder defekte Einspritzung oder kaputter Anlasser oder weiß der Teufel was war, ist doch egal?

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 17:56:45 Uhr:


Mit welcher Strafe wäre denn zu rechnen? im Netz findet man von 30-400€ bis hin von 0 bis 3 Punkten alles mögliche.

Die Frage kann man mit den hier zur Verfügung stehenden Informationen nicht wirklich beantworten.

Wenn Umweltgefährdung hinzukommt, kann es noch deutlich teurer werden.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. April 2020 um 23:00:29 Uhr:


Was bitte tut das gross zur Sache, aus welchem Grund genau das Fzg.nicht fahrtüchtig war?
Ob das eine abgescherte Antriebswelle oder defekte Einspritzung oder kaputter Anlasser oder weiß der Teufel was war, ist doch egal?

Hier stellt sich zum einen die Frage nach möglicher Umweltgefährdung durch auslaufende Betriebsstoffe und zum anderen gibt es auch bei defekten Fahrzeugen noch diverse Möglichkeiten, diese aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Eine Frage hätte ich da noch,wurde das Fahrzeug erst nach Anbringung des Rotpunktes durchs Ordnungsamt entfernt oder doch schon selbstständig vorher.?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. April 2020 um 23:04:30 Uhr:


Eine Frage hätte ich da noch,wurde das Fahrzeug erst nach Anbringung des Rotpunktes durchs Ordnungsamt entfernt oder doch schon selbstständig vorher.?

es wurde nie ein roter punkt angebracht. das fahrzeug wurde vom neuen besitzer selbständig ohne aufforderung entfernt (der weiß noch nicht mal was davon, wurde ja schließlich nur mir zugestellt), erst durch den brief (fast 3 Monate später) kam auch ich überhaupt zu der information, dass hier ein verstoß aufgenommen wurde.
dass das mit den 3 monaten nicht klappt, hab ich mittlerweile auch rausgefunden, denn ab zustellung der anhörung laufen wieder 3 monate.
es wundert mich, dass nie eine aufforderung zur entfernung aufgeklebt wurde, aber ich denke nicht, dass das ordungsamt dazu verpflichtet ist. das ist wohl eher ein "goodwill"

Wie bereits weiter vorn im Thread vorgeschlagen - Bußgeld akzeptieren, zahlen und vom Erwerber des Fahrzeugs erstatten lassen - dann ist die Sache vom Tisch.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. Apr. 2020 um 23:25:30 Uhr:


.... das fahrzeug wurde vom neuen besitzer selbständig ohne aufforderung entfernt. .....

Danke für die Info. Das sollte manchen zum Nachdenken bringen. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 23:43:16 Uhr:



Zitat:

@pacadi schrieb am 11. Apr. 2020 um 23:25:30 Uhr:


.... das fahrzeug wurde vom neuen besitzer selbständig ohne aufforderung entfernt. .....

Danke für die Info. Das sollte manchen zum Nachdenken bringen. 😉

Grüße vom Ostelch

Joa...wen jetzt genau?

Den TE weil die Informations-Salami-Taktik unnötig Verwirrung stiftet?
Oder die Foristen, die die Salamitaktik kritisiert haben?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. April 2020 um 23:52:31 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 23:43:16 Uhr:


Danke für die Info. Das sollte manchen zum Nachdenken bringen. 😉

Grüße vom Ostelch

Joa...wen jetzt genau?

Den TE weil die Informations-Salami-Taktik unnötig Verwirrung stiftet?
Oder die Foristen, die die Salamitaktik kritisiert haben?

Schon geht das selber Denken wieder los! 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2020 um 00:04:43 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. April 2020 um 23:52:31 Uhr:


Joa...wen jetzt genau?

Den TE weil die Informations-Salami-Taktik unnötig Verwirrung stiftet?
Oder die Foristen, die die Salamitaktik kritisiert haben?

Schon geht das selber Denken wieder los! 😉

Grüße vom Ostelch

Und schon wieder sind es die selben Gründe die dazu führen 😉 Unzureichende bzw. wage Informationen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 23:01:07 Uhr:


Wenn Umweltgefährdung hinzukommt, kann es noch deutlich teurer werden.

Ich liebe dieses Forum. Einer schriebt was ironisches, und der Rest diskutiert den Scherz aus.
Es kommt nichts mehr hinzu. Das Fahrzeug wurde vom "Eigentümer" längst entfernt, und nicht von der Stadt.

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