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Anhörung Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentichen Verkehrsraum

Themenstarteram 11. April 2020 um 12:32

Hi zusammen,

ich habe am 11.04.2020 eine Schreiben bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren - mir wird vorgeworfen, am 20.01. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: "Sie haben ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug (Marke, Farbe, FIN) im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt (§51 (1) Nr.3 a, §17 a Hessisches Straßengesetz).

Beweismittel: Foto

Zeuge: Herr POK (Name) / Herr PK (Name)

3 Punkte wären für mich jetzt interessant:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Ich könnte nun a) Widerspruch ohne Begründung einlegen, b) Widerspruch einlegen und Beweisfoto anfordern, c) Widerspruch einlegen, da ich weder Halter noch Besitzer zum angegebenen Zeitpunkt war

?

Danke für euren Rat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

Du musst auf dem Bild nicht drauf sein, sondern nur das Fahrzeug. (Vergleichbar mit falschparken.)

 

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

Die Frist ist unterbrochen.

 

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Du musst schon wissen, was du willst. Der Kaufvertrag muss einige Jahre aufbewahrt werden. Wer meint ihn vorher entsorgen (oder verheimlichen) zu müssen hat keinen Beweis, dass er nicht mehr der Halter ist.

Da im Kaufvertrag höchstwahrscheinlich der Name deines Freundes steht, wirst du ihn automatisch belasten. Du bist nicht verpflichtet den wirklichen Halter zu benennen. Wenn du ihn nicht belasten willst, wirst du das Bußgeld zahlen müssen. Dem Ordnungsamt ist egal, von welchem Konto das Geld kommt.

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körperliche Inexistenz ...

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

Ich könnte nun a) Widerspruch ohne Begründung einlegen...

Das wäre definitiv die schlechteste aller Lösungen.

Was ich mich gerade frage ist, wie das nun gebau gehandhabt wird. Im Dezember verkauft und im Januar abgemeldet. Wer hat die Abmeldung durchgeführt?

Wie lange stand das Fahrzeug dort, und wie lange hing der orongefarbene Zettel an der Windschutzscheibe?

Die einfachste Lösung für den TE bestünde darin, das Bußgeld zu bezahlen und sich die Kosten vom Erwerber des Fahrzeugs erstatten zu lassen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 15:51:59 Uhr:

Die einfachste Lösung für den TE bestünde darin, das Bußgeld zu bezahlen und sich die Kosten vom Erwerber des Fahrzeugs erstatten zu lassen.

In der Tat.

die Frage steht aber noch im Raum:

steht das Auto immer noch am falschen Platz?

dann geht die Chose dann von vorn los

Folgender Gedankengang.

Die Sachlage verjährt nach dem 20.04.2020.

Derzeit liegt ein Anhörungsbogen vor der bis zum 15.04. zurück gesandt werden muss.

Soweit ich weiß, man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liege, braucht man hier nur Fragen zur eigenen Person beantworten. Hinsichtlich der Frage, ob man die Ordnungswidrigkeit zugibt, sagt man einfach nein. In diesem Stadium ist man ja noch nicht verpflichtet den Kaufvertrag vorzulegen.

Bis dieses Dokument vorgelegt wurde und die Ordnungsbehörde den Namen des Käufers hat, ist der Tatbestand verjährt.

Klappt natürlich nur, wenn man den Zustand schleunigst ändert.

Mal am Rande erwähnt sollte das Fahrzeug besser kurzfristig entweder zugelassen werden oder aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwinden. Der momentan laufende Vorgang ist kein Freibrief das Fahrzeug weiterhin angemeldet rumstehen zu lassen.

Themenstarteram 11. April 2020 um 15:56

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 15:20:09 Uhr:

Was hat denn den Erwerber in den letzten 3 (!) Monaten daran gehindert, das Fahrzeug dort wegzuschaffen? :confused:

lies nochmal...

das Scrheiben kam bloß erst nach fast 3 Monaten, das Fahrzeug steht da schon lange nicht mehr. Am 20.01. stand es da.

 

Mit welcher Strafe wäre denn zu rechnen? im Netz findet man von 30-400€ bis hin von 0 bis 3 Punkten alles mögliche.

Themenstarteram 11. April 2020 um 16:00

Zitat:

@MvM schrieb am 11. April 2020 um 15:47:51 Uhr:

Was ich mich gerade frage ist, wie das nun gebau gehandhabt wird. Im Dezember verkauft und im Januar abgemeldet. Wer hat die Abmeldung durchgeführt?

Wie lange stand das Fahrzeug dort, und wie lange hing der orongefarbene Zettel an der Windschutzscheibe?

Abgemeldet wurde es von mir selbst. Zettel war gar keiner dran

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, und da stehen lässt, bist du auch selber schuld.

 

Dafür einen Thread. Leute gibt es.

Themenstarteram 11. April 2020 um 16:07

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2020 um 18:04:16 Uhr:

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, und da stehen lässt, bist du auch selber schuld.

Dafür einen Thread. Leute gibt es.

wer lesen kann ich klar im Vorteil. ich habe es abgemeldet und verkauft. und der neue Besitzer konnte es nicht direkt wegschaffen, weil es einen technischen Defekt gab.

Leute gibt es, die lesen nicht mal alles und schreiben dann sowas... unglaublich

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 18:07:03 Uhr:

 

Leute gibt es, die lesen nicht mal alles und schreiben dann sowas... unglaublich

Willkommen im Forum. Es gibt hier halt einuge, die nichts konstruktives beizutragen haben aber es lieben, in der Anonymität des Internets Leute, bevorzugt Newbies, anzupöbeln.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. Apr. 2020 um 18:7:03 Uhr:

wer lesen kann ich klar im Vorteil. ich habe es abgemeldet und verkauft. und der neue Besitzer konnte es nicht direkt wegschaffen, weil es einen technischen Defekt gab.

Habe ich alles gelesen.

 

Nur du hast es nicht verstanden.

Solange du Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein hast, es auf dich angemeldet ist, und es passiert eine Ordnungswidrigkeit, ist es dein Problem. Du warst der Fahrzeughalter!

Egal wer der neue Besitzer ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Apr. 2020 um 18:16:40 Uhr:

Willkommen im Forum. Es gibt hier halt einuge, die nichts konstruktives beizutragen haben aber es lieben, in der Anonymität des Internets Leute, bevorzugt Newbies, anzupöbeln.

Genau von mir gibt es nichts konstruktives.

Übrigens, wo erkennst du pöbeln?

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