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Anhörung Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentichen Verkehrsraum

Themenstarteram 11. April 2020 um 12:32

Hi zusammen,

ich habe am 11.04.2020 eine Schreiben bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren - mir wird vorgeworfen, am 20.01. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: "Sie haben ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug (Marke, Farbe, FIN) im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt (§51 (1) Nr.3 a, §17 a Hessisches Straßengesetz).

Beweismittel: Foto

Zeuge: Herr POK (Name) / Herr PK (Name)

3 Punkte wären für mich jetzt interessant:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Ich könnte nun a) Widerspruch ohne Begründung einlegen, b) Widerspruch einlegen und Beweisfoto anfordern, c) Widerspruch einlegen, da ich weder Halter noch Besitzer zum angegebenen Zeitpunkt war

?

Danke für euren Rat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

Du musst auf dem Bild nicht drauf sein, sondern nur das Fahrzeug. (Vergleichbar mit falschparken.)

 

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

Die Frist ist unterbrochen.

 

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Du musst schon wissen, was du willst. Der Kaufvertrag muss einige Jahre aufbewahrt werden. Wer meint ihn vorher entsorgen (oder verheimlichen) zu müssen hat keinen Beweis, dass er nicht mehr der Halter ist.

Da im Kaufvertrag höchstwahrscheinlich der Name deines Freundes steht, wirst du ihn automatisch belasten. Du bist nicht verpflichtet den wirklichen Halter zu benennen. Wenn du ihn nicht belasten willst, wirst du das Bußgeld zahlen müssen. Dem Ordnungsamt ist egal, von welchem Konto das Geld kommt.

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Zitat:

@ktown schrieb am 11. April 2020 um 17:37:11 Uhr:

Folgender Gedankengang.

Die Sachlage verjährt nach dem 20.04.2020.

Derzeit liegt ein Anhörungsbogen vor der bis zum 15.04. zurück gesandt werden muss.

Soweit ich weiß, man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liege, braucht man hier nur Fragen zur eigenen Person beantworten. Hinsichtlich der Frage, ob man die Ordnungswidrigkeit zugibt, sagt man einfach nein. In diesem Stadium ist man ja noch nicht verpflichtet den Kaufvertrag vorzulegen.

Bis dieses Dokument vorgelegt wurde und die Ordnungsbehörde den Namen des Käufers hat, ist der Tatbestand verjährt.

Klappt natürlich nur, wenn man den Zustand schleunigst ändert.

Das funktioniert so nicht, weil die Verjährung ja im Moment noch durch die Feststellung des letzten Halters gehemmt ist. Läßt sich der Täter nicht ermitteln bzw. trägt der letzte Halter nicht zu dessen Ermittlung bei, greift die Halterhaftung.

@TE

Wenn Du das Bußgeldverfahren abwenden willst,musst du den Erwerber/künftigen Halter benennen.

Hättest Du schon längst machen müssen, wenn Du Deinen Mitteilungspflichten nachgekommen wärst. Dann wäre der jetzige Bescheid auch nicht an Dich gegangen.

"Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen;"

Dass ein abgemeldetes Fzg nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf,war Dir aber bekannt?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2020 um 18:44:56 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. Apr. 2020 um 18:16:40 Uhr:

Willkommen im Forum. Es gibt hier halt einuge, die nichts konstruktives beizutragen haben aber es lieben, in der Anonymität des Internets Leute, bevorzugt Newbies, anzupöbeln.

Genau von mir gibt es nichts konstruktives.

Übrigens, wo erkennst du pöbeln?

Er hatte eindeutig geschrieben, dass der Käufer es umgehend wegschaffen wollte, dies aber nicht getan hat. Dass das nicht ganz richtig war, hat er auch ohne Deinen "konstruktiven" Einwurf erkannt.

 

Es ging nur noch um das Erörtern der Möglichkeiten des TE:

 

- selber zahlen,

 

- Käufer benennen,

 

- auf Verjährung spekulieren.

 

Wobei ich persönlich letzteres für schlechten Stil halte.

am 11. April 2020 um 17:14

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 18:07:03 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2020 um 18:04:16 Uhr:

Wenn du das Fahrzeug abmeldest, und da stehen lässt, bist du auch selber schuld.

Dafür einen Thread. Leute gibt es.

wer lesen kann ich klar im Vorteil. .... und der neue Besitzer konnte es nicht direkt wegschaffen, weil es einen technischen Defekt gab.

Wer lesen kann, las folgendes:

„auf Grund eines technischen Gebrechens war es mir nicht möglich, das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit wegzuschaffen“

am 11. April 2020 um 17:19

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. April 2020 um 18:56:39 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2020 um 18:44:56 Uhr:

 

Genau von mir gibt es nichts konstruktives.

Übrigens, wo erkennst du pöbeln?

Er hatte eindeutig geschrieben, dass der Käufer es umgehend wegschaffen wollte, dies aber nicht getan hat. Dass das nicht ganz richtig war, hat er auch ohne Deinen "konstruktiven" Einwurf erkannt.

Wo hast du denn diese Erkenntnis her. Könntest du die Stelle mal bitte hier zitieren, wo eine solche Aussage vom TE getroffen wurde?

Du weist doch, wir sollen hier nichts dazu erfinden, was nicht gesagt wurde.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. April 2020 um 19:19:07 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. April 2020 um 18:56:39 Uhr:

 

Er hatte eindeutig geschrieben, dass der Käufer es umgehend wegschaffen wollte, dies aber nicht getan hat. Dass das nicht ganz richtig war, hat er auch ohne Deinen "konstruktiven" Einwurf erkannt.

Wo hast du denn diese Erkenntnis her. Könntest du die Stelle mal bitte hier zitieren, wo eine solche Aussage vom TE getroffen wurde?

Du weist doch, wir sollen hier nichts dazu erfinden, was nicht gesagt wurde.

Wie passt denn dann dieser Beitrag zu der Aussage?

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. April 2020 um 19:14:53 Uhr:

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 18:07:03 Uhr:

 

wer lesen kann ich klar im Vorteil. .... und der neue Besitzer konnte es nicht direkt wegschaffen, weil es einen technischen Defekt gab.

Wer lesen kann, las folgendes:

„auf Grund eines technischen Gebrechens war es mir nicht möglich, das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit wegzuschaffen“

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 15:00:39 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 11. April 2020 um 14:48:25 Uhr:

Einem von Euch oder Euch beiden war es total egal, dass die Karre so steht wie sie steht, oder? Jetzt werdet Euch drüber einig, wer dran Schuld ist und dann entsprechend kommuniziert.

Danke für deine Antwort. Ich würde es sehr begrüßen, einfach fachlich zu bleiben, ohne persönliche Anschuldigungen zu stellen. Es waren mir nicht egal, ich pflege mich an Vorschriften zu halten (ich fahre seit 17 Jahren, das ist meine erste vorgeworfene Ordnungswidrigkeit), auf Grund eines technischen Gebrechens war es mir nicht möglich, das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit wegzuschaffen, es stand auf einem Parkplatz, sodass auch keine Gefahr für den Verkehr ausging (aber natürlich rechtlich gesehen dennoch eine Behinderung darstellt, das ist mir bewusst).

Viel eher geht es mir um den Punkt, ob ich den neuen Besitzer zwingend bekannt geben MUSS, oder ob es nicht reichen müsste, mich selbst zu entlasten (z.B. mit dem Kaufvertrag, auf dem ich persönliche Daten des Käufers schwärze), ohne damit eine andere Person belasten zu müssen.

siehe fett

Könntet ihr bitte die widersprüchlichen Tatsachen ignorieren? :D:D:D

Danke, das hatte ich übersehen. Dann habe wir zwei Versionen und der TE sollte sich mal entscheiden, wie es wirklich war. Wenn er das Auto verkauft hat, dürfte er wohl spätestens nach Zahlung des Kaufpreises die Papiere und Schlüssel übergeben haben. Dann wird es mit dem egfahren schwierig. Andernfalls hätte er trotz Kaufvertrag dafür sorgen müssen.

Ich verstehe das Theater ohnehin nicht. Wenn er nicht mehr verantwortlich war, warum soll denn der Käufer dann nicht das Bußgeld zahlen? Einer von beiden hats versemmelt. Einer von beiden sollte dann dafür einstehen. Es geht ja hier nicht um Leben und Tod, sondern um ein paar Euro, die bei den Gesamtkosten, die ein Auto verursacht, wohl kaum ins Gewicht fallen.

 

Grüße vom Ostelch

am 11. April 2020 um 18:13

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 20:00:29 Uhr:

Dann habe wir zwei Versionen und der TE sollte sich mal entscheiden, wie es wirklich war.

Das ist einer der Nachteile der neuen Regeln, dass man nicht mehr selber denken darf ;) (edit: also als nicht TE meine ich)

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 17:56:45 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 15:20:09 Uhr:

Was hat denn den Erwerber in den letzten 3 (!) Monaten daran gehindert, das Fahrzeug dort wegzuschaffen? :confused:

lies nochmal...

das Scrheiben kam bloß erst nach fast 3 Monaten, das Fahrzeug steht da schon lange nicht mehr. Am 20.01. stand es da.

Hättest du uns das nicht erst mit diesem Beitrag verraten, wäre das Mißverständnis gar nicht entstanden.

gleich löscht sich der te wieder :(

Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Grund. Parkplatz.

Der TE schraubt das Kennzeichen ab, und meldet es ab. Da ist schon das Problem.

Das ist schon eine Ordnungswidrigkeit, zumindest ab 0 Uhr des nachfolgenden Tages.

Spielt keine Rolle wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der Halter war zu der Zeit der TE.

 

Da hilft auch das Gebrechen nicht.

am 11. April 2020 um 18:49

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 11. April 2020 um 20:41:16 Uhr:

gleich löscht sich der te wieder :(

Weswegen? Die Fragen wurden doch alle beantwortet:

- Der Trick mit der Verjährung klappt nicht

- Zeugnisverweigerung ist auch nicht

Jetzt muss er sich nur noch mit dem Kumpel einig werden, wer die Punkte am besten wegstecken kann, sofern diese anfallen.

Vlt. wäre es sinnvoll erstmal nur seine persönlichen Daten anzugeben und dann auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann zu widersprechen. Dann weiss man auch worum verhandelt wird.

am 11. April 2020 um 18:51

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. April 2020 um 20:46:52 Uhr:

 

Da hilft auch das Gebrechen nicht.

Das Gebrechen hatte wohl eher das Auto wenn ich die Aussagen richtig lese.

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