Anhörung Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentichen Verkehrsraum

Hi zusammen,

ich habe am 11.04.2020 eine Schreiben bekommen: Anhörung im Bußgeldverfahren - mir wird vorgeworfen, am 20.01. folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: "Sie haben ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug (Marke, Farbe, FIN) im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt (§51 (1) Nr.3 a, §17 a Hessisches Straßengesetz).
Beweismittel: Foto
Zeuge: Herr POK (Name) / Herr PK (Name)

3 Punkte wären für mich jetzt interessant:

1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Ich könnte nun a) Widerspruch ohne Begründung einlegen, b) Widerspruch einlegen und Beweisfoto anfordern, c) Widerspruch einlegen, da ich weder Halter noch Besitzer zum angegebenen Zeitpunkt war
?

Danke für euren Rat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


1. Das Foto war NICHT dabei (dieses müsste mich als Person beim Begehen der Ordnungswiedrigkeit zeigen? was jedoch nicht sein kann. Ich vermute, dass man einfach von dem geparkten Fahrzeug ein Foto gemacht hat, was ja nichts beweist).

Du musst auf dem Bild nicht drauf sein, sondern nur das Fahrzeug. (Vergleichbar mit falschparken.)

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


2. Drei Monate Frist sind fast verstrichen. Was pssiert, wenn ich mich fristgerecht (7 Tage) erst am 18.04. dazu mittels Widerspruch äußere, dann würde die Zeit ja gar nicht mehr reichen, mir einen Bußgeldbescheid zu schicken (3 Monate wären ja am 20.04. rum)?

Die Frist ist unterbrochen.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 14:32:08 Uhr:


3. Ich habe das Fahrzeug bereits Anfang Januar abgemeldet (ich bin also nicht mehr der Halter), das Fahrzeug ist bis heute abgemeldet, und ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag von Ende Dezember, sodass ich also auch zum Zeitpunkt des Verstoßes weder Halter noch Besitzer des Fahrzeuges war. Jedoch ist der neue Besitzer ein guter Freund von mir, dessen Name ich niemals preisgeben würde (wäre ich dazu denn verpflichtet?).

Du musst schon wissen, was du willst. Der Kaufvertrag muss einige Jahre aufbewahrt werden. Wer meint ihn vorher entsorgen (oder verheimlichen) zu müssen hat keinen Beweis, dass er nicht mehr der Halter ist.

Da im Kaufvertrag höchstwahrscheinlich der Name deines Freundes steht, wirst du ihn automatisch belasten. Du bist nicht verpflichtet den wirklichen Halter zu benennen. Wenn du ihn nicht belasten willst, wirst du das Bußgeld zahlen müssen. Dem Ordnungsamt ist egal, von welchem Konto das Geld kommt.

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Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2020 um 05:33:56 Uhr:



Das Fahrzeug wurde vom "Eigentümer" längst entfernt, und nicht von der Stadt.

Genau das ist aber das Problem. Sicher wurde das Fahrzeug entfernt, aber eben zu spät. Das Ordnungsamt war weit vor der Entfernung vor Ort, damit ist die Sachlage aktenkundig.
Wer nun der Behörde das fällige Bussgeld zahlt, ist fast egal.
Vorschlag zur Güte: Der TE nimmt es auf seine Kappe, anschliessend teilen sich beide rein.

was kostet den so etwas?

Vermutlich um die 120€. Kann aber je nach Schwere bis 500€ erweitert werden.
Wenn womöglich noch Betriebsstoffe ausgelaufen sind, wirds noch teurer.

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 17:56:45 Uhr:


Mit welcher Strafe wäre denn zu rechnen? im Netz findet man von 30-400€ bis hin von 0 bis 3 Punkten alles mögliche.
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hab ich übersehen, Danke

Einfache FRage an den TE - ist der Käufer "greifbar"?
oder ist das ein "Horse with no Name"?

Roter Punkt - ist ja schon der Hinweis dass du was gemacht hast... - was du nicht durftest
DU weil ja der letzte Halter des Wagens du bist!

Zahlen macht Frieden...

Was man hinterher alles machen kann - ist sekundär.

Übrigens: Da das Fahrzeug schon abgemeldet war und somit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, wird das Abstellen auf öffentlichem Grund als -Sondernutzung- deklariert. Und die verjährt erst nach 6 Monaten.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 12. April 2020 um 08:33:50 Uhr:


Roter Punkt - ist ja schon der Hinweis dass du was gemacht hast...

Zitat:

@pacadi schrieb am 11. April 2020 um 23:25:30 Uhr:



es wurde nie ein roter punkt angebracht.

Verursacht Corona jetzt auch eine globale Leseschwäche?

Das wird ja von Tag zu Tag schlimmer hier.

da hast du mich falsch verstanden-
Der Rote Punkt imuss nciht angebracht werden!
Ist wie ein Strafzettel....

Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2020 um 05:33:56 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. April 2020 um 23:01:07 Uhr:


Wenn Umweltgefährdung hinzukommt, kann es noch deutlich teurer werden.

Ich liebe dieses Forum. Einer schriebt was ironisches, und der Rest diskutiert den Scherz aus.
Es kommt nichts mehr hinzu. Das Fahrzeug wurde vom "Eigentümer" längst entfernt, und nicht von der Stadt.

danke, du hast es verstanden

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. April 2020 um 00:20:42 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2020 um 00:04:43 Uhr:


Schon geht das selber Denken wieder los! 😉

Grüße vom Ostelch

Und schon wieder sind es die selben Gründe die dazu führen 😉 Unzureichende bzw. wage Informationen.

Unzureichende und vage Informationen zu Tatsachen konnte man in diesen Fall sicher durch nachfragen, nicht aber durch nachdenken herausfinden.😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. April 2020 um 07:48:47 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2020 um 05:33:56 Uhr:



Das Fahrzeug wurde vom "Eigentümer" längst entfernt, und nicht von der Stadt.

Genau das ist aber das Problem. Sicher wurde das Fahrzeug entfernt, aber eben zu spät. Das Ordnungsamt war weit vor der Entfernung vor Ort, damit ist die Sachlage aktenkundig.
Wer nun der Behörde das fällige Bussgeld zahlt, ist fast egal.
Vorschlag zur Güte: Der TE nimmt es auf seine Kappe, anschliessend teilen sich beide rein.

Man sollte Beiträge schon als ganzes lesen, und nicht nur einzelne Sätze...
Ich schrieb, dass keine weiteren Kosten, wie z.B. die Umweltgefährdung mehr hinzu kommen.

Ich frage mich gerade echt, wie man aus so einem langweiligen Problem, wo die Stadt nur ein Foto gemacht hat, eine 5 Seiten Diskussion entstehen kann. Das Fahreug ist im Besitz des Eigentümers. Keine Umweltgefährdung, keine Abschleppkosten... Noch nicht mal Punkte... Nur das kleine Bußgeld.

Der TE und sein Bekannter haben zwar zu spät reagiert um das Bußgeld zu vermeiden. Sie haben aber noch rechteitig reagiert um sich die Abschleppkosten zu sparen.

Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2020 um 12:18:50 Uhr:


Ich frage mich gerade echt, wie man aus so einem langweiligen Problem, wo die Stadt nur ein Foto gemacht hat, eine 5 Seiten Diskussion entstehen kann. Das Fahreug ist im Besitz des Eigentümers. Keine Umweltgefährdung, keine Abschleppkosten... Noch nicht mal Punkte... Nur das kleine Bußgeld...

Das wäre sicherlich

nicht

passiert, wenn alle relevanten Informationen bereits im Eröffnungsbeitrag zu finden gewesen wären.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. April 2020 um 12:21:03 Uhr:


Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn alle relevanten Informationen bereits im Eröffnungsbeitrag zu finden gewesen wären.

Welche relevanten Informationen haben denn gefehlt, um die Eingangsfrage nicht direkt beantworten zu können? BZW, welche releventen Informationen sind nach dem Eingangsbeitrag hinzu gekommen? 😕😕😕

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. April 2020 um 12:21:03 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2020 um 12:18:50 Uhr:


Ich frage mich gerade echt, wie man aus so einem langweiligen Problem, wo die Stadt nur ein Foto gemacht hat, eine 5 Seiten Diskussion entstehen kann. Das Fahreug ist im Besitz des Eigentümers. Keine Umweltgefährdung, keine Abschleppkosten... Noch nicht mal Punkte... Nur das kleine Bußgeld...

Das wäre sicherlich nicht passiert, wenn alle relevanten Informationen bereits im Eröffnungsbeitrag zu finden gewesen wären.

Das wäre sicherlich auch nicht passiert, wenn man die fehlenden relevanten Informationen einfach mal abgefragt und dann geantwortet hätte, statt munter drauflos zu fantasieren.

Grüße vom Ostelch

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