Anhängerlast T3
moin moin zusammen,
ich bau zur zeit in ne t3 doka bj 89 mit einem1,6td einen 90ps tdi motor ein :-)
meine frage ist nun kann ich dadurch auch die eingetragene anhängerlast erhöhen bzw eintragen lassen?? momentan sind 1.6 tonnen gebremst eingetragen... sind mit dem neuen motor 2tonnen drin oder bin ich dann defakto als wanderbaustelle auf derautobahn unterwegs?
danke für eure antworten
mit den normalen freundlichen und so :-)
reinhold
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32 Antworten
Zitat:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Kein Problem, die Stützlast von 50kg trägt er nicht aus seinen Achsen somit kann der Trailer auf der Waage bei der Kontrolle exakt 1100 kg wiegen, die 50 kg Stützlast liegen auf der Hinterachse des Zugwagens damit ist der Trailer nicht überladen worden, und das Ganze ist mit 1150 kg gelaufen.
doch oben schrieb einer mal was und dann plus Stützlast, was ja nicht in jedem Fall immer so stimmt das man die Stützlast zurechnen darf, war aber eigentlich auch mal Allgemein zur Info gedacht.
Hi Günter T3,
das traf in gewisser Weise auf den 220D der /8er Baureihe zu, das musste man ganz genau dem FZ Schein entnehmen.
Er durfte entweder 1100 kg incl. Stützlast oder 1100 excl. Stützlast ziehen, da war die Stützlast nicht für alle auf die Hinterachse des Zugwagens umgelegt worden.
Das hat Mercedes erst spät gemerkt und das 1975 auch gleich für den 240D mit geändert.
Wer noch die alte Zulassung hat, sollte sich die 50-75 kg noch holen
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Hi Günter T3,
das traf in gewisser Weise auf den 220D der /8er Baureihe zu, das musste man ganz genau dem FZ Schein entnehmen.
Er durfte entweder 1100 kg incl. Stützlast oder 1100 excl. Stützlast ziehen, da war die Stützlast nicht für alle auf die Hinterachse des Zugwagens umgelegt worden.
Das hat Mercedes erst spät gemerkt und das 1975 auch gleich für den 240D mit geändert.
Wer noch die alte Zulassung hat, sollte sich die 50-75 kg noch holen
den /8er hab ich ja zu meiner Jugendzeit gefahren, geniales Auto, da lag es aber an den Federn mit dem incl. excl. meine ich
VW hat mir dazu mal folgendes geschrieben (ist gekürzt):
...wir stimmen einer Erhöhung der Anhängelast zu. Voraussetzung ist ein einwandfreier Fahrzeugzustand. Der Hänger muß eine eigene Bremse haben. Die Erhöhung der Anhängelast ergibt sich aus der Tabelle...
Und in der Tabelle steht
51kW (JX) zGG bis 2500kg Anhängelast 2000kg bis 10% Steigung
Bei gleicher Bremse und sogar etwas Mehrleistung sehe ich hier also kein Problem.
Grüße
gerold
NA richtig
bei Gutachten über 2t und Freigabe von VW
Aber wer hat behauptet, dass ein Gutachten vorhanden ist.
Und Wo Steht das mit der Freigabe von VW bis 2 bzw 2,5t schwarz auf weiß ???
Es soll übrigens auch AHKs geben die einen D-Wert haben der keine 2t zulässt. Muss aber dazu sagen ist mir persönlich noch nicht unter gekommen.
Aber manche T3 mit JX haben auch nur 1,5t eingetragen.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Mahlzeit!Ausgang:Bus und Freigabe von VW über 2t Anhängelast,AHK mit Gutachten über 2t.
Die bekommst du eingetragen.
Ohne eigene D-Wert Berechnungen.
Wo steht das das ZZGG zu berichtigen ist?
In den Auflastungsgutachten.
Ich hab 3 St von 3 verschiedenen Anbietern.
Da steht in allen der Satzas ZZGG ist zu berichtigen.
Durch Erhöhung des GG hast du mehr Nutzlast.Is OK,kannste mehr reintun.
Machst du das darfst du aber trotz eingetragenen 2t Anhängelast den Hänger nur bis zum ZZGG beladen.
@Polo:Naja deine 3,1 GG sind ja auch etwas höher als Normal.
Hier wirste wahrscheinlich mit dem Wunsch beim Tüv erschlagen.
Freigabe von VW geht bei 2WD bis 2t,beim Syncro bis 2,5.
Und das nicht für alle Motorisierungen.
Gruß Frank!
Mahlzeit!Hi Andreas. Zu dem:
1. wer hat behauptet, dass ein Gutachten vorhanden ist.
2. Und Wo Steht das mit der Freigabe von VW bis 2 bzw 2,5t schwarz auf weiß ???
1.ich hab hier extra ein Ausgang(von mir aus auch Ausgangsbasis) geschrieben.
2. In einer Liste.Ich hab se als Ausdruck hier liegen.
Hab aber noch Unzählige Kopien von Fahrzeugbezogenen Antworten von VW.
Ich habe keinen Scanner,und wenn doch:Bin Compilegastheniker,also kann nich reinsetzen.
Nur die Liste ist in allen Foren bekannt.
Anscheinend nur hier nicht.
Gruß Frank!
Schade eigentlich
sone Liste währe mal interessant wenn die amtlich ist.
Fahrzeugbezogen würde ja bedeuten ich müsste jedes Fzg extra bei VW anfragen und würde ne schriftliche Bestätigung bekommen
Mich interessiert das auch aus eigenem Interesse weil ich temporär mal was ziehen muss wo besser keiner genau nachwiegt.
währe schon gut wenn man auf mehr wie 2t kommen würde.
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Mahlzeit!Hi Andreas. Zu dem:
1. wer hat behauptet, dass ein Gutachten vorhanden ist.
2. Und Wo Steht das mit der Freigabe von VW bis 2 bzw 2,5t schwarz auf weiß ???
1.ich hab hier extra ein Ausgang(von mir aus auch Ausgangsbasis) geschrieben.
2. In einer Liste.Ich hab se als Ausdruck hier liegen.
Hab aber noch Unzählige Kopien von Fahrzeugbezogenen Antworten von VW.
Ich habe keinen Scanner,und wenn doch:Bin Compilegastheniker,also kann nich reinsetzen.
Nur die Liste ist in allen Foren bekannt.
Anscheinend nur hier nicht.
Gruß Frank!
Mahlzeit!Ok ich arbeite dran.Mal sehen wer es mir einscannt und dann hier reinstellt.Nur such mal in den Foren,das ist irgendwo abgelegt.
Wenns schnell für Dich sein soll mach die Anfrage bei VW.Viele Tüvis wollen es Fahrzeugbezogen.
Nur bei 2WD is Schluß bei 2t.Nur die Synros können bis 2,5t.
Gruß Frank!
Zunächst mal, Frank hat recht.
VW-Service möchte zu derartigen Fragen immer die Fahrgestellnummer, da es bei den verschiedenen Modellen und Baujahren schon Unterschiede gibt.
Von VW-Service gibt es ein Gutachten vom TÜV Nord zur Anhängelast und -erhöhungen. Die Liste, von der Frank schreibt, ist eine Zusammenfassung aus dem Gutachten, wenn ich mich recht erinnere. Ob dort auch Einzelabnahmen erfasst sind, kann ich nicht sagen.
Auch kann man (extra) vom VW-Service, je nach Baujahr, eine Freigabe der Stützlasterhöhung auf 100 kg erhalten. Erst ab Baujahr 1990 waren es serienmäßig 100 kg. Für meinen 89er Syncro habe ich ohne Probleme ebenfalls die 100 kg von VW bescheinigt bekommen. Natürlich muss auch die AHK vom Hersteller für die jeweilige Stützlast zusätzlich freigegeben sein.
Das VW-/TÜV-Gutachten bezieht sich ausschließlich auf Busse mit Originalmotoren, also keine Fremdmotoren.
Auch gibt das Gutachten je nach ABE des T3 und seiner Motorisierung unterschiedliche Anhängelasterhöhungen, teilweise mit Auflagen für Modifizierungen, an bzw. frei.
So erhält von VW auch nicht jeder Syncro nach VW die 2,5 to! Zum Beispiel erhält ein MV dort keine 2,5 to, aber ein DG bekommt sie, wenn Tank und Benzinleitungen zusätzlich isoliert werden. Für den JX werden sie, wenn ich mich gerade recht erinnere, nur in einer kurzen Baujahrphase freigegeben, ansonsten wieder nicht.
Einzelfreigaben von TÜV-Prüfern auf 2,5 to gibt es aber auch für Syncros, die nach VW-Gutachten es nicht bekommen würden.
Kurzfassung, es gibt ein VW-Gutachten vom TÜV-Nord für alle T3 (mit Original-Fahrwerk sowie Motor) mit recht unterschiedlichen Erhöhungs-Freigaben. Erhältlich bei VW-Service. Wer mit (nach) diesem Gutachten keine Erhöhung bekommt, muss dies über eine Einzelfreigabe beim TÜV versuchen.
Gruss
Nachtrag
Vielleicht hilft das
http://boltze.dyndns.org/zip/AHK-Freigabe.zip
Gruss
Auch wenn der beitrag schon älter ist...
Was geht denn nun wirklich?
Zuggesamtgewicht ?
Maximale Anhängelast ?
etc
Ich fahre bis jetzt einen Sharan V6
Würde gerne umsteigen auf einen T3, mein Wohnwagen wiegt aber 1600kg, mit der Serienanhängelast geht da wohl nix!
Würd mir gern einen T3 holen, mit großem Auftstelldach... ob Diesel oder Benziner mit Gas ist mir erstmal gleich...
Gas könnte ich auch selber nachrüsten!
Alles halb so wild.
Aber die Lasten wären interessant zu wissen!!!
Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt!
LG
René
1600kg tatsächliches Gewicht?
Kein Problem, Anhängekupplung mit 75 oder 100kg montiert, da kann Dir keiner was. 25kg an Anhängelast überschreitung, im Extremfall sind es 1,6% da gibts nichts für die Stadtkasse
Stützlast ist keine Anhängelast, da kann Dir keiner was, ist der Caravan schwerer besteht die Möglichkeit der Auflastung der Anhängelast von 1750 bis 1900kg, ist aber von der Motorisierung des T3 abhängig.
Zuggesamtgewicht, wie im T4 in Papieren von bis zu 4500kg genannt kenne ich für den T3 so nicht.
Hallo René,
viele T3 haben 2000kg eingetragen, damit ist es kein Problem. Musst halt nur so einen suchen. Zu Beachten ist dabei, dass der T3 eine Gesamtgespannbegrenzung hat, die zwar auf dem Typschild, nicht aber in den Papieren eingetragen ist. Sie beträgt 3890kg (2390kg T3 Ges.Gew. + 1500kg Anhängelast)
Die Seriendiesel sind mit max. 70PS etwas schlapp für Deinen WoWa. Ich fahre einen 2.1er Benziner mit LPG und ziehe meinen Bürstner damit problemlos (Na gut, ist etwas kleiner, als Deiner). Die Alternative sind Motorumbauten (z.B. TDI oder 2E Benziner). Mit denen dürfte es auch ganz gut gehen.
Viele Grüße
Baumi
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Mahlzeit!Es gibt generell von VW eine freigabe für den JX auf 2T Anhängelast.
Dies ist den meisten Tüvis auch bekannt.wenn du zB mit einer Westfalia AHK mit 2t hinfährst kriegste die auch eingetragen.
@Tester69:Bringste da nich etwas durcheinander?
Meines Wissens nach wird die Anhängelast in Abhängigkeit von der zulässigen Gesamtmasse ermittelt.
Wir haben mal ne Caravelle auf 2801 aufgelastet und 2 Tonnen Anhägelast eingetragen bekommen mit nem 70 PSer
Sorry,aber Blödsinn.Deine eingetragene Anhängelast hat nix aber auch gar nix mit der Auflastung zu tun.
Und durch deine Auflastung erhöht diese sich auch nicht.
Hast du 2 T eingetragen bleibts bei der Auflastung auch dabei.
NURas ZZGG wird angegeben und begrenzt.
Das heißt:wenn du vorne die 2,805t ausreizt darfst du den Hänger nicht mehr voll beladen.
Umgekehrt genauso.
Gruß Frank!
qualifizierte aussage ,dem kann ich mich nur anschliessen