Anhängerkupplung
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, ob sich die Anhängerkupplung ab Werk für den Passat wirklich lohnt. Sie soll immerhin knapp 900 EUR kosten. Ist es da nicht günstiger die nachträglich anbringen zu lassen? Meist kosten die AHK doch nur maximal 300-400 EUR?
Hat da jemand vielleicht genauere Infos zu?
25 Antworten
...ist doch toll....wenn man ein Gläubiger Mensch ist...😁
Ich habe das bei meinem Multivan, weil ich die starre Kupplung so hässlich fand...mittlerweile habe ich einen Kupplungsschoner in Wagenfarbe und sie seit 2 Jahren nicht mehr abmontiert, weil ich froh bin, dass sie dran ist !
Das hat auch den Vorteil, dass in der Stadt die anderen Autos nicht so dicht dran parken...😁
Mein Sharan habe ich auch mit der schwenkbaren bestellt...mein Bruder hat das im Passat....GENIAL
Das hat auch den Vorteil, dass in der Stadt die anderen Autos nicht so dicht dran parken...😁
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Hi!
Ist es nicht so, dass eine abnehmbare AHK auch abgenommen werden muss? Stichwort:Schadensminimierung!
Gruß
moodus
Zitat:
Original geschrieben von moodus
Das hat auch den Vorteil, dass in der Stadt die anderen Autos nicht so dicht dran parken...😁
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Hi!
Ist es nicht so, dass eine abnehmbare AHK auch abgenommen werden muss? Stichwort:Schadensminimierung!
Gruß
moodus
Hab ich auch schon gehört...aber wo liegt den die Zumutbarkeitsgrenze zwischen 2 AHK Einsätzen ?
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Zitat:
Original geschrieben von moodus
Ist es nicht so, dass eine abnehmbare AHK auch abgenommen werden muss? Stichwort:Schadensminimierung!
Nein.
Dass eine abnehmbare AHK bei Nichtverwendung generell abgenommen werden muss, ist ein weit verbreiteter und nicht auszurottender Unsinn. Richtig ist, dass eine abnehmbare AHK bei Nichtverwendung nur dann abgenommen werden muss, wenn sie das Kennzeichen verdeckt.
Wann verdeckt eine AHK das Kennzeichen? Die hat doch die gleiche Kupplungskopfhöhe wie die fest montierten. Das Kennzeichen verdecken kann sie eigentlich nur wenn ein Fahrradträger oder sowas drauf montiert ist und dann muss man ja sowieso ein zusätzliches Kennzeichen montieren.
Von einer Abnehmpflicht habe ich auch noch nie etwas gehört. Hatte lange Jahre eine abnehmbare beim 3B, jetzt die ab Werk bestellte elektrisch anklappbare. Die ist allerdings bei Nichtgebrauch immer angeklappt.
Zitat:
Original geschrieben von bholmer
Wann verdeckt eine AHK das Kennzeichen?
Wenn z.B. das Kennzeichen unterhalb der Stoßstange angebracht ist. Außer dem alten Opel Meriva fällt mir da jetzt nichts aktuelles ein. Für den Passat gilt das aus bekannten Gründen natürlich nicht!
Zitat:
Hatte lange Jahre eine abnehmbare beim 3B, jetzt die ab Werk bestellte elektrisch anklappbare. Die ist allerdings bei Nichtgebrauch immer angeklappt.
So ist es auch bei mir. Allerdings nicht wegen dieser Unsinnsbehauptung sondern vielmehr weil man sich dann nicht die Schienbeine blau stößt. Außerdem sieht es eleganter aus.
Zitat:
Original geschrieben von Bauernfreund
Wenn z.B. das Kennzeichen unterhalb der Stoßstange angebracht ist. Außer dem alten Opel Meriva fällt mir da jetzt nichts aktuelles ein. Für den Passat gilt das aus bekannten Gründen natürlich nicht!Zitat:
Original geschrieben von bholmer
Wann verdeckt eine AHK das Kennzeichen?
mein damaliger Toyota RAV4 hatte auch ne abnehmbare westfalia AHK und man mußte sie nach benutzung abbauen,weil auch dort das kennzeichen verdeckt wurde,außerdem bekam man dadurch auch die hecktür nicht geöffnet
Der Polizei ist das wohl egal! Der Versicherung im Schadensfall sicherlich nicht.
Dazu ein Link .
lg moodus
Zitat:
Original geschrieben von moodus
Der Polizei ist das wohl egal! Der Versicherung im Schadensfall sicherlich nicht.
Dazu ein Link .lg moodus
Da steht aber kein Paragraph der StVO...und gegen Schmutz am Hosenbein hilft ein Gummi- oder Tennisball.....
Zitat:
Original geschrieben von moodus
Der Polizei ist das wohl egal! Der Versicherung im Schadensfall sicherlich nicht.
Dazu ein Link .lg moodus
Was unterscheidet die abnhembare AHK bis auf die Tatsache, dass sie abnehmbar ist von einer fest verbauten? In nichts! Abgesehen davon, dass es in der Natur der Dinge liegt eine abnhembare AHK auch abzunehmen, wird eine Versicherung Probleme haben hier schlüssig zu argumetieren. Ich für meinen Teil habe das mal mit meinem Versicherungsmokel durchgekaspert, da mich dieser Artikel verunsicherte. Mir ist schriftlich bestätigt worden, dass mein Versicherer eine abnehmbare AHK nicht als Grund für eine Mindererstattung im Schadensfall anführt.