Anhängerkupplung Polo GTI
Hallo Polo Experten,
ich hätte mal ne ungewöhnliche Frage. Ist es möglich beim GTI eine Anhängerkupplung nachzurüsten? Beim Highline gibt es die ja ab Werk, aber beim GTI gibts leider nichts. Ich könnte mir vorstellen das der fake Diffusor hierbei Probleme machen wird.
Das hier soll keine Troll-Frage sein, es gibts nunmal Hobbies (Segelfliegen) da muss man Anhänger ziehen.
Danke.
Grüße
Xidder
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber ich kann es mir nicht verkneifen....
Klar gibts den Polo GTI auch mit Anhängerkupplung ;-).
69 Antworten
VW hat sich die Sache aber Typisieren lassen.
Den in meinem GTI Fahrzeugschein ist von Werk aus eine AHK Eingetragen.
Auch wenn keine dran ist.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von millo
Hat denn nun schon einer eine AHK beim GTI verbaut ????😕😕
Natürlich eine abnehmbare AHK !!!😁BILDER ???? 😕😕
Erstmal den Wagen bekommen, dann nach ner Kupplung schauen.
Zitat:
Original geschrieben von Xidder
Erstmal den Wagen bekommen, dann nach ner Kupplung schauen.Zitat:
Original geschrieben von millo
Hat denn nun schon einer eine AHK beim GTI verbaut ????😕😕
Natürlich eine abnehmbare AHK !!!😁BILDER ???? 😕😕
Mich würde das mal interessieren, wei es aussieht ein GTI Polo mit Anhänger! So, schön mit 80 km/h, so nach dem Motto:
eher so
*KLICK*
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Zitat:
Original geschrieben von digibär
Oder so:
Jetzt weiß ich wofür die 180 PS sind, nur bergauf reichen die dann wohl auch nicht! 😁 Köstlich die Bilder und Links!
THX!
Thommy2807:
Zitat:
VW hat sich die Sache aber Typisieren lassen.
Den in meinem GTI Fahrzeugschein ist von Werk aus eine AHK Eingetragen.
Auch wenn keine dran ist.
Dann poste doch mal, was da genau drin steht zum Thema AHK!
schon mal vorab:
Beim älteren 1,2TSI-Polo stand dazu auch alles mögliche in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, u.a.:
Anhängelasten, Stützlast, Zusatzachslasten bei Anhängerbetrieb.
Nützte trotzdem nichts, denn es gibt, nach meinem bisherigen Wissen, für die älteren Polo-1,2TSI's bis jetzt keine AHK die von VW freigegeben ist.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Thommy2807:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Dann poste doch mal, was da genau drin steht zum Thema AHK!Zitat:
VW hat sich die Sache aber Typisieren lassen.
Den in meinem GTI Fahrzeugschein ist von Werk aus eine AHK Eingetragen.
Auch wenn keine dran ist.schon mal vorab:
Beim älteren 1,2TSI-Polo stand dazu auch alles mögliche in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, u.a.:
Anhängelasten, Stützlast, Zusatzachslasten bei Anhängerbetrieb.Nützte trotzdem nichts, denn es gibt, nach meinem bisherigen Wissen, für die älteren Polo-1,2TSI's bis jetzt keine AHK die von VW freigegeben ist.
Im Anhang ein Bild meiner Zulassungsbescheinigung Teil II
Ist wie oben Erwähnt ein GTI mit Eingetragener AHK ab Werk, haben tut er keine.
Grüße
Also eingetragen ist keine AHK, wie man aus Punkt 22 ersehen kann, denn sonst würde dort nicht- Wahlweise laut EGTG- stehen-. Bei werksseitig eingetragener AHK sieht das noch etwas anders aus. Ich habe so eine.
deine Eintragungen unterscheiden sich, bis auf die Zahlenwerte (kg-Werte) und die Begrenzung des Gespanngewichts unter Punkt 22 nicht von denen, der mit vorliegenden Bescheinigung für einen 1,2TSI, bei dem es, wie schon geschrieben, bis jetzt keine Freigabe für eine AHK gibt.
Das sagt natürlich nichts darüber aus, dass es bei dir genau so ist, aber es besagt, dass deine Eintragungen nicht ausschließen, dass es bei dir auch so sein k ö n n t e.
Klarheit bringt nur eine gezielte Beauftragung eines VW-Händlers, dir eine AHK nach zu rüsten. Dann muss VW Farbe bekennen.
Da muss sich dann aber ein anderer finden🙂
Ich habe eine AHK am Golf VI und brauche am Polo keine.
Dachte halt das dies ein Indiz dafür ist das VW schon mal mit einem Polo GTI mit AHK
irgendwo vorstellig war um diese zu Typisieren.
Ich hoffe ich konnte trotzdem Helfen.
www.kupplung.de/Anhaengerkupplungen.html?VIEW=PList Hatte eingegeben 0603 ATJ.
www.kupplung.de/konfigurator.html?...
Ob ihr das sucht, meint?? Oder bin ich da verkehrt?
Ich wollte mir zuerst den Polo 1,2TSI bestellen.
Für den gab es laut Konfigurator damals keine AHK, genau wie jetzt für einige Polo-Modelle auch, inkl. des GTI.
der VW-Händler wollte mir, da es ja eine mechanisch passende AHK gab, diese nach Auslieferung des neuen Polos anbauen. Als ich dazu eine schriftliche Vereinbarung haben wollte, hatte er sich noch mal "genauer" erkundigt und letztendlich die Anweisung vom Werk erhalten, keine AHK zu montieren, da diese "noch" nicht freigegeben war. (sie wurde m.E. bekanntlich nie freigegeben)
Zu dem Zeitpunkt hatte ich weiter recherchiert. Rameder bot damals eine AHK für den Polo 6R ohne einen besonderen Hinweis an. Dabei handelte es sich um die damals werkseitig montierte Westfalia-Kupplung.
Um mir Klarheit zu verschaffen, hatte ich dann bei Westfalia nach gehakt und letztendlich mussten die auch zugeben, dass diese AHK laut Werk "noch" nicht an den Polo-1,2TSI montiert werden darf.
Von daher wäre ich vorsichtig, wenn VW nur bei bestimmten Motorisierungen/ Ausführungen eines Modells keine AHK's anbietet, egal was Rameder schreibt!
Wer auf eine AHK bei solchen Modellen wert legt, sollte sich v o r h e r direkt und schriftlich bei VW erkundigen. Alles andere zählt leider nicht.
Bei mir war das dann auch der ausschlaggebende Grund, mir einen Golf mit der gleichen Motorisierung zu holen.
Also von Westfalia gibt es eine AHK für den GTI Sogar mit Zeichnung für den Ausschnitt in der GTI Stoßstange
http://www.westfalia-automotive.de/.../a321748691101-321740.pdf
Das sieht dann schon mal gut aus. Wenn dann auch offiziell unter der EGTG der AHK der Polo GTI aufgeführt ist, wird es sogar noch besser.
Das wäre dann die rechtliche Seite.
Die rechtliche Seite war früher beim Polo 1,2TSI auch nicht anders, denn wenn der Fahrzeughersteller die ganzen bereits aufgezählten Dinge, inkl. "AHK w.w. laut EGTG" in die amtlichen Papiere schreibt und Westfalia auch damals eine AHK für den Polo 6R mit TG anbot, die den 1,2TSI definitiv nicht ausgeschlossen hatte, war da wohl laut STVZO nicht viel dran zu rütteln.
(Interressant wäre mal zu wissen, ob es dieses Angebot ohne Einschränkungen in Bezug auf die ersten 1,2TSI's immer noch gibt.)
Wie es denn aber mit der Gewährleistung aussieht, wenn ein Motorschaden auftritt, ist dann eventuell eine noch etwas andere Sache. Der neuere Polo 1,2TSI hat ja anscheinend eindeutig techn. Veränderungen gegenüber der älteren Ausführung.
Egal was Bosal, Westfalia usw. schreiben oder sagen:
Ich würde mir bei einem Polo-Modell, für das der Hersteller keine AHK anbietet, in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung holen, dass die Montage nachträglich erlaubt ist oder mir von einem VW-Händler die AHK montieren lassen.
Manchmal reicht es auch schon, bei VW mal nach zu fragen, ob es dort eine Nachrüst-AHK für das entsprechende Modell gibt. Für den älteren 1,2TSI-Polo konnte nämlich damals bei VW keine AHK gefunden werden.