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Anhänger zulässig?

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)

Hallo zusammen,

ich möchte gerne einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung mit einem Golf 7 Variant ziehen. Leider kenne ich mich mit dem Thema Anhänger/Anhängelast etc. nicht gut aus - und es kommt hinzu, dass ich nur einen B-Führerschein habe, das Gespann also nur 3,5 Tonnen wiegen darf.

Ich hänge mal meinen (anonymisieren) KFZ-Schein an... Der Golf hat bislang keine AHK, soll aber vom Freundlichen eine abnehmbare nachgerüstet bekommen.

Meine konkrete Frage lautet, ob ich einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen kann - mit führerscheinklasse B und diesem Zugfahrzeug. Da gibt es ja diverse Regeln bzgl. Gewicht des Hängers, welches auch vom (Leer?)gewicht des Zugfahrzeugs etc. abhängt...

Ich danke sehr für hilfreiche Kommentare (bitte nicht zur Sinnhaftigkeit, einen solchen Anhänger mit einem Golf zu ziehen)!

LG
dgaro

Beste Antwort im Thema

Was aber sicherlich hier niemand bestreitet und auch vom Fragesteller mit seinem Fahrzeug nicht zu erwarten ist. 😉

45 weitere Antworten
45 Antworten

Ich will da noch kurz eine Frage einwerfen.
Das mit den 3,5 t Gesamtmasse sollte klar sein.

Wie ist das eigentlich mit der Stützlast?
Diese muss man doch auch berücksichtigen eigentlich oder?

@Deti4000 hat hier wohl die einzige korrekte und vollständige Antwort gegeben.
Mit dem wichtigen Detail, dass bei Wohnwagen nur der Faktor 1.0 für die 100er-Zulassung gilt!

Mein Nicht-Variant ist leichter, hat aber weniger zulässiges Gesamtgewicht (1890kg). Mein Wohnwagen hat ein zul. Gesamtgewicht von 1700kg. Dementsprechend wäre ich bei 3590kg zul. Gesamtgewicht des Gespannes. Für die 90kg muss ich dann entweder den B96 machen, mit dem ich dann das erlaubte Gesamtgewicht des Gespanns auf 4250kg erhöhe.
Erfordert 7 Fahrstunden, aber keine Prüfung.
Der BE erfordert 5 Sonderfahrstunden (+2 da die erste und letzte Fahrstunde keine Sonderfahrstunde sein darf) und eine praktische Prüfung. Erste Hilfe-Kurs & Sehtest vorausgesetzt.

Die Anhängelast darf bis 12% Steigung 1600 und bis 8% 1800 Kilogramm betragen. Limitiert wird das Ganze (theoretisch) dann aber noch durch die "Technisch zugelassene Gesamtmasse der Zugkombination", die bei 3525kg bis 12% und 3725kg bis 8% liegt.
In beiden Fällen kann ich den Golf noch vollständig bis zum zul. Gesamtgewicht von 1890kg beladen:
12%: 3525 - 1600 = 1925
8%: 3725 - 1800 = 1925

Für mich heißt das: Für meinen Wohnwagen muss ich B96 oder BE machen.
Die 100km/h Zulassung setzt ein Zugfahrzeug mit 1,7t Leergewicht voraus 🙄
Belade ich den Hänger voll, darf ich nur bis 8% Steigung ziehen.

Bzgl. Stützlast:
Die steht im Schein und ist mit 80kg angegeben. Da gibt es nicht viel zu rechnen 😉

Nochmals vielen Dank für alle Antworten. Das mit den 100 km/h ist zwar auf den ersten Blick ärgerlich, da wir aber knapp vor Österreich wohnen und meist in den Süden fahren, ist das nicht so relevant. Der Aufkleber hat in anderen Ländern keine Wirkung, dort gelten immer die national zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (egal, ob 100 km Zulassung oder nicht)

Zitat:

@.Maxi. schrieb am 19. August 2019 um 10:42:08 Uhr:


Wie ist das eigentlich mit der Stützlast?
Diese muss man doch auch berücksichtigen eigentlich oder?

Natürlich.

1. Die Stützlast muß (meist) >25 kg sein, die zulässige max. Stützlast darf nicht überschritten werden.

2. Die tatsächliche Stützlast wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zugeordnet.

3. Die tatsächliche Stützlast darf -ausschließlich zur Ermittlung der Anhängelast!- vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden.

Zur Verdeutlichung siehe z.B. die drei Fallbeispiele hier (soll keine Werbung für Cosmos sein):
https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/

Patrick

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Also muss ich auch die Stützlast immer vergleichen mit der meiner anklappbaren AHK.

Super. Danke für den Tipp.
Dann hätt ich den Anhänger letzens sowieso richtigerweise nicht ziehen dürfen. Somit alles richtig gemacht.

Zitat:

@.Maxi. schrieb am 19. August 2019 um 12:23:27 Uhr:


Also muss ich auch die Stützlast immer vergleichen mit der meiner anklappbaren AHK.

Vergleichen muß man eigentlich nicht. Man muß die tatsächliche Stützlast messen und darf die max. zulässige nicht überschreiten.
max. Stützlast von Anhänger und Zugfahrzeug dürfen durchaus verschieden sein. Es zählt der kleinere der Werte.
Die Stützlast kann man (zumindest bei einachsigen Hängern) immer durch die Ladungsverteilung beeinflussen. Bzw. man muß durch korrekte Beladung sicherstellen, dass die Stützlast passt.

Patrick

Kleiner Tipp, die Stützlast so hoch wie zulässig wählen, dann ist das Fahrverhalten am besten.
Und so wenig schwere Last wie möglich im Heck des Wohnwagens und wenn, so tief wie möglich.

Den Aufkleber mit Tempo 100 würde ich mir immer holen. Da hat man einfach „den ersten Blick der Polizei“ befriedigt, wenn man beim Überholen doch mal schneller ist.

Hallo zusammen.

Ich hänge meine Frage mal hier an und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Darf ich am Golf 7 TDI FWD mit DCC (damit wohl 100km/h mit Anhänger möglich) einen normalen 750kg-Anhänger mit 100kmh auf der AB ziehen oder gibt es da etwas zu beachten?

Besten Dank im Vorraus

Edit: Habe damals noch den FS gemacht, wo bis 7,5t gefahren werden durfte

Wenn ungebremst, dann nein. Der Golf ist da leider zu leicht. Selbst mein Multivan ist für meinen ungebremsten 750er Humbaur ein paar Kilo zu leicht.

Ach schade...der Anhänger ist ungebremst :-(

Was nutzt mir denn die 100kmh-Möglichkeit Dank DCC überhaupt? ...weißt du das eventuell?

Dankeschön

Fzgschein

Wieso 100km/h wegen DCC? Mein Sportsvan 2.0tdi 150PS mit DSG mit einer Anhängelast von 1,6/1,8t durfte Wohnwagen mit einem ZGG <|= des Leergewichts mit 100km/h ziehen. Das Fahrwerk war ein konventionelles Stahlfahrwerk.
Das ist kein Unterschied zu meinem Alltrack 2.0tdi mit DSG und 184PS und 2t Anhängelast - der hat das DCC Fahrwerk aber das hat keinen Einfluss auf die 100km/h Zulassung. ABS ist eine Voraussetzung dafür. Gebremst beim Leergewicht PKW - ZGG WoWa 1:1, beim gebremsten Anhänger 1,2:1. Bei einem ungebremsten 750kg Anhänger muss das Leergewicht vom Zugfahrzeug ab 2,5t haben.
Mein 750kg Anhänger und der Wohnwagen haben beide eine 100km/h Zulassung. Fahren darf ich aber nur 80km/h im Gespannbetrieb. Aber das ist alles nur in D von Interesse. Sobald man im Ausland fährt sollte man sich vorher über die dort geltenden Regeln informieren. Die Strafen dort sind eigentlich immer deutlich empfindlicher. Ich wurde aber in D bisher noch nie angehalten, wenn ich mit einem Gespann 100km/h gefahren bin. In der Woche ist das auch eher selten der Fall, da suche ich mir einen zügig fahrenden LKW und hänge mich mit der ACC daran, sonst ist mir das für wenige km/h mehr einfach stressig andauernd die Spur wechseln zu müssen.
Sinnig sind bei regelmäßigem Gespannbetrieb - auch mit DCC - Zusatzfedern an der Hinterachse - ich nutze die von MAD und fahre den WoWa mit etwas über 80kg Stützlast, da das Gespann so am besten läuft. Der Golf sinkt an der HA nicht ein und schwingt auf Bodenwellen nicht nach.

Zitat:

@HotChiliRed schrieb am 10. März 2025 um 21:05:45 Uhr:


einen normalen 750kg-Anhänger mit 100kmh auf der AB ziehen oder gibt es da etwas zu beachten?

Was es zu beachten gibt hat im Schein/ZB deines Anhängers zu stehen. Wenn der eine 100er Zulassung hat steht da genau welche Voraussetzungen für das Zugfahrzeug gelten. 😉

Sofern der 750kg ungebremst ist wovon ich mal ausgehe wird das nicht passen weil der Gewichtsfaktor in der 9. AunsVO zur StVO (da steht der 100er Kram drin) ein LEERgewicht des Zugfahrzeuges von 2500kg erfordert, das hat aber kein Golf.

DCC hat nichts mit der 100er Geschichte zu tun sondern das Anhänger-ESP. Das ändert den Gewichtsfaktor bei gebremsten Anhängern analog zu einer Stabilisierungskupplung.

Vielen Dank an dieser Stelle für eure Antworten & Mühen. Ich kann nicht alles 100%ig nachvollziehen aber weiß nun ganz klar, dass ich die 800Kilometer am WE mit dem 750kg-Anhänger welcher mit lediglich 140kg beladen wird, nun mit 85kmh statt 105kmh fahren muss :-((

Danke an euch alle für eure Erklärungen

Zitat:

@HotChiliRed schrieb am 11. März 2025 um 20:41:00 Uhr:


Vielen Dank an dieser Stelle für eure Antworten & Mühen. Ich kann nicht alles 100%ig nachvollziehen aber weiß nun ganz klar, dass ich die 800Kilometer am WE mit dem 750kg-Anhänger welcher mit lediglich 140kg beladen wird, nun mit 85kmh statt 105kmh fahren muss :-((

Danke an euch alle für eure Erklärungen

Bis 10 kmh drüber gehts eigentlich

Asset.JPG

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 11. März 2025 um 22:12:50 Uhr:


Bis 10 kmh drüber gehts eigentlich

Scheinbar jedoch veraltete Tabelle...mittlerweile 58,50 außerorts bis 10kmh drüber

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