Anhänger zulässig?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne einen Wohnwagen mit 100 km/h Zulassung mit einem Golf 7 Variant ziehen. Leider kenne ich mich mit dem Thema Anhänger/Anhängelast etc. nicht gut aus - und es kommt hinzu, dass ich nur einen B-Führerschein habe, das Gespann also nur 3,5 Tonnen wiegen darf.
Ich hänge mal meinen (anonymisieren) KFZ-Schein an... Der Golf hat bislang keine AHK, soll aber vom Freundlichen eine abnehmbare nachgerüstet bekommen.
Meine konkrete Frage lautet, ob ich einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen kann - mit führerscheinklasse B und diesem Zugfahrzeug. Da gibt es ja diverse Regeln bzgl. Gewicht des Hängers, welches auch vom (Leer?)gewicht des Zugfahrzeugs etc. abhängt...
Ich danke sehr für hilfreiche Kommentare (bitte nicht zur Sinnhaftigkeit, einen solchen Anhänger mit einem Golf zu ziehen)!
LG
dgaro
Beste Antwort im Thema
Was aber sicherlich hier niemand bestreitet und auch vom Fragesteller mit seinem Fahrzeug nicht zu erwarten ist. 😉
45 Antworten
Das war nicht notwendig- hatte ich ja auf dem Foto bereits eingestellt.
Wir brechen das jetzt hier ab und du kannst gerne anhängen was immer du möchtest.
Ich bin jetz hier raus.
PS = Vielleicht liest hier ja zb. ein Fahrlehrer mit und kann es ergänzend kommentieren .
Schönen Abend noch
Mario
Was aber sicherlich hier niemand bestreitet und auch vom Fragesteller mit seinem Fahrzeug nicht zu erwarten ist. 😉
An alle Antwortenden vielen Dank. Ich schlussfolgere aus Euren Infos und den Links, dass das mit dem 1,5 Tonnen Wohnwagen in meinem Fall auch mit B-Führerschein passt. Eigentlich (zumindest was die Formalien betrifft) super Zugfahrzeug der Golf Variant, wenn man wegen seinem Führerschein unter den 3,5 T bleiben muss.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Hugoratte schrieb am 18. August 2019 um 19:21:12 Uhr:
3,5 Tonnen gesamtmasse dürfen auch mit dem bis zu 750 Kilo Anhänger nicht überschritten werden!
Deine Aussage ist m.E. nicht richtig.
Dein unterstrichener Text gilt nur für die 2. Alternative nach dem 'oder'.
Sonst würde die Unterscheidung in Anhänger bis 750 kg und darüber keinen Sinn machen.
Zitat:
@dgaro schrieb am 18. August 2019 um 19:31:46 Uhr:
An alle Antwortenden vielen Dank. Ich schlussfolgere aus Euren Infos und den Links, dass das mit dem 1,5 Tonnen Wohnwagen in meinem Fall auch mit B-Führerschein passt. Eigentlich (zumindest was die Formalien betrifft) super Zugfahrzeug der Golf Variant, wenn man wegen seinem Führerschein unter den 3,5 T bleiben muss.
Dann hast du die Erweiterungen zur Klasse B ? ansonsten wäre bei 750Kg die Grenze .
Mfg Mario
Ich habe gerade mit dem Vater eines Kumpels (Fachanwalt für Verkehrsrecht) telefoniert, und @Hugoratte und @Mariolix haben recht. Gemäß §6 Fahrerlaubnisverordnung darf das Gespann auch mit einem 750 kg Anhänger 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 18. August 2019 um 19:39:58 Uhr:
Zitat:
@dgaro schrieb am 18. August 2019 um 19:31:46 Uhr:
An alle Antwortenden vielen Dank. Ich schlussfolgere aus Euren Infos und den Links, dass das mit dem 1,5 Tonnen Wohnwagen in meinem Fall auch mit B-Führerschein passt. Eigentlich (zumindest was die Formalien betrifft) super Zugfahrzeug der Golf Variant, wenn man wegen seinem Führerschein unter den 3,5 T bleiben muss.
Dann hast du die Erweiterungen zur Klasse B ? ansonsten wäre bei 750Kg die Grenze .
Mfg Mario
Nein, ich habe nur B (und noch C1 aber das ist hier nicht hilfreich). Ich meinte mit B darf das Gespann insgesamt 3,5 T nicht überschreiten, wenn der Anhänger über 750 kg wiegt... was hier ja der Fall ist.
Auto (maximal) 1910 kg lt Schein
Anhänger (maximal) 1500 kg
SUMME = 3410 kg
Zitat:
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das ist der offizielle Gesetzestext, du darfst also auch deinen Wohnanhänger mit dem Führerschein Klasse B ziehen 🙂
Bei BE wäre dann die zul. Gesamtmasse PKW oder LKW max. 3500 kg und Anhänger max. 3500 kg.
Zitat:
@dgaro schrieb am 18. August 2019 um 19:46:18 Uhr:
Zitat:
@Mariolix schrieb am 18. August 2019 um 19:39:58 Uhr:
Dann hast du die Erweiterungen zur Klasse B ? ansonsten wäre bei 750Kg die Grenze .
Mfg Mario
Nein, ich habe nur B (und noch C1 aber das ist hier nicht hilfreich). Ich meinte mit B darf das Gespann insgesamt 3,5 T nicht überschreiten, wenn der Anhänger über 750 kg wiegt... was hier ja der Fall ist.Auto (maximal) 1910 kg lt Schein
Anhänger (maximal) 1500 kg
SUMME = 3410 kg
Das ist ja soweit richtig aber dann darfst du das Gespann so nicht fahren !
Das eine betrifft die Zulässigkeit was das Gespann angeht aber für den 1500Kg Anhänger musst du wohl vorher noch mal zur Fahrschule ! Einfach dort mal kurz nachfragen.
MfG Mario
Zitat:
@Guile45 schrieb am 18. August 2019 um 19:43:51 Uhr:
Ich habe gerade mit dem Vater eines Kumpels (Fachanwalt für Verkehrsrecht) telefoniert, und @Hugoratte und @Mariolix haben recht. Gemäß §6 Fahrerlaubnisverordnung darf das Gespann auch mit einem 750 kg Anhänger 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Glaube ich jetzt einem Anwalt oder dem TÜV Nord?
https://www.google.de/url?...
Hier die nächste Seite, die meine Aussage bestätigt (max 3500 + 750 = 4250):
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Ich habe eben nochmal einen Rückruf erhalten. Es soll wohl doch so sein, dass man den 750 Kilo Anhänger immer hin machen darf, das Gesetz sagt nämlich, man darf PKW mit maximal 3500 Kilo zulässiges Gesamtgewicht auch „mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg“ mit dem B fahren. Ansonsten darf man „mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse“ auch mit B fahren, „sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird“. So wurde es mir jetzt vom Anwalt erklärt. Er gibt mir aber für ersteres keine Garantie, da muss er sich selbt nochmal schlau machen, aber letzteres ist eindeutig im Gesetz formuliert.
Zitat:
@ledewo schrieb am 18. August 2019 um 20:17:16 Uhr:
Zitat:
@Guile45 schrieb am 18. August 2019 um 19:43:51 Uhr:
Ich habe gerade mit dem Vater eines Kumpels (Fachanwalt für Verkehrsrecht) telefoniert, und @Hugoratte und @Mariolix haben recht. Gemäß §6 Fahrerlaubnisverordnung darf das Gespann auch mit einem 750 kg Anhänger 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten.Glaube ich jetzt einem Anwalt oder dem TÜV Nord?
https://www.google.de/url?...Hier die nächste Seite, die meine Aussage bestätigt (max 3500 + 750 = 4250):
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
So schrieb ich es ja ursprünglich auch, hab dann den Anwalt angerufen, der hat dann erst gesagt nicht mehr als 3500 Kilo auch mit 750 Kilo Anhänger, er hat mich gerade aber zurückgerufen und mich doch bestätigt.
Einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darfst du immer mitführen, auch wenn der ganze Zug dann mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat. Die Grenze von 3500 kg gilt nur bei Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Einen Anhänger mit 1500 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du mit deinem Golf auch mit Klasse B noch fahren, da die zulässige Gesamtmasse des Zuges dann immer noch unter 3500 kg bleibt. Auch technisch geht das, da die Anhängelast des Golf ausreichend groß ist.
Mit der 100er Plakette wird es aber wohl nichts. In deinem Fall muss dafür die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= der Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Da im Fz-Schein die Leermasse des Golf mit 1384 kg angegeben ist, ist der Golf etwas zu leicht bzw. die z.G. des Anhängers etwas zu groß. Wenn es kein Wohnwagen wäre, würde der Faktor bei vorhandenem Anhänger-ESP oder einer Antischlingerkupplung bis zu 1,2 betragen (1384 x 1,2 = 1661), bei einem Wohnwagen aber nur mit dem Faktor 1,0.
100kmh Zulassung bekommst du nicht bzw. darfst du mit der Kombination nicht fahren. Dein Wohnwagen ist zu schwer bzw. dein Golf zu leicht. Je nachdem wie du es sehen willst. 100 fahren geht auf jeden Fall so nicht!