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Anhänger überführen...

VW Golf
Themenstarteram 21. November 2019 um 7:59

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage und danke schon im Voraus für Eure Meinungen.

Mein Golf Variant hat lt. KFZ-Scheine eine maximale zulässige Anhängelast von 1500 kg.

Ich möchte mir einen Wohnwagen kaufen und muss diesen leider am Kaufort (weit weg) mit einem Kurzzeitkennzeichen zulassen, um ihn nach Hause zu holen. So, nun kommts.

Der Wohnwagen wurde vom Vorbesitzer von 1500 auf 1600 kg aufgelastet, sein Leergewicht beträgt 1200 kg.

Darf ich ihn im Leerzustand ziehen, ohne ihn vorher beim TÜV wieder abzulasten? Dass ich ihn nicht auf 1600 kg voll laden darf ist klar. Im Wesentlichen ist meine Frage also, ob das "tatsächliche" Gewicht zählt oder sein maximal zulässiges...

Mein Zeitplan ist extrem knapp, ich habe keine Zeit, ihn am Kaufort beim TÜV vorzufahren und es auf 1500 kg ändern zu lassen...

Kompliziert, ich weiß. Danke dennoch, wenn jemand etwas weiß!

Beste Antwort im Thema

Wohnwagen haben nur Faktor 1 für die 100km/h Zulassung.

Wird wahrscheinlich mit dem Golf nicht ganz hinkommen.

 

https://www.tuev-nord.de/.../

 

Ausserdem muss das max. zul. Gesamtzuggewicht im Auge behalten werden...und ob überhaupt eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist.

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Es zählt das tatsächlich Gewicht des Anhängers nicht das zulässige Gesamtgewicht. Du darfst den Wohnwagen mit dem Golf ziehen und musst den auch nicht ablasten. Es ist empfehlenswert den Wohnwagen zu wiegen um das tatsächliche Leergewicht zu ermitteln. Meistens sind Wohnwagen schwerer als angegeben.

Themenstarteram 21. November 2019 um 8:13

super. Also könnte ich mir das ablasten auch dauerhaft sparen, wenn ich vor Antritt der Fahrt immer wiege unter unter 1500 wiegt?

Zitat:

@dgaro schrieb am 21. November 2019 um 09:13:17 Uhr:

super. Also könnte ich mir das ablasten auch dauerhaft sparen, wenn ich vor Antritt der Fahrt immer wiege unter unter 1500 wiegt?

Ja, aber nicht mit Tempo 100. Dafür müssen die entsprechenden Gewichtsvorgaben zwischen Fahrzeug und Wohnwagen eingehalten werden.

Hier kann man berechnen was der Golf maximal ziehen darf mit 100km/h.

https://www.fischerclan.de/100kmhrechner.html

Wohnwagen haben nur Faktor 1 für die 100km/h Zulassung.

Wird wahrscheinlich mit dem Golf nicht ganz hinkommen.

 

https://www.tuev-nord.de/.../

 

Ausserdem muss das max. zul. Gesamtzuggewicht im Auge behalten werden...und ob überhaupt eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Für 100 gilt eben das max. zul. Gesamtgewicht von 1600kg für den WW, nicht das tatsächliche Gewicht.

Wenn der Variant unter 1600kg leer wiegt, darf er den WW nicht mit 100km/h ziehen.

Zitat:

@dgaro schrieb am 21. November 2019 um 08:59:43 Uhr:

Darf ich ihn im Leerzustand ziehen, ohne ihn vorher beim TÜV wieder abzulasten?

Du hast in einem anderen Beitrag geschrieben, dass du nur die Klasse B hast. Damit darf der Zug nicht mehr als 3500 zulässige Gesamtmasse haben. Und hierbei nützt es dann auch nichts, wenn der Wohnwagen leer ist, denn für die Fahrerlaubnis kommt es gerade nicht auf das tatsächliche, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht an.

Und wenn ich es richtig sehe, dann hast du auch geschrieben, dass dein Variant eine zulässige Gesamtmasse von 1910 kg hat. Dann gilt 1910 + 1600 = 3510 kg. Da reicht Klasse B nicht mehr (es wird auch keine Stützlast abgezogen). Also musst du entweder ein anderes Zugfahrzeug mit kleinerer z.G. nehmen oder den Anhänger erst ablasten lassen, bevor du ihn anhängst. Für das Ablasten sollte auch nicht unbedingt eine TÜV-Vorführung notwendig sein.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 21. November 2019 um 15:15:45 Uhr:

Zitat:

@dgaro schrieb am 21. November 2019 um 08:59:43 Uhr:

Darf ich ihn im Leerzustand ziehen, ohne ihn vorher beim TÜV wieder abzulasten?

Du hast in einem anderen Beitrag geschrieben, dass du nur die Klasse B hast. Damit darf der Zug nicht mehr als 3500 zulässige Gesamtmasse haben. Und hierbei nützt es dann auch nichts, wenn der Wohnwagen leer ist, denn für die Fahrerlaubnis kommt es gerade nicht auf das tatsächliche, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht an.

Und wenn ich es richtig sehe, dann hast du auch geschrieben, dass dein Variant eine zulässige Gesamtmasse von 1910 kg hat. Dann gilt 1910 + 1600 = 3510 kg. Da reicht Klasse B nicht mehr (es wird auch keine Stützlast abgezogen). Also musst du entweder ein anderes Zugfahrzeug mit kleinerer z.G. nehmen oder den Anhänger erst ablasten lassen, bevor du ihn anhängst. Für das Ablasten sollte auch nicht unbedingt eine TÜV-Vorführung notwendig sein.

Es kommt aber auch noch darauf an, wenn der Führerschein gemacht wurde:D

Nö, darauf kommt es in diesem Fall nicht an.

Aber man kann den Führerschein erweitert haben, wenn im Feld 12 die Schlüsselzahl 96 steht, dann sind es gesamt 4,25 t. Was allerdings voraussetzt, dass das Fahrzeug elektrisch angetrieben und im Gütertransport eingesetzt wird und der Fahrer an einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung teilgenommen hat. ;)

Ich greife mal das auf, was @Deti4000 schon begonnen hat:

Der TE hat in uns einem anderen thread, nämlich hier, schon von seinem Wunsch, einen Wohnwagen zu ziehen, berichtet.

Im allerersten Beitrag dort findet man auch seinen Fahrzeugschein.

Laut diesem darf sein Golf bis 8% Steigung 1700 kg ziehen, darüber 1500 kg.

Vom Zugfahrzeug her muss der TE den Wohnwagen also nicht ablasten lassen und darf ihn auch bis 1600 kg beladen, so lange er sich an die 8% Steigung hält.

Die davon unabhängige Frage ist die nach dem Führerschein, die meine Vorredner schon gestellt haben.

Im schon genannten Parallelthread schreibt der TE, dass er nur B hat.

Patrick

Dann hat @dgaro die Frage falsch formuliert.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 21. November 2019 um 18:31:58 Uhr:

Nö, darauf kommt es in diesem Fall nicht an.

Es ist ja nicht bekannt ob der TE noch den 3 er gemacht hat , dann gehen 7,49to. Hier draufstehen

Dann hätte er aber nicht nur B sondern B und BE

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