Anhänger überführen...
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage und danke schon im Voraus für Eure Meinungen.
Mein Golf Variant hat lt. KFZ-Scheine eine maximale zulässige Anhängelast von 1500 kg.
Ich möchte mir einen Wohnwagen kaufen und muss diesen leider am Kaufort (weit weg) mit einem Kurzzeitkennzeichen zulassen, um ihn nach Hause zu holen. So, nun kommts.
Der Wohnwagen wurde vom Vorbesitzer von 1500 auf 1600 kg aufgelastet, sein Leergewicht beträgt 1200 kg.
Darf ich ihn im Leerzustand ziehen, ohne ihn vorher beim TÜV wieder abzulasten? Dass ich ihn nicht auf 1600 kg voll laden darf ist klar. Im Wesentlichen ist meine Frage also, ob das "tatsächliche" Gewicht zählt oder sein maximal zulässiges...
Mein Zeitplan ist extrem knapp, ich habe keine Zeit, ihn am Kaufort beim TÜV vorzufahren und es auf 1500 kg ändern zu lassen...
Kompliziert, ich weiß. Danke dennoch, wenn jemand etwas weiß!
Beste Antwort im Thema
Wohnwagen haben nur Faktor 1 für die 100km/h Zulassung.
Wird wahrscheinlich mit dem Golf nicht ganz hinkommen.
Ausserdem muss das max. zul. Gesamtzuggewicht im Auge behalten werden...und ob überhaupt eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist.
15 Antworten
Zitat:
@Thomas7000 schrieb am 21. November 2019 um 18:43:56 Uhr:
Aber man kann den Führerschein erweitert haben, wenn im Feld 12 die Schlüsselzahl 96 steht, dann sind es gesamt 4,25 t. Was allerdings voraussetzt, dass das Fahrzeug elektrisch angetrieben und im Gütertransport eingesetzt wird und der Fahrer an einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung teilgenommen hat.
Nein, das wäre Schlüsselzahl 192. Mit Schlüsselzahl 96 dürfte er den Zug fahren.
Zitat:
@Ziachspieler schrieb am 21. November 2019 um 20:07:05 Uhr:
Es ist ja nicht bekannt ob der TE noch den 3 er gemacht hat ,
Doch ist bekannt. Er hat B (aber nicht BE) und C1 (aber nicht C1E).
Zitat:
@Ziachspieler schrieb am 21. November 2019 um 20:07:05 Uhr:
dann gehen 7,49to.
Es gehen dann sogar 7,5 t z.G. 🙂