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Anhänger: TÜV ein Jahr überzogen. Folgen?

Themenstarteram 12. April 2006 um 17:09

Hi,

was passiert wenn ein Anhänger mehr als 1 Jahr angemeldet ohne TÜV in der Garage stand und nun zum TÜV muß?

Der Anhänger ist schlicht und ergreifend vergessen wurden weil er nicht benutzt wurde. :-(

Was kommt da nun auf einen zu?

Beim Auto gibt das ja inzwischen sogar strafen, oder?

Vollabnahme?

Gruß

Joker

P.S.: Ich hoffe ich bin in diesem Forenteil richtig mit dieser Frage.

Beste Antwort im Thema

Ihr denkt alle viel zu kompliziert.

 

Für den Weg zur Zulassungsstelle oder auch zum TÜV nach Paragraph 23 StVO wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ausgehebelt, dementsprechend ist es egal ob ein abgelaufener TÜV oder noch kein TÜV. Niemand muss sein Hänger deswegen abmelden und anschließend wieder anmelden. Die direkt Fahrt zur Prüfung und Besichtigung steht über der BE, natürlich muss augenscheinlich euer Fahrzeug verkehrstauglich sein um den Weg antreten zu können und durchzuführen.

Und es muss der direkte Weg von Meldeadresse des Fahrzeugs zur Prüfstelle sein. Solltet ihr noch Umwege über den Baumarkt oder vorher noch Bekannte besuchen wollen erlischt die die Sonderregelung nach Paragraph 23 und 28 StVO.

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Der TÜV selber wird dir nichts tun, außer die HU zurückzudatieren. Du bekommst also nur ein Jahr HU dann.

Keine Strafe. Vollabnahme gibts nur bei Fahrzeugen die länger als 18 Monate abgemeldet sind.

Wenn dich aber auf dem Weg dahin die Polizei zu fassen bekommt biste mit 40€ + Bearbeitungsgebühr und 3 Punkten in Flensburg dabei.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

+ Bearbeitungsgebühr

dürften auch nochmal so knapp 27€us sein....

Mach 'nen Termin beim TüV und lass dir 'nen Zettel geben, dann könntest ev. mit dem Anhänger fahren, auch wenn dich die Grünen anhalten, wenn du den Zettel vorlegst, theoretisch...

 

Alternativ:

'nen Trailer besorgen und Anhänger auf Anhänger stellen und so zum TüV fahren...

Themenstarteram 12. April 2006 um 17:45

Ach, mehr passiert da nicht?

OK, die 3. Punkte wären nicht so der hit, aber das Pech auf dem Stück zum TÜV hoffe ich dann mal nicht zu haben.

Nein, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Der kürzeste Weg zum Tüv ist erlaubt, da kann dir keiner was.

Evtl. vorher eben per mail den Termin bestätigen lassen und ausdrucken falls mal einer von den Grün-Weissen dich anhalten sollte.

Gruß Meik

Themenstarteram 12. April 2006 um 18:00

Hätte eh vorher nen Termin beim TÜV gemacht und bei einer Kontrolle hätte ich da natürlich auch drauf hin gewiesen.

Hatten wir grad gestern, da eskortierte die Polizei ein Auto mit Anhänger auf den Hof der Prüfhalle. Der Anhänger war 13 Monate überzogen. Die Polizisten haben uns dann auch erstmal gefragt wie denn nun zu verfahren sei.

Aber das Strassenverkehrsrecht kennt keine Ausnahme für überzogenen Fahrzeuge die aufm Weg zu HU sind.

Resultat-->Anzeige, die dann eben die Punkte und das Bussgeld nach sich zieht.

Also hilft auch ein Termin nicht, man kann dann nur noch auf "milde" Polizisten hoffen, oder halt darauf das sie einen nicht sehen. Die von gestern habens halt gesehen und waren nicht milde.

der Habicht

Nein, die Anzeige ist in dem Fall nicht korrekt!

Nach §23 und §28 der StVZO sind Fahrten auf unmittelbarem Weg zur Zulassungsstelle oder Hauptuntersuchung von der allg. Zulassungspflicht und Betriebserlaubnis freigestellt sofern das Fahrzeug versichert ist.

So verstehe ich das zumindest und das wurde mir von der örtlichen Zulassungsbehörde auch so bestätigt da ich vor ein paar Jahren mit einem Motorrad das gleiche Problem hatte.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Nein, die Anzeige ist in dem Fall nicht korrekt!

Nach §23 und §28 der StVZO sind Fahrten auf unmittelbarem Weg zur Zulassungsstelle oder Hauptuntersuchung von der allg. Zulassungspflicht und Betriebserlaubnis freigestellt sofern das Fahrzeug versichert ist.

So verstehe ich das zumindest und das wurde mir von der örtlichen Zulassungsbehörde auch so bestätigt da ich vor ein paar Jahren mit einem Motorrad das gleiche Problem hatte.

Gruß Meik

Nein, sorry, so steht das da leider nicht drin.

§23 sagt das Fahrten die mit dem Zulassungsverfahren zusammenhängen (also fahrten zur Zulassungsstelle, Fahrten zur HU, etc.) von der BE-Pflicht befreit sind und man die alten Kennzeichen verwenden darf, sofern Versicherungsschutz besteht. Der Anhänger ist in diesem Fall ja zugelassen und bleibt es auch, daher trifft das nicht zu.

§28 sagt das Probefahrten, Fahrten zur Vorstellung des Fahrzeugs beim Sachverständigen oder Prüfingenieur (sagen wir mal Prüfer) und die Fahrten die der Prüfer selber im Rahmen der Prüfung macht von der BE-Pflicht befreit sind. Dann müssen aber rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug sein.

Durch bloßes Überziehen der HU erlischt aber zunächst die Betriebserlaubniss nicht. Daher sind beide Paragraphen in diesem Fall nicht anwendbar.

Auch das Verwenden einer roten Nummer ist hier nicht nicht ganz sauber, denn der Anhänger ist ja zugelassen und hat somit eine BE und bereits Versicherungsschutz.

Die sicherste Lösung bleibt somit der Anhänger für den Anhänger.

der Habicht

Themenstarteram 12. April 2006 um 21:42

Ja ja unsere tollen Gesetze.

Mit ner Möhre die abgemeldet ist und die ich total verbaut habe darf ich zum TÜV fahren damit der mir dann sagt das dieses Teil nicht zugelassen werden kann.

Aber mit nem Anhänger der zugelassen ist, aber der TÜV abgelaufen ist darf, ich nicht zum TÜV um diesen verlängern zu lassen.

Wie ist das denn wenn man zum TÜV kommt und der mir sagt das ich so nicht fahren darf, darf ich dann noch zurück fahren oder muss ich dann schieben? *g

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Wie ist das denn wenn man zum TÜV kommt und der mir sagt das ich so nicht fahren darf, darf ich dann noch zurück fahren oder muss ich dann schieben? *g

Dann musst du ein Abschleppunternehmen beauftragen oder jemand mit einem Fahrzeugtrailer kommen lassen.

Ansonsten schickt dir der TÜV todsicher die Polizei auf den Hals. Denn DAS tun die äußerst selten.

Um das Problem mit den angemeldeten Anhängern mit lange überzogenem TÜV legal und billig zu lösen, hätte ich folgende Idee.

Da man ja ein abgemeldetes Fahrzeug legal auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassungsstelle bewegen darf, einfach den Anhänger abmelden, zum TÜV fahren und nach bestandener TÜV-Prüfung wieder auf direktem Weg zur Zulassugnstelle und den Anhänger wieder anmelden. Das hat folgende Vorteile:

1. Es ist legal.

2. Man bezahlt nur einmal TÜV und bekommt volle zwei Jahre.

3. Ab- und wieder Anmeldung ist billiger wie Kurzzeikennzeichen und erst recht billiger wie Strafe + Punkte.

bei meiner freundin ist das ähnlich.

ihr wagen hat zwar die hu, aber keine au gemacht.

die au ist mittlerweile auch schon 1 jahr überfällig.

bedeutet das im fall des erwischtwerdens auch 40€ + Spesen und 3 Punkte?

Was passiert wenn Sie bei der nächsten HU die AU mitmacht/nachholt?

bekommt sie dann eine neue AU-Plakette und muss evtl. doppelt zahlen oder wie?

hab die antwort grad in einem anderen thread entdeckt :)

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