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Tüv hat den PKW verkehrsunsicher eingestuft

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:39

Moin zusammen, ich war am Montag beim TÜV. Der Prüfer hat den Wagen als verkehrsunsicher eingestuft (Bremsleitung verrostet) und die TÜV Plakette entfernt. Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen und den Wagen nach Hause gefahren. Dort habe ich noch ein paar kleine Reparaturen (Bremssattel und Lambdasonde gewechselt). Jetzt ist der Wagen fertig für die Nachprüfung. Darf ich nun ohne Plakette zum nächsten TÜV fahren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2015 um 20:47:43 Uhr:

...nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat. Und da hat auch kein Laie rumgebastelt... der wurde vor etlichen Jahren werksneu angeschafft und befindet sich bis auf 2 angebaute zusätzliche Stützen in Originalzustand.

Aber egal, ein Hinweis bei der NSL mal die Birne zu wechseln und die 3,- EUR für ein originales Abreißseil zu investieren hätte wohl ausgereicht... das sind keine erheblichen Mängel, das ist ein Witz bzw. reine Abzocke & Schikane.

Wenn die so weitermachen, brauchen se sich nicht wundern, wenn da so mancher mit gereizter Stimmung & Bluthochdruck aufkreuzt, auch mal explodiert und den großen Otto losmacht... den letzten dieser Prüfer hab ich innerhalb der ersten 2 Minuten der HU gleich so zusammengepackt, dass er freiwillig die 100,- EUR wieder rausgerückt hat.

Zu blöd ein Diagnosegerät anzustecken -Software inkompatibel kam bei einem gängigen Fahrzeug als Fehlermeldung- und gleich irgendwas von Nachprüfung faseln.

Mensch, da kann ich doch nur sagen, komm bloß zu uns. DEKRA sucht händeringend gute Leute als Prüfer, und vor allem solche Überflieger wie Dich können wir bestimmt gut brauchen.

Da macht es auch nichts, wenn an Deinem Anhänger die NSL halt rechts ist (was klar unzulässig ist (siehe Anlage)). Und auch das Abreißseil des Anhängers wirkt ja bei Dir sicher auf ein vollkommen eigenständiges System, also nicht auf die Komponenten der Auflaufbremse, und ich dachte bisher immer, dass für Feststellbremse und Betriebsbremse eines auflaufgebremsten Anhängers die gleichen Systeme wirken. So lernt man nicht aus, wie ich sehe.

Auch spannend, dass ein ausgebildeter Prüfer zu blöd ist, sein Diagnosestecker richtig mit der fahrzeugeigenen OBD-Dose zu verbinden. Da gibt es ja auch wahnsinnig viele Möglichkeiten für den Prüfer, und wenn er eben keine Kommunikation mit seiner Prüftechnik bekommen kann, dann könnte er ja noch schnell das fahrzeugeigene Steuergerät umprogrammieren, damit alles funzt. Hab schon verstanden. Gottseidank gibt es Leute wie Dich, die dann dem blöden Prüfer dann endlich mal den Kopf waschen, dass der die 100,-€ gleich wieder raurückt. Es ist ein glattes Wunder, dass Dir der Prüfer nicht gleich noch weitere 100,-€ extra gegeben haben, weil Du ihn erleuchtet hast.

Mann, manchmal fehlen mir echt die Worte, was hier für Ferngesteuerte rumlaufen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir mal dienstlich zusammen treffen, dann würde ich Dir mal ganz sachlich zeigen, wer Herr des Verfahrens ist. Einen schönen Tag noch!

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Nein!

Der Wagen ist noch immer nicht verkehrsicher so lange der TÜV keine neue Plakette erteilt hat.

Nein darfst du eig nicht. Frage mich gerade wie du den mit nach Hause bekommen hast

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:43

Einfach verbotenerweise gefahren. War mein Risiko. Das heißt dann also, ich muss ihn zum nächsten TÜV abschleppen lassen? Es sind ja alle Mängel behoben.

Fahr doch einfach zurück zum TüV. Wenns einmal ging...

Deswegen würde ich jetzt nicht so einen Aufstand machen.

Gabs da nicht mal eine Sonderregelung wenn er die Instandsetzungsrechnung der Werkstatt dabei hat?

Ansonsten müsste er LEGAL abgeschleppt werden.

 

Wieso übertreibt der TÜV so? Bremsleitungen verrostet aber Bremsen funktionsfähig sollte eigentlich nur ein erheblicher Mangel sein.

Wobei, wenn ich unter meinen Multipla schaue (frisch TÜV), da sieht man fast nur Rost.

Alternativ hättest du auch die Werkstatt bitten können die Nachprüfung zu machen bzw. machen zu lassen, müsste ja auch gehen?

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:55

So waren meine Gedanken auch. Schön wäre aber so eine Info wie, "ja klar das darf man" gewesen. Das könnte ich besser mit meinem Gewissen vereinbaren

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:58

Zwei Leitungen waren als erheblicher Mangel eingestuft und eine soll bruchgefährdet gewesen sein, deshalb vu.

Ne das tut uns leid. Pack dir den Mängelschein ein und die Rechnung der Reparatur und zurück zum TÜV

Themenstarteram 22. November 2015 um 18:01

So werde ich es machen.

Zitat:

Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen

Hat die Werkstatt keinen Prüfer?

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 22. November 2015 um 19:28:34 Uhr:

Zitat:

Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen

Hat die Werkstatt keinen Prüfer?

Nicht jede hat einen...

dann hast Du wohl noch nicht gesehen was passiert wenn eine stark verrostete Bremsleitung bei einer Notbremsung durch den enormen Druck platzt.

Gruß

am 22. November 2015 um 19:27

Zitat:

@ym2903 schrieb am 22. November 2015 um 19:01:04 Uhr:

So werde ich es machen.

Moin,

die letzte Fahrt, z. B. zum Schrottplatz, auch bei abgemeldeten Auto,

ist versichert!

Wenn Dein Auto jetz ok ist, und Du mit allen Unterlagen zum TÜV fährst,

sehe ich kein Problem :D

schönen Gruß

...mit der HU, da kann man langsam nur noch den Kopf schütteln. Hab hier einen Mängelbericht von einem von mir erworbenen Autoanhänger rumliegen, da haben se den Vorbesitzer wegen einem nicht ganz konformen Abreißseil -"Abreißseil (Auflaufbremse) Ausführung unzulässig" und einer angeblich nicht leuchtenden Nebenschlußleuchte wegen erheblichen Mängeln nochmal zur Nachprüfung (12,- EUR) antanzen lassen.

Was das Abreißseil, das im Fall des Falles die Feststellbremse betätigt jetzt mit der Auflaufbremse zu tun hat, diesen Unfug versteht wohl auch nur einer, der beim deppertstudieren irgendwas auswendig gelernt hat und von Fahrzeugtechnik nicht wirklich eine Ahnung hat.

Ich bin jetzt bloß gespannt, ob der Anhänger überhaupt zwei Nebelschlußleuchten hat, da nur die linke bemängelt wurde -"Nebelschlußleuchte links ohne Funktion"... würd mir echt wieder mal eins lachen, wenn ich das Lampengehäuse aufmache und nicht mal eine Birnenfassung drin wäre. Die meisten Anhänger, wie auch etliche Autos haben nämlich nur eine NSL.

Das beste in der letzten Zeit war ein Prüfer der eine durchgerostete Ankerplatte an der Hinterachste eines Pritschenbusses bemängelt hat, wo jeder Idiot auf 5m Entfernung gesehen hat, dass da gar keine Trommelbremse sondern eine Scheibenbremse verbaut ist... und das was der da als Ankerblech beanstandet hat war nur ein Spritzschutzblech... und damit im Gegensatz zu einem Ankerblech bei einer Trommelbremse für die eigentliche Funktion der Bremsanlage vollkommen unerhebliches Bauteil.

Schade, dass der, der das Fahrzeug vorgeführt hat nur eine fahrzeugtechnischer Laie war... wäre ich anwesend gewesen hätte ich das Blech noch an Ort und Stelle rausgerissen und diesem Meister seines Faches sauber den Kopf gewaschen.

Das Problem ist nämlich nicht, dass man diese Bleche für die Funktion der Bremse benötigt, sondern dass es gefährlich werden kann, wenn diese während einer Fahrt abfallen und auf der Straße rumfliegen... bei meinem früheren Geländewagen hab ich die Dinger vorsorglich entfernt, was sogar den Vorteil hatte, dass sich der Dreck beim Geländefahren nicht mehr ständig in der Bremsanlage angesammelt hat.

Fragt man sich echt langsam, ob die noch alle Latten am Zaun haben.

 

PS: ...oft haben die Prüfer in den Werkstätten bestimmte Termine... z.B. in meiner Werkstatt immer Mittwochs, was den Nachteil hat, dass das Auto dann mal fand die Reparatur z.B. gegen Wochenende statt ein paar Tage nicht zur Verfügung steht um z.B. in die Arbeit zu kommen.

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