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Anhänger: TÜV ein Jahr überzogen. Folgen?

Themenstarteram 12. April 2006 um 17:09

Hi,

was passiert wenn ein Anhänger mehr als 1 Jahr angemeldet ohne TÜV in der Garage stand und nun zum TÜV muß?

Der Anhänger ist schlicht und ergreifend vergessen wurden weil er nicht benutzt wurde. :-(

Was kommt da nun auf einen zu?

Beim Auto gibt das ja inzwischen sogar strafen, oder?

Vollabnahme?

Gruß

Joker

P.S.: Ich hoffe ich bin in diesem Forenteil richtig mit dieser Frage.

Beste Antwort im Thema

Ihr denkt alle viel zu kompliziert.

 

Für den Weg zur Zulassungsstelle oder auch zum TÜV nach Paragraph 23 StVO wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ausgehebelt, dementsprechend ist es egal ob ein abgelaufener TÜV oder noch kein TÜV. Niemand muss sein Hänger deswegen abmelden und anschließend wieder anmelden. Die direkt Fahrt zur Prüfung und Besichtigung steht über der BE, natürlich muss augenscheinlich euer Fahrzeug verkehrstauglich sein um den Weg antreten zu können und durchzuführen.

Und es muss der direkte Weg von Meldeadresse des Fahrzeugs zur Prüfstelle sein. Solltet ihr noch Umwege über den Baumarkt oder vorher noch Bekannte besuchen wollen erlischt die die Sonderregelung nach Paragraph 23 und 28 StVO.

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An meinem Mini Cooper habe ich den TÜV um 9 (in Zahlen neun) Jahre überzogen...!

Solange steht er unbewegt, aber angemeldet in der Garage...!

Der bekommt noch eine Teilreatauration und dann geht‘s wieder entspannt zum TÜV...!

Ähnliche Situation bei einem Freund, der seit 12 Jahren einen angemeldeten, aber unbewegten Vespa-Roller in der Scheune stehen hat...!

-:)

Kann man so machen....wenn man Geld zum schei**** hat.

Oder gibt es einen anderen Grund, 12 Jahre Steuer und Versicherung zu zahlen, für ein Fahrzeug das nicht genutzt wird?

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 30. November 2017 um 15:24:44 Uhr:

Kann man so machen....wenn man Geld zum schei**** hat.

Oder gibt es einen anderen Grund, 12 Jahre Steuer und Versicherung zu zahlen, für ein Fahrzeug das nicht genutzt wird?

-:)

Das geht Herrn Weber ja nun wirklich nix an...!

-:)

Na dann.......

-:)

-:)

-:)

-:)

-:)

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 30. November 2017 um 15:24:44 Uhr:

Kann man so machen....wenn man Geld zum schei**** hat.

Oder gibt es einen anderen Grund, 12 Jahre Steuer und Versicherung zu zahlen, für ein Fahrzeug das nicht genutzt wird?

ja, hab ich schon gemacht, auch mit einem 2-Rad, aber nur 5 Jahre. Hat mir für 60.- im Jahr Haftpflicht einen Super SFR für eine PKW Versicherung erarbeitet, der Invest war schon im ersten Jahr herin...

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 30. November 2017 um 15:24:44 Uhr:

Kann man so machen....wenn man Geld zum schei**** hat.

Oder gibt es einen anderen Grund, 12 Jahre Steuer und Versicherung zu zahlen, für ein Fahrzeug das nicht genutzt wird?

Mein Oldtimer steht auch seit 5 Jahren zugelassen in der Garage obwohl er aktuell so ausschaut:

Wp-20160505-12-49-10-pro

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 1. Dezember 2017 um 10:31:42 Uhr:

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 30. November 2017 um 15:24:44 Uhr:

Kann man so machen....wenn man Geld zum schei**** hat.

Oder gibt es einen anderen Grund, 12 Jahre Steuer und Versicherung zu zahlen, für ein Fahrzeug das nicht genutzt wird?

Mein Oldtimer steht auch seit 5 Jahren zugelassen in der Garage obwohl er aktuell so ausschaut:

-:)

Jetzt bin ich ja neugierig...!

Sieht gut aus!

Um was für ein Automobil handelt es sich bei Dir...?

-:)

Danke! 1977er Chevrolet Caprice Coupe. Mehr Einblicke gibts, obwohl ich nicht zu den fleißigsten Schreibern zähle, hier: :)

https://www.motor-talk.de/blogs/hellhole

Sehr cool + sehr akkurate Arbeit!

Das kann ich leiden!

-:)

Danke :)

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