Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld
Hallo,
folgendes ist (mir?) passiert:
Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.
Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.
Beide Fahrzeuge sind beschädigt.
Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?
Liebe Grüße, Viviane
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕
Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja, wer so doof ist den eigenen Anhänger nicht zu sichern muss natürlich für den verursachten Schaden aufkommen.
Hast wohl nicht richtig gelesen.
Das war nicht der eigene Anhänger.
Zum 2.
Bitte um Entschuldigung - da war einer nicht bei Trost einfach einen fremden Hänger auf die Kugel zu setzen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Hast wohl nicht richtig gelesen.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja, wer so doof ist den eigenen Anhänger nicht zu sichern muss natürlich für den verursachten Schaden aufkommen.
Das war nicht der eigene Anhänger.
Zum 2.
Bitte um Entschuldigung - da war einer nicht bei Trost einfach einen fremden Hänger auf die Kugel zu setzen.
Wenn es nicht der eigene Anhänger der TE war, warum wird dann der Regressanspruch an die TE gestellt?
Und Sorry ich kann einen Anhänger so sichern, dass er nicht irgendwo aufgesteckt werden kann und nicht wegrollt. Wenn das die TE versäumt, muss sie für den Schaden aufkommen.
Komischer Gedankengang von unserem Fruchtzwerg!
Da entwendet jemand ein fremdes Eigentum,
und nun soll der Besitzer auch noch Schuld daran sein!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
und nun soll der Besitzer auch noch Schuld daran sein!
Es geht hier um die Sicherungspflicht.
Man bekommt übrigens auch Streß mit der Rennleitung, wenn die mitbekommt, daß man sein Kraftfahrzeug nach dem Parken nicht abgeschlossen hat...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es geht hier um die Sicherungspflicht.Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
und nun soll der Besitzer auch noch Schuld daran sein!Man bekommt übrigens auch Streß mit der Rennleitung, wenn die mitbekommt, daß man sein Kraftfahrzeug nach dem Parken nicht abgeschlossen hat...
Seit wann ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug??
Die Sicherungspflicht gegen unbefugte Nutzung gibt es beim Anhänger nicht. Da gibt es höchstens Schwierigkeiten mit der Versicherung, wenn ein nicht gesicherter Anhänger gestohlen wird.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Seit wann ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug??Die Sicherungspflicht gegen unbefugte Nutzung gibt es beim Anhänger nicht. Da gibt es höchstens Schwierigkeiten mit der Versicherung, wenn ein nicht gesicherter Anhänger gestohlen wird.
Da hast du natürlich recht. 😉
Ich denke mal, daß der Streß mit der Versicherung nach dem Diebstahl eines ungesicherten Anhängers für die meisten Zeitgenossen auch ausreichend ist... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Seit wann ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug??Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es geht hier um die Sicherungspflicht.Man bekommt übrigens auch Streß mit der Rennleitung, wenn die mitbekommt, daß man sein Kraftfahrzeug nach dem Parken nicht abgeschlossen hat...
Die Sicherungspflicht gegen unbefugte Nutzung gibt es beim Anhänger nicht. Da gibt es höchstens Schwierigkeiten mit der Versicherung, wenn ein nicht gesicherter Anhänger gestohlen wird.
MFG Thomas
...............oder damit jemanden anderen ein schaden zugefügt wird,
womit wir wieder beim eingangspost wären
Zitat:
Original geschrieben von FordMaus2008
Hallo,folgendes ist (mir?) passiert:
Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.
Liebe Grüße, Viviane
@fruchtzwerg
Genau drum hab ich ja geschrieben
Bitte um Entschuldigung - da war einer nicht bei Trost einfach einen fremden Hänger auf die Kugel zu setzen.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕
zwar leicht ot, aber da hab ich noch einen:
vor ca 10 jahren hab ich aufm bau von meinem kumpel geholfen. dessen vater ist zwar ein netter kerl aber ein gnadenloser chaot. und wie es so is aufm bau ist samstags pünktlich um kurz vor 4 irgend ein mist ausgegangen. also fix ins auto (ein dicker 7er bmw der in der garage stand) gesprungen und alle ab zum nächsten baumarkt über die a8 und pedal to the metal....nach kurzer zeit hat uns dann eine zivilstreife angehalten...
"wissen sie warum wir sie angehalten ham?"
"ne, hier is unbegrenzt, und nun mach hinne ich hab keine zeit!"
"ja hier ist unbegrenzt, ABER NICHT mit anhänger!"
*blick in den rückspiegel*
"ja ihr komiker, ich hab aber keinen hänger dran!"
"steigen sie mal bitte aus!"
naja was soll ich sagen. natürlich war hinten ein kleiner anhänger dran. das ding war eben nur so klein das man es bei einer 7er limo nicht in den spiegeln gesehen hat. und beim einsteigen stand der wagen ja halb in der garage.
das nur zum thema "wie kann man das nicht bemerken...." ist der hänger klein genug und der wagen steht ungeschickt siehst du das wen du von vorne kommst nicht unbedingt.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Komischer Gedankengang von unserem Fruchtzwerg!Da entwendet jemand ein fremdes Eigentum,
und nun soll der Besitzer auch noch Schuld daran sein!Viktor
Jo wenigstens mache ich mir vor dem Schreiben Gedanken. Du meinst wahrscheinlich auch, dass der Besitzer eines Autos keine Mitschuld trägt, der das Auto offen und mit Schlüssel in dem Zündschloss abstellt. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das nur zum thema "wie kann man das nicht bemerken...." ist der hänger klein genug und der wagen steht ungeschickt siehst du das wen du von vorne kommst nicht unbedingt.
Gab es im KI keine Anzeige für die geschaltete Anhänger-Steckdose? 😰
was soll den im display angezeigt werden?
ausser eine zusätzliche blinker lampe war früher eben nix.
naja wenn mann nur nen kleinen hänger hat, isses schon doof, wenn er dann soooo klein is, das er kaum zu sehen is, dann isses noch dööööfffer 😁 😁
ab ich denke nen anhänger der iwo drannhängt, sollte man unter NORMALEN umständen schon bemerken 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
was soll den im display angezeigt werden?
Das war ja meine Frage. Ich habe keinen 7er BMW und weiß daher nicht, wie dort die Schaltung der Steckverbindung angezeigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Jo wenigstens mache ich mir vor dem Schreiben Gedanken. Du meinst wahrscheinlich auch, dass der Besitzer eines Autos keine Mitschuld trägt, der das Auto offen und mit Schlüssel in dem Zündschloss abstellt. 🙄
Bevor ich Dir was falsches unterstelle: Wie wird ein im öffentlichen Verkehrsraum allein abgestellter Anhänger aus Deiner Sicht gesetzeskonform gegen unbefugten Gebrauch gesichert?