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PKW und Anhänger mit dem selben Kennzeichen, geht das? (Deutschland)

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 16:20

Hallo Leute,

so ein Gespann ist vorhin vor mir gefahren, PKW mit Lastenanhänger (~500kg), beide genau dasselbe EU-Kennzeichen. Bisher kannte ich nur die Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, wobei ein Fahrzeug immer auf dem Hof stehenbleiben muß. Hat sich da mittlerweile etwas Neues ergeben?

Vielen Dank schon mal von Mischko

(Ja, ich habe schon im Internet danach gesucht.)

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2015 um 7:38

Zitat:

@torre01 schrieb am 1. Juni 2015 um 08:21:02 Uhr:

Das geht meines Wissens eigentlich nur für Anhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (z.B. Schlittenhunde o.ä.) verwendet werden.

Solche Anhänger sind zulassungsfrei, es muss aber ein Duplikat des Kennzeichens vom ziehenden Fahrzeug angebracht werden.

Falsch. Die sind zulassungsfrei, somit steuerfrei, benötigen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen (grün), eine HU und so weiter.

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am 31. Mai 2015 um 16:31

Nö, das geht in D auf legalem Weg nicht. In Italien (und vielleicht auch anderswo) muss das Kennzeichen den ziehenden Fahrzeugs am Hänger wiederholt werden.

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 16:46

War ein Berliner Kennzeichen. Vielleicht sollte ich noch anmerken, daß die Rückwand des Hängers mit Baumarkt-Werbung beklebt war. Gibt es beim gewerblichen Hänger-Verleih eventuell Ausnahmeregelungen? (Aber woher sollte der Kunde dann so schnell ein weiteres Schild herbekommen...)

Ich meine auch das es in Schweden und UK, zumindest in einigen EU Ländern Anhänger keine extra Zulassung benötigen. Es wird lediglich das KFZ Kennzeichenvom Zugfahrzeug benötigt, weil es ja vom Anhänger verdeckt sein kann. So wie bei uns in DE diese Fahrradträger.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Mai 2015 um 18:46:33 Uhr:

War ein Berliner Kennzeichen. Vielleicht sollte ich noch anmerken, daß die Rückwand des Hängers mit Baumarkt-Werbung beklebt war. Gibt es beim gewerblichen Hänger-Verleih eventuell Ausnahmeregelungen? (Aber woher sollte der Kunde dann so schnell ein weiteres Schild herbekommen...)

Ach so, Deutsch:D Ne eigentlich nicht. Kann es sein das das Wunschkennzeichen waren und evtl. nur eine Zahl anders, so das die auf den ersten Blick gleich erscheinen.

Oder da hat sich einer seine eigenen Regeln/Gesetze aufgestellt:D:D:D

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 17:09

Zitat:

@tartra schrieb am 31. Mai 2015 um 18:50:46 Uhr:

[...] Kann es sein das das Wunschkennzeichen waren und evtl. nur eine Zahl anders, so das die auf den ersten Blick gleich erscheinen.

Oder da hat sich einer seine eigenen Regeln/Gesetze aufgestellt:D:D:D

Ich habe mindestens drei Mal beide Schilder verglichen und zur Sicherheit noch meine Frau gefragt, ob es das selbe ist. Ja, 100%ig sicher, ein Duplikat! Im Hinterkopf hatte ich nämlich das Wunschkennzeichen-Thema vor ein paar Wochen hier im V&S Forum und wollte deshalb ganz sicher sein.

Leider habe ich den Wagen nicht von vorn sehen können, vielleicht wurde für den Hänger das vordere Schild vom PKW genommen ("Für die paar Kilometer am Wochenende geht das schon mal, aber Montag melde ich ihn wirklich an!":D).

Na ja, einfach mal leben und leben lassen... ;)

Das geht meines Wissens eigentlich nur für Anhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (z.B. Schlittenhunde o.ä.) verwendet werden.

Solche Anhänger sind zulassungsfrei, es muss aber ein Duplikat des Kennzeichens vom ziehenden Fahrzeug angebracht werden.

ich kenne Wiederholungskennzeichen nur bei zulassungsfrieen Anhängern bis 25 Km/h - z.B. in der Landwirtschaft und bei Bauwagen.

am 1. Juni 2015 um 7:38

Zitat:

@torre01 schrieb am 1. Juni 2015 um 08:21:02 Uhr:

Das geht meines Wissens eigentlich nur für Anhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (z.B. Schlittenhunde o.ä.) verwendet werden.

Solche Anhänger sind zulassungsfrei, es muss aber ein Duplikat des Kennzeichens vom ziehenden Fahrzeug angebracht werden.

Falsch. Die sind zulassungsfrei, somit steuerfrei, benötigen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen (grün), eine HU und so weiter.

Zitat:

@nordlicht schrieb am 1. Juni 2015 um 08:45:57 Uhr:

ich kenne Wiederholungskennzeichen nur bei zulassungsfrieen Anhängern bis 25 Km/h - z.B. in der Landwirtschaft und bei Bauwagen.

Da ist es üblich, dass am Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges angebracht werden darf. Voraussetzung ist allerdings, die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ist auf 25km/h beschränkt, Die Anhänger besitzen meist eine mechanische Seilzugbremse oder sind auflaufgebremst. Wer schneller fahren will, muss den Anhänger separat zulassen mit einem eigenen Kennzeichen und eine Druckluftbremse verbaut haben.

Moin,

unser Pferdeanhänger hatte damals das gleiche (schwarze) Kennzeichen wie das Zugfahrzeug und war somit Steuer- und Zulassungsbefreit. Allerdings durften auch nur Pferde damit transportiert werden, mein alter Herr wurde mal mit ner Ladung Heu darin erwischt, das gab ordentlich Mecker vom Schupo.

 

Gruß

Andre

Zitat:

@tchibomann schrieb am 1. Juni 2015 um 11:59:51 Uhr:

Moin,

unser Pferdeanhänger hatte damals das gleiche (schwarze) Kennzeichen wie das Zugfahrzeug und war somit Steuer- und Zulassungsbefreit. Allerdings durften auch nur Pferde damit transportiert werden....

 

Gruß

Andre

Sowas gabs auch?

Ja, ist aber schon 25 Jahre her. Seit dem hat sich die StVZO mit Sicherheit dahingehend geändert.

 

Gruß

Andre

am 1. Juni 2015 um 10:31

Zitat:

@ttru74 schrieb am 1. Juni 2015 um 12:06:03 Uhr:

Sowas gabs auch?

Bis 1992 waren Sportgeräteanhänger steuer- und zulassungsbefreit und wurden mit (schwarzem) Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs gefahren.

Ok, wieder was gelernt. :)

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