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Was tun nach einem Bagatell-Unfall?

Themenstarteram 26. Mai 2015 um 8:15

Hallo,

ich war zum Glück noch nie in einer solchen Situation, aber kann ja mal passieren:

Ein sogenannter Bagatell-Unfall ohne jeglichen Personenschaden.

1. Beispiel:

Ich fahre aus einer Parklücke und fahre eine Schramme in den benachbarten PKW.

Oder umgekehrt: Jemand fährt mir eine Schramme rein.

2. Beispiel:

Leichter Auffahrunfall. Ich auf einen drauf oder ein anderer auf mich...

 

Schuldfrage ist jeweils klar.

Was ist dann zu tun? Was darf man nicht versäumen? Welche Fehler darf man nicht machen?

 

Ich bin echt unsicher und dankbar für alle Tipps.

Danke vorab,

tommyboy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2015 um 12:53:59 Uhr:

etwas Wichtiges wurde noch vergessen:

Wenn die Beweislage gesichert ist (Fotos und Kreidestriche auf der Straße) und die Fahrzeuge fahrtüchtig sind, schnellstmöglich die Unfallstelle räumen, so dass der Verkehr wieder fließen kann. Kommt es auf Grund des Rückstaus wegen dem Unfall zu einem weiteren Unfall, kann man für diesen zusätzlich haftbar gemacht werden.

Dass man nach dem Dokumentieren der Fahrzeugpositionen etc. die Straße räumen sollte, ist zweifelsohne richtig. Dass man allerdings für Folgeunfälle im Stau haftbar gemacht werden kann, halte ich für ein Gerücht.

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Das sollte einiges klären:

https://www.adac.de/.../Unfallflucht.aspx

HTC

Ich war im letzten halben Jahr bei zwei Unfällen dabei.

Beim ersten Unfall stand ich an einer roten Ampel und die Fahrerin hinter ist mit ihrer Automatik nicht ganz zurecht gekommen und mir in mein Wagen gefahren. Da sie ganz süß war, beide Wagen recht alt waren und auch kein großer Schaden entstanden ist haben wir die Handynummern ausgetauscht und das war's.

Im zweiten Fall war ich mit meinem Bruder auf einer Vorfahrtsstraße unteres als plötzlich eine ältere Dame von ihrem Grundstück auf die Straße fuhr. Mein Bruder konnte nichtmehr rechtzeitig bremsen und es kam zu einem kleinem Unfall. Da sein Wagen erst ein halbes Jahr alt war und die alte Dame auch nicht mehr Süß war riefen wir die Polizei.

Die Polizei rat uns von einer Anzeige ab da die Schuldfrage klar war und die Dame sonst noch 35€ Strafe hätte zahlen müssen. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet und alles recht schnell geregelt.

Allgemein sollte man erstmal ruhig bleiben, solange keiner verletzt ist ist alles nur halb so wild. Ist die Schuldfrage klar und die Autos können noch fahren sollte man die Fahrbahn gefälligst frei geben. Den Rest macht die Versicherung.

Ach so ganz ganz wichtig ist noch : Wenn man scheiße baut dazu stehen;) jeder kann mal ein anderes Auto Schrammen.

So das war meine Antwort, qualifizierte Folgen darunter:D

Themenstarteram 26. Mai 2015 um 8:45

Vielen Dank schon mal.

Wenn die Schuldfrage klar ist... dazu stehen. So sehe ich es auch.

Aber gleichzeitig sollte man ja nie ein Schuldeingeständnis unterschreiben.

Also reicht es bei einem Bagatellschaden, die eigene Versicherng anzurufen und zu sagen:

Ich bin einem reingefahren??? Die regelt das dann???

Und wenn man auf einem Parkplatz 30 Minuten wartet und niemand kommt, soll man die Polizei anrufen. Das ist auch klar. Also dann die 110 ??? Die Notfallnummer???

Zitat:

@tommyboy04 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:15:45 Uhr:

Hallo,

ich war zum Glück noch nie in einer solchen Situation, aber kann ja mal passieren:

Ein sogenannter Bagatell-Unfall ohne jeglichen Personenschaden.

1. Beispiel:

Ich fahre aus einer Parklücke und fahre eine Schramme in den benachbarten PKW.

Oder umgekehrt: Jemand fährt mir eine Schramme rein.

2. Beispiel:

Leichter Auffahrunfall. Ich auf einen drauf oder ein anderer auf mich...

 

Schuldfrage ist jeweils klar.

Was ist dann zu tun? Was darf man nicht versäumen? Welche Fehler darf man nicht machen?

 

Ich bin echt unsicher und dankbar für alle Tipps.

Danke vorab,

tommyboy

1. Ist der Halter dieses Fahrzeugs nicht greifbar/bekannt, Polizei hinzuziehen. Zettel an die Scheibe heften reicht nicht aus.

2. Personalien austauschen - sinnigerweise von einem Ausweis abschreiben - Versicherung benachrichtigen

Hallo,

etwas Wichtiges wurde noch vergessen:

Wenn die Beweislage gesichert ist (Fotos und Kreidestriche auf der Straße) und die Fahrzeuge fahrtüchtig sind, schnellstmöglich die Unfallstelle räumen, so dass der Verkehr wieder fließen kann. Kommt es auf Grund des Rückstaus wegen dem Unfall zu einem weiteren Unfall, kann man für diesen zusätzlich haftbar gemacht werden.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2015 um 12:53:59 Uhr:

etwas Wichtiges wurde noch vergessen:

Wenn die Beweislage gesichert ist (Fotos und Kreidestriche auf der Straße) und die Fahrzeuge fahrtüchtig sind, schnellstmöglich die Unfallstelle räumen, so dass der Verkehr wieder fließen kann. Kommt es auf Grund des Rückstaus wegen dem Unfall zu einem weiteren Unfall, kann man für diesen zusätzlich haftbar gemacht werden.

Dass man nach dem Dokumentieren der Fahrzeugpositionen etc. die Straße räumen sollte, ist zweifelsohne richtig. Dass man allerdings für Folgeunfälle im Stau haftbar gemacht werden kann, halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2015 um 12:53:59 Uhr:

etwas Wichtiges wurde noch vergessen:

Wenn die Beweislage gesichert ist (Fotos und Kreidestriche auf der Straße) und die Fahrzeuge fahrtüchtig sind, schnellstmöglich die Unfallstelle räumen, so dass der Verkehr wieder fließen kann. Kommt es auf Grund des Rückstaus wegen dem Unfall zu einem weiteren Unfall, kann man für diesen zusätzlich haftbar gemacht werden.

Ja bitte bei möglicher Behinderung immer die Unfallstelle räumen!!! Vorher evtl. noch schnell ein Foto machen.!!!!

Tipp dazu: Unfallbericht http://www.adac.de/.../...-Unfallbericht-Was_tun_nach_Unfall_34443.pdf ausdrucken und doppelt ins Handschuhfach legen. Ist gut geeignet, den Unfall zu dokumentieren und erspart oft die Polizei (was vor allem klug ist, wenn man selbst den Unfall verursacht hat).

Hallo,

Mir ist mal jemand hinten aufgefahren.

Da ich immer ein Unfallprotokoll im Wagen habe (für alle Fälle) habeb wir nach

kleiner Diskusion diesen zusammen ausgefüllt.

So richtig gefiel dem Schadensverursacher die Idee nicht.

Meine Antwort war: entweder ein Protokoll ausfüllen oder die Polizee rufen.

Dann einigten wir uns doch auf ein Protokoll.

Mit der anderen Versicherung gab es dann später auch keine Schwierigkeiten.

Mein Schaden wurde anstandslos bezahlt.

Seelze 01

Seelze 01

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Mai 2015 um 13:43:35 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 26. Mai 2015 um 12:53:59 Uhr:

etwas Wichtiges wurde noch vergessen:

Wenn die Beweislage gesichert ist (Fotos und Kreidestriche auf der Straße) und die Fahrzeuge fahrtüchtig sind, schnellstmöglich die Unfallstelle räumen, so dass der Verkehr wieder fließen kann. Kommt es auf Grund des Rückstaus wegen dem Unfall zu einem weiteren Unfall, kann man für diesen zusätzlich haftbar gemacht werden.

Dass man nach dem Dokumentieren der Fahrzeugpositionen etc. die Straße räumen sollte, ist zweifelsohne richtig. Dass man allerdings für Folgeunfälle im Stau haftbar gemacht werden kann, halte ich für ein Gerücht.

Hallo,

das hat eine mir bekannte Verkehrs-Rechtsanwältin so erzählt.

 

Grüße,

diezge

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