Anhänger schlecht angehängt, Unfall - wer ist schuld

Hallo,

folgendes ist (mir?) passiert:

Vor meinem Haus steht in einer Sackgasse mein kleiner Anhänger, es bleiben ca. 3 m Platz zum durchfahren. Der letzte Anlieger hatte Bauhandwerker welche mit dem LKW eingefahren sind. Da die Handwerker sich durch den Anhänger gestört fühlten haben, sie den AH aus der Sackgasse rausgeschoben und ca. 50 m weiter an das Auto eines anderen Nachbarn die Anhängerkupplung des Anhängers nur leicht auf die Anhängerkupplung des Autos draufgelegt.

Die Nachbarin ist mit dem Auto losgefahren und hat dann nach einigen Metern gemerkt, dass der (mein) Anhänger mitkommt. Sie hat sich erschrocken und scharf gebremst, woraufhin der Anhänger sich selbstständig gemacht hat und gegen Ihr und ein weiteres Auto gekracht ist.

Beide Fahrzeuge sind beschädigt.

Die Nachbarin meint, ich bzw. meine Versicherung (des Anhängers) muss zahlen. Das darf doch nicht wahr sein oder?

Liebe Grüße, Viviane

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Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Wie kann man denn als Fahrer nicht merken, dass auf einmal ein Anhänger hinter seinem Auto hängt 😕

Wenn man als Fahrer annimmt, dass der Anhänger nur hinter dem Auto steht (da man ihn selbst ja schließlich nicht angehängt hat), einsteigt und losfährt, dann merkt, dass da etwas hinterherkommt, bremst und einem der Anhänger dann ins Heck schießt? Ich behaupte mal, das würde 90% der Schlauschreiber hier genauso passieren. Geht Ihr wirklich vor jeder Fahrt einmal ums Auto und schaut nach, ob alles in Ordnung ist? Ich nicht (seitdem Ölstand, defekte Beleuchtung und fehlender Reifendruck im BC angezeigt werden schon gar nicht mehr)...

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Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ab ich denke nen anhänger der iwo drannhängt, sollte man unter NORMALEN umständen schon bemerken 😁😁

Bei einem kleinen 150-kg-Anhänger merkt man das nicht zwangsläufig beim Anfahren.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Jo wenigstens mache ich mir vor dem Schreiben Gedanken. Du meinst wahrscheinlich auch, dass der Besitzer eines Autos keine Mitschuld trägt, der das Auto offen und mit Schlüssel in dem Zündschloss abstellt. 🙄
Bevor ich Dir was falsches unterstelle: Wie wird ein im öffentlichen Verkehrsraum allein abgestellter Anhänger aus Deiner Sicht gesetzeskonform gegen unbefugten Gebrauch gesichert?

Zum einen kann man einen Anhänger an einer Laterne/ einem Baum anschließen und zum Anderen gibt es zumindest an Motorradanhängern solche abschließbaren Sperrkappen dabei, durch die man den Anhänger nirgendwo dranhängen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja wenn mann nur nen kleinen hänger hat, isses schon doof, wenn er dann soooo klein is, das er kaum zu sehen is, dann isses noch dööööfffer 😁 😁

ab ich denke nen anhänger der iwo drannhängt, sollte man unter NORMALEN umständen schon bemerken 😁😁

nein....diese kleinen pillepalle 300kg hänger sind ja grad mal 1,fuffzisch lang. die siehst du in keinem spiegel. deshalb isses auch scheisse mit solchen kleinen dingern rückwärts zu fahren. die siehste erst im spiegel wens zu spät is 😉

naja aber ihr solltet trotzdem zwischen hängern und anhängern unterscheiden 😁😁

und nen 300 kg hänger mitm meterfuffzich is doch schonmal ne ansage 😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Zum einen kann man einen Anhänger an einer Laterne/ einem Baum anschließen und zum Anderen gibt es zumindest an Motorradanhängern solche abschließbaren Sperrkappen dabei, durch die man den Anhänger nirgendwo dranhängen kann.

Das kann man sicher machen - sinnvoll ist es mitunter auch allemal. Soweit sind wir uns einig.

Ich kann meinen PKW auch mit Zubehör wie Lenkradkralle und Alarmanlage ausstatten.

Aber eine Vorschrift dazu kenne ich weder im einen noch im anderen Fall. Meine Frage geht in Richtung der vorgeschriebenen Minimalsicherung.

der Fruchtzwerg sperrt seinen Hänger im Tresor der Nationalbank ein

Ob das vorgeschrieben ist oder nicht, aber soweit ich mich recht erinner war dieser Deichselschuh beim Motorradanhänger meiner Eltern dabei.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ob das vorgeschrieben ist oder nicht (...)

Hier geht es um Haftung und ähnliche Dinge. Da spielen Vorschriften schon eine Rolle.😉

Da ich scheinbar gesunden Menschenverstand besitze brauche ich diese Vorschrift nicht.

Dass mit dem gmV bringt im hier besprochenen Fall gar nichts.

Entweder war der Anhänger im Sinne der Gesetze ausreichend gesichert oder auch nicht. Für den TE macht das einen Unterschied. Und wenn Du keine Vorschriften in der Richtung kennst, die das fordern, helfen Deine Beiträge auch nicht weiter.

Man könnte es ganz einfach zum Ende bringen:
Ein im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellter
Hänger-Anhänger muß gegen unbefugtes Benutzen
gesichert werden und gut ist.
Schließt doch auch jeder sein Auto ab!

Nicht jeder,
ich wohn ja nicht in Deutschland

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Nicht jeder,
ich wohn ja nicht in Deutschland

Geklaut wird überall auf der Welt...😁

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Man könnte es ganz einfach zum Ende bringen:
Ein im öffentlichen Verkehrsbereich abgestellter
Hänger-Anhänger muß gegen unbefugtes Benutzen
gesichert werden und gut ist.
Schließt doch auch jeder sein Auto ab!

Sehe ich auch so.

In Bärlin dürfte es besonders arg sein,
das Klauen!

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