Anhänger mit Führerschein B???

VW Vento 1H

Hallo,

darf man ein Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?? bzw welche darf man? Weiß das einer?

129 Antworten

Dann hatte der grüne Mann keine Ahnung! So einfach ist das! Habe heute extra auf einem Rastplatz angehalten, wo ein BAG-Fahrzeug stand! (Bundesamt für Güterverkehr)! Und der hat es mir so bestätigt. Denn wenn das mit den 3,5 to auch bei kleinen Anhängern gelten würde, dann wäre der erste Passus mit den 750kg total überflüssig!

Und wenn man sich den Text mal ganz genau durchliest, vor allem mit dem ODER, dann leuchtet das auch ein.

Gruß Christian

Diese Thread entwickelt sich zur "Never ending Story!" 🙄

re

so um mal Klarheiten zu schafen. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm

Deine Zweite Variante ist in Gewisser hinsich richtig @Christian74, aber auch nicht 100% Korrekt.

@Christian, SZM kann man nich Landwirtschaftlich anmelden.. 😁.. nur die Anhänger, und die kann man dann ja mit Deichsel auch hinter nen Schlepper hängen.

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Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Deine Zweite Variante ist in Gewisser hinsich richtig @Christian74, aber auch nicht 100% Korrekt.

Wieso nicht?!?!

Christian74 hat Recht.
Ich hab glücklicherweise eine umgeschriebene Klasse 3. Mit dieser kannst du max. 18,5 Tonnen fahren. 7,5 Tonnen Zugfahrzeug+11 Tonnen Anhänger.

mfg
winf

zum Thema:
http://www.fahrschule-magic.de/fsklassen/klasseb.htm

Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


Wieso nicht?!?!

Weil dort steht das das Zulässige Gesamt Gewichtes des Hängers nicht höher sein darf wie das Lehrgewicht des Zugfahrzeuges, insgesamt dürfen aber nicht 3,5t überschritten werden.

Das heist soviel wie willst du an nem Golf 3 einen Hänger ziehen, muß dieser A ungebremst sein, und B darf der Hänger inkl. der Zuladung nicht höher sein wie das Lehrgewichtes des Golf 3's

Golf 3 Lehr (ich sag jetzt als Beispiel mal) 1 Tonne
der Hänger max.999 kg

Mehr darst du dann nicht laden.

Heist der Hänger darf mit Ladung nicht mehr wie 999kg wiegen.

Dann ist nich zu Beachten mit wie viel der Hänger beladen werden darf, und das ist bei dem meisten Ungebremsten 750kg inkl. Ladung

Zitat:

Original geschrieben von winf


Christian74 hat Recht.
Ich hab glücklicherweise eine umgeschriebene Klasse 3. Mit dieser kannst du max. 18,5 Tonnen fahren. 7,5 Tonnen Zugfahrzeug+11 Tonnen Anhänger.

mfg
winf

Du hast noch den alten Lappen, dort gilt noch die alte Regelung.

Hier ein Link zum Thema:
http://www.fahrschule-magic.de/fsklassen/klasseb.htm

Ein Kraftwagen mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse und ein Anhänger mit 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Ergibt eine zulässige Gesamtmasse von 4250kg.
Benötigte Fahrerlaubnisklasse ist B.
Begründung: Das mitführen eines Anhängers bis 750kg ist immer erlaubt.

Überzeugt?

mfg
winf

@winf

Darfst du nicht nen 12to-Hänger?

Gruß Christian

CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79

Zitat:

Original geschrieben von winf


CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79

Wieder was dazugelernt. Man kann ja nicht alles wissen. Und was darf ein "alter Klasse 3 Besitzer" fahren, wenn er keinen gesonderten Antrag stellt ???

Zitat:

Original geschrieben von winf


Hier ein Link zum Thema:
http://www.fahrschule-magic.de/fsklassen/klasseb.htm

Ein Kraftwagen mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse und ein Anhänger mit 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Ergibt eine zulässige Gesamtmasse von 4250kg.
Benötigte Fahrerlaubnisklasse ist B.
Begründung: Das mitführen eines Anhängers bis 750kg ist immer erlaubt.

Überzeugt?

mfg
winf

Wie oft den noch?? Du darfst nicht über 3,5t mit dem Gesamten Zugespann kommen. Siehe mein Link.

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


Wie oft den noch?? Du darfst nicht über 3,5t mit dem Gesamten Zugespann kommen. Siehe mein Link.

DOCH!!! Darfst du

Einen 750kg Hänger darf man immer ziehen! Egal was das Zugfahrzeug wiegt.

Wenn du bei der Umschreibung diese Klasse mit beantragst kriegst du sie automatisch mit. Wird z.Z. auch automatisch gemacht. Ansonsten kriegst du für 3 jetzt B, BE, C1, C1E, M, L.
(und CE79)

Was die genau beinhalten kannst du überall nachlesen, da du ja schon mit Klasse B den richtigen Riecher hattest.

mfg

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